vergessenes Ticket (Fahrkarten und Angebote)
deutzersignaler1, Freitag, 05.08.2011, 14:03 (vor 5540 Tagen)
Guten Tag !
Wie sieht es aus, wenn ich ein Fernverkehrs-Ticket aus dem Automaten bei meiner Bahnfahrt vergessen habe. Kann ich dieses Ticket bei einem Bahnschalter nachzeigen, nachdem ich vom Schaffner einen Nachzahlezettel bekommen habe?
Gruß
vergessenes Ticket
Dancingmachine, Freitag, 05.08.2011, 14:37 (vor 5540 Tagen) @ deutzersignaler1
Nein, solltest du dir vom Zugbegleiter eine Fahrpreisnacherhebung schreiben lassen ist das dein Fahrschein für die Fahrt und der Betrag muss auch bezahlt werden...
Ausnahmen sind persönliche Zeitkarten, diese kann man nach zeigen...
vergessenes Ticket
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 05.08.2011, 17:07 (vor 5540 Tagen) @ Dancingmachine
Ausnahmen sind persönliche Zeitkarten, diese kann man nach zeigen...
Nicht ganz. Die Eisenbahnverkehrsordnung sieht vor, dass sich die Fahrpreisnacherhebung auf maximal sieben Euro ermäßigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass man zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrscheines war. Dieser Nachweis ist mit einer unpersönlichen Fahrkarte sicher schwieriger zu führen, müsste letztlich aber von der DB anerkannt werden, auch wenn Verkaufsleitfaden usw. dies generell verbieten.
vergessenes Ticket
bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 19:28 (vor 5540 Tagen) @ Fabian318
Ausnahmen sind persönliche Zeitkarten, diese kann man nach zeigen...
Nicht ganz. Die Eisenbahnverkehrsordnung sieht vor, dass sich die Fahrpreisnacherhebung auf maximal sieben Euro ermäßigt, wenn nachgewiesen werden kann, dass man zum Zeitpunkt der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrscheines war. Dieser Nachweis ist mit einer unpersönlichen Fahrkarte sicher schwieriger zu führen, müsste letztlich aber von der DB anerkannt werden, auch wenn Verkaufsleitfaden usw. dies generell verbieten.
Mit einer unpersöhnlichen Fahrkarte kann man nicht nachweisen das man zum Zeitpunkt der Reise im Besitz einer gültigen Fahrkarte war.
vergessenes Ticket
fabs, Braunschweig, Freitag, 05.08.2011, 19:43 (vor 5540 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
"Beweisen" geht nicht, aber es gibt - unter Umständen - recht viele Indizien.
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
vergessenes Ticket
Giovanni, Freitag, 05.08.2011, 20:18 (vor 5540 Tagen) @ fabs
"Beweisen" geht nicht, aber es gibt - unter Umständen - recht viele Indizien.
Richtig.
So ist auf dem Ticket der Kaufzeitpunkt, Fahrtstrecke, Produktklasse und das Gültigkeitsdatum vermerkt, zudem fehlen natürlich sämtliche Prüfstempel.
Ich meine woher sollte sich ein Kunde sonst nachträglich ein FV-Ticket für besagten Tag ohne Prüfstempel besorgen, dass vor der Kontrolle erstellt wurde?
Da wäre zum Teil sogar ein Lottogewinn wahrscheinlicher...
vergessenes Ticket
bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 20:33 (vor 5540 Tagen) @ Giovanni
Kunde A und Kunde B fahren mit der Bahn. Kunde A mit Fahrkarte und lässt sich nicht kontrollieren. Kunde B wird kontrolliert und gibt an er hätte seine Fahrkarte vergessen. Nun bekommt Kunde B eine FN und zeigt später die Fahrkarte von Kunde A.
Bitte nicht nachmachen.
vergessenes Ticket
Ösi, Freitag, 05.08.2011, 21:01 (vor 5540 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Kunde A und Kunde B fahren mit der Bahn. Kunde A mit Fahrkarte und lässt sich nicht kontrollieren. Kunde B wird kontrolliert und gibt an er hätte seine Fahrkarte vergessen. Nun bekommt Kunde B eine FN und zeigt später die Fahrkarte von Kunde A.
Bitte nicht nachmachen.
Kunde A fährt mit der Bahn. Kunde A mit Fahrkarte und lässt sich nicht kontrollieren. Kunde A reicht die Fahrkarte zur Erstattung ein und zahlt nur 15 Euro für eine beliebige Fahrt.
Bitte nicht nachmachen.
vergessenes Ticket
DG, Freitag, 05.08.2011, 21:16 (vor 5540 Tagen) @ Ösi
Kunde A und Kunde B fahren mit der Bahn. Kunde A mit Fahrkarte und lässt sich nicht kontrollieren. Kunde B wird kontrolliert und gibt an er hätte seine Fahrkarte vergessen. Nun bekommt Kunde B eine FN und zeigt später die Fahrkarte von Kunde A.
Bitte nicht nachmachen.
Kunde A fährt mit der Bahn. Kunde A mit Fahrkarte und lässt sich nicht kontrollieren. Kunde A reicht die Fahrkarte zur Erstattung ein und zahlt nur 15 Euro für eine beliebige Fahrt.Bitte nicht nachmachen.
(An alle beide)
Klar, man wird ja in FV-Zügen auch so gut wie nie kontrolliert,
und wenn doch, verstehen die ZUB ja auch immer wenn man sagt,
"Bitte nicht stempeln, ich will mir das Geld wiederholen".
vergessenes Ticket
bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 23:58 (vor 5540 Tagen) @ DG
Sollte nur zeigen, das man mit einer unpersöhnlichen Fahrkarte ohne Stempel nicht nachweisen kann das es eigentlich die Fahrkarte ist die man zuhause vergessen hat. Daher hilft nur eine Erstattung und man kauft im Zug am besten eine neue Fahrkarte. Die sonst ausgestellte FN muss sonst wohl bezahlt werden.
vergessenes Ticket
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 06.08.2011, 03:33 (vor 5540 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Sollte nur zeigen, das man mit einer unpersöhnlichen Fahrkarte ohne Stempel nicht nachweisen kann das es eigentlich die Fahrkarte ist die man zuhause vergessen hat. Daher hilft nur eine Erstattung und man kauft im Zug am besten eine neue Fahrkarte. Die sonst ausgestellte FN muss sonst wohl bezahlt werden.
Man kann u.U. mittels Zeugen belegen, dass die Fahrkarte irgendwo deponiert war. Oder man lässt auf die übertragbare, aber ungültige Fahrkarte (weil mit BC-Rabatt, aber vergessener Bahncard) vom Zub vermerken, dass der entsprechende Fahrgast sie genutzt hat. Damit muss man die FN niederschlagen können, weil nachträglich nachgewiesen werden kann, dass man im Besitz einer gültigen Fahrkarte (= Fahrkarte und hierzu nötige BC) war.
und bei Namen wie z.B. "Martin Müller" ? ;-)
safe go, Chemnitz, Samstag, 06.08.2011, 10:08 (vor 5539 Tagen) @ Fabian318
- kein Text -
vergessenes Ticket
Fabian318, Münster i. W., Freitag, 05.08.2011, 20:00 (vor 5540 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Mit einer unpersöhnlichen Fahrkarte kann man nicht nachweisen das man zum Zeitpunkt der Reise im Besitz einer gültigen Fahrkarte war.
Natürlich kann man das. Wenn auch nur in den seltensten Fällen.
falsche Kategorie
fabs, Braunschweig, Freitag, 05.08.2011, 14:39 (vor 5540 Tagen) @ deutzersignaler1
- kein Text -