City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50 (Fahrkarten und Angebote)
Guten morgen,
ich habe gerade zum erstmal für meine Wochenendfahrt Hin- und Rückfahrt (Köln-FFM) zusammen gebucht. Normalerweise kaufe ich die Tickets einzeln, da ich nie genau weiß welche Tage ich fahre. Ic arbeite am Montag auch gerne zuhause oder sitze bereits Donnerstagabend im Zug. Mir ist bewusst, dass die Tickets auch noch ein Tag später gelten, aber ich buche auch immer einen Sitzplatz dazu, somit sind Einzeltickets günstiger.
So jetzt zu meiner Frage: Auf meine Hin und Rückfahrt habe ich gerade gesehen, dass die City-Funktion sowohl für die Hinfahrt als auch für die Rückfahrt nur für FFM gilt.
Hinfahrt: Köln --> Frankfurt(Main)+City, mit ICE
Rückfahrt: Frankfurt(Main)+City --> Köln, mit ICE
Ich dachte immer, dass die nur für meine Zielstadt gilt. Auf Bahn.de steht:
„Fahren Sie im Anschluss an Ihre Bahnreise kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter - mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte mit BahnCard-Rabatt oder auch mit Ihrer BahnCard 100. Und das bei Ihrer Hin- und Rückfahrt.“
Unten auf dem Ticket steht auch:
„Für Fahrten im City-Gebiet mit City-Ticket oder City mobil muss die Echtheit des Online-Tickets durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt werden“
Wie soll ich die Echtheit den betätigen, wenn ich die ICE-Fahrt noch antrete?
Bin jetzt schon in wenig verwirrt. Muss ich jetzt bei der Rückfahrt in Köln ein Ticket kaufen?
Ich fahre diese Strecke jetzt seit fast einem Jahr und lerne immer wieder was Neues.
Vielen Dank für Eure Antworten
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Guten morgen,
Hinfahrt: Köln --> Frankfurt(Main)+City, mit ICE
Rückfahrt: Frankfurt(Main)+City --> Köln, mit ICEIch dachte immer, dass die nur für meine Zielstadt gilt. Auf Bahn.de steht:
„Fahren Sie im Anschluss an Ihre Bahnreise kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter - mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte mit BahnCard-Rabatt oder auch mit Ihrer BahnCard 100. Und das bei Ihrer Hin- und Rückfahrt.“Unten auf dem Ticket steht auch:
„Für Fahrten im City-Gebiet mit City-Ticket oder City mobil muss die Echtheit des Online-Tickets durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters bestätigt werden“Wie soll ich die Echtheit den betätigen, wenn ich die ICE-Fahrt noch antrete?
Bin jetzt schon in wenig verwirrt. Muss ich jetzt bei der Rückfahrt in Köln ein Ticket kaufen?
Ich fahre diese Strecke jetzt seit fast einem Jahr und lerne immer wieder was Neues.Vielen Dank für Eure Antworten
Die Antwort ist sogar relativ einfach:
1.) in Frankfurt Main + City darfst Du nach der Ankunft mit allen Verkehrsmitteln des dortigen Verkehrsverbunde in der extra definierten City-Zone einmal in Richtung Zielort innerhalb dieser Zone weiterfahren.
Für andere User ganz deutlich: Einmal von Hbf weiter zum Zielort eine Richtung, am selben Tag.
2.) Die entsprechende Tarifposition für den Abfahrtsbahnhof Köln lautet "gleichgestellte Bahnhöfe". Diese sind an jedem NTA und in den AGBs zu finden.
Kurzfassung: Die Bahn zeigt sich allen Kunden - auch nicht BahnCard Kunden gegenüber- super großzügig, in dem die ehemals nur bis "Stadtname Hbf" geltenden Fahrscheine weiter für alle gleichgestellten Bahnhöfe gelten. Z. B. der Bahnhof "München Ost" gehört tariflich zu München.
Dies gilt nicht für alles, was kein Nahverkehrszug der Produktgruppe C ist (Straßenbahn, U-Bahn, Bus).
Auch hier zeigt sich wieder die Position des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1, der Deutschen Bahn.
Bei Fahrkarten steht dann meist NV*Stadtname-Hbf*ICEZugNR*Endbahnhof
Endbahnhof wird oben ergänzt durch City.
Hoffe hilft weiter.
GUM
Auch hier zeigt sich die
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
danke für die antowrt.
ich glaube ich stehe immer noch auf dem schlauch.
heißt das: hinfahrt
Köln Stadtmitte --> Deutz, faht mit der Straßenbahn, Ticket kaufen (so wie immer)
FFM HBF --> Zuhause, Verkehrsmittel egal, kein Ticket nötig (so wie immer)
Rückfahrt
Zuhause --> FFM HBF, fahre mit der S-Bahn od. U-Bahn, kein Ticket nötig (das ist neu)
Deutz --> Büro, fahrt Straßenbahn, Ticket nötig (das ist neu)
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Moin,
richtig, bei Hin-und-Rückfahrzten gilt das Cityticket nur in der Zielstadt der "Hinfahrt". Aus der Sicht eines "von zu Hause aus Reisenden" ist das ja auch sinnvoll: am Ziel seiner Reise, also nicht der Heimatstadt, hat er dann schon eine Busfahrkarte.
In diesem Schema fahren Wochenendpendler aber sonntags von zu Hause weg und freitags zurück - weil sie "in der Fremde" arbeiten. Zur Cityticketoptimierung müsstest Du die Rückfahrkarte entsprechend kaufen - und bekommst noch einige Vorteile drauf zu.
Aus der Sicht der Leute, die eine Reisekette abdecken müssen, wäre es ohnehin sinnvoll, wie beim NRW-Tarif das Cityticket an Start- und Zielort zu haben, besonders beim Onlineticket, das man von zu Hause mitnimmt. Da kommt dann das Problem der Echtheitsprüfung wirklich dazu: weil Busfahrer keine Möglichkeit und Zeit haben, ein Onlineticket auf Echtheit zu prüfen, gilt das Onlineticket erst als Cityticket, wenn ein "prüffähiger" Zugschaffner die Echtheit per Zangenabdruck bestätigt hat. Bei einfachen Fahrten liegt die Zugfahrt im bisherigen System ja immer vor der Busfahrt.
Ich nehme an, das bei Rückfahrkarten für die Bestätigung der Echtheit (da geht es ja um das Onlineticket an sich) der Zangenabdruck für die Hinfahrt ausreicht, um auch das Rückfahrtcityticket benutzen zu dürfen. Alles andere würde keinen Sinn machen - und da alles auf einem Ticket steht, ist die Echtheitsprüfung ja auf der Hinfahrt erledigt. Das Datum muss der Busfahrer ohnehin überprüfen.
Alle Klarheiten beseitigt;-)
für ein Zu-Start-und-Ziel-Sitty-Ticket (ZSZST)
fjk
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
heißt das: hinfahrt
Köln Stadtmitte --> Deutz, faht mit der Straßenbahn, Ticket kaufen (so wie immer)
FFM HBF --> Zuhause, Verkehrsmittel egal, kein Ticket nötig (so wie immer)Rückfahrt
Zuhause --> FFM HBF, fahre mit der S-Bahn od. U-Bahn, kein Ticket nötig (das ist neu)
Deutz --> Büro, fahrt Straßenbahn, Ticket nötig (das ist neu)
genau richtig.
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
ok,
das ist für mich eigentlich besser. Ich in Köln nur kurzstrecke fahren uind in FFM eine normale Einzelfahrt. Werde ich jetzt wohl öfters machen. Vielen Dank Euch
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Bist du dir sicher, dass da steht
Rückfahrt: Frankfurt(Main)+City --> Köln, mit ICE
???
Normalerweise steht dort
Rückfahrt: Frankfurt(Main)--> Köln +City !
Die City-Option hast du immer im Ankunftsbahnhof, nicht im Abfahrtsbahnhof. Deshalb gilt dein City-Ticket in der Theorie nur nach Zangenabdruck des FKs (in der Praxis zeigen sich viele NV-Verbünde kulant, wenn du im FK nicht kontrolliert wurdest und dir am Zielbahnhof auf der FK der Zangenabdruck fehlt).
Die gleichgestellten (S-)Bahnhöfe sind eine gerade Geschichte und haben damit nichts zu tun. Sie gehören nämlich zu der DB dazu - im Gegensatz zu U-Bahn und Bus in Städten.
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Moin,
richtig, bei Hin-und-Rückfahrzten gilt das Cityticket nur in der Zielstadt der "Hinfahrt". Aus der Sicht eines "von zu Hause aus Reisenden" ist das ja auch sinnvoll: am Ziel seiner Reise, also nicht der Heimatstadt, hat er dann schon eine Busfahrkarte.
Ist das neu?
Ich bin mir da sicher !
Bist du dir sicher, dass da steht
Rückfahrt: Frankfurt(Main)+City --> Köln, mit ICE
???
Normalerweise steht dort
Rückfahrt: Frankfurt(Main)--> Köln +City !
Bei einer auf einem Ticket gekauften hin- und Rückfahrt wird die Rückfahrt vom Zielbahnhof aus angetreten.
Stimmt also schon.
Schönen Tag noch.
GUM
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Die Antwort ist sogar relativ einfach:
1.) in Frankfurt Main + City darfst Du nach der Ankunft mit allen Verkehrsmitteln des dortigen Verkehrsverbunde in der extra definierten City-Zone einmal in Richtung Zielort innerhalb dieser Zone weiterfahren.
Für andere User ganz deutlich: Einmal von Hbf weiter zum Zielort eine Richtung, am selben Tag.
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
Gruß,
Andy
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Die Antwort ist sogar relativ einfach:
1.) in Frankfurt Main + City darfst Du nach der Ankunft mit allen Verkehrsmitteln des dortigen Verkehrsverbunde in der extra definierten City-Zone einmal in Richtung Zielort innerhalb dieser Zone weiterfahren.
Für andere User ganz deutlich: Einmal von Hbf weiter zum Zielort eine Richtung, am selben Tag.
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
Gruß,
Andy
Nur einmal und zwar vom Hbf zum eigentlichen Ziel.
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Moin,
richtig, bei Hin-und-Rückfahrzten gilt das Cityticket nur in der Zielstadt der "Hinfahrt". Aus der Sicht eines "von zu Hause aus Reisenden" ist das ja auch sinnvoll: am Ziel seiner Reise, also nicht der Heimatstadt, hat er dann schon eine Busfahrkarte.
Ist das neu?
Nö. Das war "schon immer" so. Oder?
vergewissert sich bei so absoluten Aussagen doch lieber. Und ZSZST!
fjk
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Die Antwort ist sogar relativ einfach:
1.) in Frankfurt Main + City darfst Du nach der Ankunft mit allen Verkehrsmitteln des dortigen Verkehrsverbunde in der extra definierten City-Zone einmal in Richtung Zielort innerhalb dieser Zone weiterfahren.
Für andere User ganz deutlich: Einmal von Hbf weiter zum Zielort eine Richtung, am selben Tag.
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
Gruß,
Andy
Nur einmal und zwar vom Hbf zum eigentlichen Ziel.
Alles klar, danke.
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
Gibts beim Kontrollieren in den Bahnen/Busen der Stadt dann auch einen Zangenabdruck?
Cityticket: Kreuz und quer nicht
Für andere User ganz deutlich: Einmal von Hbf weiter zum Zielort eine Richtung, am selben Tag.
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
Nur einmal und zwar vom Hbf zum eigentlichen Ziel.
Allerdings weiß der Straßenbahnkontrolleur nicht, wann Euer Zug angekommen ist oder ob ihr am Bahnhof noch was erledigt habt, und auch nicht, wo Ihr ausgestiegen seid. Denn es gibt ja die tarifliche Gleichstellung, mit der ihr (wenn die Zugreise lang genug war) z.B. zu einer ganzen Reihe S-Bahn-Stationen oder nach München Ost weiterfahren könnt und von da mit der Tram (oder so).
Trotzdem gilt das Cityticket nur für eine Fahrt vom Bahnhof (nicht zwangsläufig vom Hbf!) weg (bzw. auf der Rückfahrtt zum Bahnhof hin). Irgendwann wird's aber so kompliziert, dass man sich besser auskennen sollte als der Kontrolleur. Und wenn man einen Tagesausflug macht, lohnt sich meist auch 'ne Tageskarte im Vergleich zum Aufwand des Tarifstrukturstudiums!
ärgert sich oft, wenn er zwei Stunden recherchiert, um 10 Euro zu "sparen"
fjk
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?
Selbstverständlich ist ja eine kostenlose Zugabe der Deutschen Bahn AG.
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?Gruß,
Andy
MVV-Tageskarten sind günstig an allen Automaten und bei den Verkaufsstellen zu bekommen.
Preise gibt´s hier:
MVV München
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
sh. oben. Eine kostenlose Zugabe des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1 , der Deutschen Bahn im Rahmen der Belohnung von Stammkunden und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Gibts beim Kontrollieren in den Bahnen/Busen der Stadt dann auch einen Zangenabdruck?
Nein, aber die Kontrolleure wissen ganz genau was geht und was nicht. Der Bekanntheitsgrad der +City Option liegt bei 100 %.
Angenehme Reise
Ich bin mir da sicher !
An dich, GUM, war die Frage doch gar nicht gerichtet, sondern an wochenendpendler.
Der Unterschied ist nicht der Abfahrtsort, sondern die City-Ticket-Option bei der Rückfahrt.
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Versteh ich das jetzt richtig? Man darf nur einmal in der City fahren und nicht kreuz und quer nach belieben?
Selbstverständlich ist ja eine kostenlose Zugabe der Deutschen Bahn AG.
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?Gruß,
Andy
MVV-Tageskarten sind günstig an allen Automaten und bei den Verkaufsstellen zu bekommen.
Preise gibt´s hier:
MVV München
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
sh. oben. Eine kostenlose Zugabe des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1 , der Deutschen Bahn im Rahmen der Belohnung von Stammkunden und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Gibts beim Kontrollieren in den Bahnen/Busen der Stadt dann auch einen Zangenabdruck?
Nein, aber die Kontrolleure wissen ganz genau was geht und was nicht. Der Bekanntheitsgrad der +City Option liegt bei 100 %.Angenehme Reise
Ah alles klar - vielen Dank für die Info! (:
Gruß,
Andy
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Hängt das mit der gemeinsamen Buchung von Hin- und Rückfahrt zusammen, dass man sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abfahrt vom Zielbahnhof ein Cityticket hat?
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
- Der MVV-Kontrolleur kennt euer genaues Ziel in München nicht. Es steht nicht auf der Fahrkarte.
- Es gibt keine Zugbindung, wann + welche Verkehrsmittel ihr im ÖPNV am Geltungstag der FK nutzen müsst/könnt.
- Reisende können sich in einer fremden Stadt leicht vertun, in ein ÖPNV-Mittel in die falsche Richtung steigen oder nicht den besten, schnellsten Weg zum Ziel innerhalb der Stadt kennen.
Also in der Praxis könnt ihr ein Cityticket mehrfach nutzen. Wichtig ist, dass ihr eine FK mit Cityticket-Option vorzeigt, die am betreffenden Tag für das betreffende Tarifgebiet gültig ist. Somit habt ihr einen gültigen Fahrschein dabei.
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
sh. oben. Eine kostenlose Zugabe des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1 , der Deutschen Bahn im Rahmen der Belohnung von Stammkunden und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Wobei der Mobilitätsdienstleister Nr. 1 bei den Nicht-Stammkunden gleich bei der Buchung eines FV-Tickets in eine Großstadt/Ballungsgebiet vorschlägt, einen Fahrschein für den ÖPNV mitzulösen. Tagestickets sind ebenfalls über diesen Vertriebsweg buchbar.
Den Stammkunden wird dieses "zusätzliche Tagesticket" bei der Buchung nicht vorgeschlagen.
Weshalb wohl?
Vielleicht weil sie eine FK mit Cityoption haben.....
Unterscheidung nachlaufender/vorlaufender Nahverkehr und Cit
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
- Der MVV-Kontrolleur kennt euer genaues Ziel in München nicht. Es steht nicht auf der Fahrkarte.
- Es gibt keine Zugbindung, wann + welche Verkehrsmittel ihr im ÖPNV am Geltungstag der FK nutzen müsst/könnt.
- Reisende können sich in einer fremden Stadt leicht vertun, in ein ÖPNV-Mittel in die falsche Richtung steigen oder nicht den besten, schnellsten Weg zum Ziel innerhalb der Stadt kennen.
Also in der Praxis könnt ihr ein Cityticket mehrfach nutzen. Wichtig ist, dass ihr eine FK mit Cityticket-Option vorzeigt, die am betreffenden Tag für das betreffende Tarifgebiet gültig ist. Somit habt ihr einen gültigen Fahrschein dabei.
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
sh. oben. Eine kostenlose Zugabe des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1 , der Deutschen Bahn im Rahmen der Belohnung von Stammkunden und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Wobei der Mobilitätsdienstleister Nr. 1 bei den Nicht-Stammkunden gleich bei der Buchung eines FV-Tickets in eine Großstadt/Ballungsgebiet vorschlägt, einen Fahrschein für den ÖPNV mitzulösen. Tagestickets sind ebenfalls über diesen Vertriebsweg buchbar.
Den Stammkunden wird dieses "zusätzliche Tagesticket" bei der Buchung nicht vorgeschlagen.
Weshalb wohl?
Vielleicht weil sie eine FK mit Cityoption haben.....
Danke für die ausführliche Info!
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Hängt das mit der gemeinsamen Buchung von Hin- und Rückfahrt zusammen, dass man sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abfahrt vom Zielbahnhof ein Cityticket hat?
Ja. Und zwar mit der wirklich gemeinsamen Buchung als Hin- und Rückfahrkarte. Unzählige Tarifreformen haben zwar versucht, den Unterschied zwischen "Einfacher Fahrt" und eben "Hin- und Rückfahrt" zu verwischen, wohl im Namen der (vermeintlichen) Tarifvereinfachung, aber in manchen Dingen ist er noch erkennbar.
versucht, genau zu formulieren
fjk
Wieder mal ein seltsamer Beitrag, leider
Wir fahren morgen nach München, ohne ein bestimmtes Ziel, und haben auf der Fahrkarte auch +City stehen, dürfen wir damit beliebig oft fahren oder nur einmal?
- Der MVV-Kontrolleur kennt euer genaues Ziel in München nicht. Es steht nicht auf der Fahrkarte.
- Es gibt keine Zugbindung, wann + welche Verkehrsmittel ihr im ÖPNV am Geltungstag der FK nutzen müsst/könnt.
- Reisende können sich in einer fremden Stadt leicht vertun, in ein ÖPNV-Mittel in die falsche Richtung steigen oder nicht den besten, schnellsten Weg zum Ziel innerhalb der Stadt kennen.
Also in der Praxis könnt ihr ein Cityticket mehrfach nutzen. Wichtig ist, dass ihr eine FK mit Cityticket-Option vorzeigt, die am betreffenden Tag für das betreffende Tarifgebiet gültig ist. Somit habt ihr einen gültigen Fahrschein dabei.
Ein Beitrag aus dem Märchenland. Münchner Kontrolleure kennen sowohl den entsprechenden Netzplan aus demm FF und können zudem noch Richtung Hauptbahnhof oder Gegenrichtung unterscheiden.
Das mal nur so am Rande.
Wir haben allerdings als Ziel nur München Hbf, wozu ist da dann die +City Option?
sh. oben. Eine kostenlose Zugabe des Mobilitätsdienstleisters Nr. 1 , der Deutschen Bahn im Rahmen der Belohnung von Stammkunden und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
Wobei der Mobilitätsdienstleister Nr. 1 bei den Nicht-Stammkunden gleich bei der Buchung eines FV-Tickets in eine Großstadt/Ballungsgebiet vorschlägt, einen Fahrschein für den ÖPNV mitzulösen. Tagestickets sind ebenfalls über diesen Vertriebsweg buchbar.
Korrekter gesagt schlägt er sogar zwei Möglichkeiten vor. Einmal die einfache Fahrt im City-Bereich und dann auch noch eine Variante "City-mobil". Allerdings fährt man hier mit den Tageskarten der Verbünde meist besser.
Den Stammkunden wird dieses "zusätzliche Tagesticket" bei der Buchung nicht vorgeschlagen.
Weshalb wohl?
Vielleicht weil sie eine FK mit Cityoption haben.....
Die eben nur für eine einfach Fahrt zum Zielort ausreicht. Ich wünsche jedem, der das City-Ticket falsch nutzt eine Begegnung mit meinen drei Lieblingskontrolleuren.
Die haben es doch tatsächlich nicht nur einmal geschafft, in einem 5-7 minütigen Abschnitt drei Fahrgäste zu finden, die ein ganz großes Ticket (Fahrpreisnacherhebung) bei Ihnen kaufen mussten. Mehr geht nicht.
Wünsche fette Beute.
Eine einfache Fahrt ist eine einfache Fahrt,
und als solche soll sie der Kontrolleur auch gerne behandeln.
Aber wenn -aus welchen Gründen auch immer- mit tariflicher Gleichstellung zu irgendeinem Bahnhof gefahren wird, und von da mit ÖPNV einmal in Richtung auf den Hbf zurück, ist das m.E. durch das Cityticket abgedeckt.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass das Kontrolleuren relativ schwer begreifbar zu machen ist, da mit einem einfachen Verbundticket solche Rundfahrten oft verboten sind (die Münchener Regelung dazu kenne ich natürlich nicht).
Auf diese Weise bis zum Hbf zurückzufahren, ist natürlich ein Grenzfall. Mit der berühmten "einfachen Fahrt" aber wohl auch noch abgedeckt. Am interessantesten wird es übrigens, wenn für die Fahrt Zielbahnhof-Hbf auch wieder die S-Bahn (in der im Verbund ja auch das Cityticket gilt) benutzt wird: geht es auf dem gleichen Weg zurück, kann das nur eine Fahrt auf dem Cityticket sein (und müsste nach obiger Argumentation einfach auch erlaubt sein?), denn auf dem gleichen Weg zurück per tariflicher Gleichstellung ist natürlich nicht drin.
Bei unberechtigter Nutzung ist dem Jagdglückwunsch allerdings nichts hinzuzufügen: Petri heil!
fischt im Trüben
fjk
Cityticket: Kreuz und quer nicht
Alles klar, sprich mit Bus und Straßenbahn dürfen wir nur einmal fahren, gehört ja zur MVV(?).
Was ist aber mit der S-Bahn? Auch einmal nur oder beliebig? Gehört ja zur DB oder etwa nicht?
City-Ticket: Eine einfache Fahrt vom Ausstiegsbahnhof
Alles klar, sprich mit Bus und Straßenbahn dürfen wir nur einmal fahren, gehört ja zur MVV(?).
Was ist aber mit der S-Bahn? Auch einmal nur oder beliebig? Gehört ja zur DB oder etwa nicht?
Eine einfache Fahrt vom Ausstiegsbahnhof des Fernverkehrs bis zum Zielort in der definierten City-Zone.
Also eine Richtung und kein kreuz-und-quer.
Grüße GUM
Wieder mal ein seltsamer Beitrag, leider...
...in der Tat.
Denn auf bahn.de steht zum City-Ticket:
Gültigkeit: Gilt am Tag der Ankunft am Zielbahnhof sowie bei Hin- und Rückfahrt auch am Tag des auf der Fernverkehrsfahrkarte aufgedruckten Rückreisedatums.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml
Also die Formulierung "Gilt am Tag der Ankunft" sagt nun wirklich nicht aus, dass das City-Ticket nur für eine (1) einfache Fahrt in eine (1) Richtung gilt.
Aber vielleicht beruht die Interpretation auf diesem Satz:
Vorteile für BahnCard-Inhaber
(...)
Mit City-Ticket können Sie als BahnCard-Inhaber in vielen Städten Deutschlands kostenlos per Bus, S-Bahn, Straßenbahn oder U-Bahn vom Zielbahnhof zu Ihrem Reiseziel im Stadtgebiet weiterfahren.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.shtml
Wie definiere ich denn "mein Reiseziel", wenn ich sage: "Ich will die Stadt München kennenlernen." ???
Ein Kontrolleur muss dem Kunden in den Bedingungen des Citytickets erst einmal zeigen, wo von "einer einfachen Fahrt" gesprochen wird. Ich sehe keinen Passus in der Beschreibung des Citytickets, der das rechtfertigt.
Auf der Fahrkarte selbst steht unter "Hinweise":
"Wenn Ihr Ticket die City-Option beinhaltet, gilt diese nur am Ankunftstag der Hinfahrt bzw. am Abfahrtstag der Rückfahrt (Reisetage wie unter "Ihre Reiseverbindung" angegeben)"
Wieder ist nur die Rede von "am Ankunftstag". Nichts von einfacher Fahrt in eine Richtung.
Woher soll der Kunde denn wissen, dass das Cityticket nur für eine einfache Fahrt gilt, wenn es nicht in diesem Wortlaut auf der FK steht???
Fahrkartenaufdruck ist nicht alles...
... denn "natürlich" (das steht normalerweise hinten auf der Fahrkarte) gelten auch die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen. Wenn dieses Sätzchen auf Onlinetickets nicht steht, wird man ihm bei der Buchung zugestimmt haben.
Und maßgeblich ist sicherlich die Formulierung in den Tarif- und/oder Beförderungsbedingungen. Da ist das mit der einfachen Fahrt ziemlich sicher explizit dargestellt.
Und so ziemlich jeder Richter (wenn es denn so weit käme) würde unter "Reiseziel" in diesem Zusammenhang wohl einen konkreten Ort verstehen und so etwas wie "München kennenlernen" oder "S-Bahn fahren"* eher als Reiseanlass oder ähnliches bezeichnen.
verstrickt sich in Paragraphen
fjk
*) mal abgesehen davon, dass es in München keine echte S-Bahn gibt. Aber das ist ein gaaaanz anderes Thema;-)
falsche Kategorie
- kein Text -
Wieso nur ab Hbf?
Ein Beitrag aus dem Märchenland. Münchner Kontrolleure kennen sowohl den entsprechenden Netzplan aus demm FF und können zudem noch Richtung Hauptbahnhof oder Gegenrichtung unterscheiden.
Soweit Zustimmung, aber wieso nur ab Hauptbahnhof? Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
City-Ticket: Eine einfache Fahrt vom Ausstiegsbahnhof
Was ist aber mit der S-Bahn? Auch einmal nur oder beliebig? Gehört ja zur DB oder etwa nicht?
Für die S-Bahn braucht's aber kein Cityticket. Da gelten Tickets mit Ziel-/Startort "München" im gesamten Stadtgebiet* auch ohne Cityticket zur Fahrt mit der S-Bahn hin bzw. zurück, da es ja ganz gewöhnliche Züge nach DB-Tarif sind.
* Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
@Admin: Bitte darum einmal im Sinne der Forenregeln tätig zu
werden. Das ist ein illegaler Tariftipp.
Ich als Kontrolleur würde sofort eine FPN ausstellen. Soll der Betroffene dass dann der Clearingstelle erklären.
ADMIN BITTE VORIGEN BEITRAG UND DIESEN LÖSCHEN.
"Online-Ticket auf Echtheit überprüfen"
Aus der Sicht der Leute, die eine Reisekette abdecken müssen, wäre es ohnehin sinnvoll, wie beim NRW-Tarif das Cityticket an Start- und Zielort zu haben, besonders beim Onlineticket, das man von zu Hause mitnimmt. Da kommt dann das Problem der Echtheitsprüfung wirklich dazu: weil Busfahrer keine Möglichkeit und Zeit haben, ein Onlineticket auf Echtheit zu prüfen, gilt das Onlineticket erst als Cityticket, wenn ein "prüffähiger" Zugschaffner die Echtheit per Zangenabdruck bestätigt hat. Bei einfachen Fahrten liegt die Zugfahrt im bisherigen System ja immer vor der Busfahrt.
Die Echtheitsprüfung geht mittlerweile, insofern ist der Zwang des Zangenabdruckes auch antiquiert. - Deshalb sind mittlerweile diese ganzen Muster im Hintergrund, damit die Fahrkarten auch in Bus und Bahn anerkannt werden können. Die Länder- und Wochenende-Tickets sind nämlich genau solche Onlinetickets wie die anderen auch und in Bussen etc. auch ohne Zangenabdruck gültig.
No Comment.
Ein Beitrag aus dem Märchenland. Münchner Kontrolleure kennen sowohl den entsprechenden Netzplan aus demm FF und können zudem noch Richtung Hauptbahnhof oder Gegenrichtung unterscheiden.
Soweit Zustimmung, aber wieso nur ab Hauptbahnhof? Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
Ich verweise nur noch auf das Bild, was ein anderer Forenteilnehmer hier hereingestellt hat:
Bild: (C) Paramount
Zustimmung !
Hatte ja bereits geschrieben "vor- und nachlaufender Nahverkehr mit gleichgestellten Bahnhöfen".
Die S-Bahn ist in diesem Fall kein Verkehrsverbundverkehrsmittel. sondern *wortwürfel* einzufälligaufdergewünschtenanschlussstreckefahrenderimnachlaufdesfernverkehrs fahrscheinsenthaltener Nahverkehrszug der Produktgruppe C.
Grüße GUM
Dein Beitrag ist eine Frechheit
Ein Beitrag aus dem Märchenland. Münchner Kontrolleure kennen sowohl den entsprechenden Netzplan aus demm FF und können zudem noch Richtung Hauptbahnhof oder Gegenrichtung unterscheiden.
Soweit Zustimmung, aber wieso nur ab Hauptbahnhof? Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
Ich verweise nur noch auf das Bild, was ein anderer Forenteilnehmer hier hereingestellt hat:
Das Bild kann ich nur zurückgeben. Ich finde es eine ziemliche Dreistigkeit, wenn man dich auf einen Fehler hinweist, dann solch eine unverschämte Antwort zu erhalten. Dein Hinweis mit "Richtung Hauptbahnhof oder Gegenrichtung" ist nämlich irrelevant. Es müsste heißen "Richtung irgendein DB-Tarifpunkt in München oder Gegenrichtung" - und da glaube ich nicht, dass die MVV-Kontrolleure das so schnell erkennen können.
@Admin: Bitte darum einmal im Sinne der Forenregeln tätig zu
werden. Das ist ein illegaler Tariftipp.
Quatsch.
Fahrkartenaufdruck ist nicht alles...
... denn "natürlich" (das steht normalerweise hinten auf der Fahrkarte) gelten auch die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbedingungen. Wenn dieses Sätzchen auf Onlinetickets nicht steht, wird man ihm bei der Buchung zugestimmt haben.
Ob diese trotzdem für den Reisenden bindend sind, ist wiederum etwas ganz anderes.
- überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil
- versteckte Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil
- rechtswidrige Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil
Um beim Beispiel City-Ticket zu bleiben:
Laut Bahn-AGB gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens - nicht die des örtlichen Verkehrsverbundes.
In Berlin fallen so im City-Ticket-Bereich die NEB und BEX raus, die das City-Ticket nicht anerkennen - im Gegensatz zu anderen VBB-Tickets.
Interessant war aber der Fall Frankfurt/M:
Der RMV verlangte in seinen Bedingungen einen Zangenabdruck auf dem DB-Ticket und das Kontrollpersonal war angewiesen ansonsten eine FN auszustellen. Dabei wurden nur die Beförderungsbestimmungen der VGF Vertragsbestandteil - die zu diesem Zeitpunkt keinen entsprechenden Hinweis enthielten (auch keinen, dass automatisch die RMV-Bestimmungen gelten würden).
@Admin: Bitte darum einmal im Sinne der Forenregeln tätig zu
werden. Das ist ein illegaler Tariftipp.
Quatsch.
Gemeint war vermutlich dieser Beitrag:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=136110
@Admin: Bitte darum einmal im Sinne der Forenregeln tätig zu
werden. Das ist ein illegaler Tariftipp.
Quatsch.
Gemeint war vermutlich dieser Beitrag:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=136110
Unsinn.
Was ist daran ein illegaler Tariftipp, wenn die Bahn sowohl auf ihrer Cityticket-Seite auf bahn.de als auch auf den Hinweisen beim Onlineticket nicht genau definieren kann, dass ein Cityticket nur vom Ausstiegsbahnhof bis zu einem bestimmten Punkt im Tarifgebiet gilt?!
Bei jeder anderen Tariffrage schafft es die DB ihren Kunden umfassend zu informieren. Nur beim Cityticket soll einzig und allein ein Blick in die AGBs helfen??? Das erwartet ihr allen Ernstes vom Bahnkunden, dass er nicht der Erklärung auf bahn.de und dem Hinweis auf dem Onlineticket mehr vertrauen darf?!
Die Beispiele für ÖPNV-Routen im Zentrum von Großstädten wie München, Berlin, Köln oder Hamburg sind so buntgefächert, dass ich einen Kontrolleur sehen möchte, der beweisen kann, dass man nicht auf direktem Weg zum Reiseziel mehr ist.
Wie soll der ÖPNV-Kontrolleur die Ausstiegbahnhöfe in Berlin auseinanderhalten? Berlin-Hbf., Berlin-Südkreuz, Berlin-Friedrichstraße, Berlin-Ostbahnhof, Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Potsdamer Platz, Berlin-Zoologischer Garten u.v.m... Überall kann die FV-Fahrt beendet worden sein, wonach das Cityticket erst begann. Zwischendurch kann der Fahrgast die Fahrt unterbrochen haben... Die möglichen Kombinationen sind mannigfaltig. Und der Fahrgast wurde -wie geschrieben- über die "beschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Citytickets" nicht aufgeklärt.
Woher sollte der Kunde denn wissen, dass er etwas Unrechtes tut???
S-Bahn und Verbundgebiet
Natürlich zählt die S-Bahn (und auch RE, RB Züge) als Nahverkehr der Produktklasse C, und sind damit in den "gleichgestellten Bahnhöfen" abgedeckt.
Jedoch zählen S-Bahn, RE und RB Züge zuzüglich zu obig geschriebenen auch in den Verbundraum und sind zuzüglich auch mit dem City-Ticket abgedeckt (zumindest ist dies in Frankfurt im RMV der Fall).
Somit müsste eine Fahrt mit Ankunft im ICE in Frankfurt HBF und weiterfahrt (mit der Option "gleichgestellter Bahnhof") nach Frankfurt Süd drin sein.
Anschließend kann man von Frankfurt Süd dann mit dem "City Ticket" eine Fahrt mit dem Bus oder der Straßenbahn zum eigentlichen Ziel unternehmen.
Jedoch kann man genauso von Frankfurt Süd aus eine Anschlussfahrt mit dem City Ticket in der S-Bahn oder auch im RE (da RMV Tarif) zurück zum HBF nehmen.
Im Übrigen...
...sollte sich durch diese Diskussion jemand bemüßigt fühlen, die Verantwortlichen bei der Bahn über diese ungenaue Cityticket-Definition zu informieren, sehe ich dem sehr gelassen entgegen.
Ich persönlich nutze ein Cityticket sowieso nur für eine direkte Fahrt zu einem Ziel in einer Stadt, weil ich nach 3-5 Stunden FV kein Interesse habe, noch den Rest des Tages in Bus & Bahn zu verbringen.
Ich kann es nur nicht ausstehen, wenn Kontrolleure Fahrgäste für etwas verantwortlich machen, was in den Konditionen des Fahrscheins nicht glasklar geregelt ist.
@Admin: Bitte darum einmal im Sinne der Forenregeln tätig zu
Gemeint war vermutlich dieser Beitrag:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=136110
Unsinn.
Ich habe deinen Beitrag doch gar nicht gewertet, sondern nur geschrieben, dass dieser vermutlich gemeint war.
City-Ticket auch zum Startbahnhof bei BC 50
Hängt das mit der gemeinsamen Buchung von Hin- und Rückfahrt zusammen, dass man sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abfahrt vom Zielbahnhof ein Cityticket hat?
Ja. Und zwar mit der wirklich gemeinsamen Buchung als Hin- und Rückfahrkarte.
Das City-Ticket zum Beginn der Rückfahrt ist einer der wenigen Gründe, überhaupt eine Rückfahrkarte zu kaufen. Ohne hätte ich deutlich weniger Rückfahrkarten.
Eine einfache Fahrt ist eine einfache Fahrt,
Am interessantesten wird es übrigens, wenn für die Fahrt Zielbahnhof-Hbf auch wieder die S-Bahn (in der im Verbund ja auch das Cityticket gilt) benutzt wird:
Mancherorts ist Zugbenutzung im City-Ticket nicht zugelassen. Beim VRR heißt es:
Am gewählten Reisetag gilt das City-Ticket am Zielbahnhof für die Weiterfahrt mit allen Bussen, U-, Stadt- und Straßenbahnen in der Stadt des Zielbahnhofes. (S. 92)
Wieso nur ab Hbf?
Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
Kann man ein City-Ticket ab jedem gleichgestellten DB-Tarifpunkt nutzen? Bislang dachte ich, das ginge nur vom/bis zum Zielbahnhof der Fahrkarte. Jener steht bei tariflicher Gleichstellung zusätzlich zur Sammelbezeichnung auf der Fahrkarte.
Natürlich kann ich beim Fahrkartenkauf jeden beliebigen gleichgestellten Bahnhof als Zielbahnhof wählen.
Wieso nur ab Hbf?
Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
Kann man ein City-Ticket ab jedem gleichgestellten DB-Tarifpunkt nutzen? Bislang dachte ich, das ginge nur vom/bis zum Zielbahnhof der Fahrkarte. Jener steht bei tariflicher Gleichstellung zusätzlich zur Sammelbezeichnung auf der Fahrkarte.
Jein. Auf der FK muss die City-Ticketoption angegeben sein. Ist sie das nicht, weil du einen gleichgestellten DB-Tarifpunkt gewählt hast, der im Rahmen des City-Tickets nicht abgedeckt wird (ein konkretes Beispiel wäre Berlin-Spandau. Obwohl du nach Berlin reist, wo ein Cityticket angeboten wird. Aber der FV-/NV-Bhf. Spandau liegt außerhalb der Gültigkeit des Citytickets. In HH ist es verwirrenderweise nicht so, wenn du HH-Harburg als Ziel angibst.)
Wenn jedoch die City-Ticketoption angegeben ist und der gleichgestellte DB-Tarifpunkt im Geltungsbereich liegt, kannst du von jedem beliebigen Punkt aus, deine Reise mit U-Bahn oder Bus fortsetzen.
Wieso nur ab Hbf?
Jein. Auf der FK muss die City-Ticketoption angegeben sein. Ist sie das nicht, weil du einen gleichgestellten DB-Tarifpunkt gewählt hast, der im Rahmen des City-Tickets nicht abgedeckt wird (ein konkretes Beispiel wäre Berlin-Spandau. Obwohl du nach Berlin reist, wo ein Cityticket angeboten wird. Aber der FV-/NV-Bhf. Spandau liegt außerhalb der Gültigkeit des Citytickets. In HH ist es verwirrenderweise nicht so, wenn du HH-Harburg als Ziel angibst.)
Was ist daran verwirrend?
Harburg hat eine eigene Cityoption - anders als Spandau:
Zitat: "Ziel auf der Fahrkarte: Hamburg-Harburg+City= HVV-Nutzung im Bereich Harburg"
Ein anderer Geltungsbereich als Hamburg Hbf.
Quelle HVV
Wieso nur ab Hbf?
Ein Cityticket kann ich ja auch ab einem anderen gleichgestellten DB-Tarifpunkt, zum Beispiel München Ost oder Leuchtenbergring nutzen.
Kann man ein City-Ticket ab jedem gleichgestellten DB-Tarifpunkt nutzen? Bislang dachte ich, das ginge nur vom/bis zum Zielbahnhof der Fahrkarte. Jener steht bei tariflicher Gleichstellung zusätzlich zur Sammelbezeichnung auf der Fahrkarte.
Jein. Auf der FK muss die City-Ticketoption angegeben sein. Ist sie das nicht, weil du einen gleichgestellten DB-Tarifpunkt gewählt hast, der im Rahmen des City-Tickets nicht abgedeckt wird (ein konkretes Beispiel wäre Berlin-Spandau. Obwohl du nach Berlin reist, wo ein Cityticket angeboten wird. Aber der FV-/NV-Bhf. Spandau liegt außerhalb der Gültigkeit des Citytickets. In HH ist es verwirrenderweise nicht so, wenn du HH-Harburg als Ziel angibst.)
Wenn jedoch die City-Ticketoption angegeben ist und der gleichgestellte DB-Tarifpunkt im Geltungsbereich liegt, kannst du von jedem beliebigen Punkt aus, deine Reise mit U-Bahn oder Bus fortsetzen.
Spandau ist tariflich nicht mit Berlin gleichgestellt