Fahrkarte für "2, mit 1 BC25" - alleine ohne BC fahren? (Fahrkarten und Angebote)
bers, Dienstag, 02.08.2011, 19:39 (vor 4839 Tagen)
Hallo,
folgende Situation: Fahrkarte für 2 Erw. mit 1 BC25. Kann 1 Erw. ohne BC25 die Reise antreten und die zweite Person mit BC25 erst später zusteigen?
Ticket ist ein Online-Ticket, Identifizierungskarte ist Personalausweis von Person 1. Sollte meiner Meinung nach gehen, wollte nur sichergehen.
Danke!
bers
Nein, das geht gar nicht !
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 10:31 (vor 4839 Tagen) @ bers
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 10:33
Hallo,
folgende Situation: Fahrkarte für 2 Erw. mit 1 BC25. Kann 1 Erw. ohne BC25 die Reise antreten und die zweite Person mit BC25 erst später zusteigen?
Ticket ist ein Online-Ticket, Identifizierungskarte ist Personalausweis von Person 1. Sollte meiner Meinung nach gehen, wollte nur sichergehen.Danke!
bers
Der erste Fahrgast fährt zwischen Einstiegsort und Zustiegsort Person 2 ohne die notwendige Rabattberechtigung BahnCard 25.
Lösungsmöglichkeit hierbei ist das Nachlösen eines Zusatzfahrscheines "Bahncard vergessen" für den Fahrschein. Davon abgesehen ist die beschriebene Vorgehensweise bei allen Sparpreisen und auch sonst vollkommen ungültig. Denn für die zweite gemeinsam reisende Person gibt es Rabatt.
Wäre nett solche und ähnliche Spielereien zu unterlassen.
Grüße GUM
Nein, das geht gar nicht !
fabs, Braunschweig, Mittwoch, 03.08.2011, 11:02 (vor 4839 Tagen) @ GUM
Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.
Gut, daß das Tarifsystem nicht logisch ist bzw. diverse Unlogikkeiten beinhaltet ust nichts neues und ich kann mir vorstellen, daß es tatsächlich nicht zulässig ist. Aber wenn ich angebe, daß zwei Personen reisen wollen und dann eine ausfällt (egal, ob komplett oder abschnittsweise) wird das Ticket, welches unter anderem für eben diese eine Person ohne Bahncard-Rabatt gekauft wurde ungültig? Das ist interessant.
Viele Grüße
fabs
PS: Ich sehe mich schon bei einer von meinen nächsten Fahrten nach Ablauf der MBC100 ungewollt schwarz fahren. - Und das als "Profi".
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Nein, das geht gar nicht !
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 11:12 (vor 4839 Tagen) @ fabs
Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.
Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.
Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.
Gut, daß das Tarifsystem nicht logisch ist bzw. diverse Unlogikkeiten beinhaltet ust nichts neues und ich kann mir vorstellen, daß es tatsächlich nicht zulässig ist. Aber wenn ich angebe, daß zwei Personen reisen wollen und dann eine ausfällt (egal, ob komplett oder abschnittsweise) wird das Ticket, welches unter anderem für eben diese eine Person ohne Bahncard-Rabatt gekauft wurde ungültig? Das ist interessant.
Leider etwas verdreht: Der Fahrschein wurde für 2 GEMEINSAM reisende Personen gekauft. Und die Frage bezieht sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Sparpreis, sonst würde der ursprüngliche Beitragsschreiber nicht derart fragen. Sondern kostenfrei umtauschen.
Zulässig ist natürlich, 2 Personen auf dem gesamten Reiseweg zu kaufen, Person 1 hat seine BC korrekt dabei und lässt den Fahrschein für Person 2 verfallen. Weil die beispielsweise krank geworden ist oder keine Lust hat. Dennoch darf im Inlandsverkehr nur ein Sitzplatz belegt werden.
Viele Grüße
fabsPS: Ich sehe mich schon bei einer von meinen nächsten Fahrten nach Ablauf der MBC100 ungewollt schwarz fahren. - Und das als "Profi".
Bitte Deinen letzten Satz als Ironie kennzeichnen. Ein ganz unterschiedlicher Fall vom ursprünglichen Beitragsschreiber. Er kombiniert alle Tricks und macht für uns alle das Leben schwerer. Denn irgendwann muss der Zub davon ausgehen, dass fast alle derartigen Kombinationen eine Art Schwarzfahrt darstellen. Und er hat ja nur kombiniert, um irgendwelche Kontingente auszuloten oder billiger zu fahren.
Nein, das geht gar nicht !
Giovanni, Mittwoch, 03.08.2011, 11:38 (vor 4839 Tagen) @ GUM
Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.
Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.
Erschlichen?
Der Fahrpreis für 1 Person mit BC25 + 1 Person ohne BC ist stets höher als der Fahrplan für 1 Person ohne BC. Es wird also nachweislich ein höherer Fahrpreis bezahlt als erforderlich.
Daraus kann ich keine Leistungserschleichung ableiten.
Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.
Der Rabatt beträgt beim Sparpreis in der 2. Klasse 9€, in der 1.Klasse 19€.
Aus der Formulierung "gemeinsam reisen" geht für mich nicht eindeutig hervor, dass Start- und Ziel identisch sein müssen - sondern nur das nicht zeitgleich verschiedene Züge genutzt werden dürfen.
Nein, das geht gar nicht !
bers, Mittwoch, 03.08.2011, 11:43 (vor 4839 Tagen) @ GUM
Hä?
Er/Sie bezahlt doch den ersten Abschnitt quasi doppelt - wenn auch teilweise mit Rabatt.
Nein ! Für die erste Person liegt - beispielsweise beim Sparpreis - kein gültiger Fahrschein vor, weil die entsprechende Rabattberechtigung nicht nur nicht mitgeführt, sondern gar nicht vorhanden ist. Damit wird für das Stück Einstiegsort-Zustiegsort "Mitfahrer" statt 100 % des anwendbaren Fahrpreises nur 75 % abgerechnet.
Somit liegt für die Person 1 kein gültiger Fahrschein vor, die 25 % Preisdifferenz für den ersten Abschnitt werden erschlichen. Straftatbestand: Leistungserschleichung.
Von welchen 25% Preisdifferenz sprichst Du? Die gelten Doch nur für den Bahncard-Inhaber. Der Mitfahrer zahlt voll (bzw. Mitfahrer-Rabatt, aber ohne Bahncard-Ermäßigung).
Sprich: Das Ticket für "2, mit 2 BC25" wäre immer billiger als das jetzige ("2, mit 1 BC25"). Es geht hier übrigens um eine IC/ICE-Fahrt Bochum-Koblenz, hin+rück, für 48.50 (je 14.25 für den BC25-Fahrer, 10.00 für den Mitfahrer pro Hin/Rückfahrt). Einzelpreis für den BC25-Fahrer wären eben jene 2x14.25, Einzelpreis für den anderen 2x19.00.
Was ist eigentlich denn mit der Rückfahrt? Darf nicht wenigstens einer der beiden Fahrer früher aussteigen? Und woher weiß der Schaffner, wer schon ausgestiegen bzw. noch nicht eingestiegen ist? Zur Ergänzung, ich (BC-Fahrer) will in Köln zusteigen, da muss der andere Fahrer sowieso umsteigen.
Bin gespannt auf weitere Meinungen.
Die AGB sind eindeutig !
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 12:22 (vor 4839 Tagen) @ bers
Was ist eigentlich denn mit der Rückfahrt? Darf nicht wenigstens einer der beiden Fahrer früher aussteigen? Und woher weiß der Schaffner, wer schon ausgestiegen bzw. noch nicht eingestiegen ist? Zur Ergänzung, ich (BC-Fahrer) will in Köln zusteigen, da muss der andere Fahrer sowieso umsteigen.
Bin gespannt auf weitere Meinungen.
Die AGB sind hier deutlich:
"3.3.1.2 Bei bis zu 5 gemeinsam reisenden Personen zahlt die zweite bis fünfte Person den Preis aus der entsprechenden Kontingentgruppe für die erste Person (Mitfahrer-Rabatt), wenn es sich bei der ersten Person um einen Erwachsenen handelt. Es wird eine gemeinsame Fahrkarte ausgegeben; eine Kombination zwischen den verschiedenen Kontingentgruppen ist nicht möglich."
Gemeinsam reisend ist auch nicht interpretationsfähig.
Mich nervt das jetzt wirklich. Das erste Ziel des Kaufes einer Fahrkarte ist die Beförderung zwischen A und B. Und nicht das Finden irgendwelcher absurden Schlupflöcher.
Man kann sich hier leider nicht die Fluggesellschaften zum Vorbild nehmen alleine schon aus logistischen Gründen. Pasagiere, die einen Begleitertarif gebucht haben, werden dort auch nur gemeinsam befördert. Ansonsten ist der Flugschein ungültig.
Die AGB sind eindeutig !
safe go, Chemnitz, Mittwoch, 03.08.2011, 14:55 (vor 4838 Tagen) @ GUM
Mich nervt das jetzt wirklich. Das erste Ziel des Kaufes einer Fahrkarte ist die Beförderung zwischen A und B. Und nicht das Finden irgendwelcher absurden Schlupflöcher.
Mich nervt übrigens, immer quasi ausgelacht zu werden, wenn ich sage, dass ich zu faul bin, irgendwelche besonders billigen Angebote rauszusuchen. Vielleicht sollte mir die Bahn für diese Treue zu "hohen" Preise mal ne Freifahrt schenken ...
Fast alle Preise sind faire Angebote
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 15:35 (vor 4838 Tagen) @ safe go
Mich nervt das jetzt wirklich. Das erste Ziel des Kaufes einer Fahrkarte ist die Beförderung zwischen A und B. Und nicht das Finden irgendwelcher absurden Schlupflöcher.
Mich nervt übrigens, immer quasi ausgelacht zu werden, wenn ich sage, dass ich zu faul bin, irgendwelche besonders billigen Angebote rauszusuchen. Vielleicht sollte mir die Bahn für diese Treue zu "hohen" Preise mal ne Freifahrt schenken ...
Nicht zu faul, sondern mit einer inneren Wertschätzung und positiven Energie. Die eine Stunde, die manche brauchen um für 10 Euro billiger unterwegs zu sein nutzt Du halt anders.
Zudem belohnt die Bahn die Treue ja schon mit bahn.bonus. Dies wurde übrigens genau deshalb eingeführt und anfangs waren die hoch rabattierten Sparpreise auch vom Punktesammeln ausgeschlossen.
Mit Ausnahme ganz hoher ICE-Relationspreise sind die meisten Angebote wirklich fair, wenn man den logistischen Aufwand eines Bahnunternehmens dahinter sieht.
Thema Zusteigen
flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 11:50 (vor 4839 Tagen) @ GUM
bearbeitet von flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 11:53
Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.
Wie ist das genau mit dem Zustieg eines Mitreisenden geregelt?
Wenn ich eine FK für 2 Personen habe, ich die ID für die FK habe und auch die BC für den Rabatt, ich kontrolliert werde, der Mitreisende jedoch zwei Stationen später zusteigt - gilt er dann nicht mehr als Mitreisender???
Obwohl ich für die volle Strecke für zwei Personen bezahlt habe?!
Besonders interessant ist das natürlich bei Kleingruppen-Karten wie Wochenendticket, Quer durch das Land-Ticket, Schöner-Tag-Ticket usw., die für 2 bis zu 5 Personen gelten. Manchmal sieht man ja sogar, dass die Leute an Bhf. ausgetauscht werden... Das ist schon recht dreist, aber ist es auch tariflich verboten?!
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GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 12:27 (vor 4839 Tagen) @ flyingska
Ab dem Zustiegsort "Mitreisender" liegt zwar eine Gruppe von 2 Fahrgästen vor, aber der Mitreisende muss ja GEMEINSAM reisen, sonst ist es kein Mitreisender im Sinne von Mehrpersonenfahrkarten. Und da für die zweite, MITREISENDE Person beispielsweise beim Sparpreis ein Rabatt von 10/15 (weiss ich nicht mehr so genau) EURO angewendet wird, fährt auch Person 2 ohne einen gültigen Fahrschein.
Wie ist das genau mit dem Zustieg eines Mitreisenden geregelt?Wenn ich eine FK für 2 Personen habe, ich die ID für die FK habe und auch die BC für den Rabatt, ich kontrolliert werde, der Mitreisende jedoch zwei Stationen später zusteigt - gilt er dann nicht mehr als Mitreisender???
Obwohl ich für die volle Strecke für zwei Personen bezahlt habe?!
Du hast ja nicht die volle Strecke für zwei Personen bezahlt. Denn es handelt sich ja so gesehen um unterschiedliche Beförderungsverträge:
1.) A-Zustiegsbahnhof 1: 1 Person, Normalpreis/Sparpreis, 100 % ohne BC Rabatt
2.) Zustiegsbahnhof 1-Endbahnhof: 2 Personen, Normalpreis/Sparpreis, 75 % erste Person, 2. Person als Mitfahrer auf diesem Streckenabschnitt.
Besonders interessant ist das natürlich bei Kleingruppen-Karten wie Wochenendticket, Quer durch das Land-Ticket, Schöner-Tag-Ticket usw., die für 2 bis zu 5 Personen gelten. Manchmal sieht man ja sogar, dass die Leute an Bhf. ausgetauscht werden... Das ist schon recht dreist, aber ist es auch tariflich verboten?!
Tariflich ist es eindeutig verboten, da die Fahrkarten nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar sind. Es zerstört aber auch gleichzeitig die Großzügigkeit des Anbieters. Denn egal, was für einen Preis man dem Kunden gegenüber kommuniziert: Es ist immer noch zu teuer.
Ich habe dies beim Kauf meiner Zeitkarte diesen Montag auch erlebt. Da gab es ja diese 1-Tages-Aktion für Schüler mit 1er-Zeugnis und kostenloser Beförderung in roten Zügen des Nahverkehrs in Bayern. Und tatsächlich hielt ein Fahrgast die Schlange damit auf, dass sein Sohn jetzt auch kostenlos in ein Museum gehen möchte. Da war der Mensch am Schalter natürlich (zu Recht) überrascht, ob der Dreistigkeit.
Das nur so am Rande.
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flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 13:58 (vor 4839 Tagen) @ GUM
bearbeitet von flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 14:02
Wenn ich eine FK für 2 Personen habe, ich die ID für die FK habe und auch die BC für den Rabatt, ich kontrolliert werde, der Mitreisende jedoch zwei Stationen später zusteigt - gilt er dann nicht mehr als Mitreisender???
Obwohl ich für die volle Strecke für zwei Personen bezahlt habe?!
Du hast ja nicht die volle Strecke für zwei Personen bezahlt. Denn es handelt sich ja so gesehen um unterschiedliche Beförderungsverträge:
1.) A-Zustiegsbahnhof 1: 1 Person, Normalpreis/Sparpreis, 100 % ohne BC Rabatt
2.) Zustiegsbahnhof 1-Endbahnhof: 2 Personen, Normalpreis/Sparpreis, 75 % erste Person, 2. Person als Mitfahrer auf diesem Streckenabschnitt.
Nein, ich meinte einen anderen Fall als im Ausgangsbeitrag beschrieben.
Fahrgast 1 fährt von A über B nach C, hat ein Ticket für 2 Personen für die Strecke A-B-C bezahlt & bei sich, ID & BC der FK sind auch bei ihm.
Fahrgast 2 steigt bei B zu und fährt nach C mit. Er ist die zweite Person auf der FK. Namentlich eingetragen ist er nicht; eine BC hat er auch nicht, die er vorzeigen müsste.
Besonders interessant ist das natürlich bei Kleingruppen-Karten wie Wochenendticket, Quer durch das Land-Ticket, Schöner-Tag-Ticket usw., die für 2 bis zu 5 Personen gelten. Manchmal sieht man ja sogar, dass die Leute an Bhf. ausgetauscht werden... Das ist schon recht dreist, aber ist es auch tariflich verboten?!
Tariflich ist es eindeutig verboten, da die Fahrkarten nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar sind.
Übertragbar heißt was genau?
Wenn der Käufer des Kleingruppentickets die komplette Strecke fährt, wechselt der Besitzer der FK ja nicht. Der Beförderungsvertrag kommt strenggenommen nur zwischen dem Besitzer der Mehrpersonen-FK und der DB zustande. Jegliche Ansprüche gegen die Bahn kann nur der FK-Besitzer geltend machen. Bei Verspätungen kann z.B. nicht jeder Mitfahrer einen Kulanzgutschein fordern, sondern nur der Inhaber der FK auf Basis des gemeinsamen FK-Preises.
Dazu gebe ich jetzt keinen Kommentar ab, nur ein Bild...
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 14:16 (vor 4838 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 14:17
In einem anderen Beitrag hat ein Benutzer ja ein geniales Bild verlinkt, dem kann ich mich nur anschließen:
Grüße GUM
Fahrkarte für "2, mit 1 BC25" - alleine ohne BC fahren?
Dancingmachine, Mittwoch, 03.08.2011, 11:55 (vor 4839 Tagen) @ bers
Ich sehe da kein Problem solang die persönliche ID Karte der kompletten Strecke dabei ist, außer es handelt sich bei der BC 25 um eine Weltmeister BC, wo der Mitfahrer Rabatt berücksichtigt wurde
Fahrkarte für "2, mit 1 BC25" - alleine ohne BC fahren?
bers, Mittwoch, 03.08.2011, 12:22 (vor 4839 Tagen) @ Dancingmachine
außer es handelt sich bei der BC 25 um eine Weltmeister BC, wo der Mitfahrer Rabatt berücksichtigt wurde
Guter Einwand. Soweit ich weiß, gibt man bei Buchung mit Weltmeister-BC einfach für jeden Mitfahrer an, dass der eine eigene BC hat, und erhält ein Ticket "2, mit 2 BC25" (oder mehr). Das hat in meinem Fall also keine Auswirkung, ich habe dediziert eine Fahrkarte für "2, mit 1 BC25".
Fahrschein ist und bleibt ungültig in Deinem Falle
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 12:30 (vor 4839 Tagen) @ bers
Guter Einwand. Soweit ich weiß, gibt man bei Buchung mit Weltmeister-BC einfach für jeden Mitfahrer an, dass der eine eigene BC hat, und erhält ein Ticket "2, mit 2 BC25" (oder mehr). Das hat in meinem Fall also keine Auswirkung, ich habe dediziert eine Fahrkarte für "2, mit 1 BC25".
Genau so. Eine Fahrkarte für 2 Personen.
Wäre nett, wenn Du Datum/Zug Nr./Stationen dem Prüfdienst der Bahn mitteilen könntest.
Da könnt Ihr das an Bord klären und Du bekommst eine endgültige Auskunft. Vielleicht sammeln wir hier dann für eine Fahrpreisnacherhebung.
Schönen Tag noch.
Fahrschein ist und bleibt ungültig in Deinem Falle
Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 03.08.2011, 14:26 (vor 4838 Tagen) @ GUM
Da könnt Ihr das an Bord klären und Du bekommst eine endgültige Auskunft. Vielleicht sammeln wir hier dann für eine Fahrpreisnacherhebung.
Bereitet dir es eigentlich Freude, andere Leute völlig unbegründet zu kriminalisieren? Ich sehe hier keine Tricksereien, und eine Erschleichung von Leistungen ist es garantiert nicht (eher - was dich bezieht - üble Nachrede/Verleumdung). Und seitens der Bahn ist dies ja auch, wie geschildert, völlig in Ordnung.
Definitiv nicht
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 15:31 (vor 4838 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 15:32
Da könnt Ihr das an Bord klären und Du bekommst eine endgültige Auskunft. Vielleicht sammeln wir hier dann für eine Fahrpreisnacherhebung.
Bereitet dir es eigentlich Freude, andere Leute völlig unbegründet zu kriminalisieren? Ich sehe hier keine Tricksereien, und eine Erschleichung von Leistungen ist es garantiert nicht (eher - was dich bezieht - üble Nachrede/Verleumdung). Und seitens der Bahn ist dies ja auch, wie geschildert, völlig in Ordnung.
Definitiv nicht. Ich sehe aber alltäglich die aus Notwehr ergriffene zunehmende Regulierungs- und Bürokratisierungswut, die Unternehmen zur Betrugsabwehr ergreifen müssen.
Oder im Falle dieses Mehrpersonenfahrscheines ganz, ganz einfach als Vergleich geschrieben:
Ein Supermarkt bietet ein Produkt an für 1 Euro.
Um Kostendegressionseffekte zu nutzen (nur 1 Griff ins Lager bei 3er-Pack, ein Kassenvorgang, höheher Umsatz, höhere Wiederkaufrate) gibt es das 3er Pack für nur 2,-- Euro.
Jetzt kommt der Kunde am Montag und kauft 1 Stück des 3er Packs und legt die anderen beiden wieder hin. Sagt der Kassiererin noch, er möchte nur 1/3 des 3er Packs bezahlen einem Kundendienstmitarbeiter habe er es geschildert und er hat es genehmigt. Am Dienstag kauft er das zweite Stück einen Laden weiter und sagt, es wäre das zweite Drittel dieses Mengenrabatt-Packs. Ein dritter Kunde wundert sich dann über ein angepacktes, aufgerissenes 3er Pack und so weiter und so fort.
Im Klartext: Es gibt viele Vorteile bei einer Mehrpersonenfahrkarte wie beispielsweise nur 15 Euro Stornogebühr, anstatt 2 * 15 Euro Stornogebühr bei zwei getrennten Verträgen. Mengenrabatt für den Kauf des 2er/3er Packs als Ausgleich der Kostendegression. (9 Euro Rabatt für den Mitfahrer).
Dies kann man beliebig weiterführen, aber die Intention wird klar:
Es werden unberechtigt Mengenrabatte genutzt. Ist so ähnlich wie in einem Supermarkt (wenn dieser keinen Barcode hat) sich selber ein Preisschild zu fertigen mit dem billigen 3er Pack Stück-Preis für nur 1 Stück, denn die anderen Stücke holt man ja morgen in einem anderen Markt des gleichen Unternehmens.
Die letztendliche Konsequenz bei Zunehmen dieser Tricksereien wird dann eben sein, dass es keine Mehrpersonenfahrkarten mehr gibt und Ihr auch nur noch für eine Person Punkte sammeln könnt. Das Punktesammeln für Mehrpersonenfahrkarten ist sowieso ein sehr großzügiges Feature, was es im Privatkundenbereich sonst bei keinem Unternehmen gibt.
Kunden sollten es also nicht ungefragt immer weiter Treiben mit den Rabatten.
So ist meine Meinung und 99,9 % derjenigen die schon einmal mit Kunden über Rabatte verhandelt haben sehen dies genauso. Der Kunde darf nicht einseitig einen Preis heruntersetzen, ohne den Verkäufer vorher zu fragen.
Ganz einfach ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Leider nimmt eine anderslautende Auffassung zu sehr überhand.
Definitiv nicht
Ösi, Mittwoch, 03.08.2011, 16:50 (vor 4838 Tagen) @ GUM
Dies kann man beliebig weiterführen, aber die Intention wird klar:
Es werden unberechtigt Mengenrabatte genutzt. Ist so ähnlich wie in einem Supermarkt (wenn dieser keinen Barcode hat) sich selber ein Preisschild zu fertigen mit dem billigen 3er Pack Stück-Preis für nur 1 Stück, denn die anderen Stücke holt man ja morgen in einem anderen Markt des gleichen Unternehmens.
Der Vergleich hinkt. Passender wäre: Ich habe Lust auf zwei Bier, kaufe das 3er-Pack (weil es gleich viel kostet) und trinke dann nur zwei. Das mag zwar nicht sinnvoll sein, ist aber legal und dem Supermarkt auch egal.
Definitiv nicht
bers, Mittwoch, 03.08.2011, 16:56 (vor 4838 Tagen) @ Ösi
Der Vergleich hinkt. Passender wäre: Ich habe Lust auf zwei Bier, kaufe das 3er-Pack (weil es gleich viel kostet) und trinke dann nur zwei. Das mag zwar nicht sinnvoll sein, ist aber legal und dem Supermarkt auch egal.
Und das dritte gebe ich dem Supermarkt sogar zurück!
Definitiv nicht
CC6550, Mittwoch, 03.08.2011, 22:27 (vor 4838 Tagen) @ bers
Der Auszug aus den BB ist für mich eindeutig.
3.3.3 BahnCard 25-Rabatt
Der BahnCard 25-Rabatt wird auf alle Sparpreise gewährt. Der BahnCard 25-Rabatt kann mit dem Mitfahrer-Rabatt nach den Nrn. 3.3.1.2 und 3.3.2.2 kombiniert werden, wenn die erste Person Inhaber einer BahnCard 25 ist.
Gruss CC6550
Definitiv nicht
bers, Donnerstag, 04.08.2011, 09:24 (vor 4838 Tagen) @ CC6550
Der Auszug aus den BB ist für mich eindeutig.
3.3.3 BahnCard 25-Rabatt
Der BahnCard 25-Rabatt wird auf alle Sparpreise gewährt. Der BahnCard 25-Rabatt kann mit dem Mitfahrer-Rabatt nach den Nrn. 3.3.1.2 und 3.3.2.2 kombiniert werden, wenn die erste Person Inhaber einer BahnCard 25 ist.Gruss CC6550
Ich hab mit der Bahn telefoniert. Ticket ist gültig, da es kein Sparpreis 25/50 ist, bei dem tatsächlich (wie oben) mein Bahncard-Rabatt auch für den Mitfahrer gegolten hätte. In diesem Fall müsste die Bahncard immer an Bord sein.
Tatsächlich zahlt der Mitfahrer in meinem konkreten Fall (Sparpreis, früher Dauer Spezial) den vollen Mitfahrer-Preis (10 Euro, statt 19 Euro alleine) ohne Bahncard-Rabatt. Die Bahncard ist also nicht nötig.
Definitiv nicht
Henrik, Donnerstag, 04.08.2011, 00:31 (vor 4838 Tagen) @ Ösi
Dies kann man beliebig weiterführen, aber die Intention wird klar:
Es werden unberechtigt Mengenrabatte genutzt. Ist so ähnlich wie in einem Supermarkt (wenn dieser keinen Barcode hat) sich selber ein Preisschild zu fertigen mit dem billigen 3er Pack Stück-Preis für nur 1 Stück, denn die anderen Stücke holt man ja morgen in einem anderen Markt des gleichen Unternehmens.
Der Vergleich hinkt. Passender wäre: Ich habe Lust auf zwei Bier, kaufe das 3er-Pack (weil es gleich viel kostet) und trinke dann nur zwei. Das mag zwar nicht sinnvoll sein, ist aber legal und dem Supermarkt auch egal.
Ha. Ja.
So eine Situation hatte ich vor 2 Wochen.
Wurde mit genau einem Euro zum Bäcker geschickt, 3 Brötchen kaufen.
Dort sollte ich dafür dann etwas mehr als einen Euro zahlen.
Ich guckte verwirrt, mit Blick auf meine Hand, wo nur ein Euro drin waren.
Verkäuferin guckte zurück.......
.......und sagte dann, "achja, 4 Brötchen gibts für nen Euro - Ich geb Ihnen dann einfach ein Brötchen nocn dazu". ;)
Damit war das dann erledigt, das 4.Brötchen wurde dann nicht zum Frühstück verzehrt, aber sicher etwas später.
Definitiv nicht
safe go, Chemnitz, Donnerstag, 04.08.2011, 16:07 (vor 4837 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von safe go, Donnerstag, 04.08.2011, 16:07
Dies kann man beliebig weiterführen, aber die Intention wird klar:
Es werden unberechtigt Mengenrabatte genutzt. Ist so ähnlich wie in einem Supermarkt (wenn dieser keinen Barcode hat) sich selber ein Preisschild zu fertigen mit dem billigen 3er Pack Stück-Preis für nur 1 Stück, denn die anderen Stücke holt man ja morgen in einem anderen Markt des gleichen Unternehmens.
Der Vergleich hinkt. Passender wäre: Ich habe Lust auf zwei Bier, kaufe das 3er-Pack (weil es gleich viel kostet) und trinke dann nur zwei. Das mag zwar nicht sinnvoll sein, ist aber legal und dem Supermarkt auch egal.
Ha. Ja.
So eine Situation hatte ich vor 2 Wochen.
Wurde mit genau einem Euro zum Bäcker geschickt, 3 Brötchen kaufen.
Dort sollte ich dafür dann etwas mehr als einen Euro zahlen.
Ich guckte verwirrt, mit Blick auf meine Hand, wo nur ein Euro drin waren.
Verkäuferin guckte zurück.......
.......und sagte dann, "achja, 4 Brötchen gibts für nen Euro - Ich geb Ihnen dann einfach ein Brötchen nocn dazu". ;)
Damit war das dann erledigt, das 4.Brötchen wurde dann nicht zum Frühstück verzehrt, aber sicher etwas später.
Sowas hatte ich letzten Winter beim Dresdner Groß"bäcker" im Werksverkauf, wo ich extra paar Packungen Dominosteine mehr mitnehmen musste, um das Angebot 5 für 3 wahrnehmen zu können. :D (Was dann erheblichen Platzmangel im Rucksack auslöste.)
was ist mit Europa Spezial?
merkur, Mittwoch, 03.08.2011, 13:00 (vor 4839 Tagen) @ bers
Hallo,
ich hatte ein ähnliches Problem (ja, ein Problem, das sich tatsächlich ergeben hat und nicht aus Trickserei entstand!):
2 Pers. Kopenhagen-Frankfurt, 1 BC 25
Ich musste spontan einen Aufenthalt in Hamburg einbauen, die andere Person musste also alleine weiterreisen.
Info der DB: Gültig (vermutlich, da kein Mitfahrerrabatt?).
Der nette Mitarbeiter am Telefon hat das geklärt, mich zurückgerufen, grünes Licht gegeben und mir vorsichtshalber noch Namen und Stelle gesagt, falls ein Zub Probleme macht.
Fahrkarte für "2, mit 1 BC25" - alleine ohne BC fahren?
muh^2, Mittwoch, 03.08.2011, 14:11 (vor 4838 Tagen) @ bers
Moin!
Mich betrifft das "Problem" die Tage auch. Es war bei Buchung noch nicht klar, ob meine mit BC mitfahrende Person mitfahren kann, aber ich wollte das Ticket zum Sparpreis buchen und habe das Risiko in Kauf genommen, im Endeffekt für zwei Personen mehr zu zahlen als das Ticket für mich alleine gekostet hätte. Ich habe dergleichen Probleme natürlich auch im Vorfeld geahnt und deswegen 2 mal bei der Bahn-Hotline angerufen und das Problem geschildert und beide Mitarbeiter haben mir versichert, dass ich keine Probleme bekommen würde. Die zweite Mitarbeiterin wollte mir das Ticket dann sogar direkt einbuchen. Sie hat sogar nach alternativen Ticketmöglichkeiten geschaut und mir dann im Endeffekt genau meine Option als die beste bestätigt. Daher sehe ich dem eigentlich gelassen entgegen.
Dort steigt aber auch niemand nachträglich zu
GUM, Mittwoch, 03.08.2011, 15:37 (vor 4838 Tagen) @ muh^2
... und die erste Person fährt auch nicht mit ungültiger Rabattberechtigung.
Beispielfrage(n) zum BC25-Rabatt (Sparpreis)
Thalyseo, Mittwoch, 03.08.2011, 16:50 (vor 4838 Tagen) @ GUM
Folgendes Szenario:
Man(n) kauft bei Ebay einen Sparpreis-Fahrschein (H/R) mit BC25-Rabatt, habe aber nur eine BC 25. Ist es dann - legal - möglich, den zu Unrecht gewährten Rabatt "nachzuzahlen"?
Unterstellt sei hierbei, dass der Spreispreis-Fahrschein - zum "Vollpreis - immer noch günstiger ist als der als der Normalpreis mit BC50-Ermäßigung.
Sofern dies möglich ist, wie wäre die korrekte Vorgehensweise? Nachzahlung im Reisezentrum (= vor Fahrtantritt) oder auch beim Zub? Müsste dieser auf eigene Initiative aufgesucht werden oder könnte man warten, bis er seinen Kontrollgang tätigt?
Weitere Frage zum Sparpreis:
Muss die Fahrt vollends genutzt werden, oder kann auch nur ein Teilbereich genutzt werden? Als Beispiel sei genannt ein ICE, der von Dortmund bis Passau gebucht wurde, der jedoch "nur" zwischen Bonn und Koblenz (<-> willkürliches Beispiel) genutzt wird: Wäre das rechtens oder wäre der Anspruch mit dem ausgebliebenen Zustieg in Dortmund rechtsgültig erloschen?
Dass die Reservierung - als solche - erlischt, steht auf einem anderen Blatt.
Antwort zu Beispielfrage 2
flyingska, Mittwoch, 03.08.2011, 17:07 (vor 4838 Tagen) @ Thalyseo
Muss die Fahrt vollends genutzt werden, oder kann auch nur ein Teilbereich genutzt werden? Als Beispiel sei genannt ein ICE, der von Dortmund bis Passau gebucht wurde, der jedoch "nur" zwischen Bonn und Koblenz (<-> willkürliches Beispiel) genutzt wird: Wäre das rechtens oder wäre der Anspruch mit dem ausgebliebenen Zustieg in Dortmund rechtsgültig erloschen?
Natürlich kannst du auch nur die Strecke Bonn-Koblenz nutzen, wenn du der alleinige Besitzer der FK bist. Es kann doch vorgekommen sein, dass dich kein ZuB zwischen Dortmund und Bonn kontrolliert hat. Du bist nicht in der Beweispflicht, dass du die komplette Strecke gefahren bist.
Beispielfrage(n) zum BC25-Rabatt (Sparpreis)
Matze86, München, Mittwoch, 03.08.2011, 20:02 (vor 4838 Tagen) @ Thalyseo
Man(n) kauft bei Ebay einen Sparpreis-Fahrschein (H/R) mit BC25-Rabatt, habe aber nur eine BC 25.
Wo ist das Problem? ;)
BC25 und BC 25, passt doch alles *g*
Beispielfrage(n) zum BC25-Rabatt (Sparpreis): Korrektur
Thalyseo, Mittwoch, 03.08.2011, 22:13 (vor 4838 Tagen) @ Matze86
Man(n) kauft bei Ebay einen Sparpreis-Fahrschein (H/R) mit BC25-Rabatt, habe aber nur eine BC 25.
Wo ist das Problem? ;)
BC25 und BC 25, passt doch alles *g*
Ach, deswegen bleiben also die Antworten aus... *lach*
Man(n) hat sich vertippt und meinte BC 50 (=> nicht BC 25!).
Tut aber eigentlich nichts zur Sache, da man(n) so wie noch keinen Anspruch auf den BC 25-Rabatt hätte.
Frage wäre eben nur, ob es damit getan ist:
a) die Differenz zum Sparpreis zu zahlen
b) die Differenz zum Normalpreis (ggf. NP. abzgl. des BC 50-Rabatts)
c) oder eine Strafzahlung wegen "Erschleichung" (= siehe Beitrag v. GUM) fällig würde
In einigen Internetforen habe ich dazu recherchiert, dass wohl im Reisezentrum - vor Fahrtantritt - nur die 25 % Ermäßigung zu erstatten wären, an Bord jedoch die Differenz zum Normalpreis; diese Quellen halte ich jedoch für mehr als fragwürdig!
Sparpreis-Fahrkarten mit BC 25 - Ermäßigung werden nicht selten bei Ebay gehandelt: Sofern man(n) dann "nur" die 25% nachzahlen muss, wäre da durchaus so manches lukratives Angebot drunter.
@Matze86: Danke, dass Du diesen Nonsens aufgeklärt hast... -;)
Beispielfrage(n) zum BC25-Rabatt (Sparpreis): Antwort DB
Thalyseo, Freitag, 05.08.2011, 19:23 (vor 4836 Tagen) @ Thalyseo
"Sehr geehrter Herr (...),
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wenn Sie beim Fahrkartenkauf Ihre BahnCard nicht dabei haben und dies angeben, erhalten Sie wie gewohnt eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt. Zusätzlich erhalten Sie eine Fahrkarte „Nachzahlung“ über den Differenzbetrag zum Fahrpreis ohne BahnCard-Ermäßigung.
Den Betrag der Fahrkarte „Nachzahlung“ können Sie sich innerhalb von 14 Tagen in einem DB Reisezentrum erstatten lassen - abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 7,00 Euro. Legen Sie dazu bitte neben der Fahrkarte "Nachzahlung" auch die zugehörige Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt und die zum Zeitpunkt der Fahrt gültige BahnCard vor.
Wir wünschen Ihnen weiterhin angenehme Reisen mit der Bahn.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
(...) Kundendialog"
FAZIT (= eigene Interpretation):
-> BC 25 rabattierte Fahrkarten können - bei Nachzahlung des Differerenzbetrages - legal genutzt werden
-> maßgeblich ist der der Fahrkarte zugrunde liegende Normalpreis (z.B. Sparpreis); nicht der "vollpreisige" Normalpreis
Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich hier etwas übersehen (bzw. falsch interpretiert) haben sollte; Danke!
Sehe keinen Unterschied...
muh^2, Mittwoch, 03.08.2011, 17:03 (vor 4838 Tagen) @ GUM
Hmm, ich sehe nicht wirklich einen Unterschied bzgl. der Anzahl der Mitfahrer und der Bahncards. Ich fahre genauso wie der OP ohne BC und das Ticket ist noch für eine weitere Person mit BC gültig. Beide haben wir einen Sparpreis gebucht. Person 1 im Bahn-Buchungsprozess ist jeweils die Person ohne BC aber mit der ID-Karte. Zumindest bis zum Einstiegsbahnhof der mitreisenden Person des OP ergibt sich doch hier das gleiche Bild. Danach wird das Ticket ja wie gebucht genutzt.
Was den Zustieg angeht findet sich in den Beförderungsbedingungen imho kein entsprechender Passus, der dieses bei Sparpreisen verbietet. Ein explizites Gegenbeispiel findet sind hier etwa in den BB der DB Regio für die Ländertickets, in denen eine Änderung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ausgeschlossen wird.
Wenn man das ganze dann weiterspinnt, ist es sicherlich eh fraglich, ob einen die Bahn (oder ein anderer Leistungserbringer) dazu zwingen kann, eine bezahlte Leistung komplett nutzen zu müssen, oder ob man nicht auch einen Teil der Leistung nutzen kann und den Rest der Leistung - natürlich ohne Anspruch auf Kompensation des ungenutzten Teils - verfallen lassen kann. Dein 3er-Pack-Beispiel ist hier übrigens nicht wirklich hilfreich, da die Leistung hier aus einem einzigen 3er-Pack besteht. Du könntest aber einen Teil aus dem 3er-Pack nehmen, das ganze Pack bezahlen, hast aber nicht die Möglichkeit, am nächsten Tag wie beschrieben, aus einem anderen Pack (in einem anderen Markt) den nächsten Teil zu nehmen. Dieses wäre dann eine neue Leistung. Du hast den ungenutzten Teil der bezahlten Leistung im ersten Supermarkt verfallen lassen.
Was kann denn das SWT/Länderticket dafür?
fjk, Donnerstag, 04.08.2011, 09:41 (vor 4838 Tagen) @ muh^2
Was den Zustieg angeht findet sich in den Beförderungsbedingungen imho kein entsprechender Passus, der dieses bei Sparpreisen verbietet. Ein explizites Gegenbeispiel findet sind hier etwa in den BB der DB Regio für die Ländertickets, in denen eine Änderung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ausgeschlossen wird.
Moin,
woher kommt nur immer wieder diese Ansicht? Sogar beim Bayern- und dem verwandten Rheinlandpfalzticket steht in den Bedingungen, dass bitte der Reisende mit der längsten Reisestrecke seinen Namen einträgt (und natürlich die Fahrkarte behält). Damit sind Zustiege/Ausstiege implizit zugelassen. Genau wie bei allen anderen Fahrkarten (offenbar) auch - wiewohl die Ansicht, dass eine Mehrpersonenfahrkarte immer nur für die Gesamtzahl an Personen gültig ist, auch etwas logisches hat.
Einziges Problem: wenn ein Rabatt gewährt wurde, muss die Berechtigung dafür (immer) vorhanden sein. Und ich denke, man kann einer Sparkarte nicht ansehen, ob die BC25 bei der ersten oder der zweiten Person angegeben wurde.
zieht in den heiligen Krieg gegen Missverständnisse beim SWT/Länderticket? Eher nicht.
fjk
Was kann denn das SWT/Länderticket dafür?
Axterix, München/Düsseldorf, Donnerstag, 04.08.2011, 15:17 (vor 4837 Tagen) @ fjk
Hallo,
woher kommt nur immer wieder diese Ansicht? Sogar beim Bayern- und dem verwandten Rheinlandpfalzticket steht in den Bedingungen, dass bitte der Reisende mit der längsten Reisestrecke seinen Namen einträgt (und natürlich die Fahrkarte behält). Damit sind Zustiege/Ausstiege implizit zugelassen. Genau wie bei allen anderen Fahrkarten (offenbar) auch - wiewohl die Ansicht, dass eine Mehrpersonenfahrkarte immer nur für die Gesamtzahl an Personen gültig ist, auch etwas logisches hat.
Nein nur Ausstiege - keine Zustiege:
"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung
der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch
von Personen ausgeschlossen."
siehe: http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tick...
Heißt für mich: Einzig früher Aussteigen ist erlaubt. Der der als letztes aussteigt trägt seinen Namen ein. (Aber losfahren müssen alle gemeinsam) (Dass sich der Austausch schwerlich nachweisen läßt steht auf einem anderen Blatt.)
Heißt für mich aber auch, dass wenn ich von München nach Würzburg und zurück fahren will und finde vor dem Kauf am Automaten noch jemanden, der nur nach Nürberg will, dieser bei der Rückfahrt durchaus in Nürnberg wieder zusteigen dürfte...
Gruß
Axel
Was kann denn das SWT/Länderticket dafür?
fjk, Donnerstag, 04.08.2011, 15:37 (vor 4837 Tagen) @ Axterix
Hallo,
woher kommt nur immer wieder diese Ansicht? Sogar beim Bayern- und dem verwandten Rheinlandpfalzticket steht in den Bedingungen, dass bitte der Reisende mit der längsten Reisestrecke seinen Namen einträgt (und natürlich die Fahrkarte behält). Damit sind Zustiege/Ausstiege implizit zugelassen. Genau wie bei allen anderen Fahrkarten (offenbar) auch - wiewohl die Ansicht, dass eine Mehrpersonenfahrkarte immer nur für die Gesamtzahl an Personen gültig ist, auch etwas logisches hat.
Nein nur Ausstiege - keine Zustiege:
"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung
der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch
von Personen ausgeschlossen."siehe: http://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/pdf/regional/allgemein__berregional/l_nder_tick...
Moin,
OK, das ist ziemlich eindeutig. Dann macht die Dokumentation der "Höchstreisendenzahl" mit entsprechend vielen Zangenabdrücken hier auch weiter Sinn - wenn sie denn offensichtlich wäre. Denn das der überzählige Mitfahrer bei der Kontrolle grad auf'm Pott war, kann ja noch immer sein. Und dass der Herr Schaffner immer fragt, wie viele denn dazugehören - glaube ich nicht. Aber das sind eher Fragen der Praxis als der Regel...
Heißt für mich: Einzig früher Aussteigen ist erlaubt. Der der als letztes aussteigt trägt seinen Namen ein. (Aber losfahren müssen alle gemeinsam) (Dass sich der Austausch schwerlich nachweisen läßt steht auf einem anderen Blatt.)
Heißt für mich aber auch, dass wenn ich von München nach Würzburg und zurück fahren will und finde vor dem Kauf am Automaten noch jemanden, der nur nach Nürberg will, dieser bei der Rückfahrt durchaus in Nürnberg wieder zusteigen dürfte...
... weil die Gruppengröße nicht erweitert und die Personen nicht getauscht werden, richtig. Erlaubt (und das ist nicht so richtig einsichtig) ist es erst nicht mehr, wenn Ihr am nächsten Tag und darum zwangsläufig mit einem neuen Ticket zurückfahrt - weil Du alleine in Würzburg startest.
Tja, wieder was gelernt (u.a. Tariflogik*)
fjk
*) nach der die Tickets in einem dafür vorgesehenen Umschlag zu einem Beförderungsvertrag vereint werden können - gilt die Rückfahrtregel dann immer noch nicht? Das wäre doch wohl "überraschend".
Was kann denn das SWT/Länderticket dafür?
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.08.2011, 16:16 (vor 4837 Tagen) @ Axterix
Nein nur Ausstiege - keine Zustiege:
"6.3 Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung
der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch
von Personen ausgeschlossen."
Das in Klammern hast du selbst hinzugefügt. Die Gruppengröße kann ja mit vier Personen die ganze Zeit feststehen, es steht jedoch nicht, dass die gesamte Gruppe stets anwesend sein muss. Und wie gesagt: Im Zweifel war ein Mitfahrer, der eine Station später einsteigt, eben auf Toilette. - Und Regeln, wie sie die Nordostseebahn anwendet (Anzahl der Mitfahrer einstempeln) stehen sowieso nirgends und dürften kaum Beweischarakter haben. Das beste wäre es, wenn auf einem Ticket fünf Namensfelder stehen, die entweder auszufüllen oder zu streichen sind. Damit wäre sämtlicher Missbrauch vermieden und es werden auch Personen, die ein paar Stationen später einsteigen, nicht unnötig illegalisiert.