Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 13:20 (vor 5366 Tagen)

Hallo,

wie bereits woanders schon erwähnt, liege ich zur Zeit im Zwist mit dem Servicecenter Fahrgastrechte, weil ich eine IC-Fahrkarte erstattet haben möchte. Genutzt war das SchöneFerienTicketNRW und es lag eine Verspätung von mindestens 20 Minuten (genauer: Zugausfall) vor. Die Erstattung wird mir versagt, weil sich das Ferienticket um ein erheblich ermäßigtes Tickets handele. - Davon findet in den Tarifbestimmungen zum NRW-Tarif aber überhaupt nichts Erwähnung, im Gegenteil: Dort ist sogar ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird.

Auf die Tatsache - und meines Erachtens die Unkenntnis des SC Fahrgastrechte - angesprochen, antwortete das Kompetenzcenter Marketing für den NRW-Tarif: Es bestehe keinerlei Verpflichtung, zur Anzeige dieser erheblich ermäßigten Tickets in den Tarif- und Beförderungsbedingungen. Etwas widersprüchlich dazu: Die stark rabattierten Tickets ergäben sich aus den genehmigten Tarifen.

Nun frage ich mich, ob ich dann demnächst auch mit einem BC50-rabattierten Fahrschein davon ausgehen muss, dass dies als erheblich ermäßigt vom SC Fahrgastrechte zurückgewiesen wird? Schließlich ist ein Rabatt um die Hälfte umgangssprachlich sicher eine erhebliche Ermäßigung...

Ist diese Auffassung vom Marketingcenter NRW-Tarif also richtig und wenn ja, wie soll ich nun "Tickets dritter Klasse" erkennen?

Viele Grüße
Fabian

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Redesign, Mittwoch, 27.07.2011, 15:25 (vor 5366 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Redesign, Mittwoch, 27.07.2011, 15:26

Soweit ich es sehe, besteht ein Recht auf Erstattung dieses IC-Tickets. Im Zweifelsfall Schlichtungsstelle...

wegen

"ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird."

Grundsätzlich, trotz des Unverständnisses einiger anderer Forumsteilnehmer, finde ich es absolut regelwidrig, wenn die Bahn Billigtickets verscherbelt, um die Züge mit Leuten zu füllen, die sie sonst nicht als Fahrgäste hätte (bei teureren Tickets blieben die nämlich zuhause), und dann, wenn die Bahn ihre Versprechungen (=Fahrplan) bzw. ihr Angebot nicht einhält, fast gar nichts macht, um das auch nur annähernd zu erfüllen.

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 15:29 (vor 5366 Tagen) @ Redesign
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 27.07.2011, 15:30

"ausdrücklich festgelegt, dass mit allen NRW-Tarif- und NRW-Verbund-Fahrkarten die IC-Fahrkarte bzw. anderes ab 20 Minuten Verspätung erstattet wird."

Das bezieht sich allerdings auf die NRW-Mobilitätsgarantie, hätte ich dazuschreiben sollen. Die ist dann natürlich getrennt einzufordern...

Grundsätzlich, trotz des Unverständnisses einiger anderer Forumsteilnehmer, finde ich es absolut regelwidrig, wenn die Bahn Billigtickets verscherbelt, um die Züge mit Leuten zu füllen, die sie sonst nicht als Fahrgäste hätte (bei teureren Tickets blieben die nämlich zuhause), und dann, wenn die Bahn ihre Versprechungen (=Fahrplan) bzw. ihr Angebot nicht einhält, fast gar nichts macht, um das auch nur annähernd zu erfüllen.

Volle Zustimmung!

Und ich finde es bemerkenswert, dass es offensichtlich Glückssache der Bahn ist, ob die im Servicecenter dann das Ticket als erheblich ermäßigt einstufen oder nicht.

Naja, nach meinem Widerspruch haben die ja ablehnend geantwortet, dann habe ich erneut dahingeschrieben, daher warte ich noch auf eine Antwort. Fällt diese wieder negativ aus, probiere ich es zuerst mal direkt beim RAN, da habe ich noch das Gefühl, dass ein Mensch antwortet. Ansonsten eben Schlichtungsstelle.

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 27.07.2011, 15:37 (vor 5366 Tagen) @ Fabian318

Ich würde es mal beim EBA versuchen. Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, das zog sich dann ein halbes Jahr und die DB musste schriftlich Stellung nehmen. Der MA vom Amt meinte mir gegenüber am Telefon, dass häufig unberechtigterweise abgelehnt würde, aber um so etwas abzustellen seien sie ja noch da.

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 27.07.2011, 15:41 (vor 5366 Tagen) @ Tommyboy

Ich würde es mal beim EBA versuchen. Hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, das zog sich dann ein halbes Jahr und die DB musste schriftlich Stellung nehmen.

Ging es da nicht auch um ein NRW-Semesterticket?

Da kam noch auf meine nachfragende Mail:

"Letztendlich liegt es damit im Ermessen der Verkehrsunternehmen, welche Tickets als stark ermäßigte Angebote von den Ansprüchen ausgenommen werden. Als Beispiel für ein ermäßigtes Ticket aus dem NRW-Tarif gemessen an vergleichbaren Ticketangeboten kann das SemesterTicket NRW genannt werden."

Mich würde aber nun wirklich interessieren, ob die Kenntlichmachung eines erheblich ermäßigten Fahrscheines in den Tarifbestimmungen verpflichtend ist. Andernfalls wäre es ja die reinste Lotterie, ob das SC Fahrgastrechte den Fahrschein im Nachhinein als erheblich ermäßigt anerkennt oder nicht. Und landläufig gilt selbst eine Normalpreis-Fahrkarte mit BC50-Rabatt als erheblich ermäßigt.

Ergänzung

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 27.07.2011, 15:41 (vor 5366 Tagen) @ Tommyboy

Vor allem versteh ich die Logik der DB nicht. In meinem Fall ging es um eine Resterstattung von 15 Euro. Dafür wurden mehrere Mitarbeiter bezahlt, die sich den Fall anschauen mussten und eine Stellungnahme schreiben mussten.

Andererseits beschwert man sich über einen unsauberen Bahnsteig und erhält womöglich gleich einen 10 Euro Kulanzgutschein....

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Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 27.07.2011, 15:44 (vor 5366 Tagen) @ Fabian318

Nein, ich wollte damals wegen erheblicher Verspätung ein Vollstorno der FK, wurde abgelehnt.

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

sflori, Mittwoch, 27.07.2011, 17:41 (vor 5366 Tagen) @ Fabian318

Ist diese Auffassung vom Marketingcenter NRW-Tarif also richtig und wenn ja, wie soll ich nun "Tickets dritter Klasse" erkennen?

Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2009 (BGBl. I S. 1100)

§17 beschreibt u.a. die Nutzung ursprünglich nicht vorgesehener Züge.

Zitat §5 (Auszug):

"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."

Da das Ticket im Tarif nicht als erheblich ermäßigtes Ticket aufgeführt ist und keine Regel im Tarif existiert, die erkennen lässt, welches Kriterium ausschlaggebend ist, hat meines Erachtens in Deinem Fall die Erstattung zu erfolgen.


Bye. Flo.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_Fahrgastrechte.pdf?__blob=publica...

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.07.2011, 00:04 (vor 5365 Tagen) @ sflori

Da das Ticket im Tarif nicht als erheblich ermäßigtes Ticket aufgeführt ist und keine Regel im Tarif existiert, die erkennen lässt, welches Kriterium ausschlaggebend ist, hat meines Erachtens in Deinem Fall die Erstattung zu erfolgen.

Danke, genau meine Ansicht. Ich hatte auch mit jeder Antwort vom NRW-Tarif, ganz unabhängig von dem Schriftwechsel mit dem SC Fahrgastrechte übrigens, gerechnet, aber nicht mit der, ein erheblicher ermäßigter Fahrschein müsse nicht als solcher im Tarif gekennzeichnet sein.

Nun ja, nach meinem ersten Widerspruch kam ja die Erklärung zurück, dass die Erstattung aufgrund der erheblichen Ermäßigung zurückgewiesen wird. Mein Widerspruchsschreiben, wo ich genau dieses "Faktum" entkräftet habe, wurde offenbar ignoriert. Auf die neuerliche Rückantwort warte ich nun noch, vielleicht wird das ja von einem Menschen und nicht einer Maschine beantwortet.

Gruß
Fabian

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

sflori, Donnerstag, 28.07.2011, 01:19 (vor 5365 Tagen) @ Fabian318

Auf die neuerliche Rückantwort warte ich nun noch, vielleicht wird das ja von einem Menschen und nicht einer Maschine beantwortet.

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. ;)

Man muss sich in diesem Fall aber natürlich trotz der Gesetzeslage der Tatsache bewusst sein, dass das SchöneFerienTicket schon sehr günstig ist. Wenn es der Verbund nicht verbummelt hätte, gehörte es daher sicherlich in die Liste der ermäßigten Tickets aufgenommen.


Bye. Flo.

Volle Absicht! ("unermäßigte" NRW-Tickets)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.07.2011, 01:27 (vor 5365 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 28.07.2011, 01:30

Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. ;)

Auf fahrgastrechte.info steht übrigens deutlich, dass das Ticket im Tarif als erheblich ermäßigt gekennzeichnet sein muss, was ja nicht der Fall ist. Deshalb scheint mein Anspruch zweifellos berechtigt.

Man muss sich in diesem Fall aber natürlich trotz der Gesetzeslage der Tatsache bewusst sein, dass das SchöneFerienTicket schon sehr günstig ist.

Dennoch habe ich genauso wie jeder andere einen "Anspruch" auf pünktliche Beförderung und bin kein Fahrgast dritter Klasse. Wäre das Ticket ausgeschlossen gewesen, hätte ich auch nicht den IC genutzt.

Wenn es der Verbund nicht verbummelt hätte, gehörte es daher sicherlich in die Liste der ermäßigten Tickets aufgenommen.

Da ist gar nichts verbummelt worden. Der NRW-Tarif und sämtliche NRW-Verkehrsverbünde wenden exakt dieselben Beförderungsbedingungen an, in denen explizit geregelt ist, dass ab einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten (sowohl im Bahn- als auch im Busverkehr) ein Taxi bis 20 Euro oder ein teurerer Zug genutzt werden darf und die Auslagen erstattet werden. Dies gilt für alle Fahrscheine nach dem NRW-Tarif und den neun nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden. Es ist also volle Absicht, dass diese Tickets nicht als erheblich ermäßigt gekennzeichnet sind und außerordentlich vorbildlich. Nicht ohne Grund fehlen die NRW-Ländertickets deshalb auch in der erheblich ermäßigt-Auflistung auf fahrgastrechte.info: http://www.fahrgastrechte.info/Welche-Besonderheiten-gibt-es.20.0.html (unter erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte).

Beförderungsbedingungen NRW-Tarif und NRW-Verkehrsverbünde:
http://www.fachportal.nahverkehr.nrw.de/fileadmin/download_in_text/nrwtarif_winfo/BB_11...
(Nr. 11)
Ich war also nur so blöd, dass SC Fahrgastrechte anzuschreiben, der vermeintlich bequemerere Weg.

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Kaychen, Mittwoch, 28.09.2011, 08:42 (vor 5303 Tagen) @ Fabian318

"

Und ich finde es bemerkenswert, dass es offensichtlich Glückssache der Bahn ist, ob die im Servicecenter dann das Ticket als erheblich ermäßigt einstufen oder nicht.

Das hat mit Glückssache nichts zu tun. Was ein stark ermäßigtes Ticket ist das wird ganz klar definiert.

Erheblich ermäßigte Tickets: Willkür beim SC Fahrgastrechte?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 28.09.2011, 08:46 (vor 5303 Tagen) @ Kaychen

Und ich finde es bemerkenswert, dass es offensichtlich Glückssache der Bahn ist, ob die im Servicecenter dann das Ticket als erheblich ermäßigt einstufen oder nicht.


Das hat mit Glückssache nichts zu tun. Was ein stark ermäßigtes Ticket ist das wird ganz klar definiert.

Und wo? Obiges haben mir die Fachleute vom NRW-Tarif mitgeteilt, ich kann es auch kaum glauben.

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