Mich verwundert die Argumentation (Allgemeines Forum)

Claus_NN, Nürnberg, Sonntag, 24.07.2011, 13:16 (vor 5551 Tagen) @ abomz

Hallo,

dem Grunde nach liegt ja beim Sparpreis, der in einem NV-Zug benutzt wird, der den FV-Umsteigebahnhof später als zur Abfahrt des gebuchten FV-Zuges erreicht, schon eine Verletzung der Zugbindung vor. Ebenso ist es, wenn ich eine Auslandsstrecke benutze, bei der feststeht, dass ich die ab der Tarifgrenze zu Deutschland geltende Zugbindung verletzen werde. Im Gegensatz zu innerdeutschen Fahrten dürfte das ausländische Personal aber nicht nachregulieren, sprich einen Zusatzfahrschein zur Aufhebung der Zugbindung ausstellen können.

Ich habe auch auf verschiedenen ES-Tickets nachgesehen, dort steht oben aufgedruckt:

DB: Gilt nur für eingetragene Züge und Reisetage (Zugbindung)
Aus dem "DB" dürfte sich schließen lassen, dass das ausschließlich den deutschen Abschnitt betrifft und man sich jenseits der deutschen Tarifgrenze frei wie ein Vogel innerhalb der Geltungsdauer und der Wegevorschrift bewegen kann.


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