namensgebunden oder nicht (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.07.2011, 09:46 (vor 5561 Tagen) @ Matze86

S.i.w. muss die "vergessene" Fahrkarte aber namensgebunden sein, damit das funktioniert.

In der DB-Praxis definitiv. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung spricht jedoch nur davon, dass man nachweisen können muss, im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Eine namensgebundene Fahrkarte ist da ein probates Mittel, ich denke aber, dass noch mehrere Möglichkeiten der Nachweisführung möglich sind.


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