WM-Pass vergessen - was tun? (Fahrkarten und Angebote)

weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Donnerstag, 14.07.2011, 00:11 (vor 5562 Tagen)

Hallo, liebe Forengemeinde,
nun bin ich also heute mit dem WM-Pass von Erfurt nach München gereist, doch im ICE traf mich fast der Schlag: ich hab den Pass dummerweise zu Hause liegen gelassen.
Soweit so gut, der Zub war natürlich nicht begeistert und hat mir schließlich ne FN ausgestellt.

Wie sieht das aus? Wie hoch sind die Chancen, dass ich gegen Vorlage des WM-Pass die FN annulieren kann?

Was soll ich bei der Rückfahrt machen? Direkt zum Zub gehen und ihm das Problem schildern und mir wieder ne FN ausstellen lassen? Ticket kaufen?

Ich danke euch für eure Hilfe!
Philipp

WM-Pass vergessen - was tun?

Steffen, Donnerstag, 14.07.2011, 00:16 (vor 5562 Tagen) @ weichenknecht

Wie sieht das aus? Wie hoch sind die Chancen, dass ich gegen Vorlage des WM-Pass die FN annulieren kann?

Probiers aus ;)

Was soll ich bei der Rückfahrt machen? Direkt zum Zub gehen und ihm das Problem schildern und mir wieder ne FN ausstellen lassen? Ticket kaufen?

Ticket kaufen! Sonst bekommst Du eine zweite FN. Eigentlich logisch :)

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WM-Pass vergessen - was tun?

michael_seelze, Donnerstag, 14.07.2011, 00:32 (vor 5562 Tagen) @ weichenknecht

Bei zwei Fahrpreisnacherhebungen und Vorlage des WM-Passes (= gültige Fahrkarte) innerhalb von 14 Tagen nach Fahrpreisnacherhebung bei einem Bahnhof (vgl. 3.9.1 der BB Personenverkehr, Seite 12, Satz 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 EVO , Seite 116)
müsstest du mit 14€ "Strafe" davonkommen.
Wenn die zitierte Regelung aus den BB so ausgelegt werden kann, dass die Abweichung nicht nur für die unterschiedliche Frist (14 Tage statt einer Woche) gilt, könnte die Sache auch ohne Strafzahlung ausgehen.

WM-Pass vergessen - was tun?

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 14.07.2011, 00:34 (vor 5562 Tagen) @ michael_seelze

Lassen Sie sich eine FN ausstellen. Eine gekaufte Fahrkarte kann nicht erstattet werden, weil die Fahrkarte benutzt wurde.

Interessant !!!!!!!

Steffen, Donnerstag, 14.07.2011, 00:42 (vor 5562 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Lassen Sie sich eine FN ausstellen. Eine gekaufte Fahrkarte kann nicht erstattet werden, weil die Fahrkarte benutzt wurde.

Das ist interessant, denn wenn es um Fahrgastrechte geht (Verspätung etc.), muss man eine IC/ICE-Fahrkarte kaufen, sofern man mit Regionalzügen unterwegs ist und eine höhere Zugkategorie benutzten möchte.

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Interessant !!!!!!!

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 14.07.2011, 00:52 (vor 5562 Tagen) @ Steffen

Lassen Sie sich eine FN ausstellen. Eine gekaufte Fahrkarte kann nicht erstattet werden, weil die Fahrkarte benutzt wurde.


Das ist interessant, denn wenn es um Fahrgastrechte geht (Verspätung etc.), muss man eine IC/ICE-Fahrkarte kaufen, sofern man mit Regionalzügen unterwegs ist und eine höhere Zugkategorie benutzten möchte.

Fahrgastrechte wegen Verspätung ist etwas anderes, als Fahrgastrechte wegen einer vergessenen Fahrkarte.

Danke für den Tipp

SST, Köln-Südstadt, Donnerstag, 14.07.2011, 01:13 (vor 5562 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Lassen Sie sich eine FN ausstellen. Eine gekaufte Fahrkarte kann nicht erstattet werden, weil die Fahrkarte benutzt wurde.

Vielen Dank für den tollen Tipp.

Ich habe zwar noch nie eine Fahrkarte vergessen, aber mit zunehmenden Alter könnte das natürlich mal passieren ;). Auch ich hätte zum Zeitpunkt des eigenen Bemerkens der Vergesslichkeit sofort eine neue Fahrkarte gekauft und dann versucht, die zweite Karte erstatten zu lassen - resp. die erste nicht kontrollierte Fahrkarte zur Erstattung einzureichen (natürlich abzüglich den 15,00 Euro Bearbeitungsgebühr).

Vorsicht

Matze86, München, Donnerstag, 14.07.2011, 09:01 (vor 5561 Tagen) @ SST
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 14.07.2011, 09:01

Lassen Sie sich eine FN ausstellen. Eine gekaufte Fahrkarte kann nicht erstattet werden, weil die Fahrkarte benutzt wurde.


Vielen Dank für den tollen Tipp.

Ich habe zwar noch nie eine Fahrkarte vergessen, aber mit zunehmenden Alter könnte das natürlich mal passieren ;). Auch ich hätte zum Zeitpunkt des eigenen Bemerkens der Vergesslichkeit sofort eine neue Fahrkarte gekauft und dann versucht, die zweite Karte erstatten zu lassen - resp. die erste nicht kontrollierte Fahrkarte zur Erstattung einzureichen (natürlich abzüglich den 15,00 Euro Bearbeitungsgebühr).

S.i.w. muss die "vergessene" Fahrkarte aber namensgebunden sein, damit das funktioniert.

Vorsicht

bahnerausleidenschaft, Donnerstag, 14.07.2011, 09:44 (vor 5561 Tagen) @ Matze86

S.i.w. muss die "vergessene" Fahrkarte aber namensgebunden sein, damit das funktioniert.

Sorry, den Hinweis habe ich leider vergessen.

namensgebunden oder nicht

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.07.2011, 09:46 (vor 5561 Tagen) @ Matze86

S.i.w. muss die "vergessene" Fahrkarte aber namensgebunden sein, damit das funktioniert.

In der DB-Praxis definitiv. Die Eisenbahn-Verkehrsordnung spricht jedoch nur davon, dass man nachweisen können muss, im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Eine namensgebundene Fahrkarte ist da ein probates Mittel, ich denke aber, dass noch mehrere Möglichkeiten der Nachweisführung möglich sind.

Hinweis und Nachfrage

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 14.07.2011, 23:43 (vor 5561 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

ja, offensichtlich macht es die Sache viel einfacher, wenn man eine namensgebundene FK (ob nun BC 100, persönliches Jahresabo, Semesterticket, WM-Pass etc.) vorlegt.

Einem Freund ist es mal passiert, dass er seine Streckenzeitkarte vergessen hatte. Dummerweise war die aber übertragbar und in 3 Reisezentren hat man sich geweigert, die FN gegen 7 Euro Gebühr niederzuhalten. Im 4. ist er dann erfolgreich gewesen. Offensichtlich hängt es auch von den Mitarbeitern ab.

@ 14-Tage Regel: Warum muss man die FK eigentlich innerhalb von 14 Tagen vorlegen? Ich meine, wenn man nun auf dem Weg ins Ausland ist (ob nun mit der Bahn oder auf dem Weg zum Flughafen) und dort länger verweilen möchte ist das mehr als unpraktisch. Denn dann kann es auf einmal 33 Euro extra kosten, es sei denn Baden-Baden schlägt es auch nach der Frist noch auf 7 Euro nieder.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Hinweis und Nachfrage

michael_seelze, Freitag, 15.07.2011, 12:18 (vor 5560 Tagen) @ Tommyboy

@ 14-Tage Regel: Warum muss man die FK eigentlich innerhalb von 14 Tagen vorlegen? >Ich meine, wenn man nun auf dem Weg ins Ausland ist (ob nun mit der Bahn oder auf >dem Weg zum Flughafen) und dort länger verweilen möchte ist das mehr als >unpraktisch. Denn dann kann es auf einmal 33 Euro extra kosten.>

Die Frage musst Du wohl den Verantwortlichen für die Beförderungsbedingungen stellen,
die das so festgelegt haben. Aber eigentlich kann man darüber ja noch froh sein angesichts der sonst anzuwendenden Regelung einer Einwochenfrist in der EVO (-->siehe mein Beitrag weiter oben).

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