unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren (Allgemeines Forum)
Holger2, Samstag, 25.10.2008, 14:21 (vor 6265 Tagen)
Hallo,
obwohl ich entgegen der gängigen Praxis in meiner Firma immer wieder gerne mit der Bahn fahre, kommt es doch leider zu Erlebnissen, die einfach unangenehm sind. Damit meine ich nicht das leider immer wieder auftretende Verpassen von Anschlusszügen und die resultierende Verlängerung der Fahrzeit - ein echter 30-Minuten-Takt auf den Hauptmagistralen wäre hier auch für Fahrten aus der Provinz ein echter Fortschritt.
Letztens habe ich meine BahnCard zurücksenden müssen, da sie mit einem falschen Bild versehen war. Das war zunächst nicht so schlimm, Fehler passieren, ich habe die BahnCard zurückgesandt und ein neues Foto per e-mail hinterhergesandt. Per BahnTix konnte ich mir am Automaten sofort eine provisorische BahnCard für den Übergangszeitraum ausdrucken.
In meiner Firma fahren wir mit zentral eingekauften Online - Tickets. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das Online - Ticket mit meiner provisorischen BahnCard benutzen kann, bin ich extra noch zum Schalter gegangen, wo mir versichert worden ist, dass ich mir "überhaupt keine Sorgen" machen müsse. Trotzdem habe ich noch die BC Nr. auf dem provisorischen Ticket notiert.
Im Zug hat mir dann die Zugbegleiterin gesagt, das Ticket habe keine Gültigkeit, da ich mich nicht mit der gültigen BahnCard legitimieren könne. Da ich auch keine neue Fahrkarte kaufen wollte, habe ich eine "Schwarzfahrer-Fahrkarte" kassiert.
Auf der Rückfahrt hat die Zugbegleiterin zwar die fehlende BahnCard moniert, es war für sie aber kein Problem, das Ticket abzustempeln und anzuerkennen.
Was mich ein wenig erschreckt, ist die unflexible Haltung von einigen Bahnmitarbeitern bei speziellen Problemen. Nach der peinlichen Hinfahrt habe ich mich an den BahnCard - Service und an den Fahrkartenschalter am Zielort gewendet, die mir beide nur die "Empfehlung" geben konnten, mit meinem Ticket wieder zurückzufahren und evtl. ein weiteres "Schwarzfahrerticket" in Kauf zu nehmen. Direkt weiterhelfen konnte mir keiner, glücklicherweise hat die Rückreise dann ja geklappt.
Wer hat ähnliches erlebt?
Holger
unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren
jor, Samstag, 25.10.2008, 15:02 (vor 6264 Tagen) @ Holger2
Die Zugbegleiterin im ersten Zug hat sich entsprechend der internen Anweisungen der DB korrekt verhalten. Soweit ich weiß ist das Zugbegleitpersonal in einem solchen Fall immer gehalten, eine Nacherhebung auszustellen.*
Im zweiten Zug hingegen war die Anerkennung der Fahrkarte entgegen den Handlungsanweisungen. Hier hättest du normalerweise auch eine Nacherhebung bekommen müssen.
Die Nacherhebung ist kein Schwarzfahrerticket, sondern lediglich die nachträgliche Feststellung des Fahrpreises, da vor Ort der Zub die Richtigkeit der Aussagen der Kunden nicht überprüfen kann. Sollten deine Aussagen zutreffen, wird die Nacherhebung dann in deinem Fall auf 0,- EUR festgesetzt.
Eine andere Handhabe ist leider nicht denkbar, da Zugbegleitpersonal vor Ort in der Regel nicht überprüfen kann, ob die Angaben der Reisenden stimmen.
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* Dass die internen Anweisungen der DB hier nicht kundenfreundlich sind, ist nicht die Schuld der Zugbegleiterin.
unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren
Holger2, Samstag, 25.10.2008, 16:14 (vor 6264 Tagen) @ jor
Aber hallo,
entschuldige mal, hier wiehert doch der Amtsschimmel. Du kannst Dir überhaupt nicht vorstellen, wie peinlich eine solche Situation ist.
Es geht mir ja auch nicht um eine Anklage gegen die Zugbegleiterin. Es geht mir darum, dass die Bahn mich in eine unangenehme Situation gebracht hat und niemand bei der Bahn mir dabei helfen konnte, diese Situation zu lösen.
Den Schaden, den Aufwand und die peinliche Situation habe zunächst ich, ich habe vor der Hinfahrt, vor der Rückfahrt am Fahrkartenschalter und zusätzlich noch vor der Rückfahrt am bahnCardService nachgefragt, entweder habe ich eine falsche Auskunft bekommen oder die Angestellten hatten selber keine Lösung. Das kann doch nicht sein.
Und die einzige Person, die sich pragmatisch erhalten hat, die Zugbegleiterin auf der Rückfahrt, soll sich falsch verhalten haben? Das ist doch lächerlich.
Holger
es ist einfach sagenhaft!
Pleus Dieter, Samstag, 25.10.2008, 20:16 (vor 6264 Tagen) @ Holger2
Unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren hat das Personal höchstens mit Kunden derjenigen Wellenlänge, die sich hier äussert. Ich halte einen Beitrag wie diesen für eine unzumutbare Niedertracht gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen und vor allem dessen Beschäftigten, das sich im Gegensatz zum Kunden an die vereinbarten Regeln hält.
Um es klar zu sagen: ich bin selbst nur Kunde der vielen europäischen Bahngesellschaften und habe einen eigenen Betrieb mit Arbeitnehmern, die ich in leider steigendem Umfang gegen Kunden von der Art der hier vor liegenden Abwesenheit von Qualität wohl auch intellektueller Art in Schutz nehmen muss und es auch gerne tue.
Aus hunderten von on line Bestellungen von Fahrscheinen nicht nur bei diesem hier erwähnten Unternehmen ist mir aller bestens bekannt, dass selbst für unterbelichtete Zeitgenossen unübersehbar und unmissverständlich als vertragliche Bedingung gesetzt wird, dass sich der Vertragspartner mit dem von ihm selbst ausgewählten Identifizierungsmittel (und sonst nichts!) im Zug ausweisen wird und kann. Es bedarf nur eines Minimums an verständigem Denken, dass der Kunde, der das nicht kann, ohne Nachweis reist, dass der Preis dafür bezahlt ist.
Das alles ist, wir sind schliesslich in Deutschland und nicht sonst irgendwo in der Welt, natürlich gesetzlich geregelt, meines Wissens hier im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das hat mit Bürokratie nichts zu tun.
Von diesen vereinbarten Bedingungen ab zu weichen, würde heissen, die vielen Kunden zu benachteiligen, die alles vertragsgemäss erfüllen. Alles andere ist vielleicht in "Bananien" üblich, aber glücklicherweise nicht bei uns.
Vorliegend hätten meine Mitarbeiter ein neues Ticket mit der Provi Bahncard besorgt und das alte zurück gegeben. Für Bahn Comfort Kunden bei Darlegung der Sachlage vielleicht sogar ohne Stornogebühr.
Also nicht in der Öffentlichkeit herum jammern, wie viel Schuld die Anderen am eigenen Unglück haben, sondern zuerst: die eigene Nase anfassen. Das hilft im Leben sehr!
es ist einfach sagenhaft!
heinz11, Samstag, 25.10.2008, 21:22 (vor 6264 Tagen) @ Pleus Dieter
Unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren hat das Personal höchstens mit Kunden derjenigen Wellenlänge, die sich hier äussert. Ich halte einen Beitrag wie diesen für eine unzumutbare Niedertracht gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen und vor allem dessen Beschäftigten, das sich im Gegensatz zum Kunden an die vereinbarten Regeln hält.
Darf es auch ein bißchen kleiner sein?
Um es klar zu sagen: ich bin selbst nur Kunde der vielen europäischen Bahngesellschaften und habe einen eigenen Betrieb mit Arbeitnehmern, die ich in leider steigendem Umfang gegen Kunden von der Art der hier vor liegenden Abwesenheit von Qualität wohl auch intellektueller Art in Schutz nehmen muss und es auch gerne tue.
Schön, daß jetzt die Welt gerettet wird.
Aus hunderten von on line Bestellungen von Fahrscheinen nicht nur bei diesem hier erwähnten Unternehmen ist mir aller bestens bekannt, dass selbst für unterbelichtete Zeitgenossen unübersehbar und unmissverständlich als vertragliche Bedingung gesetzt wird, dass sich der Vertragspartner mit dem von ihm selbst ausgewählten Identifizierungsmittel (und sonst nichts!) im Zug ausweisen wird und kann. Es bedarf nur eines Minimums an verständigem Denken, dass der Kunde, der das nicht kann, ohne Nachweis reist, dass der Preis dafür bezahlt ist.
Das alles ist, wir sind schliesslich in Deutschland und nicht sonst irgendwo in der Welt, natürlich gesetzlich geregelt, meines Wissens hier im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das hat mit Bürokratie nichts zu tun.
Von diesen vereinbarten Bedingungen ab zu weichen, würde heissen, die vielen Kunden zu benachteiligen, die alles vertragsgemäss erfüllen. Alles andere ist vielleicht in "Bananien" üblich, aber glücklicherweise nicht bei uns.
Vorliegend hätten meine Mitarbeiter ein neues Ticket mit der Provi Bahncard besorgt und das alte zurück gegeben. Für Bahn Comfort Kunden bei Darlegung der Sachlage vielleicht sogar ohne Stornogebühr.
Also nicht in der Öffentlichkeit herum jammern, wie viel Schuld die Anderen am eigenen Unglück haben, sondern zuerst: die eigene Nase anfassen. Das hilft im Leben sehr!
Danke, Herr Oberlehrer!
heinz
unangehme Erlebnisse beim Bahnfahren
ice1forever, Samstag, 25.10.2008, 17:50 (vor 6264 Tagen) @ Holger2
Hallo Holger,
Hallo,
Letztens habe ich meine BahnCard zurücksenden müssen, da sie mit einem falschen Bild versehen war. Das war zunächst nicht so schlimm, Fehler passieren, ich habe die BahnCard zurückgesandt und ein neues Foto per e-mail hinterhergesandt. Per BahnTix konnte ich mir am Automaten sofort eine provisorische BahnCard für den Übergangszeitraum ausdrucken.
In meiner Firma fahren wir mit zentral eingekauften Online - Tickets. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das Online - Ticket mit meiner provisorischen BahnCard benutzen kann, bin ich extra noch zum Schalter gegangen, wo mir versichert worden ist, dass ich mir "überhaupt keine Sorgen" machen müsse. Trotzdem habe ich noch die BC Nr. auf dem provisorischen Ticket notiert.
Im Zug hat mir dann die Zugbegleiterin gesagt, das Ticket habe keine Gültigkeit, da ich mich nicht mit der gültigen BahnCard legitimieren könne. Da ich auch keine neue Fahrkarte kaufen wollte, habe ich eine "Schwarzfahrer-Fahrkarte" kassiert.
Mhh, und warum wurde die vorläufige Bahncard nicht anerkannt? Die sollte doch den Zweck haben, bei Fehlen der "echten" Karte trotzdem die vorzüge in Anspruch zu nehmen. Wie wurde die Nichtanerkennung von der Zugbegleiterin begründet?
Auf der Rückfahrt hat die Zugbegleiterin zwar die fehlende BahnCard moniert, es war für sie aber kein Problem, das Ticket abzustempeln und anzuerkennen.
Was mich ein wenig erschreckt, ist die unflexible Haltung von einigen Bahnmitarbeitern bei speziellen Problemen. Nach der peinlichen Hinfahrt habe ich mich an den BahnCard - Service und an den Fahrkartenschalter am Zielort gewendet, die mir beide nur die "Empfehlung" geben konnten, mit meinem Ticket wieder zurückzufahren und evtl. ein weiteres "Schwarzfahrerticket" in Kauf zu nehmen. Direkt weiterhelfen konnte mir keiner, glücklicherweise hat die Rückreise dann ja geklappt.
Wer hat ähnliches erlebt?
Holger
Gruss, Markus
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
Rustin Parr, Samstag, 25.10.2008, 19:04 (vor 6264 Tagen) @ ice1forever
Hallo Holger,
Hallo,
Letztens habe ich meine BahnCard zurücksenden müssen, da sie mit einem falschen Bild versehen war. Das war zunächst nicht so schlimm, Fehler passieren, ich habe die BahnCard zurückgesandt und ein neues Foto per e-mail hinterhergesandt. Per BahnTix konnte ich mir am Automaten sofort eine provisorische BahnCard für den Übergangszeitraum ausdrucken.
In meiner Firma fahren wir mit zentral eingekauften Online - Tickets. Da ich mir nicht sicher war, ob ich das Online - Ticket mit meiner provisorischen BahnCard benutzen kann, bin ich extra noch zum Schalter gegangen, wo mir versichert worden ist, dass ich mir "überhaupt keine Sorgen" machen müsse. Trotzdem habe ich noch die BC Nr. auf dem provisorischen Ticket notiert.
Im Zug hat mir dann die Zugbegleiterin gesagt, das Ticket habe keine Gültigkeit, da ich mich nicht mit der gültigen BahnCard legitimieren könne. Da ich auch keine neue Fahrkarte kaufen wollte, habe ich eine "Schwarzfahrer-Fahrkarte" kassiert.
Mhh, und warum wurde die vorläufige Bahncard nicht anerkannt? Die sollte doch den Zweck haben, bei Fehlen der "echten" Karte trotzdem die vorzüge in Anspruch zu nehmen. Wie wurde die Nichtanerkennung von der Zugbegleiterin begründet?
Ich glaube, dass Problem ist nicht die Anerkennung der vorläufigen BahnCard, sondern dass das Online-Ticket nicht entwertet werden konnte. Er hatte sicher ein OT, welches als Identifizierungskarte die BahnCard vorsah. Diese lag im Endeffekt aber nur in Papierform vor. Hier hätte evtl. eine Stornierung des OT (vor dem ersten Geltungstag kostenlos) und ein Neukauf mit einer anderen Legitimation stattfinden sollen.
Hat es sich so zugetragen?
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
BR401, Samstag, 25.10.2008, 20:07 (vor 6264 Tagen) @ Rustin Parr
Hmm ich hatte diesen Fall nicht noch nicht in der Praxis, aber
wenn die Bahncard als Legitimation für das OT dient, müsste doch auch
die BC Nummer auf der Papier BC draufstehn, und diese kann ich doch
ohne probleme ins MT eingeben...
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
heinz11, Samstag, 25.10.2008, 21:28 (vor 6264 Tagen) @ BR401
Hmm ich hatte diesen Fall nicht noch nicht in der Praxis, aber
wenn die Bahncard als Legitimation für das OT dient, müsste doch auch
die BC Nummer auf der Papier BC draufstehn, und diese kann ich doch
ohne probleme ins MT eingeben...
Nein, das geht leider nicht. Die vorläufige, sprich "PapierBC" hat keine Nummer. In dieser Zeit kann man keine Punkte sammeln und als ID muß eine Kreditkarte o.ä. benutzt werden. Es ist mir zwar unverständlich, warum es nicht schon gleich eine BC Nummer gibt, wo sowieso alles elektronisch abgewickelt wird und die persönlichen Daten in die endgültige BC einfließen. Erstens gibt es keinen Ärger bezüglich der ID und zum anderen büßt man, wie in meinem Fall, je nach Fahrfrequenz nicht soviel Bonuspunkte ein.
gruß heinz
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
Holger2, Samstag, 25.10.2008, 22:24 (vor 6264 Tagen) @ heinz11
Hallo,
nun das ist ja mal eine vernünftige Antwort und nicht so eine zynische Antwort von einem gewissen Leiter R.P. von Daimler - Chrysler oder wie sein Großkonzern heißt. Um es ganz klar zu sagen: Als Identifizierung steht die Bahn Card drauf und eben diese BahnCard hatte ich als provisorisches Exemplar ja dabei.
Und da ich Ärger ja befürchtet habe, bin ich ja auch einen Tag vorher zum Schalter gegangen und habe versucht, das Online - Ticket einzutauschen. Und nachdem mir dies dort mit Worten ich müsste "mir keine Sorgen machen" verwehrt worden ist, habe ich meine BahnCardnr. notiert und bin eben mit der provisorischen BahnCard gefahren - auf der Rückfahrt war das dann ja auch kein Problem.
Es ist leider so, dass ein gewisser R.P., Leiter von Daimler - Chrysler, nicht die Zeit hat, sich Artikel vernünftig durchzulesen - aber wir haben ja auch Wirtschaftskrise, vielleicht auch wegen der Oberflächlichkeit gewisser Manager.
Holger
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
Rustin Parr, Samstag, 25.10.2008, 22:55 (vor 6264 Tagen) @ Holger2
Und da ich Ärger ja befürchtet habe, bin ich ja auch einen Tag vorher zum Schalter gegangen und habe versucht, das Online - Ticket einzutauschen. Und nachdem mir dies dort mit Worten ich müsste "mir keine Sorgen machen" verwehrt worden ist, habe ich meine BahnCardnr. notiert und bin eben mit der provisorischen BahnCard gefahren - auf der Rückfahrt war das dann ja auch kein Problem.
Der Versuch, das OT am Schalter umzutauschen ist gut, jedoch kann man ein OT nur online "umtauschen".
Da die vorläufige BahnCard keine BahnCard-Nummer hatte, kann deine Identität bei der Fahrkartenkontrolle nicht eindeutig geprüft werden. Dann könnte nämlich jeder mit ner vorläufigen BahnCard dieses Ticket benutzen => Möglichkeit des Missbrauchs.
Ist natürlich ärgerlich für dich, dass der Bahn-Mitarbeiter am Schalter davon ausging, dass es "keine Probleme" gäbe. Hinzu kommt, dass du nicht für das falsche Foto auf deiner BahnCard verantwortlich bist, und somit das ganze auf dem Mist der Bahn gewachsen ist. War das deine erste BahnCard? Wenn es eine Folge-BahnCard war, wie lange vor ihrem Gültigkeitsbeginn hast du sie zugeschickt bekommen?
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
heinz11, Samstag, 25.10.2008, 23:16 (vor 6264 Tagen) @ Rustin Parr
Und da ich Ärger ja befürchtet habe, bin ich ja auch einen Tag vorher zum Schalter gegangen und habe versucht, das Online - Ticket einzutauschen. Und nachdem mir dies dort mit Worten ich müsste "mir keine Sorgen machen" verwehrt worden ist, habe ich meine BahnCardnr. notiert und bin eben mit der provisorischen BahnCard gefahren - auf der Rückfahrt war das dann ja auch kein Problem.
Der Versuch, das OT am Schalter umzutauschen ist gut, jedoch kann man ein OT nur online "umtauschen".Da die vorläufige BahnCard keine BahnCard-Nummer hatte, kann deine Identität bei der Fahrkartenkontrolle nicht eindeutig geprüft werden. Dann könnte nämlich jeder mit ner vorläufigen BahnCard dieses Ticket benutzen => Möglichkeit des Missbrauchs.
Verstehe ich nicht. Wenn ich die Fahrkarte am Schalter löse, und die irgendeinem in die Hand drücke, der eine gleichartige BC hat, ist das doch kein Mißbrauch. Mir erschließt sich zu dieser späten Stunde das Brimborium der zusätzlichen Identifikation bei Online-Tickets nicht so richtig. BC + Ticket bzw. vorläufige BC + PA + Ticket dürften doch völlig ausreichen, oder? Löse ich für einen Dritten, muß der doch ebenfalls denselben BC-Status haben. Da ist es m.E. egal, ob Online-Ticket oder nicht.
Wie schon gesagt: Das Problem mit der BC-Nummer wäre leicht zu lösen und ich müßte der Bahn nicht unterstellen, daß sie bei Spontankäufern bewußt darauf spekuliert, für die Zeit bis zur endgültigen BC keine Punkte gutschreiben zu müssen. Außerdem kann man in der Zeit auch nicht Online-Buchen - mangels BC-Nummer!
gruß heinz
Kein OT mit vorläufiger BahnCard (als Identifikationskarte)
Rustin Parr, Sonntag, 26.10.2008, 00:17 (vor 6264 Tagen) @ heinz11
Verstehe ich nicht. Wenn ich die Fahrkarte am Schalter löse, und die irgendeinem in die Hand drücke, der eine gleichartige BC hat, ist das doch kein Mißbrauch. Mir erschließt sich zu dieser späten Stunde das Brimborium der zusätzlichen Identifikation bei Online-Tickets nicht so richtig. BC + Ticket bzw. vorläufige BC + PA + Ticket dürften doch völlig ausreichen, oder? Löse ich für einen Dritten, muß der doch ebenfalls denselben BC-Status haben. Da ist es m.E. egal, ob Online-Ticket oder nicht.
Das Problem ist, dass OT "personengebunden" gebucht werden müssen. Beim Schalter oder Automatenkauf ist das völlig egal; da hast du Recht.
Wie schon gesagt: Das Problem mit der BC-Nummer wäre leicht zu lösen und ich müßte der Bahn nicht unterstellen, daß sie bei Spontankäufern bewußt darauf spekuliert, für die Zeit bis zur endgültigen BC keine Punkte gutschreiben zu müssen. Außerdem kann man in der Zeit auch nicht Online-Buchen - mangels BC-Nummer!
Du kannst mit einer vorläufigen BahnCard ein OT mit BahnCard-Rabatt buchen, indem du eine andere Identifikationsmöglichkeit als die BahnCard wählst. Du kannst dich auch mit einer EC- oder Kreditkarte identifizieren. Bei der Fahrkartenkontrolle würde dein OT eingescannt und die EC- oder Kreditkarte durch den DDR-Game-Boy gezogen. Damit ist deine Fahrkarte entwertet. Die vorläufige BahnCard dient als Nachweis, dass du den BahnCard-Rabatt in Anspruch darfst, vorzuzeigen.
Ich glaube, dass hier allgemein zwei Sachen nicht vertauscht werden dürfen: die BahnCard gibt dir die Möglichkeit bahncard-rabattierte Fahrkarten zu kaufen. Dies geht mit der vorläufigen und der Plastik-Karte.
Für das OT brauchst du eine Identifikationskarte! Dies KANN die Plastik-BahnCard sein. Eine vorläufige funktioniert hier nicht.
Kein OT mit vorläufiger BahnCard (als Identifikationskarte)
Holger2, Sonntag, 26.10.2008, 00:30 (vor 6264 Tagen) @ Rustin Parr
Ja, und woher soll ich das wissen, wenn selbst die Ansprechpartner der DB das nicht wissen und das Gegenteil behaupten?
Eigentlich ist die Identifizierungsmöglichkeit ja vorhanden: Auf dem Onlineticket steht mein Name und meinen Personalausweis habe ich auch dabei. Sogar die Fahrkarte kann verbucht werden, weil ich neben meiner vorläufigen BahnCard auch meine BahnCardnummer mit dabei hatte - und selbstverstndlich kann man die BahnCardnr auch händisch eingeben - siehe Rückfahrt.
Und das vorgegebene Identifizierungsmittel hatte ich auch dabei - die BahnCard zusammen mit dem Personalausweis, so wie dies auf dem Onlineticket und auf der vorläufigen BahnCard vorgegeben ist.
Ärgerlich ist ja auch folgendes: Dass Fehler passieren ist ja normal, in dem Fall hat die Bahn mir eine BahnCard mit einem falschen Foto zugeschickt. Nur während ich die BahnCard einfach zurückschicke und versuche, den Mehraufwand für beide Seiten zu minimieren, verhält sich die andere Seite vollkommen hilflos. Ich meine, ich werde die Fahrgastnacherhebung zurückschicken, damit ist der Fall für mich erledigt, der Fall wäre aber viel einfacher gewesen,
- wenn ich vorab richtig informiert worden wäre,
- wenn die BahnCardnr. direkt auf der provisorischen BahnCard notiert gewesen wäre
- wenn sich das Zugbegleitpersonal etwas pragatischer verhalten hätte.
Holger
Kein OT mit vorläufiger BahnCard (als Identifikationskarte)
heinz11, Sonntag, 26.10.2008, 10:17 (vor 6264 Tagen) @ Rustin Parr
Verstehe ich nicht. Wenn ich die Fahrkarte am Schalter löse, und die irgendeinem in die Hand drücke, der eine gleichartige BC hat, ist das doch kein Mißbrauch. Mir erschließt sich zu dieser späten Stunde das Brimborium der zusätzlichen Identifikation bei Online-Tickets nicht so richtig. BC + Ticket bzw. vorläufige BC + PA + Ticket dürften doch völlig ausreichen, oder? Löse ich für einen Dritten, muß der doch ebenfalls denselben BC-Status haben. Da ist es m.E. egal, ob Online-Ticket oder nicht.
Das Problem ist, dass OT "personengebunden" gebucht werden müssen. Beim Schalter oder Automatenkauf ist das völlig egal; da hast du Recht.
Gibt es eine logische Begründung für das "personengebundene" OT? Nehme ich einen Rabatt in Anspruch, brauche ich sowieso die BC. Für ein normales OT fehlt mir die Stichhaltigkeit der Identifizierung. Beim Normalticket aus dem Reisezentrum muß ich doch auch nicht beweisen, daß ich Heinz Otto Paul Schulze heiße.
Wie schon gesagt: Das Problem mit der BC-Nummer wäre leicht zu lösen und ich müßte der Bahn nicht unterstellen, daß sie bei Spontankäufern bewußt darauf spekuliert, für die Zeit bis zur endgültigen BC keine Punkte gutschreiben zu müssen. Außerdem kann man in der Zeit auch nicht Online-Buchen - mangels BC-Nummer!
Du kannst mit einer vorläufigen BahnCard ein OT mit BahnCard-Rabatt buchen, indem du eine andere Identifikationsmöglichkeit als die BahnCard wählst. Du kannst dich auch mit einer EC- oder Kreditkarte identifizieren. Bei der Fahrkartenkontrolle würde dein OT eingescannt und die EC- oder Kreditkarte durch den DDR-Game-Boy gezogen. Damit ist deine Fahrkarte entwertet. Die vorläufige BahnCard dient als Nachweis, dass du den BahnCard-Rabatt in Anspruch darfst, vorzuzeigen.
Stimmt. Da bin ich in der späten Stunde nicht draufgekommen. Es bleibt aber der Fakt, daß mangels BC-Nummer mit einer vorläufigen BC keine Punkte gesammelt werden können.
Ich glaube, dass hier allgemein zwei Sachen nicht vertauscht werden dürfen: die BahnCard gibt dir die Möglichkeit bahncard-rabattierte Fahrkarten zu kaufen. Dies geht mit der vorläufigen und der Plastik-Karte.
Für das OT brauchst du eine Identifikationskarte! Dies KANN die Plastik-BahnCard sein. Eine vorläufige funktioniert hier nicht.
gruß heinz
Kein OT mit vorläufiger BahnCard (als Identifikationskarte)
Kurti83, Sonntag, 26.10.2008, 17:13 (vor 6263 Tagen) @ heinz11
Hi,
Gibt es eine logische Begründung für das "personengebundene" OT? Nehme ich einen Rabatt in Anspruch, brauche ich sowieso die BC. Für ein normales OT fehlt mir die Stichhaltigkeit der Identifizierung. Beim Normalticket aus dem Reisezentrum muß ich doch auch nicht beweisen, daß ich Heinz Otto Paul Schulze heiße.
Das Ticket aus dem ReiseZentrum kannst du aber auch nicht 50 mal kopieren und fahren.
Viele Grüße
Thomas
Kein OT mit vorläufiger BahnCard (als Identifikationskarte)
heinz11, Sonntag, 26.10.2008, 20:06 (vor 6263 Tagen) @ Kurti83
Hi,
Gibt es eine logische Begründung für das "personengebundene" OT? Nehme ich einen Rabatt in Anspruch, brauche ich sowieso die BC. Für ein normales OT fehlt mir die Stichhaltigkeit der Identifizierung. Beim Normalticket aus dem Reisezentrum muß ich doch auch nicht beweisen, daß ich Heinz Otto Paul Schulze heiße.
Das Ticket aus dem ReiseZentrum kannst du aber auch nicht 50 mal kopieren und fahren.Viele Grüße
Thomas
Jetzt hats geschnackelt. Danke!
heinz
Hat es sich vielleicht so zugetragen?
heinz11, Samstag, 25.10.2008, 23:20 (vor 6264 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von heinz11, Samstag, 25.10.2008, 23:23
Hallo,
nun das ist ja mal eine vernünftige Antwort und nicht so eine zynische Antwort von einem gewissen Leiter R.P. von Daimler - Chrysler oder wie sein Großkonzern heißt. Um es ganz klar zu sagen: Als Identifizierung steht die Bahn Card drauf und eben diese BahnCard hatte ich als provisorisches Exemplar ja dabei.
Gern geschehen! Wie gesagt, mich haben die vielen Punkte geärgert, die ich in den DB-Orkus geschossen habe, ehe die endgültige BC kam.
Und da ich Ärger ja befürchtet habe, bin ich ja auch einen Tag vorher zum Schalter gegangen und habe versucht, das Online - Ticket einzutauschen. Und nachdem mir dies dort mit Worten ich müsste "mir keine Sorgen machen" verwehrt worden ist, habe ich meine BahnCardnr. notiert und bin eben mit der provisorischen BahnCard gefahren - auf der Rückfahrt war das dann ja auch kein Problem.
Das war leider die falscheste Antwort, die Du erhalten konntest.
Es ist leider so, dass ein gewisser R.P., Leiter von Daimler - Chrysler, nicht die Zeit hat, sich Artikel vernünftig durchzulesen - aber wir haben ja auch Wirtschaftskrise, vielleicht auch wegen der Oberflächlichkeit gewisser Manager.
Na ja, Dieter Pleus ist aber auch ein Kaliber für sich. S.o.
Holger
gruß heinz