Wagenänderungen bekanntgeben (Aktueller Betrieb)

Markus, NNST, Dienstag, 21.06.2011, 06:17 (vor 5501 Tagen) @ Ozzwald

Ja, im Prinzip sind alle Qualitätsabweichungen an- und anzuzeigen (Ein Blinder sieht es nicht am Anzeiger, ein Hörgeschädigter hört es nicht usw ....).

Ja, das stimmt. Da kann ich ein paar Erlebnisse erzählen, von "spontang geänderten" Wagenreihungen, die erst nach Einfahrt des Zuges auf dem ZZA zu lesen waren.
Ältere Menschen verwirrt das dann nur noch mehr.


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