Onlineticket: Lastschrift inkompatibel mit Gutschein (Fahrkarten und Angebote)

bahnsocke, Flensburg, Montag, 06.06.2011, 19:41 (vor 5599 Tagen)

Ich hab in letzter Zeit nicht sonderlich viel Glück gehabt mit meinen Verbindungen und so einige Erstattungsgutscheine vom Servicecenter gesammelt. Ich hatte mich bewusst für Gutscheine entschieden weil ich eigentlich das sinnlose rumüberweisen umgehen wollte. Außerdem bin ich über jedes Blatt Papier auf dem nicht meine Kontoverbindung steht auch ganz froh, man weiß ja nie wo das noch so landet. Nun wollte ich vor einiger Zeit einen Gutschein bei der Buchung von einem Sparpreisticket online verwenden. Als ich auf den Link zum Eingeben eines 7-stelligen Gutscheincode geklickt hatte kam dann folgender Hinweis:

"Die Einlösung von 7-stelligen Gutscheincodes ist in Verbindung mit der gewählten Zahlungsweise nicht möglich."

Ich dachte zuerst an einen vorrübergehenden Systemfehler und verschob die Buchung auf den nächsten Tag an dem ich eh am Bahnhof war und das Ticket daher dort am Automaten buchen konnte. Ich konnte mir eigentlich beim Besten willen nicht vorstellen, warum es nicht möglich sein sollte bei Zahlung per Lastschrift einen Gutschein aus Verspätung einzulösen. Schließlich werden eCoupons ohne Probleme auf den Fahrpreis angerechnet.

Als ich dann erneut ein Sparpreisticket buchen wollte versuchte ich es mit einem anderen Gutschein erneut das online zu buchen. Es kam die selbe Fehlermeldung - also habe ich dem onlinesupport von www.bahn.de eine Mail geschrieben und gefragt ob das so seine Richtigkeit haben kann. Als Antwort bekam ich dann folgendes:

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Einlösung eines Gutscheines über die Startseite www.bahn.de ist mit der Zahlung im Lastschriftverfahren nicht möglich.

Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service-Team von www.bahn.de"

Mal ehrlich - mein Verständnis dafür ist wirklich begrenzt! Ich habe die Entschädigung mit Gutscheinen eigentlich nur deswegen gewählt weil die Gutscheine auch online einzulösen sind. Jetzt durch die Hintertür erfahre ich dann, dass es aber nur bei einer bestimmten Zahlungsweise anerkannt wird. Das sind eigentlich Methoden die man so sonst nur von Ryanair kennt (kostenlose Zahlungsmethode)! Da ich Sparpreise doch lieber jetzt als morgen buche ist die Möglichkeit diese bei einem 8 km entfernten Automaten am Bahnhof einzulösen auch nur begrenzt praktikabel.

Lange Rede kurzer Sinn! Nie wieder Gutschein! Wer keine Kreditkarte besitzt, dem sei dringend empfohlen sich nicht auf einen Gutschein einzulassen!

Onlineticket: Lastschrift inkompatibel mit Gutschein

sfn17, Montag, 06.06.2011, 21:46 (vor 5598 Tagen) @ bahnsocke

Bitte, beruhige Dich.

Das Problem ist ganz einfach (wir hatten das schon mehrfach hier im Forum): Eine Lastschrift kann immer storniert werden (innerhalb der verkehrsüblichen sechs Wochen nach Kontobelastung). Das heißt, die DB AG kann sich des Geldbetrags, welcher per Lastschrift eingezogen wurde, eine Weile nicht sicher sein. Ein Gutschein aus Fahrgastrechten ist dagegen wie Bargeld.

Nun folgendes: Was passiert, wenn der Fahrschein, der teilweise "bar" und teilweise "per Lastschrift" bezahlt wurde, storniert wird?

Der Gutscheinbetrag wird ohne weiteres wieder als Gutschein ausgestellt - soweit okay. Aber die Lastschrift müsste irgendwie rückgängig gemacht werden.

Das geht aber nicht einfach per Rücküberweisung (also: DB überweist das "Lastschrift-Geld" an Fahrgast), weil das wiederum eine echte Zahlung wäre. Was machen, wenn der Fahrgast strategisch nach erfolgter Rücküberweisung die gezogene Lastschrift widerruft? Dann hat der Fahrgast plötzlich den doppelten Fahrpreis auf seinem Konto...

Es gibt mW kein banktechnisches Procedere, eine gezogene Lastschrift sauber zu löschen, quasi zu annullieren. Es gibt in dieser Richtung nur "Widerruf" (durch den Kontoinhaber innert 6 Wochen) oder "Rückgabe" (durch die Bank - etwa mangels Deckung). Vielleicht gibt es so etwas zwischen Kaufleuten (nach HGB), aber jedenfalls nicht für Privatkunden.

Aus diesem Grund erstellt die DB keinen Fahrschein, der teilweise per Lastschrift und teilweise per Bargeld/Gutschein/Kreditkarte/ec-Karte (bei diesen Zahlungsarten geschieht immer ein "Zahlung erfolgt.") bezahlt wird. (Bei "Kreditkarte" garantiert die Kreditkartenfirma der DB den Geldbetrag.)

Der eCoupon ist übrigens *kein* Gutschein und hat *keinen* Barwert. Das ist nur Spaßgeld, was bei einem Storno etc. sofort & ersatzlos verfällt.

Onlineticket: Lastschrift inkompatibel mit Gutschein

ICE628, Montag, 06.06.2011, 21:54 (vor 5598 Tagen) @ sfn17

....Deshalb wird auch immer der komplette Preis von der Kreditkarte abgezigen und der Gutschein als "Kreditkartengutschrift" gutgeschrieben.

keine Begründung m.E.

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 07.06.2011, 00:08 (vor 5598 Tagen) @ sfn17

Genau das ist doch aber keine Eigenheit der kombinierten Bezahlung mit Gutschein und Lastschrift, sondern passiert auch bei vollständiger Lastschriftbezahlung:

Da kann ich auch stornieren, das Geld erhalten und die Lastschrift zurückbuchen. Genau aus diesem Grund ist es doch so, dass das Geld erst sechs Wochen nach Lastschriftbuchung zurücküberwiesen wird?

Also ein stichhaltiger Grund war das nicht, wieso man nicht Gutschein und Lastschrift kombinieren kann. ;-=)

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