Übertragbar im übertragenen Sinne? (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Mittwoch, 01.06.2011, 09:21 (vor 5602 Tagen) @ Fabian318

es ist wohl das richtige gemeint, aber: übertragbar ist auch ein Automaten- oder Schalterticket nicht (denn übertragbar bedeutet doch wohl, dass die Fahrkarte von verschiedenen Personen benutzt werden kann - und "verschiedene Personen" macht erst nach Fahrtantritt Sinn), nur nicht personalisiert*. Oder liege ich da falsch und dürfen Normalpreistickets nach Fahrtantritt an andere Personen weitergegeben werden?


Schalter-/Automatenfahrscheine sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar (sondern an den rechtmäßigen Nutzer der Fahrkarte zu Fahrtantritt gebunden). Vor Fahrtantritt kann ich ein eigentlich für mich gekauftes Ticket an eine andere Person übertragen (meistens also auch übergeben). Onlinetickets sind überhaupt nicht übertragbar.

Moin,

gut dass Du zielgenau zitierst: ich meine, dass die Eigenschaft "Übertragbarkeit" erst Sinn macht, wenn man die Fahrt begonnen hat, gerade weil es vorher eben keinen Unterschied zwischen Fahrkarten gibt, die für einen selbst gekauft oder für Dritte besorgt worden sind. Und nach Fahrtantritt ist außer manchen Verbundmonatskarten kaum eine Fahrkarte übertragbar.

Ob diese (meine) Unterscheidung Sinn macht, da der Übertragbarkeitsausschluss kaum überprüft werden kann (wie die -erlaubte- Weitergabe der Karte vor Fahrtantritt), ist eine andere Frage.

Da der gleiche Tarif gilt, müsste es doch einen Weg geben, die Personalisierung eines NP-Onlinetickets vor Fahrtantritt ändern zu lassen?

tauscht Tickets
fjk


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