Zugbindung bei Onlinetickets (Fahrkarten und Angebote)

Otira, Dienstag, 31.05.2011, 08:40 (vor 5605 Tagen)

Hallo,
habe nun dank des FAZ-Gutscheins mir ein Onlineticket seit langer Zeit gekauft. Das Onlineticket ist ein Ticket zum Normalpreis mit BC50-Rabatt. Ich habe nun eine Frage zur Zugbindung hierzu.Im Kleingedruckten steht hier:

"Bei Normalpreisen auch in anderen Zügen als in der Reiseverbindung angegeben innerhalb der Geltungsdauer gültig (ggf. Aufpreis für anderen
Weg erforderlich)"

Heißt das, ich kann alle Züge, dich auch mit einem normalen Schalterticket nutzen kann, nutzen oder bin ich nun auf diese Züge festgelegt?

Danke im Vorraus,
Otira

Zugbindung bei Onlinetickets

Yassakka, Berlin, Dienstag, 31.05.2011, 09:20 (vor 5605 Tagen) @ Otira
bearbeitet von Yassakka, Dienstag, 31.05.2011, 09:20

Nein, du kannst alle Züge benutzen, die du möchtest. Falls ihr Laufweg aber vom in der Fahrkarte oben angegebenem Weg abweicht, musst du ggf. einen Aufpreis zahlen. Wenn du einfach nur eine Stunde früher oder später fahren willst, stört das überhaupt nicht.
Das Onlineticket ist genau wie ein Schalterticket.

Zugbindung bei Onlinetickets

Otira, Dienstag, 31.05.2011, 09:40 (vor 5605 Tagen) @ Yassakka

Danke für die Antwort. Mit dem Umweg ist klar (und auch logisch). Ich habe aber noch eine Frage zur Produktkategorie. Meine Strecke auf dem Ticket ist ICE-MET-IC, falls ich anstelle des Metronoms nun einen IC erwische, dann ist doch weiterhin alles klar, da ich ja den ICE-Zuschlag für die gesamte Strecke bezahle, oder?
danke
Otira

Unterschied Ticketart / Tarif

Sascha Heß, Dienstag, 31.05.2011, 10:03 (vor 5605 Tagen) @ Otira

Hallo!

Ein paar grundsätzliche Dinge:

Es gibt unterschiede zwischen der Ticketart und dem angewandten Tarif.

Der Tarif gibt die Regeln vor, die bei der Fahrt mit der Bahn einzuhalten sind.
Tarife sind z.B. Normalpreis, Sparpreise, Europa-Spezial, NRW-Tarif, S-H-Tarif, internationaler Tarif,...
In den jeweiligen Bedingungen steht genau, welche Regelungen für die Nutzung von Zügen gelten, welche Erstattungs- und Umbuchungsbestimmungen anzuwenden sind, wie lange das Ticket gültig ist usw.

Davon völlig unabhängig ist die Ticketart. Das sind z.B. die an Schalter gedruckten Fahrkarten, eine Automatenticket, das HandyTicket oder auch das OnlineTicket.
Für diese Arten der Tickets gibt es keine eigenene Regeln, sondern es werden die Regeln des gebuchten Tarifs angewandt.

Wnn man also einen Normalpreis kauft, ist es völlig egal, ob man ein OnlineTicket hat oder das Ticket am Autoamten gedruckt hat oder eben am Schalter ein "Original"-Ticket holt. Der NP gilt immer ohne Zugbindung in allen Zügen, die auf der gekauften Strecke fahren, die der Produktklasse entsprechen, für die das Ticket ausgestellt wurde.
Ticket zum Normalpreis sind abwärts-kompatibel, d.h. ein Ticket für einen ICE kann auch im IC oder einem RE genutzt werden. Umgekehrt ist das auch möglich, es muß nur die Tarifdifferenz nachgezahlt werden.

Sparpreise/Europa-Spazial sind immer, egal wo gekauft, zuggebunden und gelten nur in den aufgedruckten Zügen (IC, EC, ICE, RJ, CNL / keine Zugbindung beim Nahverkehrsanteil).

Vielleicht hilft das etwas, sich in der Vielfalt der Bahn zurecht zu finden.

Viele Grüße
Sascha

nur um zu sehen ob ich es verstanden habe

Otira, Dienstag, 31.05.2011, 11:30 (vor 5605 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo,
danke für die úmfangreiche Aufklärung zu den Tickets. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist also der einzige Unterschied zwischen einem Online-Ticket und einem am Automaten gekauften Ticket, dass das Ticket nicht übertragbar ist (es ist ja immer mit einer ID-Karte verknüpft) oder?
danke
Otira

Richtig

Matze86, München, Dienstag, 31.05.2011, 11:31 (vor 5605 Tagen) @ Otira

- kein Text -

nur ein wenig Wortspalterei: Übertragbare NP-Fahrkarten?

fjk, Dienstag, 31.05.2011, 15:08 (vor 5605 Tagen) @ Otira

der einzige Unterschied zwischen einem Online-Ticket und einem am Automaten gekauften Ticket, dass das Ticket nicht übertragbar ist (es ist ja immer mit einer ID-Karte verknüpft) oder?

Moin,

es ist wohl das richtige gemeint, aber: übertragbar ist auch ein Automaten- oder Schalterticket nicht (denn übertragbar bedeutet doch wohl, dass die Fahrkarte von verschiedenen Personen benutzt werden kann - und "verschiedene Personen" macht erst nach Fahrtantritt Sinn), nur nicht personalisiert*. Oder liege ich da falsch und dürfen Normalpreistickets nach Fahrtantritt an andere Personen weitergegeben werden?

Hier ist von mir jetzt nicht die praktische Überprüfbarkeit gefragt, sondern nur die Regel - und die Bedeutung von "übertragbar".

*) und zurück zur Wortspalterei: vielleicht ist das das Alleinstellungsmerkmal des Onlinetickets: es ist personalisiert, nämlich über die Identifizierungskarte an eine Person gebunden - während mit einer normalen Fahrkarte der Besitzer fahren kann.

versucht zu differenzieren
fjk

nur ein wenig Wortspalterei: Übertragbare NP-Fahrkarten?

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 01.06.2011, 05:56 (vor 5604 Tagen) @ fjk
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 01.06.2011, 05:56

es ist wohl das richtige gemeint, aber: übertragbar ist auch ein Automaten- oder Schalterticket nicht (denn übertragbar bedeutet doch wohl, dass die Fahrkarte von verschiedenen Personen benutzt werden kann - und "verschiedene Personen" macht erst nach Fahrtantritt Sinn), nur nicht personalisiert*. Oder liege ich da falsch und dürfen Normalpreistickets nach Fahrtantritt an andere Personen weitergegeben werden?

Schalter-/Automatenfahrscheine sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar (sondern an den rechtmäßigen Nutzer der Fahrkarte zu Fahrtantritt gebunden). Vor Fahrtantritt kann ich ein eigentlich für mich gekauftes Ticket an eine andere Person übertragen (meistens also auch übergeben). Onlinetickets sind überhaupt nicht übertragbar.

Übertragbar im übertragenen Sinne?

fjk, Mittwoch, 01.06.2011, 09:21 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318

es ist wohl das richtige gemeint, aber: übertragbar ist auch ein Automaten- oder Schalterticket nicht (denn übertragbar bedeutet doch wohl, dass die Fahrkarte von verschiedenen Personen benutzt werden kann - und "verschiedene Personen" macht erst nach Fahrtantritt Sinn), nur nicht personalisiert*. Oder liege ich da falsch und dürfen Normalpreistickets nach Fahrtantritt an andere Personen weitergegeben werden?


Schalter-/Automatenfahrscheine sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar (sondern an den rechtmäßigen Nutzer der Fahrkarte zu Fahrtantritt gebunden). Vor Fahrtantritt kann ich ein eigentlich für mich gekauftes Ticket an eine andere Person übertragen (meistens also auch übergeben). Onlinetickets sind überhaupt nicht übertragbar.

Moin,

gut dass Du zielgenau zitierst: ich meine, dass die Eigenschaft "Übertragbarkeit" erst Sinn macht, wenn man die Fahrt begonnen hat, gerade weil es vorher eben keinen Unterschied zwischen Fahrkarten gibt, die für einen selbst gekauft oder für Dritte besorgt worden sind. Und nach Fahrtantritt ist außer manchen Verbundmonatskarten kaum eine Fahrkarte übertragbar.

Ob diese (meine) Unterscheidung Sinn macht, da der Übertragbarkeitsausschluss kaum überprüft werden kann (wie die -erlaubte- Weitergabe der Karte vor Fahrtantritt), ist eine andere Frage.

Da der gleiche Tarif gilt, müsste es doch einen Weg geben, die Personalisierung eines NP-Onlinetickets vor Fahrtantritt ändern zu lassen?

tauscht Tickets
fjk

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