Wer erstattet Reservierung? (Fahrkarten und Angebote)

markus2, Montag, 23.05.2011, 19:32 (vor 5609 Tagen)

Hallo,

ich hatte für einen ICE eine Reservierung gebucht (Online-Ticket), da aber statt des geplanten Zugs ein Ersatzzug fuhr konnte ich sie nicht nutzen und hätte jetzt das Geld gerne wieder.

An einen Schalter werde ich in den nächsten Wochen wohl nicht kommen, wie lange könnte ich das dort zurückfordern?

Kann ich das über das Servicecenter Fahrgastrechte regeln? Ich hatte zwar auf der Strecke keine Verspätung, könnte das Ticket aber einem anderen Fall beilegen um über die 4EUR Grenze zu kommen. Dumm wäre nur wenn sie das nicht akzeptieren, dann ist nämlich mein Original-Ticket weg.

Dritte Möglichkeit wäre über das Online-Ticket-Servicecenter, aber da zahle ich erstmal 55ct für das Porto, toll...

Danke für eure Hilfe!
Markus

Keine Antwort, aber Porto-Spartip

fabs, Braunschweig, Montag, 23.05.2011, 19:59 (vor 5609 Tagen) @ markus2

Moin!
Wer genau der richtige Ansprechpartner ist, kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich gebe inzwischen sämtliche Post, die an irgendwelche Stellen bei der DBAG gehen soll am Servicepoint ab. Nach meinen Beobachtungen scheint die Hauspost recht gut zu funktionieren. Ich habe bisher immer zeitnah eine Reaktion auf meine Schreiben erhalten - und spare somit auch das Porto.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Wer erstattet Reservierung?

merkur, Montag, 23.05.2011, 21:29 (vor 5609 Tagen) @ markus2

Hallo,

ich habe mich in ähnlichen Fällen bisher immer an den Kundendialog von DB Fernverkehr in Bamberg gewandt und mir wurde schnell und nett geholfen, übrigens mit Kopien.
http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/services/overview/kundendialog.shtml


Gruß Merkur

Wer erstattet Reservierung?

Kaychen, Dienstag, 24.05.2011, 13:04 (vor 5608 Tagen) @ markus2

Kannst das ganze natürlich an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Wenn die nicht zuständig sind leiten die es an Fernverkehr weiter.
Für Erstattungen gilt die 4€ Grenze übrigens nicht. Da wird jeder betrag ausgezahlt.
Nur bei Entschädigungen gibt es unter 4€ nichts.

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