Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion (Fahrkarten und Angebote)

bahnsocke, Flensburg, Montag, 16.05.2011, 12:38 (vor 5616 Tagen)

Hallo,
laut den "Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG" beginnt heute der Gültigkeitszeitraum (16.05.- 15.06.2011) für eine: "Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion". Ich finde das hört sich an, als ob eine zweite Person kostenlos mitfahren kann. Hat jemand schon einen solchen Gutschein bekommen oder weiß jemand näheres zu berichten?

Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion

hema, Montag, 16.05.2011, 12:59 (vor 5616 Tagen) @ bahnsocke

In den verlinkten Beförderungsbedingungen findet sich:

3. Erwerb eines Mitfahrer-Gutscheins
Inhaber einer bis mindestens 30. Juni 2011 gültigen BahnCard 25/50 bzw. BahnCard 100, die
mindestens 18 Jahre alt sind, mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die
zwischen dem 01. Januar und 10. April 2011 eine Punktebewegung auf ihrem bahn.bonus-
Konto hatten, keine Werbesperre veranlasst und keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt
haben, erhalten ab 16. Mai 2011 per Post einen personalisierten Mitfahrer-Gutschein.

Schade, ich habe E-Mails zugelassen und gehe wohl leer aus.

hema

Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion

Markus, NNST, Montag, 16.05.2011, 13:04 (vor 5616 Tagen) @ hema

3. Erwerb eines Mitfahrer-Gutscheins
Inhaber einer bis mindestens 30. Juni 2011 gültigen BahnCard 25/50 bzw. BahnCard 100, die
mindestens 18 Jahre alt sind, mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die
zwischen dem 01. Januar und 10. April 2011 eine Punktebewegung auf ihrem bahn.bonus-
Konto hatten, keine Werbesperre veranlasst und keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt
haben, erhalten ab 16. Mai 2011 per Post einen personalisierten Mitfahrer-Gutschein.

Schade, ich habe E-Mails zugelassen und gehe wohl leer aus.

Erhalten per Post einen Gutschein. Ich gehe mal nicht von aus, das die Post so schnell ist und schon alle Gutscheine an einem Tag verteilt hat. Wenn da steht per Post, würde ich mindestens diese Woche noch abwarten.

Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion

Sebbit, Montag, 16.05.2011, 13:05 (vor 5616 Tagen) @ bahnsocke

Danke für den Hinweis! Später steht im PDF:

"Inhaber einer bis mindestens 30. Juni 2011 gültigen BahnCard 25/50 bzw. BahnCard 100, die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zwischen dem 01. Januar und 10. April 2011 eine Punktebewegung auf ihrem bahn.bonus-Konto hatten, keine Werbesperre veranlasst und keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben, erhalten ab 16. Mai 2011 per Post einen personalisierten Mitfahrer-Gutschein."

Ist das wirklich so gemeint? Man darf keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben? Wo ist denn da der Sinn?

Öfter lesen hilft

Markus, NNST, Montag, 16.05.2011, 13:11 (vor 5616 Tagen) @ Sebbit

"Inhaber einer bis mindestens 30. Juni 2011 gültigen BahnCard 25/50 bzw. BahnCard 100, die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zwischen dem 01. Januar und 10. April 2011 eine Punktebewegung auf ihrem bahn.bonus-Konto hatten, keine Werbesperre veranlasst und keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben, erhalten ab 16. Mai 2011 per Post einen personalisierten Mitfahrer-Gutschein."

Ist das wirklich so gemeint? Man darf keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben? Wo ist denn da der Sinn?

Gute Frage. Ich habe die paar Zeilen oben jetzt ungefähr 5x gelesen.
Interessant. Wo da allerdings der Sinn ist .... gute Frage.

Öfter lesen hilft

Klaus, Kassel, Montag, 16.05.2011, 13:19 (vor 5616 Tagen) @ Markus

Vielleicht bekommen Sie den Gutschein nur, wenn sie zukünftig E-Mail-Werbung zulassen?

Vermutung: Einmal "online" Special - einmal "offline"

GUM, Montag, 16.05.2011, 13:30 (vor 5616 Tagen) @ Markus
bearbeitet von GUM, Montag, 16.05.2011, 13:31

Ist das wirklich so gemeint? Man darf keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben? Wo ist denn da der Sinn?


Gute Frage. Ich habe die paar Zeilen oben jetzt ungefähr 5x gelesen.
Interessant. Wo da allerdings der Sinn ist .... gute Frage.

Da gibt es keinen Sinn dahinter. Da füttert wohl jemand sein Statistik-System mit zig Sonderaktionen um die eine, wirksame herauszufiltern. Und nimmt zudem auch eine willkürliche Altersdiskriminierung vor. Es gibt keinen Grund, beispielsweise einen BahnCard-Inhaber auszuschließen, der 17,98 Jahre alt ist.

Und mindestens eine Punkte-Bewegung ist ebenso schwachsinnig. Hätte man gesagt "einen Einkauf, der zu Punktebewegung führt", dann wäre es nachvollziehbar. So kriegen alle diejenigen Gutscheine, die auch eine Prämie angefordert haben.

Und das mit dem Mindestgültigkeitsdatum soll wohl die Leute dazu erziehen, die BahnCard tatsächlich als Abo laufen zu lassen und auch in nicht genutzten Monaten weiterzubezahlen.

Der wirkliche Sinn erschließt sich mir allerdings nicht.

Und beim Herumspielen im Sonderaktionssystem gibt es sicherlich bald auch wieder ein "online" Special und kein "Post" Special...

*kopfkratzend*

Keine Werbezustimmung?

JoergFr, Montag, 16.05.2011, 13:26 (vor 5616 Tagen) @ Sebbit

Ist das wirklich so gemeint? Man darf keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing erteilt haben? Wo ist denn da der Sinn?

Eine Vermutung: Vielleicht deshalb, weil man für die Werbezustimmung bereits BB-Punkte kassiert hat?

Gutscheinaktion: BahnCard-Mitfahreraktion

marrota, Montag, 16.05.2011, 18:08 (vor 5616 Tagen) @ Sebbit

Ist das wirklich so gemeint? Man darf keine Zustimmung zum E-Mail-Marketing
erteilt haben? Wo ist denn da der Sinn?


Naja, es heißt ja "per Post". Wahrscheinlich bekommen die, die diese Zustimmung erteilt haben, das ganze per eMail ;-)

Ich hab mal an den Service geschrieben....

indy3, Dienstag, 17.05.2011, 20:50 (vor 5615 Tagen) @ bahnsocke

Was bisher geschah:

Meine Mail:
ich habe in einem Internetforum gelesen, dass es für einige BahnCard-Inhaber einen personalisierten Mitfahrergutschein per Post geben soll. Gehöre ich auch dazu?
Meine BahnCard-Nummer lautet xyz.

Deren Mail:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Mai 2011.

Ausgewählte BahnCard 25 Hauptkarte oder BahnCard 50 Hauptkarte, die mindestens 18 Jahre sind, mit Wohnsitz in Deutschland und die keine Werbesperre haben und die eine Anmeldung zum E-Mail-Marketing veranlasst haben, erhalten per Post oder per Email folgende Aktion angeboten: Diese BahnCard-Kunden erhalten ein Mailing mit einem Mitfahrergutschein (einfache Fahrt) , den Sie im Zeitraum vom 15.06.-31.07.11 im DB Reisezentrum gegen eine Fahrkarte eintauschen können. Leider sind Sie bei dieser Aktion nicht dabei.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach unter Ihrer Service-Nummer an. Wir sind Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr für Sie da.

Meine Mail:
Ich beziehe mich auf die Aktion mit folgenden Bedingungen:

"(text aus beförderungsbedingungen, die hier im augsgangspost verlinkt sind.)"

, die auf Seite 85 in diesem Dokument gefunden habe.

Meines Erachtens erfülle ich alle Bedingungen und würde es unverständlich finden, warum ich davon nicht profitieren kann nachdem sich im genannten Zeitraum mein bahn.bonus Konto um mehrere Tausend Statuspunkte bewegt hat.

Deren Mail:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht zu den ausgewählten Kunden der Aktion Mitfahrer-Gutschein gehören.

Wir wünschen Ihnen weiterhin angenehme Reisen mit der Bahn.

Ich hab mal an den Service geschrieben....

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 17.05.2011, 21:04 (vor 5615 Tagen) @ indy3

Deren Mail:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht zu den ausgewählten Kunden der Aktion Mitfahrer-Gutschein gehören.

Solche Emails hatte ich bereits auch erhalten, bei Nachfragen bezüglich anderer Aktionen der DB.
Ich komme zu dem Schluß, daß nur die Bahn AG weiß, anhand welcher Kriterien hier "gewürfelt" wird und dieses nicht kommuniziert. Was sie (oder die Planer) aber nicht weiß, daß in den einschlägigen Foren darüber berichtet und diskutiert wird.

In dieser aktuellen Aktion darf ich z.B. auch nicht wieder mitmachen. Wahrscheinlich sammel ich schon genügend Punkte pro Jahr, daß man mir keine weiteren Punkte schenken möchte.
Hingegen erhalte ich öfters eine Probe BC 25 1. Klasse, wahrscheinlich weil ich praktisch nie eine 1. Klasse-Fahrkarte kaufe, warum auch?
Und das ist für mich keine Würfellei oder Zufall...

Wir wünschen Ihnen weiterhin angenehme Reisen mit der Bahn.

ermittelt durch DB Floskelgenerator Version 1.4 SP2

Der Sinn hinter den verquerten Aktionsbedingungen?

indy3, Donnerstag, 19.05.2011, 18:27 (vor 5613 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

Habe heute in meinem Briekasten einen Mitfahrergutschein gehabt, der bis zum 15.06. gültig ist und nicht an Freitagen.

Das ganze kommt in einem Werbeprospekt mit dem Titel "Gemeinsam in den Frühsommer - mit Reisespaß und Prämienpunkten". Außerdem liegt ein Antwortumschlag bei.

Im Prospekt wird eine Möglichkeit genannt 250 Extra-Punkte zu erhalten. Dafür soll ich auf ein beiliegendes Kärtchen meine Email-Adresse eintragen und zustimmen, dass ich über neue Punkteaktionen und Prämien informiert werde.

Da ich ja wohl diesen Gutschein bekommen habe, weil ich bisher nicht zugestimmt habe, werde ich es auch weiterhin nicht tun, oder? ;)

Im Anschreiben ist auch mein Punktestand vom 10.04. genannt. Wirkt ein wenig als ob die Aktion nicht rechtzeitig in die Gänge gekommen ist. ;)

Der Sinn hinter den verquerten Aktionsbedingungen?

Ladywithblackcard, Donnerstag, 19.05.2011, 20:51 (vor 5613 Tagen) @ indy3

Den Mitfahrergutschein habe ich heute auch bekommen. Und die zigste Aufforderung, mich für die E-mail-Werbung einzutragen, obwohl ich das schon längst gemacht habe. Mir scheint also, dass es da nur einen Formbrief gibt und die E-Mail-Werbung grundsätzlich dazu gehört. Sie kann also auch kein Ausschlusskriterium für den Gutschein gewesen sein.

Der Sinn hinter den verquerten Aktionsbedingungen?

indy3, Donnerstag, 19.05.2011, 21:14 (vor 5613 Tagen) @ Ladywithblackcard

Den Mitfahrergutschein habe ich heute auch bekommen. Und die zigste Aufforderung, mich für die E-mail-Werbung einzutragen, obwohl ich das schon längst gemacht habe. Mir scheint also, dass es da nur einen Formbrief gibt und die E-Mail-Werbung grundsätzlich dazu gehört. Sie kann also auch kein Ausschlusskriterium für den Gutschein gewesen sein.

Ich habe den gegenteiligen Schluss gezogen. Diese Werbung war ein Mittel um Kunden zum Einverständnis fürs Email-Marketing zu bewegen. Hatten Kunden schon zugestimmt, hätte es keinen Sinn gemacht sie anzuschreiben....

Der Sinn hinter den verquerten Aktionsbedingungen?

Ladywithblackcard, Freitag, 20.05.2011, 09:00 (vor 5612 Tagen) @ indy3

Aber ich wurde nochmals angeschrieben, obwohl ich schon längst zugestimmt habe. Ich überlege ja jedesmal, ob ich mich nochmals anmelden soll. Ich glaube, ich mach es auch. Mit exakt der gleichen Email-Adresse. Mal schauen, ob sie es merken. 250 Punkte könnte ich noch ganz gut gebrauchen. ;-)

Der eingelöste Gutschein

indy3, Dienstag, 24.05.2011, 15:08 (vor 5608 Tagen) @ Ladywithblackcard
bearbeitet von indy3, Dienstag, 24.05.2011, 15:09

Das mit dem Mitfahrergutschein lief gut bei mir. Habe ne BC100.

Für den Gutschein gabs dann ne Mitfahrerkarte für alle Züge in Deutschland für gültig für 22. und 23. Mai. Gilt der dann sogar bis 24. Mai 03:00?
Naja, wir wollten nicht wirklich weit fahren, aber möglich wärs gewesen. ;) Nur falls sich jemand fragt, wie er den Gutschein gut verbraten kann.

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