? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung (Allgemeines Forum)
heinz, Montag, 16.05.2011, 11:27 (vor 5440 Tagen)
Moin,
folgende Verbindung soll gefahren werden:
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau So, 05.06.11 an 16:06 5
Für den 690 besteht Zugbindung. Die Fahrkarte weist als Gültigkeit Saarbrücken +city - Berlin aus.
Kann die Zugbindung aufgehoben werden, falls die Saarbahn Verspätung haben sollte und der (ohnehin etwas knappe) Übergang zum RE nach Frankfurt nicht mehr funktioniert? Ich blicke bei der Saarbahn-Tarifierung nicht ganz durch; zählt die als Eisenbahn (wie die Karlsruher Stadtbahnen?) Der Bahnhof Bübingen ist doch mit dem Hbf gleichgestellt, oder?
Ich würde ungerne einen Takt früher mit der Saarbahn abfahren, das wären am Sonntag Morgen 60 Minuten am Saarbrücker Hbf. Ich kenne den Banhof, das möchte ich vermeiden.
Falls der RE verpasst wird, besteht noch eine Möglichkeit, den 690 zu erreichen:
Saarbrücken Hbf ab 09:03 3 RE 12147
Kaiserslautern Hbf an 09:53 8
Kaiserslautern Hbf ab 09:58 10 S 2
Mannheim Hbf an 11:03 10
Mannheim Hbf ab 11:31 2 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Allerdings steige ich in den 690 dann bereits in Mannheim zu, müsste jedoch eigentlich bis Frankfurt NV benutzen. Kommt das zu Problemen beim Zub?
Danke schonmal für Tipps und Auskünfte,
Heinz
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Montag, 16.05.2011, 12:12 (vor 5440 Tagen) @ heinz
Hallo heinz,
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Kann die Zugbindung (ICE 690) aufgehoben werden, falls die Saarbahn Verspätung haben sollte und der (ohnehin etwas knappe) Übergang zum RE nach Frankfurt nicht mehr funktioniert?
Theoretisch nicht. Du hast Dich auf ICE 690 festgelegt; wie Du ihn erreichst, ist Deine Aufgabe.
Sollte aber STB/RE verspätet sein und Du damit ICE 690 nicht mehr erreichen, dann mußt Du die Fahrkarte für einen anderen Zug gutschreiben lassen.
Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.
Saarbrücken Hbf ab 09:03 3 RE 12147
Kaiserslautern Hbf an 09:53 8
Kaiserslautern Hbf ab 09:58 10 S 2
Mannheim Hbf an 11:03 10
Mannheim Hbf ab 11:31 2 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Allerdings steige ich in den 690 dann bereits in Mannheim zu, müsste jedoch eigentlich bis Frankfurt NV benutzen. Kommt das zu Problemen beim Zub?
Das kann problematisch werden.
2007 hatte ich eine solche Situation in Frankreich.
Geplante Reise war:
1. Train Jaune Latour de Carol - Villefranche Vernet les Bains
2. TER Villefranche Vernet les Bains - Perpignan
3. Corail Perpignan - Toulouse
4. Corail Téoz Toulouse - Bordeaux (Reservierungspflicht)
Nun hatte [1] eine Stunde plus, also erreichten wir [2] nicht mehr.
Mit dem Nachfolger von [2] verpassten wir gerade [3] und das war zugleich die letzte Direktverbindung nach Toulouse.
Wir konnten [4] aber noch erreichen, und zwar in Narbonne. Allerdings galten unsere Reservierungen erst ab Toulouse, und weil im Corail Téoz eine Fahrkarte erst mit einer Reservierung gültig ist, hieß es grundsätzlich also Narbonne-Toulouse Schwarzfahrt (auch wenn wir Interrail hatten).
Erst nachdem ich den Zugbegleiter überredet hatte ("s'il vous plaît monsieur, c'est notre dernière connection"), hatte er genehmigt, dass wir mitfahren durften, aber dafür auf dem Balkon stehen mussten (und ja, unsere Plätze waren bis Toulouse belegt).
Also würde ich RE via Bad Kreuznach fahren und nicht via Mannheim.
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
heinz, Montag, 16.05.2011, 12:45 (vor 5440 Tagen) @ Oscar (NL)
Hallo Oscar,
Hallo heinz,
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Kann die Zugbindung (ICE 690) aufgehoben werden, falls die Saarbahn Verspätung haben sollte und der (ohnehin etwas knappe) Übergang zum RE nach Frankfurt nicht mehr funktioniert?
Theoretisch nicht. Du hast Dich auf ICE 690 festgelegt; wie Du ihn erreichst, ist Deine Aufgabe.
Naja, nicht ganz, wie du schon schreibst:
Sollte aber STB/RE verspätet sein und Du damit ICE 690 nicht mehr erreichen, dann mußt Du die Fahrkarte für einen anderen Zug gutschreiben lassen.
Ja, genau darum geht es mir. Wird die Zugbindung aufgehoben, wenn die Saarbahn Verspätung hat? Im Normalfall reichen die sechs Minuten in SB locker aus, um vom Bahnhofsvorplatz zum Gleis 1 zu gelangen. Im Verspätungsfall könnte das aber knapp werden. Ich hatte nur irgendwie verinnerlicht, dass die Saarbahn keine Eisenbahn (mehr?) ist (obwohl sie auch nach EBO fährt) und tariflich wie ein stinknormaler Stadtbus behandelt wird, bei dessen Verspätung keine Fahrgastrechte gelten und auch keinerlei Zugbindung aufgehoben wird.
Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.
Saarbrücken Hbf ab 09:03 3 RE 12147
Kaiserslautern Hbf an 09:53 8
Kaiserslautern Hbf ab 09:58 10 S 2
Mannheim Hbf an 11:03 10
Mannheim Hbf ab 11:31 2 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Allerdings steige ich in den 690 dann bereits in Mannheim zu, müsste jedoch eigentlich bis Frankfurt NV benutzen. Kommt das zu Problemen beim Zub?
Das kann problematisch werden.Also würde ich RE via Bad Kreuznach fahren und nicht via Mannheim.
Das würde ich wie gesagt auch gerne (ich fahre eh lieber durch Nahetal als durch den Pfälzer Wald), ich wollte nur für alles gewappnet sein, wenn ich den RE verpasse, weil die Saarbahn Verspätung hat.
Beste Grüße
Heinz
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Oscar (NL), Eindhoven (NL), Montag, 16.05.2011, 13:18 (vor 5440 Tagen) @ heinz
bearbeitet von Oscar (NL), Montag, 16.05.2011, 13:18
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Ich hatte nur irgendwie verinnerlicht, dass die Saarbahn keine Eisenbahn (mehr?) ist...
Saarbahn = Stadtbahn (wird s.i.w. mit Tramzügen a la Karlsruhe gefahren).
Also etwa wie die U-Bahnen in Düsseldorf und nicht wie die Überlandstadtbahnen in Karlsruhe die als S-Bahn gelten. Durfte also wie eine normale Straßenbahn gelten.
Daher sehe ich Deine Chancen nicht groß; meine Sparpreis-Zugbindung wäre ja auch nicht aufgehoben wenn mein Stadtbus/Regionalbus in Eindhoven nicht fährt.
Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.
1. Verkehrt Saarbahn mit Schaffner (wie etwa die Straßenbahnen in Amsterdam)?
Wenn ja, Zangenabdruck erstellen lassen.
2. Solltest Du den RE verpassen, dann gleich in SB die Karte umschreiben lassen und nicht auf eigener Faust via Mannheim fahren.
Ich sehe mir gerade den Abfahrtstafel in SB an.
Kein Fernverkehr Richtung Mannheim am Sonntag vor 11:00.
Hier in Eindhoven kann ich ab 8:30 in allen Richtungen mit "IC"s losfahren, und ich dachte, ich hatte es schlecht...
gruß,
Oscar (NL).
--
Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!
Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!
Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Matze86, München, Montag, 16.05.2011, 13:36 (vor 5440 Tagen) @ Oscar (NL)
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Ich hatte nur irgendwie verinnerlicht, dass die Saarbahn keine Eisenbahn (mehr?) ist...
Saarbahn = Stadtbahn (wird s.i.w. mit Tramzügen a la Karlsruhe gefahren).
Also etwa wie die U-Bahnen in Düsseldorf und nicht wie die Überlandstadtbahnen in Karlsruhe die als S-Bahn gelten. Durfte also wie eine normale Straßenbahn gelten.
Daher sehe ich Deine Chancen nicht groß; meine Sparpreis-Zugbindung wäre ja auch nicht aufgehoben wenn mein Stadtbus/Regionalbus in Eindhoven nicht fährt.
Richtig, die Zugbindung wird nicht aufgehoben, denn du musst selbst sehen, dass du pünktlich zum RE in Saarbrücken bist. Notfalls einen Takt früher fahren, wenn möglich.
Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.
1. Verkehrt Saarbahn mit Schaffner (wie etwa die Straßenbahnen in Amsterdam)?
Wenn ja, Zangenabdruck erstellen lassen.
2. Solltest Du den RE verpassen, dann gleich in SB die Karte umschreiben lassen und nicht auf eigener Faust via Mannheim fahren.
Umschreiben lassen geht in diesem Fall nicht so einfach.
Ich würde eher sagen, es wird eine Nachzahlung fällig.
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Giovanni, Montag, 16.05.2011, 14:54 (vor 5440 Tagen) @ Matze86
Bübingen Bahnhof, Saarbrücken ab 08:27 STB 1
Saarbrücken Hauptbahnhof an 08:45
Saarbrücken Hbf ab 08:51 1 RE 3309
Frankfurt(Main)Hbf an 11:36 20
Frankfurt(Main)Hbf ab 12:13 9 ICE 690
Berlin-Spandau an 16:06 5
Ich hatte nur irgendwie verinnerlicht, dass die Saarbahn keine Eisenbahn (mehr?) ist...
Saarbahn = Stadtbahn (wird s.i.w. mit Tramzügen a la Karlsruhe gefahren).
Also etwa wie die U-Bahnen in Düsseldorf und nicht wie die Überlandstadtbahnen in Karlsruhe die als S-Bahn gelten. Durfte also wie eine normale Straßenbahn gelten.
Daher sehe ich Deine Chancen nicht groß; meine Sparpreis-Zugbindung wäre ja auch nicht aufgehoben wenn mein Stadtbus/Regionalbus in Eindhoven nicht fährt.
Richtig, die Zugbindung wird nicht aufgehoben, denn du musst selbst sehen, dass du pünktlich zum RE in Saarbrücken bist. Notfalls einen Takt früher fahren, wenn möglich.
Mich würde in diesem Fall die Rechtsgrundlage interessieren.
Schließlich ist die Saarbahn ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen, und zumindest bis kurz vor der Haltestelle Römerkastell wird der Betrieb auch defintiv nach EBO durchgeführt.
Sollten Verspätungen die erst im BoStrab-Abschnitt entstehen, kann dies u.U. anders aussehen...
Ich bitte aber um Belege - und nicht um einfach so dahingestellte Behauptungen.
Also: die Zugbindung kann man bei Übermacht umgestalten, aber nicht aufheben.
1. Verkehrt Saarbahn mit Schaffner (wie etwa die Straßenbahnen in Amsterdam)?
Wenn ja, Zangenabdruck erstellen lassen.
2. Solltest Du den RE verpassen, dann gleich in SB die Karte umschreiben lassen und nicht auf eigener Faust via Mannheim fahren.
Umschreiben lassen geht in diesem Fall nicht so einfach.
Ich würde eher sagen, es wird eine Nachzahlung fällig.
Mich würde dafür die Rechtsgrundlage interessieren, die die Fahrgastrechte aushebelt.
Die Saarbahn S1 fährt in der Innenstadt nach BoStrab - die S9 fährt hingegen auf voller Länge nach EBO, gelten dann andere Regeln?
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Jörg, Montag, 16.05.2011, 14:59 (vor 5440 Tagen) @ Giovanni
Folgender schon etwas älterer Link hilft vielleicht weiter.
Fahrgastrechte Saarbahn
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
JumpUp, Montag, 16.05.2011, 16:23 (vor 5440 Tagen) @ Jörg
Ich habe gradmal eine Fahrkarte von Bübingen Bahnhof nach Berlin gesucht.
Bei allen Sparpreisen wird groß angegeben "Teilpreis", die Sparfahrkarte scheint nur zwischen Saarbrücken HBF und Berlin in DB Zügen gültig zu sein, nicht aber im Teil Bübingen-Saarbrücken. Gibt es das CityTicket auch für den Startbahnhof? Dann wird das wohl greifen..
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Giovanni, Montag, 16.05.2011, 22:47 (vor 5439 Tagen) @ JumpUp
Ich habe gradmal eine Fahrkarte von Bübingen Bahnhof nach Berlin gesucht.
Bei allen Sparpreisen wird groß angegeben "Teilpreis", die Sparfahrkarte scheint nur zwischen Saarbrücken HBF und Berlin in DB Zügen gültig zu sein, nicht aber im Teil Bübingen-Saarbrücken. Gibt es das CityTicket auch für den Startbahnhof? Dann wird das wohl greifen..
Da kein durchgehendes Ticket erhältlich ist, dürften die Rechte ähnlich wie bei Verbindungen mit Globalpreiszügen trotz Stückelung greifen?
Bübingen ist aber offenbar noch im Cityticket enthalten.
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
heinz, Dienstag, 17.05.2011, 09:06 (vor 5439 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von heinz, Dienstag, 17.05.2011, 09:07
Folgender schon etwas älterer Link hilft vielleicht weiter.
Fahrgastrechte Saarbahn
Daraus werde ich auch nicht so richtig schlau. Dort heißt es:
Für Fahrten in den Zügen von SaarBahn&Bus auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem SaarBahn&Bus-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.
Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.
Heißt das wirklich, dass die Verspätung auf dem Abschnitt Bübingen - Römerkastell aufgetreten sein muss, weil dies die "Eisenbahnfahrt" ist und eine spätere Verspätung im BOStrab-Abschnitt somit fahrgastrechtmäßig wirkungslos verpufft? Was passiert, wenn sich zwei Verspätungen während der Fahrt summieren? Welcher normale Fahrgast (außer uns Freaks hier) versteht das?
Und wer will das später nachvollziehen bzw. gar bestätigen? Die Saarbahn fährt schaffnerlos. Stehen die Ist-Zeiten der Saarbahn im (internen) RIS?
Der Abschnitt Hbf - Bübingen ist durch das City-Ticket abgedeckt, ich habe also eine durchgehende Fahrkarte ab Bübingen. Ich verstand die Fahrgastrechte bislang so, dass ich bei Verspätungen im NV-Vorlauf jeden anderen FV-Zug benutzen kann, wenn ich den gebuchten dadurch verpasse, egal, welches EVU die Verspätung zu verantworten hat.
Sollte ich mir Falle eines Falles eine FN ausstellen lassen und das dann im Nachhinein klären oder lieber gleich beim Zub nachzahlen?
kleine Ergänzung
heinz, Dienstag, 17.05.2011, 09:16 (vor 5439 Tagen) @ heinz
Der Abschnitt Hbf - Bübingen ist durch das City-Ticket abgedeckt, ich habe also eine durchgehende Fahrkarte ab Bübingen.
Aber es stimmt schon, dass ich stückeln müsste, wenn ich eine Station vorher einstiege. Durchgehende Fahrkarten von einem Startbahnhof außerhalb des saarVV nach Kleinblittersdorf oder Hanweiler sind nicht (mehr) austellbar.
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
Jörg, Dienstag, 17.05.2011, 12:17 (vor 5439 Tagen) @ heinz
Folgender schon etwas älterer Link hilft vielleicht weiter.
Fahrgastrechte Saarbahn
Daraus werde ich auch nicht so richtig schlau. Dort heißt es:
Für Fahrten in den Zügen von SaarBahn&Bus auf der Oberen Saarstrecke zwischen Sarreguemines Gare und Brebach sind Rechte und Pflichten der Fahrgäste nach der Eisenbahn-Verkehrsordung (EVO) geregelt. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Fahrkarten nach dem SaarBahn&Bus-Tarif (saarVV) erfasst, die zur Eisenbahnfahrt genutzt werden.
Die Fahrgastrechte, die dem Fahrgast durch Verspätungen erwachsen, werden nur wirksam, soweit die Ursache und Wirkung einer Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist.
Heißt das wirklich, dass die Verspätung auf dem Abschnitt Bübingen - Römerkastell aufgetreten sein muss, weil dies die "Eisenbahnfahrt" ist und eine spätere Verspätung im BOStrab-Abschnitt somit fahrgastrechtmäßig wirkungslos verpufft? Was passiert, wenn sich zwei Verspätungen während der Fahrt summieren? Welcher normale Fahrgast (außer uns Freaks hier) versteht das?
Richtig genau das heißt das zumindest rechtlich gesehen.
Wie dies umgesetzt wird ist eine andere Frage. Aber eine Verspätung auf dem Straßenbahnabschnitt wird rechtlich genauso behandelt wie eine Verspätung mit dem Bus zum Bahnhof.
Da der Fall hier aber reichlich kompliziert gestrickt ist kann man hier möglicherweise auf Kulanz hoffen.
Und wer will das später nachvollziehen bzw. gar bestätigen? Die Saarbahn fährt schaffnerlos. Stehen die Ist-Zeiten der Saarbahn im (internen) RIS?
Der Abschnitt Hbf - Bübingen ist durch das City-Ticket abgedeckt, ich habe also eine durchgehende Fahrkarte ab Bübingen. Ich verstand die Fahrgastrechte bislang so, dass ich bei Verspätungen im NV-Vorlauf jeden anderen FV-Zug benutzen kann, wenn ich den gebuchten dadurch verpasse, egal, welches EVU die Verspätung zu verantworten hat.
Die Straßenbahn ist aber kein NV-Vorlauf.
Sollte ich mir Falle eines Falles eine FN ausstellen lassen und das dann im Nachhinein klären oder lieber gleich beim Zub nachzahlen?
Im Verspätungsfall würde ich zum Service Point in Saarbrücken gehen und den Damen oder Herren die Situation schildern und falls die Verspätung tatsächlich auf dem Straßenbahnabschnitt entstand auf Kulanz hoffen.
Grüße
Jörg
? Zugbindung bei einer Verbindung mit Saarbahn-Beteiligung
heinz, Dienstag, 17.05.2011, 15:39 (vor 5439 Tagen) @ Jörg
Die Straßenbahn ist aber kein NV-Vorlauf.
Nein? Auch nicht, wenn ich die Fahrt auf dem EBO-Abschnitt beginne?
Sollte ich mir Falle eines Falles eine FN ausstellen lassen und das dann im Nachhinein klären oder lieber gleich beim Zub nachzahlen?
Im Verspätungsfall würde ich zum Service Point in Saarbrücken gehen und den Damen oder Herren die Situation schildern und falls die Verspätung tatsächlich auf dem Straßenbahnabschnitt entstand auf Kulanz hoffen.
Und wenn die Verspäting davor entstand, schlagen die Damen ind Herren die Hände über dem Kopf zusammen und rufen: «Oh, eine Verspätung auf einer Eisenbahnfahrt! Warten Sie, ich vermerke nur rasch auf Ihrer Fahrkarte, dass die Zugbindung aufgehoben ist.»
Naja, ich werds versuchen. Wahrcheinlich mache ich mir eh zu viele Gedanken und der Anschluss klappt reibingslos (wie bei all meinen Fahrten in den letzten drei Jahren).