Partnerfreifahrt z. B. für BC 100 Inhaber (Fahrkarten und Angebote)
bahnfan69, Freitag, 13.05.2011, 19:25 (vor 5619 Tagen)
Hallo,
wie lange gilt die eigentlich in eine Richtung?
Beispiel: Fahrt am Freitag nach Hamburg (Hinfahrt), Übernachtung, Weiterfahrt nach Westerland am Samstag, Rückfahrt auch Samstag bis Hamburg, Übernachtung, Weiterfahrt nach Süden am Sonntag.
Ist das zulässig?
Vielen Dank für Eure Antworten!
--
Ab Oktober nun Grünkartenfahrer...
Hab nix gefunden
MAPO81, Freitag, 13.05.2011, 19:49 (vor 5619 Tagen) @ bahnfan69
bearbeitet von MAPO81, Freitag, 13.05.2011, 19:49
Moin,
in den Bedingungen auf der HP und auf der Prämie steht leider nichts dazu.
Ich meine aber, dass z.B. die Freifahrt für Dritte bis 10 Uhr des Folgetages (je Richtung) gilt.
Problem bei der Fahrt nach Westerland ist aber, dass die NOB neuerdings nur noch die BC 100 akzeptiert. BB Prämien können in der NOB nicht mehr genutzt werden. Erste Reisemöglichkeit wäre dadurch der IC 2314, Ankunft 12:34 in Westerland.
Viele Grüße,
Martin
Hab nix gefunden
db1435, Freitag, 13.05.2011, 20:56 (vor 5619 Tagen) @ MAPO81
siehe: "Informationen zur Prämienfahrkarte "Mitfahrer-Freifahrt":
1. Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG und die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt (...).
Dann schaut man nach und findet in den
Tfv 600/A Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr):
2.5 Geltungsdauer
2.5.1 Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst. Fahrkarten gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Geltungstag, bei fehlender Angabe des Rückfahrtages zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb eines Monats ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Reiseantritts und am Folgetag. Ist der erste Geltungstag nicht in der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet um 3.00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Die Geltungsdauer von Übergangs- und Umwegfahrkarten entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte.
Die Frage von bahnfan69 nach der Zulässigkeit des geschilderten Fallbeispiels ist somit zu bejahen. Die obigen Angaben sind im übrigen auch auf dem bahn.bonus-Gutschein selbst aufgedruckt.
Gruß Florian
Besser Reiseverbindung mitnehmen
JoergFr, Samstag, 14.05.2011, 07:35 (vor 5618 Tagen) @ db1435
Na ja, das Problem ist ja, dass weder auf der Bahncard noch auf dem Bahn-Bonus-Ticket ein Reisedatum oder überhaupt eine Verbindung aufgedruckt wird (lediglich durch die Zangenabdrücke).
Insofern kann auch die 100km-Fallunterscheidung nicht wirklich vernünftig durchgeführt werden.
Ich meine mich zu entsinnen (ohne Beweise!), dass die Prämie im BC100-Fall wie ein Tagesticket behandelt wird (sicherlich noch bis 3 Uhr des Folgetages), aber das Ticket über mehrere Tage zu nutzen, sehe ich grundsätzlich kritisch, immerhin könnte man sonst ja das Ticket noch viel exessiver nutzen (wer kontrolliert schon akribisch die Zugnummern?).
Ich würde jedenfalls als Hilfsmittel auf jeden Fall einen Ausdruck der Reiseverbindung mitführen, um wenigstens eine Argumentationshilfe zu haben.
Ach ja? Wo bitte steht das auf der BB Prämie?
MAPO81, Samstag, 14.05.2011, 09:45 (vor 5618 Tagen) @ db1435
bearbeitet von MAPO81, Samstag, 14.05.2011, 09:47
Moin,
mag sein, dass diese Infos in den Beförderungsbedingungen stehen, auf der Prämie stehen diese Details so nicht!!
Viele Grüße,
Martin