Fahrplanänderung bei zuggebundener Fahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

Dan, Dienstag, 10.05.2011, 20:05 (vor 5622 Tagen)

Hallo,

nach einigem stillen Mitlesen habe ich selbst mal eine Frage in die Expertenrunde :-).

Ich habe eine Sparpreis-Fahrkarte gekauft, die den ICE 279 am 11.6., Abfahrt 12:31 Berlin Hbf (bis Mannheim, ab dort NV) enthält. Das war im März. Unterdessen hat sich jedoch der Fahrplan für diesen Tag wegen Bauarbeiten geändert: Weil der 279 kurz vor Frankfurt umgeleitet wird und circa eine Stunde länger unterwegs ist, fährt er schon 11:34 in Berlin ab.

Nun wird der nachfolgende ICE 691 ebenfalls vorverlegt, so dass nun dieser Zug um 12:31 abfährt (statt 13:34). Also exakt zu der Abfahrtszeit des 279, die auf der zuggebundenen Fahrkarte steht, und ebenfalls ohne Umsteigen bis Mannheim.

Es stellt sich die Frage, für welchen Zug die Zugbindung nun gilt - also, ob Zugnummer oder Abfahrtszeit entscheidet. Mit dieser Frage bin ich ins Reisezentrum gegangen. Die Fahrkarte lag allerdings bei meinen Eltern, für die ich sie auch gekauft habe. Ohne Fahrkarte war der Angestellte hinter dem Schalter leider nicht zu einer konkreten Auskunft zu bewegen, schien aber etwas verdutzt über den Fall.

Nächster Versuch beim Online-Kundenservice, der übrigens erfreulich fix antwortete (an einem Samstagmorgen)! Leider bekam ich zunächst nur erklärt, dass es Zugbindung nur im Fernverkehr gibt, was ich schon wusste. Auf Rückfrage war die Antwort "Zugbindung nur für den ICE 279, nicht für den RE xyz". Allerdings soll ich die Fahrkarte noch im Reisezentrum umschreiben lassen. Da der Fall nicht so einfach zu sein scheint - erste Frage: Hat jemand Einwände gegen die Antwort ICE 279? Nicht dass ich da im Reisezentrum in Diskussionen gerate.

Zweite Frage: Meine Eltern haben unterdessen die Abfahrtszeit 12:31 auf der Fahrkarte selbst durchgestrichen und "11:34" drunter geschrieben. Nun sind Änderungen auf der Fahrkarte ja nicht erlaubt, auch wenn sie hier offensichtlich nicht in betrügerischer Absicht geschehen sind. Meint ihr, das könnte beim Umschreiben der Karte im Reisezentrum Probleme bereiten?

Viele Grüße
Dan

Hmm...

Ozzwald, Dienstag, 10.05.2011, 20:27 (vor 5622 Tagen) @ Dan
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 10.05.2011, 20:32

... Fahrplanauskünfte sind zum Zeitpunkt der Anfrage "ohne Gewähr", d.h. man muss sich über Fahrplanänderungen informieren.


... Kauf einer Fahrkarte (Zuggebunden), naja, ähnlich.
Im Flugverkehr, z.b. bei Pauschalreisen wird man vorher vom Anbieter informiert.
Gut das könnte die Bahn nur, wenn sie von jedem Sparpreisler die Kontaktdaten hätte.

Wie es rechtlich exakt ausschaut weiß ich nicht.
Wie ich sagte: Angaben wie Fahrzeiten sind "ohne Gewähr", d.h. sie können sich ändern. Auch die eines gebuchten Zuges.
Aber, ob du nun mit dem gebuchten fährst, oder dem anderen. Es wird dir wohl keine "Strafe" drohen, aber sichere dich lieber noch mal am "Point" oder im RZ ab.

Ich neige mittlerweile dazu, immer so zu antworten: Bitte immer informieren: Es gibt Maulwürfe auf den Bahnhöfen, im Internet, übers Telefon usw usw sind alle Bauarbeiten irgendwann eingestellt.

Es gibt auch diese 100-Tage Regel.

Das Pfingstwochenende ist ne Korridorbaumaßnahme, sie wurde rechtzeitig veröffentlicht. Man hat also Zeit zu reagieren.

Natürlich, da wird niemand was anderes sagen, kann man die FK umschreiben lassen, und wenn da die Zeit nicht reicht, es im Zug erklären. Da wird niemand was sagen.

Geh einfach ins Reisezentrum oder zum ServicePoint und erkläre dein Anliegen.
Entweder nutzt du den gebuchten Zug halt früher, oder fährst mit dem anderen durch (auch da wird keiner etwas sagen). Solche Baumaßnahmen sind auch den Zubs bekannt.

Hmm...

Dan, Dienstag, 10.05.2011, 20:53 (vor 5622 Tagen) @ Ozzwald

... Fahrplanauskünfte sind zum Zeitpunkt der Anfrage "ohne Gewähr", d.h. man muss sich über Fahrplanänderungen informieren.


... Kauf einer Fahrkarte (Zuggebunden), naja, ähnlich.
Im Flugverkehr, z.b. bei Pauschalreisen wird man vorher vom Anbieter informiert.
Gut das könnte die Bahn nur, wenn sie von jedem Sparpreisler die Kontaktdaten hätte.

Stimmt. In diesem Fall wär's zwar gegangen, weil ich die Karte online an eine Postadresse bestellt hab; aber alle Sparpreisler sind nicht zu erreichen, und auch bei Bestellungen online oder von BC-Inhabern wäre der Aufwand für solche Info evtl. groß.

Ich wollte mich auch gar nicht beklagen, kam vielleicht falsch rüber. Zumal die Bahn hier per Zufall einen lustigen automatischen Informationskanal eingeführt hat ;-) - wegen des kleinen Fahrplanwechsels ist nämlich noch keine Reservierung für den ICE 279 möglich (Stand von vor ein paar Tagen). Weil ich die Reservierung ab und an versuchte, stieß ich schließlich auf die Änderung ... (Wobei übrigens erst noch der reguläre Fahrplan angegeben war mit Bemerkung "fährt ca 60 Minuten früher", die Fahrplanumstellung war ein zweiter Schritt.)

Ins Reisezentrum werd ich wie gesagt noch(mal) gehen, wollte mich nur aus den geschilderten Gründen vorher hier umhören.

Fahrplanänderung bei zuggebundener Fahrkarte

fabs, Braunschweig, Dienstag, 10.05.2011, 20:36 (vor 5622 Tagen) @ Dan

Moin!
Ich würde in diesem Fall einfach in den mir zeitlich besser passenden Zug einsteigen. Das Zub weiß, daß es für den entsprechenden Tag eine Fahrplanänderung gibt. Es hat ja auch eine anderen Schichtinhalt, als planmäßig.
ABER:
Die korrigierte Fahrkarte könnte allerdings - wenn du sie nicht umschreiben lässt - zum Problem werden. Dann kommen unter Umständen solche Aussagen wie "Sie wussten doch, daß ihr gebuchter ICE 279 schon um 11:34 Uhr fährt..."

Rechtlich: Auf den zuggebundenen Fahrkarten steht "Gilt nur in gebuchten Zügen". Da der ICE 279 gebucht wurde, gilt sie wohl hoch offiziell auch nur in diesem.

Fazit: Da die Fahrkarte geändert wurde, habt ihr euch - in meinen Augen - ein wenig Flexibilität selbst verbaut. Also gehe ins Reisezentrum und lass sie dir auf deinen Wunschzug umschreiben.
Kleine Argumentationshilfen:
- Ich muss terminlich spätestens um xx:xx Uhr am Zielort sein. (Wenn die frühe Verbindung genutzt werden soll)
- Ich kann aber terminlich nicht vor 12:30 Uhr in Berlin abfahren. (Wenn die späte Verbindung genutzt werden soll)

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

am besten kurz bei den netten Bahnmitarbeitern erkundigen.

ICE628, Dienstag, 10.05.2011, 20:43 (vor 5622 Tagen) @ fabs

z.B. RZ oder Service Point. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Dreierlei Erkundigungen

Dan, Mittwoch, 11.05.2011, 20:15 (vor 5621 Tagen) @ ICE628

Ich hatte mich ja vorab schon am Schalter und online erkundigt, da hieß es jeweils, die Karte müsse auf jeden Fall umgeschrieben werden (nur wie, war nicht so klar; am Schalter hatte ich die Karte nicht dabeigehabt).

Vorhin war ich dann mit Karte am Schalter (anderer Mitarbeiter - der von neulich war nebenan), kurze Auskunft: Passt so (für den 279), da muss nix umgeschrieben werden und wird nix umgeschrieben. Das hat mich nochmal einige Zeit gekostet (größerer Umweg und 15-20 Minuten Anstehen). Fazit: Ich hab einfach zuviel nachgedacht.

Fahrplanänderung bei zuggebundener Fahrkarte

Dan, Dienstag, 10.05.2011, 20:58 (vor 5622 Tagen) @ fabs
bearbeitet von Dan, Dienstag, 10.05.2011, 21:00

ABER:
Die korrigierte Fahrkarte könnte allerdings - wenn du sie nicht umschreiben lässt - zum Problem werden. Dann kommen unter Umständen solche Aussagen wie "Sie wussten doch, daß ihr gebuchter ICE 279 schon um 11:34 Uhr fährt..."

Da sieht man, wie es zu Problemen führt, sich vorher zu informieren ;-).


Fazit: Da die Fahrkarte geändert wurde, habt ihr euch - in meinen Augen - ein wenig Flexibilität selbst verbaut.

Das mit der verbauten Flexibilität ist kein Problem - es fahren nur meine Eltern mit der Fahrkarte, und denen ist das an dem Tag relativ egal. Ich wollte die Sache nur im Vorfeld klären, weil sie nicht so bahnerfahren sind.

Danke und viele Grüße
Dan

Fahrgastrechte beachten...

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 10.05.2011, 21:47 (vor 5622 Tagen) @ Dan

Bei einer voraussichtlichen Verspätung von 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben. Da auf die Bauarbeiten bei Kauf nicht hingewiesen wurde, gelten die Fahrgastrechte hier.

Fazit: Die Zugbindung ist komplett aufgehoben. Also einfach einsteigen und losfahren, egal mit welchem Zug. (Eine Bescheinigung auf dem Ticket kann natürlich nicht hinderlich sein.)

Gruß,
Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Wie lange müssen Bauarbeiten bekannt gegeben werden ...

Ozzwald, Dienstag, 10.05.2011, 22:00 (vor 5621 Tagen) @ JanKrohn

?

Es gibt die 100-Tage Regel.
Diese wird v.a. bei Korridoren ja eingehalten.

Gut, wenn es fakt ist, dass auf der FK steht, dass Zug xy dann und dann abfährt, dann aber aufgrund von Bauarbeitem anders fährt, ist das ja ok. sagte ich bereits.

aber mit den 20 Minuten würde ich hier nicht anfangen.
Fplauskünfte sind zum Zeitpunkt der Anfrage ohne Gewähr.

Wie lange müssen Bauarbeiten bekannt gegeben werden ...

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 11.05.2011, 04:05 (vor 5621 Tagen) @ Ozzwald
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 11.05.2011, 04:09

aber mit den 20 Minuten würde ich hier nicht anfangen.
Fplauskünfte sind zum Zeitpunkt der Anfrage ohne Gewähr.

Das kannst du ja immer sagen: "Die Fahrplanauskunft von heute morgen war ohne Gewähr, jetzt sehen Sie ja, dass es anders gelaufen ist. Trotzdem dürfen Sie jetzt aufgrund der 20-minütigen Verspätung keinen anderen Zug nutzen."

Ich denke schon, dass durch nach Buchung geänderte Fahrpläne dem Reisenden kein Nachteil bezüglich der Zugbindung entstehenden sollte. Und wenn man einen Zug verbindlich bucht, sieht das für mich doch deutlich anders aus als wenn man sich für ein flexibles Ticket eine unverbindliche Fahrplanauskunft einholt.

Wenn eine Fahrplanänderung sämtliche FGR-Ansprüche verwirken lässt, könnten die Verkehrsunternehmen ja einfach mit Bekanntwerden einer Verspätung den Fahrplan entsprechend anpassen und den Zug so pünktlich werden lassen. ;-) Daher ist es schon schlüssig, dass die Differenz zwischen Ist- und Sollankunft gilt, die sich aus der dem Kunden vorliegenden Fahrplanauskunft ergibt.

Für die Fahrkarte (im März gekauft) gilt ja eine 92-tägige Buchungsfrist, dann wäre in diesem Fall der 100-Tage-Zeitraum doch nicht eingehalten?

Wie lange müssen Bauarbeiten bekannt gegeben werden ...

Hustensaft, Mittwoch, 11.05.2011, 08:45 (vor 5621 Tagen) @ Ozzwald

Fplauskünfte sind zum Zeitpunkt der Anfrage ohne Gewähr.

Na ja, das ist eine rechtliche Grauzone. Bei der Buchung einer Fahrkarte mit Zugbindung bekommt die Fahrplanzeit schon eine Bedeutung, ist es letztlich doch ein wesentlicher Bestandteil des Beförderungsvertrages. Und das Fahrpläne nicht unverbindlich sind, wird ja auch daran deutlich, dass es sonst nie zu einer Verspätung kommen könnte, die zu einer Inanspruchnahme der Fahrgastrechte berechtigen würde.

Im übrigen ist es eine ebenso spannende Frage, ob sich ein Kunde wirklich vor Abfahrt noch einmal über eventuelle Fahrplanänderungen informieren muss, zumindest wenn er nicht aus konkretem Anlass (Beispiel Eschede) Grund zur Annahme haben müsste, dass sich Änderungen ergeben haben - oder nicht zumindest soweit auf seine Buchung vertrauen darf, dass die Bahn für Änderungen einzustehen hat.

Und was die rechtzeitige Publikation von Bauarbeiten und damit verbundenen Fahrplanänderungen angeht: Die hier zitierte 100-Tage-Regel ist offenkundig keinesfalls verbindlich, da gibt es ausreichend Beispiele, in denen diese - auch ohne akuten Anlass - nicht eingehalten wurde.

Wie lange müssen Bauarbeiten bekannt gegeben werden ...

Alexander, Mittwoch, 11.05.2011, 10:06 (vor 5621 Tagen) @ Hustensaft

Hi,

oft ist es so, dass erste zwei Wochen vor Beginn die vorraussichtlichen Verspätungen durch DB Netz an die EVU übermittelt werden.
Die 100 Tage Regelung sagt nur, dass die EVU bis 3 Monate im voraus über vorraussichtliche Baustellen informiert werden müssen.

Daher sind Bauarbeiten nur in den seltesten Fällen (große Korridor Baumaßnahmen) bereits 92 Tage vor Abfahrt des Zuges eingepflegt. Zu diesem Zeitpunkt kennt das EVU oft noch nicht die Auswirkungen der Bauarbeiten...

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Fahrgastrechte beachten...

PhilippK, Dienstag, 10.05.2011, 23:08 (vor 5621 Tagen) @ JanKrohn

Fazit: Die Zugbindung ist komplett aufgehoben. Also einfach einsteigen und losfahren, egal mit welchem Zug. (Eine Bescheinigung auf dem Ticket kann natürlich nicht hinderlich sein.)

Besser: Zug zur regulären Zeit nehmen und anschließend per Antrag die Rückerstattung von 25 % beantragen.

Gruß, Philipp

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