SchöneFerienTicket NRW - ab Ostern nicht mehr für Studierend (Fahrkarten und Angebote)
01.04.2011: Änderung der Altersgrenzen beim SchöneFerienTicket NRW
Ab den Osterferien ändert sich der Berechtigtenkreis des SchöneFerienTicket NRW: Das Ticket kann jetzt von allen Schülern bis einschließlich 20 Jahre genutzt werden, also z. B. auch von Schülern, die ein Berufskolleg besuchen. Schüler ab 16 Jahren müssen dabei immer ihren Schülerausweis bei der Ticketkontrolle vorlegen.
Studierende können das SchöneFerienTicket NRW nicht mehr erwerben, da die Nachfrage auf Grund des mittlerweile nahezu flächendeckend an den Hochschulen verbreiteten SemesterTicket NRW nicht mehr besteht.
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Außerordentlich fragwürdig: Zumal ja keine Veranlassung besteht, dies einzuschränken, wenn das Ticket ohnehin nie von Studierenden genutzt wird...