Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Montag, 28.03.2011, 17:45 (vor 5537 Tagen) @ Ösi

Wenn es ein Online-Ticket war, sollte ein Neuausdruck genügen.

Wie sind denn da eure Erfahrungen? Ich hab's ja im anderen Thread schon geschrieben, bei mir wollte man da die Original Fahrkarte, obwohl es ein Onlineticket war. Wenn nun kein Zub durchkommt kann mir das doch nicht zum Nachteil gereichen...?

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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