Reiseabbruch (Allgemeines Forum)

RadExpress, Montag, 28.03.2011, 13:58 (vor 5537 Tagen)

Sehr geehrte User!

Ich habe eine Frage. Wenn ich aufgrund von einer Verspätung von über 60 Minuten meine Reise abbrechen muss ( erreiche Schiff nicht) und sofort zurück fahre , muss mir die DB die gesamte Fahrt erstatten ?

LG aus Wien
Jens

Ja, muss sie

Matze86, München, Montag, 28.03.2011, 14:11 (vor 5537 Tagen) @ RadExpress

- kein Text -

Momet!

fabs, Braunschweig, Montag, 28.03.2011, 14:19 (vor 5537 Tagen) @ Matze86

Moment bitte! Was meinst du mit "gesamte Fahrt"? Sicherlich werden Sie dir nicht deine Transatlantik Kreuzfahrt erstatten.
Eine Fahrt nach Wangerooge - die auf der selben Fahrkarte steht, wie die Zugfahrt - hingegen schon.
Und wenn es nur um die Bahnfahrt geht: Da hat Matze natürlich recht.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Momet!

RadExpress, Montag, 28.03.2011, 15:46 (vor 5537 Tagen) @ fabs

Nein nein.Die konnte ich zum Glück kostenfrei Umbuchen auf ein anderes Datum und das sehr unbürokratisch ( Stempel mit Verspätungsbestätigung auf der Fahrkarte hat gereicht). Wenn die DB so unbürokratisch sein würde wäre vieles Einfacher und die Fahrgäste wären zufriedener.

Da ich dann sofort wieder heim gefahren bin möchte ich nur wissen , ob mir die Bahn jetzt eine neue Fahrkarte ausstellt?

Moment!

EC 178, Montag, 28.03.2011, 17:24 (vor 5537 Tagen) @ RadExpress

Nein nein.Die konnte ich zum Glück kostenfrei Umbuchen auf ein anderes Datum und das sehr unbürokratisch ( Stempel mit Verspätungsbestätigung auf der Fahrkarte hat gereicht). Wenn die DB so unbürokratisch sein würde wäre vieles Einfacher und die Fahrgäste wären zufriedener.

Das war ja mal alles viel unbürokratischer. Stichwort Gutscheinausgabe direkt im Zug oder am ServicePoint bei Verspätungen. Das war ja aber den meisten Reisenden nicht recht, da es sich offiziell um eine Kulanzregelung handelte. Aber es hat an sich jeder der Anspruch hatte, so etwas bekommen. Die Reisenden wollten ja unbedingt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Bitte, haben sie bekommen. Das die ganze Angelegenheit jetzt wesentlich bürokratischer ist, will aber niemand akzeptieren. Und nun ist natürlich wieder die böse Bahn (=> DB) schuld am Unglück dieser Welt.

Übrigens: Bei Verspätungen anderer EVU als der DB gilt das gleiche Procedere für Erstattungen. Also sind diese genauso "bürokratisch". Abgesehen davon ist ist das SC Fahrgastrechte an kein bestimmtes EVU gebunden, sondern unabhängig.

Die damaligen Kundenrechte...

Jogi, Montag, 28.03.2011, 17:41 (vor 5537 Tagen) @ EC 178
bearbeitet von Jogi, Montag, 28.03.2011, 17:41

Das war ja mal alles viel unbürokratischer. Stichwort Gutscheinausgabe direkt im Zug oder am ServicePoint bei Verspätungen. Das war ja aber den meisten Reisenden nicht recht, da es sich offiziell um eine Kulanzregelung handelte. Aber es hat an sich jeder der Anspruch hatte, so etwas bekommen. Die Reisenden wollten ja unbedingt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Bitte, haben sie bekommen. Das die ganze Angelegenheit jetzt wesentlich bürokratischer ist, will aber niemand akzeptieren. Und nun ist natürlich wieder die böse Bahn (=> DB) schuld am Unglück dieser Welt.

... umfassten
- eine unentgeltliche Rückleistung bei hoher Verspätung,
- Übernachtung, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann,
- Nutzung eines anderen Zuges,
- Erstattung von nicht genutzter Reststrecke.
Kommt einem bekannt vor, nicht? Da diese allerdings allerdings noch aus den 1930er stammten, wurde es oftmals gerne als Nazi-Recht bezeichnet...
Der einzige wirkliche Vorteil der neuen FGR ist, dass die Entschädigung auch bar ausgezahlt werden kann.

Ab welcher Verspätung gab es denn Gutscheine? In meiner "Quelle" heißt es: > 90 min 25 EUR, im ICE bei > 30 min 10 EUR.

Grüße
Jogi

Die damaligen Kundenrechte...

EC 178, Montag, 28.03.2011, 20:54 (vor 5537 Tagen) @ Jogi

Das war ja mal alles viel unbürokratischer. Stichwort Gutscheinausgabe direkt im Zug oder am ServicePoint bei Verspätungen. Das war ja aber den meisten Reisenden nicht recht, da es sich offiziell um eine Kulanzregelung handelte. Aber es hat an sich jeder der Anspruch hatte, so etwas bekommen. Die Reisenden wollten ja unbedingt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Bitte, haben sie bekommen. Das die ganze Angelegenheit jetzt wesentlich bürokratischer ist, will aber niemand akzeptieren. Und nun ist natürlich wieder die böse Bahn (=> DB) schuld am Unglück dieser Welt.

... umfassten
- eine unentgeltliche Rückleistung bei hoher Verspätung,
- Übernachtung, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann,
- Nutzung eines anderen Zuges,
- Erstattung von nicht genutzter Reststrecke.
Kommt einem bekannt vor, nicht? Da diese allerdings allerdings noch aus den 1930er stammten, wurde es oftmals gerne als Nazi-Recht bezeichnet...
Der einzige wirkliche Vorteil der neuen FGR ist, dass die Entschädigung auch bar ausgezahlt werden kann.

Da hast Du recht, das gab es.

Ab welcher Verspätung gab es denn Gutscheine? In meiner "Quelle" heißt es: > 90 min 25 EUR, im ICE bei > 30 min 10 EUR.

Richtig, so war es.

Die 90 Minuten-Gutscheine gab es meiner Erinnerung nach (offiziell) aber nur, bei 90 Minuten völligem Stillstand an ein und derselben Stelle. Daher wurden diese nur recht selten verteilt. Da gab es die 10 EUR-Teile wesentlich öfter.

Die damaligen Kundenrechte...

liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 13:08 (vor 5534 Tagen) @ EC 178

Ab welcher Verspätung gab es denn Gutscheine? In meiner "Quelle" heißt es: > 90 min 25 EUR, im ICE bei > 30 min 10 EUR.


Richtig, so war es.

Fast. Es waren zuerst 50 DM bei 90 Minuten und bei den 30 Minuten gab es den ICE-Aufpreis zurück. Für die Zeitkarteninhaber war das ein Pauschalpreis.

Hier dieser "ganz alte" Verspätungsgutschein:
[image]

Die 90 Minuten-Gutscheine gab es meiner Erinnerung nach (offiziell) aber nur, bei 90 Minuten völligem Stillstand an ein und derselben Stelle. Daher wurden diese nur recht selten verteilt. Da gab es die 10 EUR-Teile wesentlich öfter.

Korrekt. Die Kulanzeregelung war einfach und unkompliziert. Dieser Rechtsanspruch ergab zunächst eine Verschlechterung für die Reisenden. Nun scheint man aber auf einem guten Weg zu sein.

Die damaligen Kundenrechte...

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 28.03.2011, 23:44 (vor 5537 Tagen) @ Jogi

Der einzige wirkliche Vorteil der neuen FGR ist, dass die Entschädigung auch bar ausgezahlt werden kann.

Der kommt erst an zweiter Stelle. Der viel größere Vorteil ist der, dass nun die ganze Reisekette betrachtet wird, und nicht mehr nur der einzelne Zug. Denn hohe Verspätungen entstehen fast immer nur durch Anschlussverlust.

Jan

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--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Reisekette

flyingska, Dienstag, 29.03.2011, 07:32 (vor 5537 Tagen) @ JanKrohn

Der viel größere Vorteil ist der, dass nun die ganze Reisekette betrachtet wird, und nicht mehr nur der einzelne Zug. Denn hohe Verspätungen entstehen fast immer nur durch Anschlussverlust.

Ausnahmen bestätigen die Regel...

Ich hatte zwei Fahrkarten für die Strecke Düsseldorf - Berlin (via Minden).
Die Erste war Düsseldorf-Wolfsburg, die Zweite Wolfsburg-Berlin. Alles mit Zugbindung, also ich konnte eh nur diese eine bestimmte Verbindung benutzen.

Bis Minden hatte der RE 25 Minuten Verspätung, was einen Anschlußverlust bedeutete. Der ICE eine Stunde später von Hannover nach Berlin hatte zusätzlich noch 10 Minuten Verspätung. Insgesamt kam ich 80 Minuten zu spät in Berlin an.

Die Bahn hat mir jedoch nur den Anschlussverlust der ersten Fahrkarte bis Hannover bezahlt, weil sie meinte, das wäre keine Reisekette, wenn ich eine 2. Fahrkarte hätte.

Reisekette

Matze86, München, Dienstag, 29.03.2011, 11:16 (vor 5536 Tagen) @ flyingska

Der viel größere Vorteil ist der, dass nun die ganze Reisekette betrachtet wird, und nicht mehr nur der einzelne Zug. Denn hohe Verspätungen entstehen fast immer nur durch Anschlussverlust.


Ausnahmen bestätigen die Regel...

Ich hatte zwei Fahrkarten für die Strecke Düsseldorf - Berlin (via Minden).
Die Erste war Düsseldorf-Wolfsburg, die Zweite Wolfsburg-Berlin. Alles mit Zugbindung, also ich konnte eh nur diese eine bestimmte Verbindung benutzen.

Bis Minden hatte der RE 25 Minuten Verspätung, was einen Anschlußverlust bedeutete. Der ICE eine Stunde später von Hannover nach Berlin hatte zusätzlich noch 10 Minuten Verspätung. Insgesamt kam ich 80 Minuten zu spät in Berlin an.

Die Bahn hat mir jedoch nur den Anschlussverlust der ersten Fahrkarte bis Hannover bezahlt, weil sie meinte, das wäre keine Reisekette, wenn ich eine 2. Fahrkarte hätte.

Recht hat die Bahn damit auch!

Reisekette

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 29.03.2011, 17:46 (vor 5536 Tagen) @ flyingska

Ich hatte zwei Fahrkarten für die Strecke Düsseldorf - Berlin (via Minden).
Die Erste war Düsseldorf-Wolfsburg, die Zweite Wolfsburg-Berlin. Alles mit Zugbindung, also ich konnte eh nur diese eine bestimmte Verbindung benutzen.

War es dir unmöglich eine Fahrkarte für die gesamte Reise zu erwerben? Wenn nein, dann gilt das in der Tat als zwei Reisen.

Schwierig finde ich es nur, wenn eine Zeitfahrkarte und eine einfache Fahrkarte aneinander gereiht wird: Da kann man ja nun wirklich nicht erwarten, dass eine Strecke doppelt bezahlt wird.

Reisekette

flyingska, Dienstag, 29.03.2011, 18:50 (vor 5536 Tagen) @ Fabian318

Ich hatte zwei Fahrkarten für die Strecke Düsseldorf - Berlin (via Minden).
Die Erste war Düsseldorf-Wolfsburg, die Zweite Wolfsburg-Berlin. Alles mit Zugbindung, also ich konnte eh nur diese eine bestimmte Verbindung benutzen.


War es dir unmöglich eine Fahrkarte für die gesamte Reise zu erwerben? Wenn nein, dann gilt das in der Tat als zwei Reisen.

Schwierig finde ich es nur, wenn eine Zeitfahrkarte und eine einfache Fahrkarte aneinander gereiht wird: Da kann man ja nun wirklich nicht erwarten, dass eine Strecke doppelt bezahlt wird.

Genau, das ist ein interessanter Punkt. Wenn ich eine Verbundtarif-Zeitkarte habe, die es mir ermöglicht, ICs zu nehmen, aber der Zug-Vorlauf nicht auf dem FV-Ticket vermerkt ist, dann liegt es dennoch im Zuständigkeitsbereich der DB, wenn sie die Zeitkarte herausgegeben hat, die Verspätung verursacht hat und dadurch die FV-Verbindung verpasst wurde.

Analog könnte man auch bei zwei Fahrkarten argumentieren. Aber ich hatte keine Lust wegen 4,15 Euro Entschädigung mir neun Monate lang mit der DB Briefchen zu schreiben (so lange scheint die Widerspruchsbearbeitung in komplizierten Fällen ja zu dauern, wenn ich das hier im Forum so mitverfolge.)

Die damaligen Kundenrechte...

liebe70, Donnerstag, 31.03.2011, 12:46 (vor 5534 Tagen) @ Jogi

Das war ja mal alles viel unbürokratischer. Stichwort Gutscheinausgabe direkt im Zug oder am ServicePoint bei Verspätungen. Das war ja aber den meisten Reisenden nicht recht, da es sich offiziell um eine Kulanzregelung handelte. Aber es hat an sich jeder der Anspruch hatte, so etwas bekommen. Die Reisenden wollten ja unbedingt einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Bitte, haben sie bekommen. Das die ganze Angelegenheit jetzt wesentlich bürokratischer ist, will aber niemand akzeptieren. Und nun ist natürlich wieder die böse Bahn (=> DB) schuld am Unglück dieser Welt.


... umfassten
- eine unentgeltliche Rückleistung bei hoher Verspätung,
- Übernachtung, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann,
- Nutzung eines anderen Zuges,
- Erstattung von nicht genutzter Reststrecke.
Kommt einem bekannt vor, nicht? Da diese allerdings allerdings noch aus den 1930er stammten, wurde es oftmals gerne als Nazi-Recht bezeichnet...

Die stammen schon von 1893, wurden damals im Deutschen Reichsgesetzblatt am 15.11.1892 bekanntgegeben und waren auch für alle deutschen Eisenbahnen verbindlich. Sie wurden 1938 lediglich an die damals aktuellen Gegebenheiten angepaßt und scheinen deswegen "Nazi-Recht" zu sein. Siehe auch http://de.wikisource.org/wiki/Bekanntmachung,_betreffend_die_Verkehrs-Ordnung_f%C3%BCr_...

Neue Fahrkarte

Matze86, München, Dienstag, 29.03.2011, 11:17 (vor 5536 Tagen) @ RadExpress
bearbeitet von Matze86, Dienstag, 29.03.2011, 11:17

Da ich dann sofort wieder heim gefahren bin möchte ich nur wissen , ob mir die Bahn jetzt eine neue Fahrkarte ausstellt?

Du bekommst das Geld der benutzten Fahrkarte zurück. Eine neue Fahrkarte gibt es wohl nicht.

Neue Fahrkarte

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 29.03.2011, 17:48 (vor 5536 Tagen) @ Matze86

Du bekommst das Geld der benutzten Fahrkarte

und der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgansort

zurück. Eine neue Fahrkarte gibt es wohl nicht.

Zugausfall = Verspätung?

Thalyseo, Freitag, 01.04.2011, 14:18 (vor 5533 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

ich hatte jetzt vor kurzem das Problem, dass mein ICE von Brüssel nach Köln ausgefallen war und man - statt des 60 Min. später verkehrenden Thalys - den IC O in Richtung Maastricht (= verkehrt eine Minute früher als der ICE) nutzen sollte (= ab Lüttich dann IRq /RE 29 und ab Aachen NV nach Köln). In der Folge war ich 89 Minuten verspätet in Köln.

Von meinen 18,00 € hat mir die Bahn nun 25% erstattet, was vollkommen okay ist, da ich selbst mit Railpass und reiner Nutzung des NV mehr als 13,50 € bezahlt hätte.

Fraglich ist für mich nur, warum ein Zugausfall wie eine Verspätung behandelt wird. Zudem muss doch berücksichtigt werden, dass der Kunde für ein höherwertiges Produkt bezahlt hat.

Wie gesagt, ich bin vollends zufrieden, aber den Standpunkt der Bahn möchte ich doch verstehen.

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