? Sinn DB Familienkarte (Allgemeines Forum)
Hi,
gemäß 3.7.2 der BB werden Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils / Großelternteils / Vormund oder eines/einer Partners/Partnerin der vorstehenden entgeltfrei befördert, sofern sie auf der Fahrkarte eingetragen sind.
Gemäß 3.7.3 können weitere Kinder, sofern auf sie 3.7.2 zutrifft, eine Familienkarte beantragen und kommen dann ebenfalls in den Genuß der entgeltfreien Beförderung in Begleitung.
Stehe ich auf dem Schlauch oder ist die DB Familienkarte vollkommen sinnfrei? Wer soll ein weiteres Kind sein, das nicht das eigene ist, auf das aber 3.7.2 zutrifft und somit doch wieder das eigene sein muß? Bzw. das nicht in der Fahrkarte eingetragen ist, durch Hinweis auf 3.7.2 doch wieder eingetragen sein muß? Oder bezieht sich dies auf Pflegekinder, bei denen ein Amt als Vormund fungiert, somit nicht das eigene ist, und liegt hier "nur" eine unglückliche Formulierung vor?
Mein einer wird demnächst 6 (eigenes Kind). Gibt es Vorteile, die DB Familienkarte zu beantragen?
Grüße & Danke für Antworten
bskf