Entschädigung trotz Taxigutschein? (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 22.03.2011, 23:57 (vor 5543 Tagen) @ fabs

Hast du nicht eine BC 100? Gib doch einfach an, mit dem nächsten, ersten Zug am Morgen weitergefahren zu sein und unterschlage die Existenz des Gutscheins. Wo ist da das Problem?

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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