Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Freitag, 18.03.2011, 11:36 (vor 5549 Tagen)

Wenn ich einen Sparpreis mit BC25 + 10 Euro-Internet-Gutschein gebucht habe, werden doch die 15 Euro bei Stornierung abgezogen. Vom bezahlten Betrag oder vom vollen Ticketpreis (ohne Gutschein-Abzug)?

Ich habe ein 21,75 €-Sparpreis-Ticket, das ich nicht nutzen kann. Nach Gutschein-Abzug sind es noch 11,75, also weniger als 15 Euro. Das würde sich nicht lohnen, das zu stornieren. Dann verliere ich auch die Bahnbonus-Punkte.
Wenn der volle Betrag aber Grundlage wäre, würde ich immerhin ein wenig Geld wiederbekommen.

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

sflori, Freitag, 18.03.2011, 11:48 (vor 5549 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von sflori, Freitag, 18.03.2011, 11:49

Ich habe ein 21,75 €-Sparpreis-Ticket, das ich nicht nutzen kann. Nach Gutschein-Abzug sind es noch 11,75, also weniger als 15 Euro. Das würde sich nicht lohnen, das zu stornieren. Dann verliere ich auch die Bahnbonus-Punkte.

Erstmal: Interessante Frage! :-) Ich musste mal eine Normalpreis-Fahrkarte nach dem 1. Geltungstag im RZ stornieren. Dabei wurde der vollständige Fahrkartenwert ins Guthaben gebucht, dann jedoch 15 € Stornogebühren als separater Posten berechnet. Darüber gabs dann sogar eine Quittung auf dem Original-Fahrscheinpapier. Das spricht für zwei getrennte Vorgänge.

Falls also der Gutschein nicht erstattbar ist, gibts meiner Meinung nach nichts zurück. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren. ;)


Bye. Flo.

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

ICE628, Freitag, 18.03.2011, 17:42 (vor 5549 Tagen) @ sflori

Bei der Kreditkartenabrechnung ist mir aufgefallen, dass zunächst der komplette Fahrkartenwert abgebucht und gleichzeitig 10€ für den CB Gutschein gutgeschrieben wurden. Auch auf dem Ticket stehen offiziell die 29,75€ (darunter klein der Gutschein)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn den Gutschein erstatten würde. Mit ist jedoch nicht bekannt, was genau passiert, wenn du stornierst. Wenn du Glück hast wird der gutschein mit in die Stornokosten berechnet, sodass du nur 5€ Verlust machst.....

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

sfn17, Freitag, 18.03.2011, 17:59 (vor 5549 Tagen) @ ICE628
bearbeitet von sfn17, Freitag, 18.03.2011, 18:03

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn den Gutschein erstatten würde. Mit ist jedoch nicht bekannt, was genau passiert, wenn du stornierst. Wenn du Glück hast wird der gutschein mit in die Stornokosten berechnet, sodass du nur 5€ Verlust machst.....

Ich denke, dass es so darauf hinauslaufen wird. Der Gutschein stellt ja einen Barwert dar (deswegen "funktioniert" er nicht im Zusammenhang mit einer Lastschrift), der aber nicht - auch nicht auf Umwegen - in Bargeld umgewandelt werden soll. Würde bei einem Storno der Gutschein nicht einmal für die Stornokosten angerechnet werden, wäre der genannte Barwert ja annulliert worden, was sicher nicht legal ist - und dann hätte man mit dieser Stornierung auf "geschickte" Weise sogar (15+10=) 25 Euro bezahlt.

Buchungstechnisch wird es so laufen: Fahrschein mit 11,25 Euro bar und 10 Euro Gutschein bezahlt. Es ist dann aber ein vollgültiger Fahrschein. Erstattung 21,25 Euro minus 15 Euro Stornokosten.

Ich "plädiere" daher auf 6,25 Euro. :-DDD

(+50 ct dazu; ick hab mir vatan...) *owt*

sfn17, Freitag, 18.03.2011, 18:05 (vor 5549 Tagen) @ sfn17

The Void.

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

wachtberghöhle, Freitag, 18.03.2011, 20:22 (vor 5549 Tagen) @ sfn17

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn den Gutschein erstatten würde. Mit ist jedoch nicht bekannt, was genau passiert, wenn du stornierst. Wenn du Glück hast wird der gutschein mit in die Stornokosten berechnet, sodass du nur 5€ Verlust machst.....


Ich denke, dass es so darauf hinauslaufen wird. Der Gutschein stellt ja einen Barwert dar (deswegen "funktioniert" er nicht im Zusammenhang mit einer Lastschrift),

Warum sollte er nicht mit einer Lastschriftzahlung funktionieren?

Buchungstechnisch wird es so laufen: Fahrschein mit 11,25 Euro bar und 10 Euro Gutschein bezahlt. Es ist dann aber ein vollgültiger Fahrschein. Erstattung 21,25 Euro minus 15 Euro Stornokosten.

Ich "plädiere" daher auf 6,25 Euro. :-DDD

Der Gutscheinwert ist nicht Ersattungsfähig. Und damit ist nicht der "Wert" des Fahrscheins, sondern der Wert des erstattungsähigen Betrags relevant.

Erstattungsfähig sind somit 11,25€ davon werden dann die Gebühren von 15,00 EUR abgezogen.

Nachberechnungen erfolgen nicht, also Altpapier und sich wenigstens auf Punktegutschrift freuen.

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

sfn17, Freitag, 18.03.2011, 22:20 (vor 5549 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von sfn17, Freitag, 18.03.2011, 22:20

Warum sollte er nicht mit einer Lastschriftzahlung funktionieren?

Probiers halt und teile Deine Erfahrungen mit. Das Grundproblem ist, dass Lastschriften rückgängig gemacht werden können (kein "Zahlung erfolgt.").

Das Thema hatten wir nämlich schon. Bei mir gingen die FGR-Gutscheine im Januar weder zusammen mit einer BC-Lastschrift am FKA noch für Online-Tickets per Lastschrift. Kann ja sein, dass sich das seither geändert hat...


Der Gutscheinwert ist nicht Ersattungsfähig. Und damit ist nicht der "Wert" des Fahrscheins, sondern der Wert des erstattungsähigen Betrags relevant.

Erstattungsfähig sind somit 11,25€ davon werden dann die Gebühren von 15,00 EUR abgezogen.

Diese Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.

Dann aber ist der Gutscheinwert ohne jede Gegenleistung flöten gegangen. Gutscheine sind kein Schnullikrams wie Werbegeschenke, sondern Urkunden - hier wahrscheinlich eine Entschädigung. Der Gutschein wird wie Bargeld eingesetzt, nur eben gebunden an den Aussteller. (Wegen dieses Bargeld-Äquivalents ist die Verjährung auch so "rigide" für den Aussteller gewählt; der Wikipedia-Artikel "Gutschein" beschreibt zwar das zwar knapp, aber ziemlich gut.)

Das Wort "erstattungsfähig" passt hier nicht, das setzt eine gemachte Barleistung voraus, die einem jetzt von einem Dritten durch eine weitere Barzahlung ausgeglichen wird (so wie die Arbeitsagentur [oder wie der Laden jetzt heißt] die Auslagen für Bewerbungen erstattet). Bei Bahnens geht es immer nur um eine Barauszahlung, die zu leisten sie nicht gewillt ist, wofür sie nach aktuellem Stand auch das Recht besitzt.

Wenn ein Storno eine echte Rückversetzung in den Zustand vor dem Kauf wäre, allerdings mit Zahlung von 15 Euro, müsste folgendes passieren: der 10€-Gutschein aufersteht virtuell; Fahrschein zu 21,75€ wird storniert; von den bar zugezahlten 11,75€ werden 15€ Gebühr abgezogen (worauf die DB einen Anspruch hat wg. Arbeit mit Papierentsorgen, Rückbuchung im Rechner etc.); eine Schuld von 3,25€ des Kunden bleibt zugunsten der Bahn; diese Schuld wird mit dem virtuellen Gutschein (10€) verrechnet; schließlich wird ein reeller Gutschein über 6,75€ ausgestellt. Kann man ja auf einem normalen Fahrscheinformular ausdrucken.

Je länger ich darüber nachdenke, desto absurder erscheint mir, wenn der Gutschein durch einen Storno einfach weg wäre... Die sauberste Lösung wäre der besagte Restgutschein.

***

Wie es nun ausgegangen ist, bekommen wir ggf. & hoffentlich erzählt. :-)

Ticket-Stornierung bei Sparpreis mit Internet-Gutschein

ICE197074, Region Leipzig, Samstag, 19.03.2011, 00:00 (vor 5549 Tagen) @ sfn17

Gutscheine werden nicht storniert,rückerstattet oder bar ausgezahlt. So stand es in der E-Mail Antwort.

Ich hatte das selbe Problem - Streikbedingtes Storno vom letzten Streiktag (Freitag 04.03.),daher keine Kosten.

21,75€ - 2 CB Gutscheine 20,00€ = 1,75 - das Ganze für Hin- und Rückfahrt macht 3,50€ , naja die wurden brav mit der nächsten Fahrkarte verrechnet.

Der Wert der CB Gutscheine ist natürlich weg.

DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen

Henrik, Samstag, 19.03.2011, 00:12 (vor 5549 Tagen) @ sfn17

Der Gutscheinwert ist nicht erstattungsfähig. Und damit ist nicht der "Wert" des Fahrscheins, sondern der Wert des erstattungsähigen Betrags relevant.

Erstattungsfähig sind somit 11,25€ davon werden dann die Gebühren von 15,00 EUR abgezogen.

Diese Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen.

Dann aber ist der Gutscheinwert ohne jede Gegenleistung flöten gegangen. Gutscheine sind kein Schnullikrams wie Werbegeschenke, sondern Urkunden - hier wahrscheinlich eine Entschädigung. Der Gutschein wird wie Bargeld eingesetzt, nur eben gebunden an den Aussteller. (Wegen dieses Bargeld-Äquivalents ist die Verjährung auch so "rigide" für den Aussteller gewählt; der Wikipedia-Artikel "Gutschein" beschreibt zwar das zwar knapp, aber ziemlich gut.)

Das Wort "erstattungsfähig" passt hier nicht, das setzt eine gemachte Barleistung voraus, die einem jetzt von einem Dritten durch eine weitere Barzahlung ausgeglichen wird (so wie die Arbeitsagentur [oder wie der Laden jetzt heißt] die Auslagen für Bewerbungen erstattet). Bei Bahnens geht es immer nur um eine Barauszahlung, die zu leisten sie nicht gewillt ist, wofür sie nach aktuellem Stand auch das Recht besitzt.

Wenn ein Storno eine echte Rückversetzung in den Zustand vor dem Kauf wäre, allerdings mit Zahlung von 15 Euro, müsste folgendes passieren: der 10€-Gutschein aufersteht virtuell; Fahrschein zu 21,75€ wird storniert; von den bar zugezahlten 11,75€ werden 15€ Gebühr abgezogen (worauf die DB einen Anspruch hat wg. Arbeit mit Papierentsorgen, Rückbuchung im Rechner etc.); eine Schuld von 3,25€ des Kunden bleibt zugunsten der Bahn; diese Schuld wird mit dem virtuellen Gutschein (10€) verrechnet; schließlich wird ein reeller Gutschein über 6,75€ ausgestellt. Kann man ja auf einem normalen Fahrscheinformular ausdrucken.

Je länger ich darüber nachdenke, desto absurder erscheint mir, wenn der Gutschein durch einen Storno einfach weg wäre... Die sauberste Lösung wäre der besagte Restgutschein.

***

Wie es nun ausgegangen ist, bekommen wir ggf. & hoffentlich erzählt. :-)

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, vor 3,5 Jahren,
OnlineTicket Fahrkarte zum Normalpreis mit Online-Gutschein zur Erstattung eingereicht,
Der Fahrkartenwert minus dem Gutscheinwert wurde angerechnet,
davon abgezogen die 15 Euro wurden mir gutgeschrieben.
Damit hatte ich damals sehr wohl auch gerechnet, da es auch so in der email stand,
dass bei dem Gutschein-Code Umtausch und Erstattung ausgeschlossen sei.

Hier in diesem Falle wird es sich vermutlich um den ComputerBild-Gutschein handeln.
Auch dort war zu lesen:
"Den Rabatt gibt es auf alle in diesem Zeitraum angebotenen Online-Sparpreistickets. Nicht eingelöste eCoupons verfallen. Umtausch, Erstattung und Barauszahlung sind ausgeschlossen. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Gesamtausgabe). Bei Fragen oder Problemen rufen Sie folgende Internetseite auf: www.bahn.de/computerbild"

Gutscheine haben doch in den allermeisten Fällen einen gewissen Grund, Hintergrund.
Und der war hier ja ganz offensichtlich,
Bedingungen klar deklariert, in zeitlicher Hinsicht, wie auch den Tarifmöglichkeiten.

Würde man die Gutscheine jetzt für jederzeit umtausch- und erstattbar deklarieren,
würde man leicht Gefahr laufen, die eigentliche prinzipielle Intention zu verwässern.

Rückversetzung in den Zustand vor dem Kauf?
Wieder Ausstellung eines Gutschein-Codes, der bis zum 28.Feb. einzulösen ist?
Der wäre heute dann gar nichts mehr wert, da der Tag in der Vergangenheit liegt.

DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen

flyingska, Samstag, 19.03.2011, 06:57 (vor 5548 Tagen) @ Henrik

Gut, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das dachte ich mir schon. Ich wollte nur noch einmal wissen, ob das System nicht doch von den 21,75 Euro ausgeht.

Bei Verspätungen wird nämlich der komplette Fahrpreis als Berechnungsgrundlage genommen. Das mag Kulanz der DB sein, hätte bei Stornierungen ja ähnlich sein können.

DB-Gutscheine: Umtausch und Erstattung i.d.R. ausgeschlossen

sfn17, Samstag, 19.03.2011, 12:43 (vor 5548 Tagen) @ flyingska

Mir ist heute nacht - noch vor dem Lesen der weiteren Antworten - eingefallen, dass es unbedingt von der Art der Gutscheine abhängen muss.

Die ComputerBild-Codes (ein CB-Gutschein ist einklich was anderes: CashBack - deswegen hat mich diese Abk. im Forum immer total irritiert) sind wirklich Werbekrams und haben keinen Barwert, der Code wird systematisch beim Erstgebrauch entwertet und von daher ist der Wertausfall durch "geschicktes" Stornieren auch drin.

Wenn es sich aber um einen FGR-Gutschein handelt, dessen Wert man - und das ist der sehr entscheidende Punkt - hätte auch in bar [also per Überweisung] bekommen können, dann kann der Gutschein nicht einfach annulliert werden.

Jetzt wurden ja nur Stornos im Zusammenhang mit den CB-Codes geschildert.

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