Ja, Schlafwagenabteile können von innen geöffnet werden (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Montag, 14.03.2011, 17:47 (vor 5554 Tagen) @ SeL

In den verschiedenen Berichten wird aus meiner Sicht einiges durcheinander gebracht.

Hauptkritikpunkt war und ist wohl der Verschluß der Schlafwagen-Außentüren durch eine im Wagen befindliche Innenverriegelung. Dadurch konnten die Rettungskräfte nicht unmittelbar in den Wagen gelangen bzw. die Reisenden nicht aussteigen. Sie kannten sich mit den Verriegelungen nicht aus und der Schlafwagenschaffner hatte ja nach dem Brand den Schlafwagen im Schock und mit brennenden Haaren innerhalb des Zuges verlassen (ohne die Außentürverriegelungen aufzuheben und ohne die Reisenden zu informieren).

Diese Verriegelungen waren allerdings durchaus üblich und genehmigt bzw. vorgeschrieben, damit keine "unerwünschten Reisenden" (sprich: organisierte Banden) bei Betriebshalten oder bei Rangiervorgängen zusteigen konnten.

Darüber hinaus gab es weitere "Verschließmöglichkeiten":

- von innen im Abteil durch Verriegelungen bzw. z.T. durch Schlösser
- einzelne, nicht belegte Abteile von außen z.T. durch Schlösser
- die Wagenübergangstüren, was in diesem Fall aber wohl nicht so war, da der Schlafwagenschaffner ja durch den Zug lief, um den SNCF-Zugführer zu informieren.

Soweit mein Kenntnisstand.


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