Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket (Fahrkarten und Angebote)

Heureko, Samstag, 12.03.2011, 19:06 (vor 5513 Tagen)

Liebe ICE-Treffler,

ich wollte Anfang Februar von Helgoland zurück nach Berlin, mit einem durchgehenden Ticket der DB (ICE Sparpreis / SEE 207 Normalpreis).

Die Fähre ist wegen Sturm ausgefallen, die nächste Fähre sollte in zwei Tagen fahren (Sonntag statt Freitag). Habe kurzfristig noch einen Platz im Flugzeug von Helgoland nach Bremerhaven bekommen. Im dortigen Hauptbahnhof wurde die Zugbindung aufgehoben, so dass wir problemlos nach Berlin kommen konnten.

Uns sind natürlich zusätzliche Kosten entstanden (Fähre zum Flughafen Helgoland, Flugtickets, Taxi zum Bahnhof in Bremerhaven). Andererseits haben wir die Fähre nicht genutzt, und die PLatzreservierungen waren auch verloren.

Also habe ich einen Erstattungsantrag beim Servicecenter Fahrgastrechte gestellt. Es handelte sich ja immerhin um eine von der DB AG ausgestellte durchgehende Fahrkarte.

Von dort bekam ich nach kurzer Zeit die Nachricht, dass der Vorgang mangels Zuständigkeit an die DB Fernverkehr AG weitergeleitet wurde. Prompt kam von dort ein weiteres Schreiben, dass auch die DB Fernverkehr nicht der richtige Ansprechpartner sei, sondern ich mich an die Reederei Cassen Eils wenden müsse. Die bereits eingesandten Reiseunterlagen wollte man mir in einem getrennten Umschalg senden - darauf warte ich heute noch (seit 28.2.).

Einerseits wundert mich, dass dass Servicecenter Fahrgastrechte nicht gleich den richtigen Ansprechpartner nennen konnte. Andererseits frage ich mich, ob denn tatsächlich die Reederei zuständig ist - mit denen hatte ich doch gar keine geschäftliche Beziehung. Das Ticket wurde von der DB AG ausgestellt.

Offen ist für mich auch, ob nun nur die Kosten der nicht genutzten Fähre erstattet werden (und evtl. die nicht nutzbare Zugreservierung), oder auch die zusätzlichen Kosten für das Flugzeug. Für die Verbindung per Flugzeig gibt es ja auch eine durchgehende Bahnfahrkarte.

Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Hilfe

Heureko

Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket

wachtberghöhle, Samstag, 12.03.2011, 21:04 (vor 5513 Tagen) @ Heureko

Liebe ICE-Treffler,

ich wollte Anfang Februar von Helgoland zurück nach Berlin, mit einem durchgehenden Ticket der DB (ICE Sparpreis / SEE 207 Normalpreis).

Die Fähre ist wegen Sturm ausgefallen, die nächste Fähre sollte in zwei Tagen fahren (Sonntag statt Freitag). Habe kurzfristig noch einen Platz im Flugzeug von Helgoland nach Bremerhaven bekommen. Im dortigen Hauptbahnhof wurde die Zugbindung aufgehoben, so dass wir problemlos nach Berlin kommen konnten.

[...]

Was meint Ihr?

Ich hätte mich über 2 Tage mehr Helgoland gefreut und auf die nächste Fähre gewartet ;-)

Und ich zweifel nicht daran, dass die Bahn alles, wirklich alles, getan hat, den Sturm zu bändigen ;-)

Im Ernst: Sturmbedingter Ausfall einer Seefähre ist sicherlich Höhere Gewalt und damit gelten die Fahrgastrechte nicht. Die Aufhebung der Zugbindung war natürlich geboten, aber weitergehende Ansprüche nach Kostenersatz sehe ich nicht. Manche Risiken des Lebens muss man halt dann doch selber tragen. Einem Schadenersatz muss ja irgedwo eine Pflichtverlezung vorhergehen.

Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket

Heureko, Samstag, 12.03.2011, 21:08 (vor 5513 Tagen) @ wachtberghöhle

Ich erwarte ja gar nicht, dass mir alle Lebensrisiken abgenommen werden, aber bei einer Zugverspätung wird auch gezahlt, wenn die Bahn "nichts dafür kann", weil z.B. ein Baum auf die Gleise gefallen ist. Und immerhin habe ich die Fähre nicht genutzt, für die ich bezahlt habe ...

Wäre auch gern noch ein paar Tage länger geblieben, mußte aber leider wieder zur Arbeit ...

Heureko

Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket

sflori, Sonntag, 13.03.2011, 12:34 (vor 5512 Tagen) @ Heureko

Ich erwarte ja gar nicht, dass mir alle Lebensrisiken abgenommen werden, aber bei einer Zugverspätung wird auch gezahlt, wenn die Bahn "nichts dafür kann", weil z.B. ein Baum auf die Gleise gefallen ist.

Auch bei der Bahn gelten Unwetter als höhere Gewalt. Wenn also der Baum nicht grad umgefallen ist, obwohl die Bahn hätte vorsorgen können, gelten auch hier keine FGR.


Bye. Flo.

Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 13.03.2011, 15:36 (vor 5512 Tagen) @ sflori

Auch bei der Bahn gelten Unwetter als höhere Gewalt. Wenn also der Baum nicht grad umgefallen ist, obwohl die Bahn hätte vorsorgen können, gelten auch hier keine FGR.

Die Bahn kann Unwetter nicht selber als höhere Gewalt definieren, recherhiere dazu mal bei Wikipedia, was dies ist. Sehr wohl nimmt sie aber "äußere Umstände, die nicht im Bahnbetrieb liegen" aus. Was ganz anderes als höhere Gewalt... Höhere Gewalt wär in Deutschland ein Erdbeben und Tsunami wie in Japan, aber ganz sicher keine Sturmflut.

Definition "höhere Gewalt"

sflori, Dienstag, 15.03.2011, 02:58 (vor 5510 Tagen) @ Fabian318

Auch bei der Bahn gelten Unwetter als höhere Gewalt. Wenn also der Baum nicht grad umgefallen ist, obwohl die Bahn hätte vorsorgen können, gelten auch hier keine FGR.


Die Bahn kann Unwetter nicht selber als höhere Gewalt definieren, recherhiere dazu mal bei Wikipedia, was dies ist.

Danke für den Tipp. Habe grad mal in Wikipedia reingeschaut. Zum Thema "höhere Gewalt": Ich hab jetzt an Kyrill beispielsweise gedacht. Da passt es doch, oder meinst Du nicht? Wenns jedes Jahr an der gleichen Stelle stürmt und keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, ist das natürlich keine höhere Gewalt. Da fielen mir beispielsweise die recht regelmäßigen Hangrutsche an der linken Rheinstrecke ein... das ist ja mehr als einmal passiert und immer in der gleichen Gegend.


Bye. Flo.

Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 12.03.2011, 22:55 (vor 5512 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Ernst: Sturmbedingter Ausfall einer Seefähre ist sicherlich Höhere Gewalt

Soso, weil auf dem Meer niemals mit einem Sturm zu rechnen ist...? Es ist sicherlich vieles höhere Gewalt, aber kein Sturm bei Helgoland.

Wende Dich einfach mal an die Reederei

RhBDirk, Samstag, 12.03.2011, 21:40 (vor 5513 Tagen) @ Heureko

Kontaktiere doch einfach mal die Reederei. Auch wenn die das "DB" Ticket nicht ausgestellt hat. Vielleicht erstatten sie dir irgendeinen anteiligen Betrag. Ich hoffe, dass du aber im Besitz von Kopien von Deinen Reiseunterlagen bist.

http://cassen-eils.de/cassen-eils/abb-allgemeine-befoerderungsbedingungen

Wende Dich einfach mal an die Reederei

JumpUp, Samstag, 12.03.2011, 22:05 (vor 5513 Tagen) @ RhBDirk

Wieso kümmert sich nicht das Servicecenter Fahrgastrechte um diese Angelegenheit?
Dafür ist es doch da, einen Erstattungsantrag an die verantwortliche Stelle weiterzuleiten..

Tipp fürs nächste Mal

Matze86, München, Sonntag, 13.03.2011, 14:56 (vor 5512 Tagen) @ Heureko

Schicke immer Kopien an das Servicecenter, dann hast du die Originale noch schön zu Hause ;)

Tipp fürs nächste Mal

JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 14.03.2011, 08:39 (vor 5511 Tagen) @ Matze86

Schicke immer Kopien an das Servicecenter, dann hast du die Originale noch schön zu Hause ;)

So ist es. Irgendwo beim Service Center treibt offensichtlich ein Belegefresser sein Unwesen. Es wäre jedenfalls nicht der erste Original-Beleg, der dort weg kommt.

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Bahn ist nicht Fährbetreiber

Mobilchen, Sonntag, 13.03.2011, 16:10 (vor 5512 Tagen) @ Heureko

So wie ich das verstehe, hat die Bahn dir nur als Vermittlungsagentur ein Ticket verkauft, aber sie führt den Fährbetrieb nicht durch. Es ist Service der DB, dass man für die Fahrt zugleich neben Bahn auch FÄhre kaufen und bezahlen kann.
Tatsächlich erbringt aber die Reederei die Fahrt mit der Fähre, nicht die Bahn.
also ist es auch nur konsequent, sich an die Reederei zu wenden.

Bahn ist nicht Fährbetreiber

Heureko, Montag, 14.03.2011, 11:02 (vor 5511 Tagen) @ Mobilchen

Ich habe kein Problem damit, mich an den Fährbetreiber zu wenden.

Allerdings: bei dem Veranstalter einer Pauschalreise muss ich mich auch nicht an jeden einzelnen Leistungserbringer wenden, wenn etwas ausfällt. Da ist immer der Veranstalter dran.

Was ist dann der Unterschied zu einer durchgehenden DB Fahrkarte Helgoland - Berlin, in der eine Reederei gar nicht erwähnt ist, sondern nur die DB? Ist sie da nicht der "Veranstalter"? Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn ich ein extra Ticket für die Fähre bekommen hätte.

Ich werde jetzt mal bei der Reederei anrufen, und dort nachfragen.

Vielen Dank soweit

Heureko

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