Tipp: Unterscheidung "Fahrt nicht angetreten" / Verspätung (Allgemeines Forum)

GUM, Samstag, 12.03.2011, 14:23 (vor 5556 Tagen) @ c'up

Guten Morgen,

Das Servicecenter Fahrgastrechte schrieb mir aber, dass sie nicht zuständig seien, sondern die DB Fernverkehr AG. Nun die Frage: An wen soll ich demnächst solche und ähnliche Briefe schicken? Immer an die DB Fernverkehr AG, nur in manchen Fällen oder immer zum Servicecenter Fahrgastrechte, die es dann ohnehin schon weiterleiten werden?!

Das sind drei komplett unterschiedliche Vorgänge:

1.) "Fahrt nicht angetreten"
==> in diesem Fall wird der Fahrschein storniert und ausbezahlt (bei Sparpreisen ohne Stornogrund aufpassen: 1 Tag vorher einreichen).
Also eine Art Rückgängigmachung des Geschäftes (Umtausch, Rückgabe).
==> Immer die Verkaufsstelle, wo gekauft wurde (Reisezentrum, telefonisch, Internet, Reisebüro).

2.) Verspätungen:
Hier wurde die vertragliche Leistung erbracht und Du hast einen "Rückerstattungsanspruch" wegen der Verspätung gem. Fahrgastrechten. Hier greift der Vorgang "Fahrgastrechteformular" und da ist das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig.

3.) Verspätungen im Nahverkehr (Monatskarte)
Hier ist es mir persönlich einfach zu dämlich das komplexe Eisenbahnsystem dafür haften zu lassen, wenn mal etwas schief geht. Für diesen Fall gibt es das "Papierkorbverfahren". Kurz ärgern und den Anspruch dann in den Papierkorb werfen :-)

Hoffe hilft weiter.

GUM


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