Handy-Ticket und Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
Guten Morgen,
ich hatte neulich eine Angelegenheit, wo ich bis heute nicht genau weiß, wie es am richtigsten gemacht wird. Ich hatte mir ein Handy-Ticket gekauft, aufgrund der Verspätung von ca. 90 Minuten die Fernverkehrsfahrt aber nicht mehr angetreten, da ich ansonsten erst gegen 3 Uhr angekommen wären.
Nun wollte ich meinen Fahrpreis natürlich wieder zurückbekommen. Leider konnte man mir weder im Reisezentrum, noch im Servicepoint weiterhelfen, immerhin wurde ich auf das Internet verwiesen, dort sollte was sein. Auf der Bahn-Seite habe ich die paar Zeilen dazu gefunden. Online-Ticket ausgedruckt, Formular ausgefüllt und den Brief im Service-Center abgegeben.
Das Servicecenter Fahrgastrechte schrieb mir aber, dass sie nicht zuständig seien, sondern die DB Fernverkehr AG. Nun die Frage: An wen soll ich demnächst solche und ähnliche Briefe schicken? Immer an die DB Fernverkehr AG, nur in manchen Fällen oder immer zum Servicecenter Fahrgastrechte, die es dann ohnehin schon weiterleiten werden?!
Tipp: Unterscheidung "Fahrt nicht angetreten" / Verspätung
Guten Morgen,
Das Servicecenter Fahrgastrechte schrieb mir aber, dass sie nicht zuständig seien, sondern die DB Fernverkehr AG. Nun die Frage: An wen soll ich demnächst solche und ähnliche Briefe schicken? Immer an die DB Fernverkehr AG, nur in manchen Fällen oder immer zum Servicecenter Fahrgastrechte, die es dann ohnehin schon weiterleiten werden?!
Das sind drei komplett unterschiedliche Vorgänge:
1.) "Fahrt nicht angetreten"
==> in diesem Fall wird der Fahrschein storniert und ausbezahlt (bei Sparpreisen ohne Stornogrund aufpassen: 1 Tag vorher einreichen).
Also eine Art Rückgängigmachung des Geschäftes (Umtausch, Rückgabe).
==> Immer die Verkaufsstelle, wo gekauft wurde (Reisezentrum, telefonisch, Internet, Reisebüro).
2.) Verspätungen:
Hier wurde die vertragliche Leistung erbracht und Du hast einen "Rückerstattungsanspruch" wegen der Verspätung gem. Fahrgastrechten. Hier greift der Vorgang "Fahrgastrechteformular" und da ist das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig.
3.) Verspätungen im Nahverkehr (Monatskarte)
Hier ist es mir persönlich einfach zu dämlich das komplexe Eisenbahnsystem dafür haften zu lassen, wenn mal etwas schief geht. Für diesen Fall gibt es das "Papierkorbverfahren". Kurz ärgern und den Anspruch dann in den Papierkorb werfen :-)
Hoffe hilft weiter.
GUM
Handy-Ticket und Fahrgastrechte
In allen Fällen wo die Fahrt angetreten( Verspätungen,Zugausfälle,Fahrtabbrüche ect.), das heißt das Ticket benutzt wurde ist das SCFR zuständig.
Wurde die Fahrt nicht angetreten das Ticket also nicht benutzt ist bei normalen Fahrkarten DB Fernverkehr und bei Onlintickets die Onlinevertriebs GmbH zuständig.