Erstattung bei Streik bei BC 100 ? (Allgemeines Forum)

Frank-RE, Recklinghausen, Montag, 07.03.2011, 17:00 (vor 5627 Tagen)
bearbeitet von Frank-RE, Montag, 07.03.2011, 17:00

Es heißt ja im Streikfall bei der Bahn laut Spiegel.de:

"Wer seine Reise wegen Zugausfällen oder Verspätungen nicht antreten konnte, kann sein Ticket aber umtauschen oder es sich erstatten lassen"

Sind BC 100 Kunden hier schlechter gestellt, oder kann ich mir die umgerechnet ca. 11 € pro Tag die die BC 100 kostet auch erstatten lassen?

Erstattung bei Streik bei BC 100 ?

martin.elsner, Montag, 07.03.2011, 19:07 (vor 5627 Tagen) @ Frank-RE

Schuld ist die "höhere" Gewalt GDL... da wird es nix geben. Ob der Weselsky weiss das die Bahn seinen Laden als höhere Gewalt ansieht?

:-)
Martin

Erstattung bei Streik bei BC 100 ? Zweierlei Maß

Frank-RE, Recklinghausen, Montag, 07.03.2011, 19:41 (vor 5627 Tagen) @ martin.elsner
bearbeitet von Frank-RE, Montag, 07.03.2011, 19:42

Schuld ist die "höhere" Gewalt GDL... da wird es nix geben. Ob der Weselsky weiss das die Bahn seinen Laden als höhere Gewalt ansieht?

:-)
Martin

Aber mit welchem Grund werden denn dann normale Fahrscheine zurückgenommen? Bei den Tickets die am Streiktag "aus Kulanz" zurückgenommen werden sagt die Bahn ja auch nicht das es höhere Gewalt ist, und dass die Kunden halt "Pech" haben und dass Geld wegen höherer Gewalt futsch ist.
Ich finde, dass Zeitkarteninhaber und MBC100 Kunden in solchen Fällen schlechter gestellt sind als "Einmalfahrer" da hier die Kulanz, wie bei normaen Tickets, nicht greift.

Erstattung bei Streik bei BC 100 ? Zweierlei Maß und Frage

Jason, Montag, 07.03.2011, 22:51 (vor 5627 Tagen) @ Frank-RE


Sehe ich auch so Frank!

Mal ne andere Frage:
Wie sieht das eigentlich bei folgeleistungen aus? Da steht im ris dann meist Verspätung aus vorheriger Fahrt drin und nix von Streik. Bekomme ich den erstattet?
Daraus ist doch nicht ersichtlich, dass es sich um einen vormals bestreikten Zug handelt!

Erstattung bei Streik bei BC 100 ? Zweierlei Maß und Frage

Frank-RE, Recklinghausen, Dienstag, 08.03.2011, 05:46 (vor 5626 Tagen) @ Jason

Ich denke mal das an solchen Streiktagen auch die Nachfolgeleistungen, so sie denn verspätet sind, als Streikauswirkungen betrachtet werden, und somit nicht den üblichen "Kulanzregelungen" die für "Einmalfahrer" an Streiktagen gelten, unterliegen.

Erstattung bei Streik bei BC 100 ? Zweierlei Maß

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 08.03.2011, 08:20 (vor 5626 Tagen) @ Frank-RE

Ich finde, dass Zeitkarteninhaber und MBC100 Kunden in solchen Fällen schlechter gestellt sind als "Einmalfahrer" da hier die Kulanz, wie bei normaen Tickets, nicht greift.

Nur in solchen Fällen?? Gibt es denn irgendeinen Fall, wo die vielfahrende Bestandskunfschaft besser gestellt wird als Einmalfahrer?

Für Zeitkarteninhaber hieß es ja in etwa "Es gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsregeln". Und für Zeitkarteninhaber von Verbundstickets wurde selbst die Fernverkehrs-Freigabe aufgehoben.

Gruß,
Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Ist bei Zeitungsabos leider auch so....

GUM, Dienstag, 08.03.2011, 20:24 (vor 5626 Tagen) @ Frank-RE

Schuld ist die "höhere" Gewalt GDL... da wird es nix geben. Ob der Weselsky weiss das die Bahn seinen Laden als höhere Gewalt ansieht?

:-)
Martin

Irgendwo bei den AGB´s und dem Impressum der Süddeutschen Zeitung steht genau das Gleiche. Da werden die fast 2 Euro des täglichen Abos auch nicht erstattet.

Auch wenn die Streiks unangenehm sind, gehören sie ja zur sozialen Marktwirtschaft. Und nur so am Rande: Es fallen ja nicht alle Züge aus und man kann das City-Ticket ja uneingeschränkt nutzen. So könnten Menschen in Berlin auf die BVG umsteigen und würden dann keine Erstattung bekommen. An anderen Orten gibt es gar keine Alternative.

Also je nach Wohnort hat man da Vor- und Nachteile. Eine wirklich gerechte Lösung
gibt´s da nicht.

Wenn ich die Bahn Bahn wäre würde ich für jeden Streiktag allen MBC 100 2 Inhabern allerdings einen Upgrade für einen Tag schenken. Für MBC 100 F irgendeinen Gutschein für die Futterkiste.

Damit kann man Goodwill herstellen. Und es ist nicht so bürokratisch wie Tausende "Leider" Briefe zu verschicken.

Höhere Gewalt?

Mel, Dienstag, 08.03.2011, 12:30 (vor 5626 Tagen) @ martin.elsner

Irrtum.
Streik bei der Bahn ist nicht höhere Gewalt. Das wäre nur der Fall, wenn bei Dritten gestreikt wird.

Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft

Es gelten die ganz normalen Fahrgastrechte!

Höhere Gewalt?

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 08.03.2011, 13:20 (vor 5626 Tagen) @ Mel

Streik bei der Bahn ist nicht höhere Gewalt. Das wäre nur der Fall, wenn bei Dritten gestreikt wird.

Es gelten die ganz normalen Fahrgastrechte!

Sehe ich auch so. Aber wo willst Du sie durchsetzen? Die SÖP wird Dir nicht helfen. Willst Du wegen 5 Euro vor Gericht gehen...?

Jan

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Nein.

sfn17, Dienstag, 08.03.2011, 13:45 (vor 5626 Tagen) @ Mel

Irrtum.
Streik bei der Bahn ist nicht höhere Gewalt.

Richtig, das sehen auch die Gerichte so. Auch wenn die DB seit Jahren das Gegenteil plärrt; aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. (Kaum jemand wird seine [mickrigen] Fahrgastrechte per Prozess einklagen.)

Es ist dem Arbeitgeber prinzipiell möglich, einen Streik abzuwenden. Wenn er sich von einer Gewerkschaft "genötigt" fühlt, dann ist das eben eine Nötigung, meinetwegen auch Erpressung, vielleicht ist der Streik sogar rechtswidrig - aber keine höhere Gewalt.

Dass die DB kein Erdbeben abwenden kann, wird ihr nach herrschender Meinung aber zugestanden.

"Höhere Gewalt" beinhaltet, dass es keine juristische Person gibt, die in Haftung genommen werden könnte.

Interessant wirds, wenn die DB Schadensersatz von der GDL verlangen würde; denn dann erkennt sie auch an, dass der Streik keine höhere Gewalt war, und muss die Fahrgäste erst recht entschädigen.

Das wäre nur der Fall, wenn bei Dritten gestreikt wird.

Selbst dann nicht. Die DB kann diese dritten Vertragspartner in Schadenshaftung nehmen. Wenn eine Mineralölgesellschaft keinen Bahndiesel liefert oder liefern mag (wegen zu schlechter Ankaufskonditionen) und deshalb die Dieselzüge nicht fahren, ist das nicht Schuld der Fahrgäste.

Höhere Gewalt wäre erst gegeben, wenn die Erdölquellen versiegen. Kriege werden idR gesondert aufgezählt. (Kriege sind keine höhere Gewalt; der Besiegte muss alles bezahlen.)

Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht >jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft

Die Fluggesellschaft muss den Verbraucher zwingend entschädigen (nicht bloß aus "Kulanz") und diesen Verlusts wegen sich wiederum an den Arbeitgeber der Fluglotsen wenden. Ganz einfach.


Die Schadenshaftung ist unbegrenzt!

Wenn ich jemand mit dem Fahrrad anfahre, der dann hinfällt, sich was bricht und viele Jahre später doch noch ursächlich wegen dieses Bruchs, der einfach nicht richtig ausheilen wollte, in den Rollstuhl kommt und berufsunfähig wird, hafte ich schlechterdings für *alles*: von der Ersthilfe (Haftung gegenüber den Sanitätern) bis zur Invalidenrente (Haftung gegenüber der Rentenversicherung). So ein Fall ist vor einigen Jahren genau so entschieden worden. Also Vorsicht, Leute! :-)

Es gelten die ganz normalen Fahrgastrechte!

Richtig.

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