? Preis für Fahrrad Luxemburg-Trier (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 05.03.2011, 01:26 (vor 5630 Tagen) @ Steffen

In den Beförderungsbedingungen steht der Satz:
"Die Geltungsdauer der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt."

Ein hinreichender Beweis für meine Aussage ist das natürlich nicht, zumal das zum Fernverkehr gehört, aber er macht mich stutzig.

Heißt das nicht nur, dass sie entweder einen oder zwei Tage gilt? Ich meine, da steht ja noch nicht einmal "der zugehörigen Fahrkarte für die einfache Fahrt" o.ä.


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