Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets (Fahrkarten und Angebote)
Wie wird das gehandhabt:
Ich habe eine Hinfahrt (z.B. von Nürnberg nach Hamburg) und getrennt davon eine Rückfahrt (z.B. Hamburg-Nürnberg) für den späten Abend mit Zugbindung gebucht.
Auf der Hinfahrt entsteht eine über 60min. Verspätung, so dass ich meinen Termin in HH nicht wahrnehmen kann. Ich breche die Reise deshalb ab und fahre zurück. Logischerweise nutze ich die Fahrkarte mit Zugbindung der Rückfahrt nicht.
Sollte ich beide Tickets einreichen? Oder zählt nur die Hinfahrt?
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Schwer zu sagen ... aus meiner Sicht hätte die Rückfahrt eingehalten werden können
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Schwer zu sagen ... aus meiner Sicht hätte die Rückfahrt eingehalten werden können
Hätte können. Der Reiseabbruch erfolgt ja aber deshalb, weil (per Definition bzw. Voraussetzung) die Reise sinnlos geworden ist. Dadurch ist gar nicht die Frage, ob zwischen Hin- und Rückfahrt 10, 100 oder 1000 Tage liegen, die Reise ist ja sinnlos geworden und somit braucht es auch keine Rückfahrt mehr, weil man ja nie angekommen ist. Meines Erachtens erfordert der Reiseabbruch in jedem Fall auch die Erstattung des Teiles für die Rückfahrt, ich sehe dies aber nicht wirklich klar geregelt.
Man kann sich ja sogar die (u.U. zusätzlich notgewordene) Fahrkarte für die Fahrt Reiseabbruchort -> Ausgangsort erstatten lassen.
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Man kann sich ja sogar die (u.U. zusätzlich notgewordene) Fahrkarte für die Fahrt Reiseabbruchort -> Ausgangsort erstatten lassen.
Gilt das "ursprünglich gebuchte Rückfahrticket" als Fahrkarte für die "neue Rückfahrt" nach dem Abbruch oder muss ich da ein neues Ticket holen?
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Man kann sich ja sogar die (u.U. zusätzlich notgewordene) Fahrkarte für die Fahrt Reiseabbruchort -> Ausgangsort erstatten lassen.
Gilt das "ursprünglich gebuchte Rückfahrticket" als Fahrkarte für die "neue Rückfahrt" nach dem Abbruch oder muss ich da ein neues Ticket holen?
Wenn der Teil der Rückfahrt mit *NV gekennzeichnet ist, gilt er auf jeden Fall. Die Zugbindung der Rückfahrkarte ist (eigene Erfahrung :|) nicht aufgehoben worden.
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Wenn der Teil der Rückfahrt mit *NV gekennzeichnet ist, gilt er auf jeden Fall. Die Zugbindung der Rückfahrkarte ist (eigene Erfahrung :|) nicht aufgehoben worden.
Hast Du das mal von der SÖP schlichten lassen, oder beruht Deine Erfahrung ledigleich auf den Aussagen des "Service" Centers?
Gruß,
Jan
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Wenn der Teil der Rückfahrt mit *NV gekennzeichnet ist, gilt er auf jeden Fall. Die Zugbindung der Rückfahrkarte ist (eigene Erfahrung :|) nicht aufgehoben worden.
Hast Du das mal von der SÖP schlichten lassen, oder beruht Deine Erfahrung ledigleich auf den Aussagen des "Service" Centers?Gruß,
Jan
Das war so, dass ich diese Auskunft durch eine Dame des Servicepoints bekommen habe. Bei meinem Fall gab es aber kurzfristig noch einen Ersatzzug, der mir zwei Stunden Warten erspart hat und mich doch noch dazu gebracht hatte, die Reise für "Sinnvoll" zu erachten (Zielverspätung am Ende durch den Ersatzzug +1h). Die 5 Euro FGR-Formular habe ich aber bekommen.
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Ich habe eine Hinfahrt (z.B. von Nürnberg nach Hamburg) und getrennt davon eine Rückfahrt (z.B. Hamburg-Nürnberg) für den späten Abend mit Zugbindung gebucht.
Sollte ich beide Tickets einreichen? Oder zählt nur die Hinfahrt?
Die FGR rechtfertigen den Fahrtabbruch mit 100%-Erstattung der Fahrkarte und kostenloser nächstmöglicher Rückfahrt zum Abfahrtsort bei vorauss. Verspätung am Zielort von >=60. Diese Voraussetzung ist laut Deiner Aussage für die Hinfahrt erfüllt.
Da die Rückfahrt getrennt gebucht wurde, gelten identische Voraussetzungen. Dass die Hinfahrt nicht durchgeführt werden konnte, ist KEINE Voraussetzung bei getrennten Buchungen, sondern nur bei kombinierten H/R-Fahrkarten.
Somit kann eine Erstattung der Rückfahrt meiner Meinung nach nicht aufgrund der FGR erfolgen, sondern nur aus Kulanz oder auf Basis anderer Rechte (evtl. findet sich im BGB etwas).
Bye. Flo.
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Bei mir ist die 100% Erstattung abgelehnt worden. Gebucht war eine Fahrt von NRW über Berlin/Dresden/Hof/Salzburg nach Budapest, wobei Berlin-Salzburg im NV ohne Zugbundung war. Die Ankunft in DD erfolgte 2 Stunden später als geplant und der letzte Anschluss nach Hof war weg. Dort sollte die Reise für einen Tag unterbrochen werden. Nun konnte ich bei einem Freund in Dresden übernachten.
Ich habe argumentiert, dass die Reise dadurch sinnlos geworden sei und wollte 100% Erststtung. Die DB hat argumentiert, dass mir ja keine weiteren Kosten entstanden sind (im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich mir nicht auf Bahnkosten ein Hotel in DD genommen hab) und ich meine Reise ja am nächsten Tag hätte fortsetzen können. Auch das EBA konnte, abgesehen von einem langen Briefwechsel mit der DB, nichts erreichen. Die DB hat dann "aus Kulanz" 50% erstattet.
Wie seht ihr das, hätte mir eine Vollerstattung zugestanden? Grund der Verspätung war eine Stellwerkstorung in Spandau.
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Man lasse sich das von Tommyboy geschriebene bitte mal wirklich auf der Zunge zergehen...
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Bei mir hat das problemlos mal geplant mit der Erstattung. Allerdings bin ich zur Zeit in der Verhandlung wegen 12,30, weil mein RE2 aus Düsseldorf nach Münster ausgefallen ist und ich mir dadurch eine IC-Fahrkarte erstatten lassen will, aufgrund der zu erwartenden Verspätung von min. 20 Minuten. Das Servicecenter versteht jedoch nicht, dass es nicht um eine 25/50%-Entschädigung, sondern um die Erstattung von Auslagen geht und im NRW-Tarif keine erheblich ermäßigten Fahrscheine vorhanden sind...
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Auch soetwas in der Art hatte ich bereits:
Europa-Spezial Budapest-Münster, wobei ab Köln NV in Form des RE7 benutzt werden sollte. Dieser wurde jedoch verpasst und der Zugbegleiter empfahl, den nächsten IC zu nehmen, ein neues Ticket zu kaufen und dann zur Erstattung einzureichen.
Das SC lehnte 2x ab und die 24 Euro sind noch immer in der Kasse der Bahn. Noch ein Grund mehr, sich schadlos zu halten an anderer Stelle.
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Man lasse sich das von Tommyboy geschriebene bitte mal wirklich auf der Zunge zergehen...
Wieso? Was ist daran so ungewöhnlich? Das EBA war jedenfalls ein halbes Jahr damit beschäftigt.
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
Wie seht ihr das, hätte mir eine Vollerstattung zugestanden?
Die FGR sehen das wie folgt: Entweder es gibt eine 100%-Erstattung und Du nimmst kostenlos den nächstmöglichen Zug zurück nach Hause oder Du brichst die Reise an einem beliebigen Punkt ab und erhälst anteilig den nichtgenutzten Teil erstattet.
Da bei Dir letzteres der Fall war, sind doch die 50% gar nicht so verkehrt, oder?
Falls Du Dich beim nächsten Mal also entscheiden solltest, nicht beim Kumpel in Dresden zu übernachten, sondern direkt umzukehren und zurückzufahren, muss die Bahn Dir auch 100% erstatten.
Bye. Flo.
100 % Erstattung
Wie seht ihr das, hätte mir eine Vollerstattung zugestanden?
Die FGR sehen das wie folgt: Entweder es gibt eine 100%-Erstattung und Du nimmst kostenlos den nächstmöglichen Zug zurück nach Hause oder Du brichst die Reise an einem beliebigen Punkt ab und erhälst anteilig den nichtgenutzten Teil erstattet.
Nö. Es steht nirgends geschrieben, dass umgehend zurückgefahren werden muss. In jedem Fall des Reiseabbruches ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Min. ist der Fahrpreis für die bereits zurückgelegte und die noch zurücklegende Strecke zu erstatten. Dass nur die noch zurückgelegte Strecke erstattet wird, sehen die Fahrgastrechte nicht vor.
100 % Erstattung
Nö.
Doch. :-)
Zumindest laut
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Zitat:
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast
[...]
* bei Nutzung einer Teilstrecke sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen
* bei Reiseabbruch und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof, sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen
---
Dass der nächstmögliche Zug für eine evtl. Rückfahrt genutzt werden muss, hab ich auch irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo...
Bye. Flo.
100 % Erstattung
Nö.
Doch. :-)
Ich habe dem widersprochen, dass man verpflichtend zum Ausgangspunkt zurückfahren müsse, um 100 % erstattet zu bekommen. Diese Regelung gibt es gemäß BB Bahn nämlich nicht, irgendwelche Werbeaussagen von irgendwelchen Homepages sind da im Zweifel nicht relevant. Auch die Fahrgastrechte-EG-Verordnung schreibt es nicht so, wie du es siehst.
Unterschiede Fahrgastrechte Bahn / EU
Ich habe dem widersprochen, dass man verpflichtend zum Ausgangspunkt zurückfahren müsse, um 100 % erstattet zu bekommen.
Ohooo. Und Du hast Recht! *staun* Da unterscheiden sich die Angaben von Bahn und EU-Verordnung:
Bahn:
- Versp. > 60 min. am Zielort
- Erstattung des nicht gefahrenen Teils
- Erstattung des gefahrenen Teils, wenn man zum Ausgangspunkt zurückfährt
- kostenlose Rückfahrt
EU-Verordnung:
- Verp. >= 60 min. am Zielort
- Erstattung des nicht gefahrenen Teils
- Erstattung des gefahrenen Teils, falls der Zweck der Reise hinfällig ist
- kostenlose nächstmögliche Rückfahrt
Weitere Informationen hier:
http://ec.europa.eu/transport/passengers/rail/rail_en.htm
Bye. Flo.
Unterschiede Fahrgastrechte Bahn / EU
Ohooo. Und Du hast Recht! *staun* Da unterscheiden sich die Angaben von Bahn und EU-Verordnung:
Nein!
Bahn:
- Versp. > 60 min. am Zielort
- Erstattung des nicht gefahrenen Teils
- Erstattung des gefahrenen Teils, wenn man zum Ausgangspunkt zurückfährt
- kostenlose Rückfahrt
Wie gesagt: Das sind irgendwelche Werbeaussagen auf der Bahn-Homepage, die AGB sind da 100% im Einklang mit der EU-Verordnung:
9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof
gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, kann er auch die
Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach den
Nummern 9.1.1 oder 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die
nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für
ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Für die Erstattung gilt Nr. 9.3.
(Hervorhebung durch mich)
Also gegebenenfalls, nicht obligatorisch. Auf fahrgastrechte.info ist der Sachverhalt auch korrekt wiedergegeben:
Soweit die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, besteht auch der Anspruch auf Erstattung des Betrages für die bereits durchfahrene Strecke sowie erforderlichenfalls die Erstattung der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof der Reise.
Wenn man es im Ort des Reiseabbruches also so schön findet, besteht erstmal keine Erfordernis direkt zurückzufahren.
Gruß
Fabian
Danke!
Das müsste meine Frage beantworten.
Reiseabbruch bei getrennten Hin- und Rückfahrt-Tickets
wahrscheinlich um zu verstehen, wie man auf einer solchen offensichtlich privaten Rundreise (!) ersthaft eine komplette Rückerstattung wegen "Zweck der Reise nicht mehr erfüllbar" fordern kann.
That strikes me as stupid!
Reiseabbruch glaubhaft?
wahrscheinlich um zu verstehen, wie man auf einer solchen offensichtlich privaten Rundreise (!) ersthaft eine komplette Rückerstattung wegen "Zweck der Reise nicht mehr erfüllbar" fordern kann.
Da es von NRW nach Budapest geht, ist es schon mal keine Rundreise. Den Umweg über Dresden, Hof und Salzburg finde ich angesichts der Zielentfernung ehrlich gesagt gar nicht mal sooo riesig, auch wenn es auf dem ersten Blick komisch ausschaut. Wenn angesichts der Verspätung (und der zusätzlich notwendigen Hotelübernachtung) das ganze zeitlich nicht mehr passt, kann die Reise also durchaus sinnlos geworden sein. Natürlich vorausgesetzt, dass auch die ganze Zeit der Wille vorhanden war, tatsächlich bis Budapest zu fahren...
Ich bin übrigens dafür, dass man glaubhaft machen muss, weshalb die Reise sinnlos geworden ist. Bei einem Tagesaufenthalt kann das durchaus sein, dass der Aufenthalt nur noch zwei statt vier Stunden beträgt, dass ein Flieger verpasst wurde usw. Aber ganz sicher nicht, dass z.B. die eine Woche Aufenthalt in Budapest nun um 63 Minuten verkürzt worden ist.