Das funktioniert nicht... (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 27.02.2011, 20:24 (vor 5636 Tagen) @ Fabian318

In den Bahn/CB-FAQ´s steht drin, dass die Gutscheine von der Erstattung ausgenommen sind. Also gibt es höchstens die 1,75 Euro wieder....


Gilt das eigentlich auch für Geschenkgutscheine? Also Gutscheine, für die ja der Nennwert tatsächlich bezahlt worden ist? Das wäre ja irgendwie eine Sauerei...

Das steht ja so nicht auf dem Ticket, da steht nur: "Betrag für angerechnete Internetgutscheine". Um welche Art von Gutscheinen es sich dabei handelt ist nicht ersichtlich.

Ich hatte jedenfalls schon FK aus dem Reisezentrum zur Erstattung wegen Verspätung eingereicht, die teilweise mit Gutschein bezahlt waren (Aufdruck "KE" über dem Preis), da wurde der komplette Preis, in diesem Fall eben 21,75 Euro, für die Erstattung herangezogen.

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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