Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren (Fahrkarten und Angebote)
Ist es eigentlich zulässig bei Buchung eines Sparpreis-Tickets einen Bahnhof zweimal zu durchfahren? Also z.B. Fahrt A-B-C-B-D, Bahnhof liegt C an einer Nebenstrecke, die von B
abzweigt. Für ein Online-Ticket ist so eine Buchung möglich, aber ist das Ticket auch gültig
für die Strecke B-C-B ?
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Für ein Online-Ticket ist so eine Buchung möglich, aber ist das Ticket auch gültig
für die Strecke B-C-B ?
Einfache Regel: Wenn Du eine solche Fahrkarte kaufen kannst, ist sie auch gültig ;)
Das einzige was passieren kann ist, dass B-C-B nicht auf der Fahrkarte steht, wenn dort mit Regiozügen gefahren werden soll. Da hilft meistens der mit auf der Fahrkarte aufgedruckte Reiseplan.
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Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Ich hab das so Ähnlich mit einem ES gebucht: Krakau-Berlin-Tantow-Berlin-Frankfurt.
War Buchbar und dann denke ich mal, dass ich auf der Strecke Berlin-Tantow auch fahren darf.
Dafür steht auf der Fahrkarte nur drauf: Berlin *NV* Berlin. Das das *NV* für Berlin-Tantow-Berlin gilt, werde ich halt dem Zugbegleiter erklären müssen...
Ps. Da dies kein Onlineticket bei mir ist habe ich keinen Reiseplan auf der Fahrkarte abgedruckt. Bin mal gespannt, was der Schaffner erzählen wird...
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Hallo,
ja, es ist gültig, weil die Stichfahrt je nach Lage auch in die Preisberechnung mit einfließt. Das Problem bei Sparpreisen ist allerdings, dass die Stichstrecke dann nur als *NV* ausgewiesen wird, wobei es ggf. vorteilhaft ist, eine Reiseverbindung dabeizuhaben, um den Beweis zu erbringen, dass man das tatsächlich über "C" gebucht hat.
Nimm als Beispiel für so eine Stichstrecke die Relation Dortmund-Stuttgart, über Ahrbrück. Dann fährt man bis Remagen, von dort nach Ahrbrück, dann wieder nach Remagen zurück und dann weiter am Rhein entlang nach Stuttgart. Das kostet zum Normalpreis im IC 82 Euro und erstaunlicherweise kostet die Fahrt ohne diesen Abstecher auch 82 Euro. Also ein Gratis-Abstecher, aber wenn er so auf dem Ticket und der Reiseverbindung vermerkt ist, ist das ja ein gültiger Beförderungsvertrag und da kann die DB anschließend nicht sagen: "oh nein, das geht aber so nicht". Dann hätten sie das Ticket eben nicht verkaufen dürfen. Ein Online-Ticket ist hier immer von Vorteil, weil die gebuchte Verbindung gleich mit aufgeführt wird.
Auf diese Art kann man ganz andere Spielchen treiben, aber das ist für's Forum nicht so geeignet....
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Einfache Regel: Wenn Du eine solche Fahrkarte kaufen kannst, ist sie auch gültig ;)< <
Das wäre schön, aber bei jedem Fahrkartenkauf gelten doch die AGB.
Die legen fest:
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen."
Stichfahrten wären daher nicht möglich. Der Via-Bahnhof würde ja auch nicht in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden.
Der Entfernungsanzeiger (Tfv 603), Unterpunkt 4.2 gibt zusätzlich an:
"Alle innerhalb einer Raumbegrenzung liegenden Schienenstrecken der Deutschen
Bahn AG sowie Busstrecken, sofern sie in die durchgehende Abfertigung einbezogen
sind, können in Richtung auf das Reiseziel wahlfrei benutzt werden.[...]Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt innerhalb der Raumbegrenzung
sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlußverbindung
erforderlich sind (Umsteigen).Wiederholungsfahrten aus anderen Gründen sind ausgeschlossen (Ausnahmen bei tariflichen Gleichstellungen [...])"
Unterpunkt 6.3: "Werden tarifliche Gleichstellungen wirksam,
so sind zum Erreichen besserer Zuganschlüsse Wiederholungsfahrten zwischen
den tariflich gleichgestellten Bahnhöfen einer Sammelbezeichnung zugelassen."
Im Unterpunkt 7 ist die Regelung aus 4.2 nochmals wiederholt:
"Wiederholungsfahrten für einen Streckenabschnitt bzw. Fahrten entgegengesetzt
der Fahrtrichtung innerhalb der durch die Wegepunkte definierten
Fläche sind zugelassen, wenn sie zum besseren Erreichen einer Anschlussverbindung
erforderlich sind (Umsteigen)."
Kleinere Stichfahrten wären nur bei tariflicher Gleichstellung möglich.
In dem von tommyboy geschilderten Beispiel wird kein besseres Erreichen einer Anschlussverbindung durch die Stichfahrt nach Ahrbrück sichergestellt.
Eventuell könnte man sich allerdings über die Formulierung in den AGB (2.7)retten:
"Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und
Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht."
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Na und, ist das mein Problem als Kunde?
Es ist bestimmt nicht haltbar, dass sich ein Kunde im Selbstbedienungsverfahren (Onlineticket) erst den Entfernungszeiger sowie die BB durchlesen muss, um zu erkennen, dass er das "VIA" dort nicht hätte setzen dürfen.
Anders mag es ggf. aussehen, wenn man das Ticket am Schalter kauft: dort habe ich nämlich 2 Arten von Verkäufern angetroffen. Zum einen diejenigen Menschen, die alles in den Computer eingeben und verkaufen, was der Kunde wünscht und solche, die sich schonmal geweigert haben, mir ein Ticket Bülach-Bonn-Berlin (Aufenthalt)-Hamm zu verkaufen zu 24 Euro. Und einmal verkauft haben und mir anschließend erzählen wollten, es sei für die Fahrt ungültig.
Im Zug ist es dann problemlos durchgegangen. Heute ist das zwar so nicht mehr buchbar, daher lässt es sich als Beispiel brauchen, was grundsätzlich alles an Umwegen möglich war/ist.
Das Problem mag tatsächlich die Darstellung des *NV* auf der Fahrkarte sein.....
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Dann tut die Bahn ja illegales...
Mahlzeit!
Einfache Regel: Wenn Du eine solche Fahrkarte kaufen kannst, ist sie auch gültig ;)< <
Das wäre schön, aber bei jedem Fahrkartenkauf gelten doch die AGB.
Die legen fest:
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen."Stichfahrten wären daher nicht möglich. Der Via-Bahnhof würde ja auch nicht in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden.
Dann bliebe nur noch zu klären, wieso mir die Bahn dann Fahrkarten verkauft, die ihren eigenen Tarifbestimmungen widersprechen.
Als Fahrgast müssen mich die AGB diesbezüglich nicht sonderlich belasten. Gibt es die Fahrkarte zu kaufen, dann fahre ich auch so. Der Rest ist das Problem der DB.
Oder will die DB mich verklagen, weil ich mit einer Fahrkarte fahre, die die DB mir gar nicht ausstellen dürfte. Ein reizvoller Gedanke - da könnte man bei RTL und BILD mal Medienstar werden...
Allerdings ist das in der Realität bei der DB gar kein Problem - weil sich kein Schaffner für derartige Kinkerlitzchen interessiert. Ein einziges Mal in all den Jahren gab es Probleme - aber da mußte der Kollege dann klein beigeben...
Schade nur, dass manches nicht mehr funzt, eben u.a. weil ein paar Dösköppe alles ausplaudern mußten... Allerdings sind noch genug tricky Verbindungen möglich, wenn man nur Zeit und Muße für die Suche mitbringt.
Und das ist auch in Ordnung, hier der DB ein Schnäppchen zu schlagen - schließlich habe ich im Gegenzug noch nie dieses Fahrgastrechtegedöns in Anspruch genommen. Für die paar Euro Erstattung ist mir das viel zu viel Aufwand. Dann lieber mal eine Kreuz- und Querfahrt quasi zum Nulltarif... ;-)
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom
blaschke
Rund-, Kreuz- und Querfahrten
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.
Wie sind denn "Rund-, Kreuz- und Querfahrten" definiert?
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Ich hab das so Ähnlich mit einem ES gebucht: Krakau-Berlin-Tantow-Berlin-Frankfurt.
War Buchbar und dann denke ich mal, dass ich auf der Strecke Berlin-Tantow auch fahren darf.
Dafür steht auf der Fahrkarte nur drauf: Berlin *NV* Berlin. Das das *NV* für Berlin-Tantow-Berlin gilt, werde ich halt dem Zugbegleiter erklären müssen...
Ps. Da dies kein Onlineticket bei mir ist habe ich keinen Reiseplan auf der Fahrkarte abgedruckt. Bin mal gespannt, was der Schaffner erzählen wird...
Unbedingt eine Reiseverbindung erstellen und mit Dir führen. Alles andere führt zu nicht vor Ort lösbaren Konflikten speziell im Nahrverkehrsabschnitt. Du kannst somit vorläufig nachweisen, dass eine Erstellung einer Fahrkarte, wie Du sie gerade nutzt, möglich ist. Die fest gebuchten Fernzüge sind ja selten Diskussionsgrund.
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Also ich hatte schon mal Münster - Frankfurt Flughafen - Düsseldorf - Stuttgart gebucht - da rauscht man dreimal durch die Bahnhöfe Siegburg/Bonn, Montabaur und Limburg. Hat keinen gestört ;-)
Du hast beim Sparpreis ja Zugbindung - du musst so fahren :-)
Gruß, Philipp
Rund-, Kreuz- und Querfahrten
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.
Wie sind denn "Rund-, Kreuz- und Querfahrten" definiert?
Weiß nicht, ob es irgendwo eine explizite Definition davon gibt.
Rundfahrten im Sinne von Fahrten in Richtung des Ausgangsortes (ob nun als Rückfahrt auf gleichem oder anderem Weg sei mal dahingestellt) sind ja auch in den meisten Verkehrsverbünden bei Einzelfahrscheinen ausgeschlossen.
Kreuzfahrten würde ich mal sowas wie (übertrieben!) Hamburg - Frankfurt - Köln - Wolfsburg statt Hamburg - Hannover - Wolfsburg vermuten, da habe ich aber genauso wie bei Querfahrten (sind das vielleicht Stichstrecken?) keine Ahnung.
Via-Bahnhöfe
Rundfahrten im Sinne von Fahrten in Richtung des Ausgangsortes (ob nun als Rückfahrt auf gleichem oder anderem Weg sei mal dahingestellt) sind ja auch in den meisten Verkehrsverbünden bei Einzelfahrscheinen ausgeschlossen.
Das ist zwecks Einnahmenoptimierung sicher sinnvoll.
Kreuzfahrten würde ich mal sowas wie (übertrieben!) Hamburg - Frankfurt - Köln - Wolfsburg statt Hamburg - Hannover - Wolfsburg vermuten, da habe ich aber genauso wie bei Querfahrten (sind das vielleicht Stichstrecken?) keine Ahnung.
Nun, wenn konkrete Via-Bahnhöfe aufgeschrieben sind, sollte das kein Problem sein. Eine Fahrkarte Fulda - Leinefelde über Gemünden - Ebenhausen - Erfurt war ausstellbar (als die RBs aus Gemünden noch nach Fulda fuhren). Eine Fahrt von Sondershausen nach Naumburg über Artern scheiterte aber an der Doppelbefahrung von Reinsdorf (b. Artern) - Artern. Der Bahnsteig in Reinsdorf für die Unstrutbahn sah allerdings sehr unbenutzt aus und gehalten wurde auch nicht. Es wird in den Beförderungsbedingungen wohl eher um oben genannte Lücken gehen, die preiswerte Reisen ermöglichen, auch wenn es nicht möglich sein sollte. Ich nutze eher keine Sparpreise, aber: Wenn die DB es möglich macht, kann man das doch ruhig ausnutzen!
Viele Grüße, Sören (für den öfter mal der Weg das Ziel ist)
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Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Rund-, Kreuz- und Querfahrten
2.1.2 [...]"Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter
Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich.
Wie sind denn "Rund-, Kreuz- und Querfahrten" definiert?
Moin!
In diesem Beitragsbaum ist's mit Bildern erklärt:
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,3632621,3633121,sv=0#msg-3633121
;-)))
Schöne Grüße von
jörg
Es ist (wie so oft) ein Fairnessproblem
Na und, ist das mein Problem als Kunde?
Es ist bestimmt nicht haltbar, dass sich ein Kunde im Selbstbedienungsverfahren (Onlineticket) erst den Entfernungszeiger sowie die BB durchlesen muss, um zu erkennen, dass er das "VIA" dort nicht hätte setzen dürfen.
Andererseits kann ich mich nur wundern, dass man bewusst und mit voller Absicht einen ungültigen Fahrschein kauft. Jedermann weiss, dass eine EINFACHE Fahrt keine Abschnitte mit Hin- und Rückfahrt auf einem Streckenabschnitt enthalten darf.
Zusätzlich schränken solche halb legalen Umwege die Flexibilität aller ehrlichen Kunden ein, die mal (z. B. um einen Zugtyp auszuprobieren) sich am Rande der Raumbegrenzung in Richtung auf das Fahrtziel bewegen.
Im Zug ist es dann problemlos durchgegangen. Heute ist das zwar so nicht mehr buchbar, daher lässt es sich als Beispiel brauchen, was grundsätzlich alles an Umwegen möglich war/ist.
Ein trauriges Beispiel aber.
Das Problem mag tatsächlich die Darstellung des *NV* auf der Fahrkarte sein.....Gruß,
Tommyboy
Und dann gibt es noch ein persönliches Problem desjenigen, der sich bewusst so etwas kauft. Ich jedenfalls ärgere mich über solche Fragen und Vorschläge.
Gute Besserung wünscht GUM
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Ps. Da dies kein Onlineticket bei mir ist habe ich keinen Reiseplan auf der Fahrkarte abgedruckt. Bin mal gespannt, was der Schaffner erzählen wird...
Sonst wird dir doch auch eine Verbindung mit ausgedruckt.
Sparpreis - Ein Bahnhof wird mehrfach durchfahren
Ps. Da dies kein Onlineticket bei mir ist habe ich keinen Reiseplan auf der Fahrkarte abgedruckt. Bin mal gespannt, was der Schaffner erzählen wird...
Sonst wird dir doch auch eine Verbindung mit ausgedruckt.
Das ist dann aber getrennt und nicht auf einem Papier. Allerdings sollte es reichen, dass Uhrzeit und Datum übereinstimmen...
Was mich nur wundert: Immer kommt ja keine Fahrplanauskunft automatisch mit dem Fahrscheinkauf heraus, kann es sein, dass dies nur bei Tickets ins Ausland und mit Zugbindung ist?