Fahrkarte für alleinreisende Kinder (Fahrkarten und Angebote)

FBD, Mittwoch, 02.02.2011, 21:37 (vor 5636 Tagen)

Wollte eben für meinen Nachwuchs eine Fahrkarte kaufen und musste feststellen, dass es kein Online-Ticket gibt. Fahrkarten werden nur zugeschickt für Gebühr von 3,50 EUR.

Kann man Kinderfahrkarten am Automaten eigentlich zum Internetpreise erhalten? (da würde dann ja kein Porto anfallen)

Nimmt die Bahn beim Schalterverkauf von Kinderfahrkarten auch die bei Erwachsenen-Sparpreisen üblichen 5 EUR Aufpreis?

Was ist der Grund dafür, warum es für Kinder keine Online- oder Handytickets gibt? Einen Ausweis oder eine EC-Karte haben die Kinder ja in der Regel auch. Und ein Handy ebenfalls.

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Sascha Heß, Mittwoch, 02.02.2011, 21:45 (vor 5636 Tagen) @ FBD

Hallo!

Kinderfahrkarten gibt es für Kinder bis 14 Jahre. Ich kenne eigentlich kein 14-jähriges Kind, das schon eine eigene EC-Karte hat. Von Kreditkarten möchte ich erst gar nicht reden.
Ein Personalausweis wird doch erst ab 16 Jahren ausgestellt, oder? Vorher gibt es nur "Kinderreisepässe". Oder hat sich da was geändert? Und als ID fürs OnlineTicket ist doch nur der Personalausweis möglich.

Am Schalter werden beim Kauf eines Sparpreises für ein Kind auch 5,- € pro Richtung Aufpreis im Vergleich zum Internet berechnet. Am Automaten bekommst Du die Fahrkarte ohne diesen Aufpreis und natürlich auch ohne Porto.

Viele Grüße
Sascha

Kinderausweis

Matze86, München, Mittwoch, 02.02.2011, 21:49 (vor 5636 Tagen) @ Sascha Heß

Ein Personalausweis wird doch erst ab 16 Jahren ausgestellt, oder? Vorher gibt es nur "Kinderreisepässe". Oder hat sich da was geändert?

Es gibt Fälle, da wird gleich der Personalausweis ausgestellt (wenn der Kinderausweis z.B. im Alter von 14 oder 15 Jahren abläuft).

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

FBD, Mittwoch, 02.02.2011, 21:56 (vor 5636 Tagen) @ Sascha Heß

Zumindest bei den Volksbanken erhalten die Kinder zum Jugendkonto eine EC-Karte.

Kinderfahrkarte

Sascha Heß, Mittwoch, 02.02.2011, 22:07 (vor 5636 Tagen) @ FBD

Hallo!

Das wußte ich nicht...
Trotzdem erlaubt die Bahn eben keine Online-Tickets für Kinderfahrkarten.
Mußt also entweder die 3,50 € Versandgebühr zahlen oder das Ticket am Automaten kaufen.

Viele Grüße
Sascha

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 02.02.2011, 22:10 (vor 5636 Tagen) @ Sascha Heß

Hallo,

also ich hatte meine EC-Karte (die damals noch anders war, nur eine S-Card für den Geldautomaten und bestimmte Bezahlterminals) bereits mit 10 Jahren... ;-) Das ist bei den Sparkassen und Volksbanken auch kein Problem. Ansonsten gibt es ja noch die Bahncard zur Identifikation. Personalausweise können bereits ab der Geburt ausgestellt werden.

Daher ist es in der Tat wenig nachvollziehbar, dass es für Kinder keine Onlinetickets gibt. Aber zur Sache: Am Automaten sind alle Fahrkarten zum gleichen Preis wie online erhältlich, davon ab sogar noch günstiger, weil man keine zusätzlichen Kosten für die Fahrkarte hat.

Gruß
Fabian

kein Online- oder Handyticket für Kinder - warum?

FBD, Mittwoch, 02.02.2011, 22:11 (vor 5636 Tagen) @ Sascha Heß

Dass die Bahn keine Online- und Handytickets erlaubt, habe ich auch auf deren Homepage gesehen (beim Abschluss der Buchung sind diese Optionen ausgegraut)

Ich hatte hier halt nur nach dem Sinn einer solchen Einschränkung gefragt?

Wenn man als Kunde den Sinn einer Massnahme versteht hat man dafür eher Verständnis.

kein Online- oder Handyticket für Kinder - warum?

SST, Köln-Südstadt, Mittwoch, 02.02.2011, 22:34 (vor 5636 Tagen) @ FBD

Dass die Bahn keine Online- und Handytickets erlaubt, habe ich auch auf deren Homepage gesehen (beim Abschluss der Buchung sind diese Optionen ausgegraut)

Ich hatte hier halt nur nach dem Sinn einer solchen Einschränkung gefragt?

Wenn man als Kunde den Sinn einer Massnahme versteht hat man dafür eher Verständnis.

Vielleicht vermutet die DB AG - oder hat es bei anderen Fahrtausweisen festgestellt - dass Kinder Papier gerne zerknittern und das elektonische Lesefeld nicht mehr verarbeitbar ist. Vielleicht hat man Sorge, wie man verfahren soll, wenn die ID nicht dabei ist. Fahrpreisnacherhebung etc. mit Kindern - alles sehr unangenehm.

Automatenfahrkarten lassen sich ja auch im Voraus kaufen.

Und wenn es irgendwie wirklich mal alles so irre eilig mit einer Alleinreise eines Kindes ist, kann man ihm ja immer noch Bargeld in die Hand drücken und das Kind kann dann an Bord einen Fahrausweis kaufen (sofern es eine Fernreise ist).

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 02.02.2011, 23:15 (vor 5636 Tagen) @ Fabian318

Am Automaten sind alle Fahrkarten zum gleichen Preis wie online erhältlich, davon ab sogar noch günstiger, weil man keine zusätzlichen Kosten für die Fahrkarte hat.

Abgesehen von diversen Sonderaktionen der DB, bei denen Onlinetickets verbilligt verkauft werden.

Leider kann man ja für Kinder keine Online-Tickets kaufen, aber wenn wäre die Kombination schon lustig:

Ein Sparpreis für 7,10 Euro und darauf einen Gutschein über 10 Euro aus der CB absetzen. :-)

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

ice_pendler, Donnerstag, 03.02.2011, 04:13 (vor 5636 Tagen) @ FBD
bearbeitet von ice_pendler, Donnerstag, 03.02.2011, 04:14

Wollte eben für meinen Nachwuchs eine Fahrkarte kaufen und musste feststellen, dass es kein Online-Ticket gibt. Fahrkarten werden nur zugeschickt für Gebühr von 3,50 EUR.

Wir haben das mit einer Jugendbahncard für 10 Euro (einmalig) gelöst. Gilt von 6 bis 18. und ist auf den Sparpreis anrechenbar. Jugendbahncard

Online bestellen im Privatkundenbereich, Ticket für eine andere Person.

Für unter 6 und nicht mit den Eltern unterwegs ist das dann nix.

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Hustensaft, Donnerstag, 03.02.2011, 06:27 (vor 5635 Tagen) @ Sascha Heß

Der Informationsstand ist leider etwas überholt. Das Passrecht wurde in den letzten Jahren - als Folge der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung - massiv verändert, es gibt heute keine Möglichkeit eines Familienpasses mehr und auch der Kinderausweis wird nicht mehr ausgestellt. Einen Personalausweis dagegen kann man durchaus viel früher bekommen, ab 16 Jahren ist er verpflichtend.

Es gibt heute keinen vernünftigen Grund mehr - außer dem, dass es eben schon immer so war -, warum für Kinder keine Online-Tickets möglich sind. Mit dem Perso, einer BahnCard (gleich ob Jugend oder normal) oder sogar der bahn.bonus-Card stehen definitiv genügend Möglichkeiten für eine ID-Karte zum Online-Ticket zur Verfügung. Ein überholter Anachronismus, der endlich beseitigt gehört. Derzeit bleibt nur die Buchung am Automaten.

Nebenbei: Beim Erwerb im personenbedienten Verkauf ist auch die Reservierung 2 € teurer.

Geld zerknittert nicht:-)

fjk, Donnerstag, 03.02.2011, 11:06 (vor 5635 Tagen) @ SST

Dass die Bahn keine Online- und Handytickets erlaubt, habe ich auch auf deren Homepage gesehen (beim Abschluss der Buchung sind diese Optionen ausgegraut)

Ich hatte hier halt nur nach dem Sinn einer solchen Einschränkung gefragt?

Wenn man als Kunde den Sinn einer Massnahme versteht hat man dafür eher Verständnis.


Vielleicht vermutet die DB AG - oder hat es bei anderen Fahrtausweisen festgestellt - dass Kinder Papier gerne zerknittern

Sähe der Plüschetage ähnlich, sich darüber Gedanken zu machen:-)
Wahrscheinlich die gleiche Abteilung, die sich das "Mehrzweckabteil" ausgedacht hat, in dem laufwilligen aber nur bedingt lauffähigen, im langweiligen Zug der Karre entkommenen Kleinkindern durch freifallende Fahrräder und scharfkantiges Skigepäck ein angemessener Abenteuerspielplatz zur Verfügung gestellt wird.

Und wenn es irgendwie wirklich mal alles so irre eilig mit einer Alleinreise eines Kindes ist, kann man ihm ja immer noch Bargeld in die Hand drücken und das Kind kann dann an Bord einen Fahrausweis kaufen (sofern es eine Fernreise ist).

Das Kind, das nicht in der Lage ist, seinen Fahrschein pfleglich zu behandeln, wird sicherlich (hoffentlich?) mit großen Bargeldmengen sinnvollere Dinge beim Brezelverkäufer anzufangen wissen, als eine doofe Fahrkarte beim grimmigen Schaffner zu erwerben, die man ja höchstens zerknittern oder anmalen kann. Dafür gibt's beim lustigen Brezelchinesen (entschuldigung) doch noch 'ne Serviette auf zu.

Neinneinnein: die meisten "armen" (entschuldigung, hier kommt ein zu heiles Familienweltbild durch) alleinreisenden Patchworkkinder die man so trifft, sind der Situation durchaus gewachsen und wissen auch um die Wichtigkeit ihrer Reiseunterlagen. Wenn da eine ID dazugehörte, gäbe es mit denen sicher weniger Probleme als mit den Herren Schlipsträgern, denen angeblich die Sekretärin die Zugbindungsfahrkarte gebucht hat - siehe kürzliche Diskussion.

Und echte Notfälle landen sowieso beim Zub oder haben so viel Angst, dass zumindest an der Fahrkartenfront nichts passieren wird...

... berichtet Beobachtetes
fjk

der sich aber haargenau erinnert, dass er mit 10 in der Lage war, auf seine Fahrkarte aufzupassen - und auf die entsprechenden Berechtigungspapiere auch. Und sich ärgert, deswegen keine Brezel abgekriegt zu haben;-)

Kinder sind nicht geschäftsfähig

wachtberghöhle, Donnerstag, 03.02.2011, 22:13 (vor 5635 Tagen) @ FBD

Onlinetickets sind nicht übertragbar und die Buchung erfolgt über ein persönliches Profil.

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.

Kinder sehr wohl ausreichend geschäftsfähig.

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.02.2011, 02:12 (vor 5635 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Fabian318, Freitag, 04.02.2011, 02:16

Onlinetickets sind nicht übertragbar und die Buchung erfolgt über ein persönliches Profil.

Was auch durch die Erziehungsberechtigten über deren Profil erfolgen kann.

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.

Kinder ab sieben Jahren sind sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt. - Wenn dir der sog. Taschengeldparagraph was sagt. Demnach kann die Mutter dem Kind also 100 Euro überlassen und sich das Kind eine Fahrkarte davon kaufen, was voll rechtskräftig wäre. Klick.

Und zum Profil: S.o.

Kinder sehr wohl ausreichend geschäftsfähig.

wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 08:03 (vor 5634 Tagen) @ Fabian318

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.


Kinder ab sieben Jahren sind sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt. - Wenn dir der sog. Taschengeldparagraph was sagt. Demnach kann die Mutter dem Kind also 100 Euro überlassen und sich das Kind eine Fahrkarte davon kaufen, was voll rechtskräftig wäre. Klick.

Der Kauf eines Fahrscheins bedeutet nicht nur den trivialen Kauf eines Stück Papiers, sondern eben auch die Einverständnis sich auf Bedingungen einzulassen. Nur weil der Betrag eines Fahrscheins vom Taschengeld betragsmässig zahlbar ist, fällt der Kauf nicht alleine dadurch unter diesen Fall.

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 08:06 (vor 5634 Tagen) @ Fabian318

Daher ist es in der Tat wenig nachvollziehbar, dass es für Kinder keine Onlinetickets gibt. Aber zur Sache: Am Automaten sind alle Fahrkarten zum gleichen Preis wie online erhältlich, davon ab sogar noch günstiger, weil man keine zusätzlichen Kosten für die Fahrkarte hat.

Vielleicht fürchtet die Bahn Missbrauch der Onlinetickets durch mehrfache Nutzung von Fahrscheinen ohne rechtliche Handhabe?

Kinder sehr wohl ausreichend geschäftsfähig.

Hustensaft, Freitag, 04.02.2011, 09:24 (vor 5634 Tagen) @ wachtberghöhle

Kinder sind nicht geschäftsfähig, können also keine eigene Tickets aus einem eigenen Profil buchen.


Kinder ab sieben Jahren sind sehr wohl geschäftsfähig, wenn auch eingeschränkt. - Wenn dir der sog. Taschengeldparagraph was sagt. Demnach kann die Mutter dem Kind also 100 Euro überlassen und sich das Kind eine Fahrkarte davon kaufen, was voll rechtskräftig wäre. Klick.


Der Kauf eines Fahrscheins bedeutet nicht nur den trivialen Kauf eines Stück Papiers, sondern eben auch die Einverständnis sich auf Bedingungen einzulassen. Nur weil der Betrag eines Fahrscheins vom Taschengeld betragsmässig zahlbar ist, fällt der Kauf nicht alleine dadurch unter diesen Fall.


Um das mal klarzustellen: Kinder ab dem Alter von 7 Jahren sind befugt, rechtswirksame Geschäfte zu tätigen, die ihnen nicht nur Vorteile erbringen, soweit ihre Leistung (= Bezahlung) mit Mitteln bewirkt werden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden und wenn die andere Vertragspartei aufgrund der Betragshöhe davon ausgehen kann, dass es sich um ebensolche Beträge handelt. Alle anderen Geschäfte sind schwebend unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter diese genehmigt. Handelt ein Kind aber - und davon darf beim Kauf eines Fahrscheines regelmäßig ausgegangen werden, wobei natürlich auch einzelne Ausnahmen denkbar sind - im Auftrag bzw. mit Wissen und Wollen des gesetzlichen Vertreters, so sind diese Verträge quasi vorab genehmigt und damit in vollem Umfang auch durch ein Kind abschließbar.

Allerdings geht diese Debatte am Kernproblem vorbei, denn die Probleme der eingschränkten Geschäftsfähigkeit treten beim Kauf einer Fahrkarte am Schalter und in verschärfter Form am Automaten auf. Da das Online-Ticket immer einer bargeldlosen Zahlung bedarf, stellt sich die Problematik weitaus weniger, da zumindest bei der Buchung des Fahrscheines über den Account eines Erwachsenen das Geschäft an sich gar nicht mehr genehmigungsbedürftig ist - und seit der Möglichkeit auch online für Dritte Fahrscheine erwerben zu können, besteht diese Chance, kurioserweise aber nicht für eigene Kinder ... :-(

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Hustensaft, Freitag, 04.02.2011, 12:35 (vor 5634 Tagen) @ wachtberghöhle

Das Argument ist unsinnig. Rein formal dürfen Kinder und Jugendliche keinen Vertrag abschließen, der Ihnen nicht ausschließlich Vorteile gewährt. Da hier ein Fahrpreis zu bezahlen ist, liegt kein ausschließlich vorteilsbringender Vertrag vor, ergo ist jeder Beförderungsvertrag mit Kindern schwebend unwirksam - sogar am Automaten erworbene Fahrscheine müssten erstattet werden, selbst wenn der Zug benutzt wurde. Ausnahme ist der Taschengeldparagraph, den ich aber weiter oben in der Diskussion erläutert hatte, dort habe ich auch beschrieben, warum ein Online-Ticket für die Bahn sogar rechtlich vorteilhaft sein könnte. Dauernde Wiederholungen Deiner rechtlich nicht haltbaren Vermutungen ändern nichts an der Situation ...

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

ICE628, Freitag, 04.02.2011, 12:52 (vor 5634 Tagen) @ ice_pendler

Mit der JBC25 und Sparpreis kriegt man die Fahrt "fast geschenkt" und könnte seine Kinder eigentlich auch in der 1. KL. reisen lassen :-)

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 16:59 (vor 5634 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von wachtberghöhle, Freitag, 04.02.2011, 17:02

Das Argument ist unsinnig.


Welches Argument? Du meinst meine Frage, die ich in den Raum gestellt habe?

Rein formal dürfen Kinder und Jugendliche keinen Vertrag abschließen, der Ihnen nicht ausschließlich Vorteile gewährt. Da hier ein Fahrpreis zu bezahlen ist, liegt kein ausschließlich vorteilsbringender Vertrag vor, ergo ist jeder Beförderungsvertrag mit Kindern schwebend unwirksam - sogar am Automaten erworbene Fahrscheine müssten erstattet werden, selbst wenn der Zug benutzt wurde. Ausnahme ist der Taschengeldparagraph, den ich aber weiter oben in der Diskussion erläutert hatte, dort habe ich auch beschrieben, warum ein Online-Ticket für die Bahn sogar rechtlich vorteilhaft sein könnte. Dauernde Wiederholungen Deiner rechtlich nicht haltbaren Vermutungen ändern nichts an der Situation ...

Komm mal bitte wieder runter von Deinem hohen Ross. Ich habe rein gar nichts wiederholt, sondern ein mögliches Motiv genau einmal zur Diskusssion gestellt. Wenn Du fachlich dazu etwas sagen kannst, bin ich und die übrigen Leser hier dankbar, Antworten ohne persönliche Bemerkungen auf meine Frage zu erhalten.

Fahrkarte für alleinreisende Kinder

Ludo, Niedersachsen, Freitag, 21.09.2012, 19:20 (vor 5039 Tagen) @ FBD

Hallo,

ich krame diesen Beitrag mal aus dem "Archiv", um eine daran anknüpfende Frage loszuwerden:
Wie kann ich für drei alleinreisende Kinder unter 14 Jahren eine Fahrkarte kaufen? Im Internet kann man die Fahrkarte komischerweise nur für 1 Kind kaufen, sobald man null Erwachsene wählt. Muss man wirklich 3 Fahrkarten separat buchen und was ist der Sinn einer solchen Regelung?
Direkt daran anknüpfend die Frage, wie man eine FK für 2 Erwachsene und 2 Kinder bucht, die nicht die eigenen Kinder sind? Auch hier ist einem bahn.de nicht behilflich, man müsste also theoretisch 3 Fahrkarten buchen?!
Wie sieht das im Reisezentrum und am Automaten aus?

Gruß, Ludo

FK für alleinreisende Kinder ü. Internet nur mit Postversand

michael_seelze, Montag, 24.09.2012, 20:00 (vor 5036 Tagen) @ Ludo

Hallo,

ich krame diesen Beitrag mal aus dem "Archiv", um eine daran anknüpfende Frage loszuwerden:
Wie kann ich für drei alleinreisende Kinder unter 14 Jahren eine Fahrkarte kaufen? Im Internet kann man die Fahrkarte komischerweise nur für 1 Kind kaufen, sobald man null Erwachsene wählt. Muss man wirklich 3 Fahrkarten separat buchen und was ist der Sinn einer solchen Regelung?

"Online" schaut das ganze tatsächlich mau aus.
Siehe hier;
Punkt "Alleinreisende Kinder"

Direkt daran anknüpfend die Frage, wie man eine FK für 2 Erwachsene und 2 Kinder bucht, die nicht die eigenen Kinder sind? Auch hier ist einem bahn.de nicht behilflich, man müsste also theoretisch 3 Fahrkarten buchen?!

Ja.

Wie sieht das im Reisezentrum und am Automaten aus?

Das habe ich noch nie ausprobiert.

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