Fahrpreisnacherhebung bei 100%-Behinderung (Kind mit 14J) (Fahrkarten und Angebote)
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Dienstag, 01.02.2011, 20:09 (vor 5637 Tagen)
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Dienstag, 01.02.2011, 20:12
Ich verstehe die Fahrpreisnacherhebung in diesem Fall nicht:
http://www.badische-zeitung.de/behinderter-junge-auf-irrfahrt-durch-suedbaden-bahn-will...
Die Fakten, so wie sich der Fall aus der Presse darstellt:
- Der Junge fuhr irrtümlich von Freiburg nach Weil mit der Regionalbahn und wieder zurück.
- Kind mit 14 Jahren.
- Ausweis mit 100%-Behinderung (Down-Syndrom und "H" im Ausweis) vorhanden.
- Normalpreis Kind (bis 14J): 2 * 5,35€ = 10,70€.
Wie ergibt sich eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 59,50€ in diesem Fall und warum wird überhaupt in diesem Fall eine ausgestellt?
*kopfschüttelnd*
Unverschämtheit - Schaffner = Betonkopf?
611003 3, Dienstag, 01.02.2011, 20:14 (vor 5637 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
bearbeitet von 611003 3, Dienstag, 01.02.2011, 20:16
Ich verstehe die Fahrpreisnacherhebung in diesem Fall nicht:
http://www.badische-zeitung.de/behinderter-junge-auf-irrfahrt-durch-suedbaden-bahn-will...Die Fakten, so wie sich der Fall aus der Presse darstellt:
- Der Junge fuhr irrtümlich von Freiburg nach Weil mit der Regionalbahn und wieder zurück.
- Kind mit 14 Jahren.
- Ausweis mit 100%-Behinderung (Down-Syndrom und "H" im Ausweis) vorhanden.
- Normalpreis Kind (bis 14J): 2 * 5,35€ = 10,70€.
Wie ergibt sich eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 59,50€ in diesem Fall und warum wird überhaupt in diesem Fall eine ausgestellt?
*kopfschüttelnd*
Ich vermute, dass man den ICX, Mehdorns Börsengang und S21 eben irgendwie finanzieren muss. Kein Benehmen!
Und was dieser Schaffner da vollbracht hat, ganz ehrlich... Totaler S...
Bitte nachdenken...!
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 01.02.2011, 20:38 (vor 5637 Tagen) @ 611003 3
Hallo,
Wie ergibt sich eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 59,50€ in diesem Fall und warum wird überhaupt in diesem Fall eine ausgestellt?
*kopfschüttelnd*
das Kopfschütteln teile ich und frage mich auch, was da gelaufen sein kann.
Aber das hier:
Ich vermute, dass man den ICX, Mehdorns Börsengang und S21 eben irgendwie finanzieren muss. Kein Benehmen!
Und was dieser Schaffner da vollbracht hat, ganz ehrlich... Totaler S...
ist vollkommen daneben.
Genauso wie ich mich dagegen wehre, dass Fahrgäste pauschal abgewertet werden, halte ich den mit diesem Posting verbundenen Vorwurf, dass die DB Zugbegleiter zu kundenunfreundlichem Verhalten verdonnert um diverse Projekte zu finanzieren als haltlos und daneben.
Ja, da ist gewaltig was schief gelaufen. Das ist richtig. Aber mit solchen Pauschalurteilen kommt man nicht weiter. Manchmal ist es auch hilfreich, wenn man einfach mal nix schreibt.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Bitte nachdenken...
611003 3, Dienstag, 01.02.2011, 22:41 (vor 5637 Tagen) @ Holger_HAM
Ich vermute, dass man den ICX, Mehdorns Börsengang und S21 eben irgendwie finanzieren muss. Kein Benehmen!
Und was dieser Schaffner da vollbracht hat, ganz ehrlich... Totaler S...
ist vollkommen daneben.
Genauso wie ich mich dagegen wehre, dass Fahrgäste pauschal abgewertet werden, halte ich den mit diesem Posting verbundenen Vorwurf, dass die DB Zugbegleiter zu kundenunfreundlichem Verhalten verdonnert um diverse Projekte zu finanzieren als haltlos und daneben.
Ja, da ist gewaltig was schief gelaufen. Das ist richtig. Aber mit solchen Pauschalurteilen kommt man nicht weiter. Manchmal ist es auch hilfreich, wenn man einfach mal nix schreibt.
Du weißt doch genau, dass ich da mit der Ironie spiele...
Verletzung der Aufsichtspflicht
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 01.02.2011, 20:42 (vor 5637 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
Zitat aus dem Artikel
Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.
Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.
Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".
(Ich weiß auch nicht, ob aus dem Ausweis seine geistige Behinderung deutlich wird und ob das Verhalten des Kindes in dem Zug so war, dass ein offensichtliches Eingreifen zwingend erforderlich war. Vielleicht saß der Junge ja auch still da und schaute ruhig aus dem Fenster, zeigte seinen Ausweis und nickte).
Verletzung der Aufsichtspflicht
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 01.02.2011, 20:49 (vor 5637 Tagen) @ SST
Hallo,
Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.
Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.
das ist korrekt. Vielleicht war es nicht eine ganz so glorreiche Idee die Geschichte durch die Presse zu walzen.
Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".
(Ich weiß auch nicht, ob aus dem Ausweis seine geistige Behinderung deutlich wird und ob das Verhalten des Kindes in dem Zug so war, dass ein offensichtliches Eingreifen zwingend erforderlich war. Vielleicht saß der Junge ja auch still da und schaute ruhig aus dem Fenster, zeigte seinen Ausweis und nickte).
Eben. Genauso ist es. Schwarz und Weiß ist immer einfach. Aber dazwischen ist oft eine Menge Grau.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Der Schaffner ist nicht ganz falsch...
611003 3, Dienstag, 01.02.2011, 22:43 (vor 5637 Tagen) @ SST
Zitat aus dem Artikel
Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.
Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".
(Ich weiß auch nicht, ob aus dem Ausweis seine geistige Behinderung deutlich wird und ob das Verhalten des Kindes in dem Zug so war, dass ein offensichtliches Eingreifen zwingend erforderlich war. Vielleicht saß der Junge ja auch still da und schaute ruhig aus dem Fenster, zeigte seinen Ausweis und nickte).
Das weißß man leider nicht. Aus den Ausweisen geht das aber hervor, soweit ich weiß. Der Schaffner könnte gedacht haben, dass man auf eine Gratisfahrkarte setzt, und das Kind mit der Anweisung des Stillsitzens in den Zug befördert hat. Klar - auch möglich!
Verletzung der Aufsichtspflicht
ckx2, Dienstag, 01.02.2011, 22:55 (vor 5637 Tagen) @ SST
Es wäre doch so oder so nichts passiert hätte,
a) die Bahn auf das Schreiben reagiert und die Farpreisnacherhebung ausgesetzt
b) die Bahn überhaupt reagiert.
Seien wir einfach froh, dass nichts passiert ist und der KiN nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird ...
Verletzung der Aufsichtspflicht durch LEHRERIN!
kalle.55, Mittwoch, 02.02.2011, 10:33 (vor 5636 Tagen) @ ckx2
Hallo,
Es wäre doch so oder so nichts passiert hätte,
a) die Bahn auf das Schreiben reagiert und die Farpreisnacherhebung ausgesetzt
b) die Bahn überhaupt reagiert.
Ach so einfach ist das für dich. Nur mal so: Der Schlamassel war schon passiert. Im Übrigen steht im Artikel, dass die Bahn reagiert hat!
Seien wir einfach froh, dass nichts passiert ist und der KiN nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird ...
Da sollte man sich erstmal die Lehrerin greifen. Immerhin hatte die die Aufsichtspflicht, nicht der Zugbegleiter.
Gruß
Kalle
Verletzung der Aufsichtspflicht
brandenburger, Perleberg, Freitag, 04.02.2011, 00:58 (vor 5635 Tagen) @ SST
Zitat aus dem Artikel
Als die Klasse vom Zug in die Straßenbahn stiegt, wurde bemerkt, dass der Junge fehlte. Möglicherweise war er einfach sitzen geblieben. Ruben hat das Down-Syndrom, ist alleine in fremder Umgebung völlig hilflos.
Wenn ich einen Zeitungsbericht über diese Situation schreiben müßte, dann würde ich eher das Verhalten der Aufsichtspersonen (Lehrerinnen/Begleiter) kritisieren, die offensichtlich völlig hilflose Kinder beim Aussteigen nicht begleiten und beobachten.Aber "die Bahn" ist "natürlich" für negative Schlagzeilen immer noch für die Presse am "verkaufswirksamsten".
Hallo,
ich verstehe eure Diskussion nicht. Keiner sagt doch, dass die Lehrerin nicht hätte aufpassen müssen. Natürlich war das ihr Fehler, der schlimme Folgen hätte haben können!
Dass halb Baden-Württemberg nach dem Jungen suchte, aber ausgerechnet der Kontrolleur, der ihn traf, keine Ahnung hatte, ist natürlich ein bitterer Witz. Kann man dem natürlich auch nicht vorwerfen.
Ich kann die Angst der Eltern sehr gut nachvollziehen. Wir haben auch einen Sohn, inzwischen 15 und immer begeisterter Bahnfahrer, der weder sprechen kann noch irgendwelche Gefahren für sich erkennen könnte (!). Der also unter irgendeinem Zug oder Auto liegen- oder natürlich auch Opfer aller möglichen Straftäter werden könnte.
Im Kindergarten war er mal vom Gelände verschwunden. Nach einer halben Stunde hatte ihn dann eine Polizeistreife gefunden- zwei Straßen weiter in einer Pfütze spielend. Seitdem war das nie wieder passiert. Unser Sohn ist *immer* unter Aufsicht. Geht gar nicht anders.
Viele Grüße
Generelles zur Fahrpreisnacherhebung
Sascha Heß, Dienstag, 01.02.2011, 20:46 (vor 5637 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
Hallo!
ich möchte mich hier nur zum Thema FN äußern:
Der Betrag der FN wird wie folgt berechnet:
Für die vom Zustiegsort bis zum Kontrollzeitpunkt zurückgelegte Strecke bis zum nächsten planmäßigen Haltebahnhof des Zuges wird der doppelte Fahrpreis (mindestens 40,- e) berechnet und dann bis zum Zielort des Fahrgastes der Fahrpreis zum Bordpreis dazu addiert.
Viele Grüße
Sascha