Weigerung Auszahlung FGR durch Agentur zulässig? (Allgemeines Forum)
Gerade erlebt: ein bestätigtes FGR-Formular mit Automatenfahrkarte sollte in einer DB Agentur gegen "Bargeld" getauscht werden (Erstattungsbetrag knapp 10 Euro). Dies wurde dort abgelehnt mit der Begründung, dass die DB die FK verkauft hätte und sie bei solchen Bearbeitungen bares Geld zulegen würden. Ich solle mich an ein RZ der DB wenden oder das einschicken.
Frage: dürfen die das in der Agentur überhaupt ablehnen? Der Laden ist mir schon mehrfach negativ aufgefallen. Mit einer ähnlichen Begründung haben sie sich auch mal geweigert, Gratisreservierungen auf den "B-Ausweis" auszustellen.
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Weigerung Auszahlung FGR durch Agentur zulässig?
Wahrscheinlich hat der Agenturmensch erkannt, dass Du dir zum wiederholten Male eine Verspätung im Internet rausgesucht hast und selbst gar nicht betroffen warst =)
*sorry, couldn't resist =)*
Weigerung Auszahlung FGR durch Agentur zulässig?
Es wundert Dich, das eine Agentur, deren Sinn es ist, Geld zu verdienen, sich weigert, Gratisleistungen auszuführen ? Und nach Deinen eigenen Worten das schon 'zum wiederholten Male' ? Das heißt ja im Umkehrschluß, das Du schon häufiger versucht hast, dort gratis irgendwelche Dienstleistungen zu bekommen. Man kann auch Kulanz überreizen.
Grundsätzlich würde ich einen 'Laden', der mir schon 'mehrfach negativ aufgefallen' ist, nicht mehr mit meinem Besuch beehren. Ich könnte mir aber vorstellen, das dies auch umgekehrt funktioniert ... ! ;-)
Weigerung Auszahlung FGR durch Agentur zulässig?
Es wundert Dich, das eine Agentur, deren Sinn es ist, Geld zu verdienen, sich weigert, Gratisleistungen auszuführen ? Und nach Deinen eigenen Worten das schon 'zum wiederholten Male' ? Das heißt ja im Umkehrschluß, das Du schon häufiger versucht hast, dort gratis irgendwelche Dienstleistungen zu bekommen. Man kann auch Kulanz überreizen.
Welche Kulanz denn? Kann sich eine Agentur aussuchen, ob sie, wenn sie einen Vertriebsvertrag mit der DB hat, ihre Leistungen anbietet oder nicht? Je nachdem, ob den Mitarbeitern die Nase des Kunden passt oder nicht?
Daher auch meine Frage, insbesondere hinsichtlich der Erstattungen: muss eine Agentur ein bestätigtes FGR-Formular bearbeiten oder muss sie es nicht? Oder gibt es da unterschiedliche Verträge, z.B. je nachdem, ob sich die Agentur im Bahnhof befindet oder nicht....
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Agentur muss zahlen!
Moin,,
bei Abgabe der Originalfahrkarte erfolgt sowohl die Entschädigung als auch die Erstattung bei Fahrtabbruch direkt im Reisezentrum oder der DB-Agentur. Bedingung ist, dass eine Bestätigung vorliegt! Ausnahmen sind Zeitkarten, SWT/LT, Produktübergang zu Nv-Fahrkarten, hier erfolgt die Auszahlung immer über Servicecenter Fahrgasrechte.
Es spielt keine Rolle wo gebucht wurde, die Agentur bekommt das Geld zurück.
Dirk
P.S. die Aufsichtsbehörde prüft das richtige Verhakten aller an FGR beteiligter übrigens!
Agentur muss zahlen!
P.S. die Aufsichtsbehörde prüft das richtige Verhakten aller an FGR beteiligter übrigens!
Danke für die Info. Aber wenn sie nicht das machen was sie sollen, was kann man tun? Ich hätte ja schon irgendwie Lust, das Verhalten dieser Agentur mal an eine entsprechende Stelle weiterzugeben.
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Agentur muss zahlen!
Hausrecht des Ladeninhabers
Welche Kulanz denn? Kann sich eine Agentur aussuchen, ob sie, wenn sie einen Vertriebsvertrag mit der DB hat, ihre Leistungen anbietet oder nicht? Je nachdem, ob den Mitarbeitern die Nase des Kunden passt oder nicht?
[...]
Gruß,
Tommyboy
Ja, sie kann sich das aussuchen. Immerhin gilt in unseren Geschäften als Privatunternehmen das Hausrecht des Ladeninhabers, das ggf. seine Beschäftigten ausüben. Und er muss das nicht einmal begründen, denn anders als ein öffentliches Transportunternehmen hat er keinen Konrahierungszwang.
Mehr dazu gibt´s hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang
Übrigens nur so am Rande: Hätte ich ein Reisebüro, dann wüsste ich schon wer bei mir Hausverbot hätte :-)
Viel Spaß beim Lesen & Grüße GUM
Hausrecht des Ladeninhabers
Ja, sie kann sich das aussuchen. Immerhin gilt in unseren Geschäften als Privatunternehmen das Hausrecht des Ladeninhabers, das ggf. seine Beschäftigten ausüben.
Soweit richtig, was die Beziehung Unternehmen <-> Kunde angeht. Dennoch wird es aber so sein, dass in der Beziehung DB-Agentur <-> DB Vertrieb GmbH festgeschrieben ist, dass jeder Kunde anzunehmen ist und auch die kostenlosen Zusatzleistungen wie die FGR-Bearbeitung anzubieten sind. Dazu müsste man aber in die Verträge zwischen Agentur und DB Vertrieb schauen können.
:-), im Falle von T******y aber eindeutig
Ich erinnere nur mal an das Schikaneverbot im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Und gerade bei dem betreffenden User bin ich mir da schon ziemlich sicher, dass es sich
vorsichtig formuliert um von üblichem menschlichem Verhalten abweichende Vorgehensweisen handelt.
Grüße GUM
Ruhig bleiben!
Ich zitiere mal aus den Forenregeln, die jedes Mitglied hier bei seiner Registrierung akzeptiert hat:
Das Forum ist für alle Freunde des schnellen Eisenbahnverkehrs, aber auch für alle anderen, die gerne Bahn fahren oder sich in anderer Weise dafür interessieren (also auch für «normale» Fahrgäste z.B. mit Tariffragen) gedacht. Es kann nur funktionieren, wenn sich alle an ein paar - eigentlich selbstverständliche - Regeln halten. So sollte immer ein möglichst freundlicher Umgangston herrschen, insbesondere sind persönliche Beleidigungen, Bedrohungen und politisch radikale Äußerungen (alle Richtungen) ausdrücklich nicht erwünscht. Sollte jemand sich nicht daran halten, werden wir (= die Betreiber) im Einzelfall die Konsequenzen beschließen.
Das gilt für alle, gegenüber allen!
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Danke für den Hinweis...
... ich war aber schon freundlich, sonst hätte ich einen Beitrag ähnelnd der Wut-Rede von Herrn Hoeneß losgelassen :-)
Die DB-Agentur - Ein kleiner Einblick
Hallo zusammen,
ich habe mir gerade diesen Thread durchgelesen und möchte, als Inhaber einer DB-Agentur dazu etwas schreiben.
Die Bahn gestattet in den Verträgen mit den Agenturen den Verkauf von Bahnwerten und anderen Produkten der Bahn. Sie verpflichtet aber nicht dazu, alles anzubieten. Zumindest habe ich keinen entsprechenden Abschnitt gefunden.
Wenn wir aber etwas verkaufen, müssen wir alle Tarif- und sonstigen Bestimmungen beachten.
Bei den Fahrgastrechten sind wir z.B. verpflichtet, dem Kunden alle notwendigen Informationen zu geben, die er im Vorfeld der Reise haben muß. Auch nach der Reise sind wir dazu verpflichtet.
Wir müssen aber kein Geld auszahlen. Wir haben durchaus das Recht, den Kunden dazu an ein Reisezentrum oder das ServiceCenter Fahrgastrechte zu verweisen.
Auch die Tatsache, daß das das FGR-Formular bestätigt ist, verpflichtet uns nicht dazu, sondern ermöglicht uns erst die Abwicklung.
Allgemein gesprochen gilt, daß sich ein Reisebüro aussuchen kann, mit wem es Geschäfte machen möchte, als an wen man also etwas verkauft oder eine sonstige Dienstleistung erbringt.
Viele Grüße
Sascha
Danke für die Info!
- kein Text -
Die DB-Agentur
Hallo Sascha,
vielen Dank für die Einblicke, in einem Punkt irrst du: "Auch die Tatsache, daß das das FGR-Formular bestätigt ist, verpflichtet uns nicht dazu, sondern ermöglicht uns erst die Abwicklung."
Die Agenturen sind sehr wohl zur Auszahlung verpflichtet: http://www.bahn.de/i/view/AUT/de/services/passenger_rights/fahrgastrechte_entschaedigun...
http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html
Der User wird sicher berichten was die Aufsichtsbehörde antwortet, es wurden für Zuwiderhandlung schon Ordnungsgelder verhängt....
Dirk
Die DB-Agentur - Ein kleiner Einblick
Volle Zustimung, danke für den mittelstandsfreundlichen Beitrag !
Grüße GUM
Meinungsverschiedenheit...
Hallo!
Wir beider scheinen sehr unterschiedlicher Meinung zu sein.
Ich weiß nicht, wie Du zu Deiner Meinung kommst, ich stütze mich mit meiner Meinung auf die Unterlagen, die ich von der Bahn bekomme...
Du hast 2 Internetseiten verlinkt, die Deiner Ansicht nach bestätigen, daß Agenturen zur Auszahlung der Entschädigung aus Fahrgastrechten verpflichtet sind.
Schau Dir mal diese Seite an: Auskunftsmedien der Bahn
Auch dort steht bei den eizelnen Medien, daß sie im Reisezentrum und Agenturen erhältlich sind. Bin ich daher auch verpflichtet, diese im Angebot zu haben? Wo möchtest Du dich jetzt "beschweren", daß ich diese Medien nicht im Angebot habe? Was droht mir denn als Konsequenz?
Müßte ja ähnlich sein, wie bei den Fahrgastrechten, steht ja auch auf ner Internetseite...
Viele Grüße
Sascha
EBA Beschwerde oder einfach in das Reisezentrum gehen?
http://www.eba.bund.de/cln_016/nn_510514/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/Fahrgastr...
Also bevor ich beim Eisenbahnbundesamt eine Beschwerde über eine DB-Agentur einreiche, die eine bei ihr nicht gekaufte Fahrkarte nicht gegen Bargeld erstatten möchte, würde ich den naheliegenden Weg wählen:
den Weg in das Reisezentrum der DB AG!
Wo liegt eigentlich das Problem nicht dahin zu gehen? Wie es scheint, ist der Betroffene ohnehin oft mit der Bahn unterwegs.
EBA Beschwerde oder einfach in das Reisezentrum gehen?
http://www.eba.bund.de/cln_016/nn_510514/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/Fahrgastr...
Also bevor ich beim Eisenbahnbundesamt eine Beschwerde über eine DB-Agentur einreiche, die eine bei ihr nicht gekaufte Fahrkarte nicht gegen Bargeld erstatten möchte, würde ich den naheliegenden Weg wählen:
den Weg in das Reisezentrum der DB AG!
Wo liegt eigentlich das Problem nicht dahin zu gehen? Wie es scheint, ist der Betroffene ohnehin oft mit der Bahn unterwegs.
Ist doch OK, wenn Du kein Problem siehst und keine Beschwerde einreichen würdest.
Tommyboy sieht ein Problem, ein fehlerhaftes Verhalten dieser DB-Agentur und das nicht das erste Mal.
Und es ist sein gutes Recht, sich an einer entsprechenden Stelle zu beschweren.
Den Weg ins Reisezentrum oder eine andere DB-Agentur wird Tommyboy sicher gefunden haben,
das ändert jedoch nichts an der Situation mit dieser einen DB-Agentur.
EBA Beschwerde oder einfach in das Reisezentrum gehen?
Ist doch OK, wenn Du kein Problem siehst und keine Beschwerde einreichen würdest.
Tommyboy sieht ein Problem, ein fehlerhaftes Verhalten dieser DB-Agentur und das nicht das erste Mal.
Und es ist sein gutes Recht, sich an einer entsprechenden Stelle zu beschweren.Den Weg ins Reisezentrum oder eine andere DB-Agentur wird Tommyboy sicher gefunden haben,
das ändert jedoch nichts an der Situation mit dieser einen DB-Agentur.
So ist es, das RZ hat sofort gezahlt.... oder besser gesagt, nachdem ich 10 Minuten angestanden habe. Egal.
Man wundert sich, was das EBA alles bewirken kann - nur in diesem Fall wäre ich gar nicht darauf gekommen, ich werde mir mal ein paar passende Zeilen überlegen, gleichzeitig dürfen sie auch nicht verleumderisch sein.
Das EBA macht manchmal auch Sachen, nebenbei bemerkt: da hatte ich mal eine Fahrt, die war international überbucht als ES (war billiger als ein Inlandssparpreis), dummerweise hatte ein Zug in der Verbindung bis zum Zwischenstopp (eigentlich Zielbahnhof für mich) Verspätung, fast 3 Stunden. Und eigentlich sollte die Reise an dem Tag auch über diesen Zielbahnhof noch ein kleines Stückchen weiter gehen, nur dann fuhr kein Zug mehr, es war dank der Verspätung schon fast Mitternacht.
Egal: ich sah' nun die Chance gekommen, die Fahrt zu reklamieren, anzugeben, dass sie sinnlos geworden sei und wollte das ganze Geld wieder haben wegen des Anschlussverlusts.
Die Sache zog sich über ein halbes Jahr hin und sowohl das EBA wie auch die DB haben mehrere Briefe verfasst und sich zugeschickt, viel Personal beschäfigt... und das alles für einen Erstattungsbetrag von 14,60 Euro. Was übrigens mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ich die Reise am nächsten Morgen hätte fortsetzen können und das Ziel der FK sowieso an dem Tag nicht mehr erreicht hätte.
Im Nachhinein ärgere ich mich nur, dass ich mir nicht auf Bahnkosten ein Hotel gekommen habe dort, aber dort wollte ich ja sowieso bei einem Freund übernachten, da ist mir das gar nicht in den Sinn gekommen.
Die anderen 50% hatte die DB übrigens schon bezahlt gehabt. Welch ein irrer Aufwand... aber jetzt weiß ich, wie Behörden ticken. :-)
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)