CNL 1286 München - Hamburg (Allgemeines Forum)

ICE bei Nacht, Freitag, 28.01.2011, 17:07 (vor 5549 Tagen)

Hallo Leute,

ist schon jemand von Euch mit diesen Zug gefahren? Wenn ja,hat dieser Zug ein Bordrestaurant bzw. Bisto mit an Bord?


Vielen Dank,für alle Antworten.

LG

Christian

CNL 1286 München - Hamburg

Sascha Heß, Freitag, 28.01.2011, 17:13 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht
bearbeitet von Sascha Heß, Freitag, 28.01.2011, 17:16

Hallo!

Lt. Fernbahn.de hat der Zug kein Restaurant dabei.
Und auch im Verkaufssystem ist nichts davon angegeben, sondern: "Imbiss und Getränke beim Schlaf-/Liegewagenbetreuer erhältlich"

Viele Grüße
Sascha

CNL 1286 München - Hamburg

ICE bei Nacht, Freitag, 28.01.2011, 17:25 (vor 5549 Tagen) @ Sascha Heß

Das heißt,warmes Bier und Baguettes nach langen suchen? Hat dieser Zug z.B. in Fulda längeren aufenhalt zwecks Rauchen? kaltes Bier????


Wo ist eigentlich der 482????

CNL 1286 München - Hamburg

Heeni, Hamburg, Freitag, 28.01.2011, 17:32 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

Hallo!

Das heißt,warmes Bier und Baguettes nach langen suchen? Hat dieser Zug z.B. in Fulda längeren aufenhalt zwecks Rauchen? kaltes Bier????

Nein, das heißt es nicht. Du wirst schon im Zug dein kaltes Bier bekommen. Einfach bei der Betreuung fragen, oder noch in München einkaufen und Getränke mit in den Zug nehmen.

Der Zug wird in Hildesheim vom Zugteil nach Berlin getrennt, allerdings im Güterbahnhof, ohne Bahnsteig.
Mit dem Rauchen wird das wohl nichts. Zwischen Augsburg und Hannover musst du "schmachten" oder schlafen... ;-)

Gute Reise,

Heeni

--
So lange es voran geht, kommt man weiter!

CNL 1286 München - Hamburg

ICE bei Nacht, Freitag, 28.01.2011, 17:38 (vor 5549 Tagen) @ Heeni

Wann hat diser Zug in Augsburg Ankunft? Fährt dieser Zug durch Roth bei Nürnberg?

CNL 1286 München - Hamburg

Ubahnschiller, Berlin, Freitag, 28.01.2011, 17:52 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

Wahrscheinlich kurz vor Abfahrt, nachdem die Abfahrtszeiten zwischen München Hbf und Augsburg keine 40min auseinander liegen. Und er fährt über Ansbach nach Würzburg, nicht den Umweg über Nürnberg.

CNL 1286 München - Hamburg

ICE bei Nacht, Freitag, 28.01.2011, 18:08 (vor 5549 Tagen) @ Ubahnschiller

Alles klar,vielen Dank,für deine Antwort. Wie ist das Abteil ( Liegewagen für 4 Per. ) ? Gibts da auch Steckdosen für Handy bzw. Laptop? Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?

CNL 1286 München - Hamburg

Martin, Freitag, 28.01.2011, 18:26 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?

Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

CNL 1286 München - Hamburg

Matze86, München, Freitag, 28.01.2011, 18:29 (vor 5549 Tagen) @ Martin

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Man kann schon... wenn man mit den Konsequenzen leben kann ;)
Zu den Steckdosen: Die Antwort könnte ähnlich zu diesem Thread ausfallen.

Rauchen - Konsequenzen???

SST, Köln-Südstadt, Freitag, 28.01.2011, 23:21 (vor 5549 Tagen) @ Matze86

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.


Man kann schon... wenn man mit den Konsequenzen leben kann ;)

Was sind eigentlich die "Konsequenzen", wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen "erwischt" wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-).

Ein juristisches Strafverfahren würde ich natürlich nicht in Kauf nehmen!

Kennt jemand die Regeln, wie mit "Rauchern in Zügen" umzugehen ist?

Rauchen - Konsequenzen???

Martin, Freitag, 28.01.2011, 23:31 (vor 5549 Tagen) @ SST

Was sind eigentlich die "Konsequenzen", wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen "erwischt" wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-).

Ich empfehle §5 BNichtrSchG
Ansonsten kann eine Übertretung des Rauchverbots zum Fahrtauschluss führen.

Ein juristisches Strafverfahren würde ich natürlich nicht in Kauf nehmen!

Das Rauchen an sich ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Solltest du dem Fahrtauschluss nicht Folge leisten ist das Hausfriedensbruch und damit eine Straftat.

Rauchen - Konsequenzen???

SST, Köln-Südstadt, Freitag, 28.01.2011, 23:44 (vor 5549 Tagen) @ Martin
bearbeitet von SST, Freitag, 28.01.2011, 23:45

Was sind eigentlich die "Konsequenzen", wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen "erwischt" wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-).


Ich empfehle §5 BNichtrSchG

Da steht aber auch nur

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Und in welcher Höhe? Die DB AG hat ja sonst auch für jede Abweichung von dem ordentlichen Verhalten ihrer Fahrgäste ihre "Tarife" ;-).

Bußgeldhöhe § 17 OWiG

Ralle622, Bonn, Freitag, 28.01.2011, 23:58 (vor 5549 Tagen) @ SST

Was sind eigentlich die "Konsequenzen", wenn man z.B. im IC auf der hintersten Plattform beim Rauchen "erwischt" wird? Da ich weiß, dass es verboten ist, tue ich es nicht. Aber schon oft habe ich gedacht: wenn das offiziell 10,00 Euro Ordnungswidrigkeitsgebühr kosten würde, würde ich es gerne bezahlen ;-).


Ich empfehle §5 BNichtrSchG


Da steht aber auch nur

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Und in welcher Höhe? Die DB AG hat ja sonst auch für jede Abweichung von dem ordentlichen Verhalten ihrer Fahrgäste ihre "Tarife" ;-).

Die Höhe des Bußgelds kann so wenig von der DB festgelegt werden wie das für den Nichtgebrauch des Anschnallgurts durch einen Fahrgast vom Taxifahrer festgelegt werden kann. Die DB kann allenfalls eine Vertragsstrafe in ihren AGB festlegen. Es ist mir aber nicht bekannt, dass sie das getan hat.
Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 OWiG, also 5 bis 1000 Euro:

"§ 17 Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden."

Bußgeldhöhe § 17 OWiG

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 00:16 (vor 5549 Tagen) @ Ralle622

Die Höhe des Bußgelds kann so wenig von der DB festgelegt werden wie das für den Nichtgebrauch des Anschnallgurts durch einen Fahrgast vom Taxifahrer festgelegt werden kann.

Das ist natürlich vollkommen richtig!

Die DB kann allenfalls eine Vertragsstrafe in ihren AGB festlegen. Es ist mir aber nicht bekannt, dass sie das getan hat.

Mir auch nicht ;-), daher die spontane Frage hier im Expertenforum

Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 OWiG, also 5 bis 1000 Euro

Ja, das ist mir bekannt ;-). (Hätte ja sein können, dass es irgendwo eine mir unbekannte "offizielle Staffelung" wie beim "Falschparken" gibt: im Speisewagen XXXX Euro, im Großraumwagen XXX Euro, auf der hintersten Plattform XX Euro)

Also bleibe ich weiterhin bei meinem Verhalten, in Zügen nicht zu rauchen, bei längeren Aufenthalten in die Raucherzone des Bahnsteiges zu gehen oder eben hin und wieder eine Pause vorab zu planen. Ist für die Anschlußsicherung und die Nahrungsaufnahme ohnehin ganz praktisch.

Danke für die schnellen Antworten.

Schönes Wochenende,
Stefan

Zuständige Behörde § 35 OWiG

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 19:09 (vor 5548 Tagen) @ Ralle622

Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 OWiG, also 5 bis 1000 Euro.

Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?

Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.

Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?

Zuständige Behörde § 35 OWiG

Ralle622, Bonn, Samstag, 29.01.2011, 22:42 (vor 5548 Tagen) @ SST

Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?

Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.

Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?

Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter; ist mir jetzt aber zu mühsam, da durchzusteigen. Hier wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis. Vielleicht hat Nutzer JanKrohn ja eine Antwort auf seine dort angekündigte E-Mail erhalten...

§5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 23:46 (vor 5548 Tagen) @ Ralle622

Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter;

Herzlichen Dank für Deinen Hinweis. Ja, gem. § 13 BPolG ist die Bundespolizei für die Verfolgung und Ahndung von den hier diskutierten Ordnungswidrigkeiten zuständig (da stimmte ja meine Vermutung).

Eigentlich ertaunlich, dass §5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG (zumindest nach meinen Recherchen) nicht öfters als Antwort auf die im WWW kursierenden Fragen nach den Folgen des Rauchens einer Zigarette in Zügen der DB AG genannt wird.

Das war hier wieder sehr interessant und gut!

Hier wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis.

Merci für den internen Link. Diese Diskussion kannte ich noch gar nicht ;).

CNL 1286 München - Hamburg

Blaschke, Freitag, 28.01.2011, 19:50 (vor 5549 Tagen) @ Martin

Moin!

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Im CNL Milano - Amsterdam war ein Sitzwagen mit einem Fahrradabteil eingereiht. Der Wagen hatte zu öffnende Fenster. Im Fahrradabteil trafen sich dann die ganze Nacht über die Raucher und gingen ihrer Leidenschaft nach. Einmal machte die pingelige Zugaufsicht ein wenig Terz - ansonsten störte sich niemand dran.

Mir als Bahnfan war's auch recht - so brauchte ich keine Rechtfertigung für's offene Fenster ;-))


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom

blaschke

"Raucherzimmer"

SST, Köln-Südstadt, Freitag, 28.01.2011, 23:12 (vor 5549 Tagen) @ Martin

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Darum nutze ich als Raucher seitdem auch keine Nachtzüge mehr.

"Unfair" finde ich es allerdings, dass öfters der Führerstand des Steuerwagens nicht nur für den Triebfahrzeugführer, sondern auch vom Zugbegleitpersonal fleissig als "Raucherraum" genutzt wird und dann der erst recht mich "hungrig" machende Zigarettenduft duch den Wagen zieht. Und so manches Mal war es auch "unüberriechbar", dass ein fein säuberlich mit Gardinen verhangenes IC-Dienstabteil als Raucherraum dient. ;-)

Sicher möchte ich, wie gesagt selber Raucher, dem Personal nicht die Freude am Rauchen nehmen (auch gibt es wohl einen Anspruch auf einen Raucherraum, oder???).

Ich bin aber der Meinung, dass auch für die Fahrgäste und nicht nur für das Personal wieder irgendwo bei Fernverkehrszügen ein kleines "Raucherzimmer" in den Zügen eingerichtet wird.

Inzwischen plane ich meine Reisen so, dass ich je nach Tageszeit ca. alle 2-4 Stunden einen Umstieg/Aufenthalt einplane :-(.

"Raucherzimmer"

Burkhard, Samstag, 29.01.2011, 10:07 (vor 5549 Tagen) @ SST

"Unfair" finde ich es allerdings, dass öfters der Führerstand des Steuerwagens nicht nur für den Triebfahrzeugführer, sondern auch vom Zugbegleitpersonal fleissig als "Raucherraum" genutzt wird

Anfangs war das wirklich relativ häufig zu beobachten, inzwischen ist das aber eigentlich gar nicht mehr zu sehen - so zumindest meine Beobachtung.

(auch gibt es wohl einen Anspruch auf einen Raucherraum, oder???).

Das bezweifel ich ;)

VR (Finnland): "Raucherhütte" (Bildlink)

Sören Heise, Region Hannover, Samstag, 29.01.2011, 16:48 (vor 5548 Tagen) @ Burkhard

Moin!

Bei den schwedischen Kollegen gab es neulich ein paar Bilder des IC-Doppelstockwagens der Finnischen Eisenbahnen, auch eines der "Raucherhütte". Die Bilder gibt es hier (konkret Bild 11). Was sagen die Raucher dazu?

Viele Grüße, Sören

--
[image]

Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr

VR (Finnland): "Raucherhütte" (Bildlink)

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 16:54 (vor 5548 Tagen) @ Sören Heise

Moin!

Bei den schwedischen Kollegen gab es neulich ein paar Bilder des IC-Doppelstockwagens der Finnischen Eisenbahnen, auch eines der "Raucherhütte". Die Bilder gibt es hier (konkret Bild 11). Was sagen die Raucher dazu?

Viele Grüße, Sören

Nicht gerade sehr komfortabel aber mir würde es vollkommen ausreichen. :-)

Am unangenehmsten finde ich Gedanken bei langen Fahrten fünf, sechs Stunden lang nicht rauchen zu dürfen. Wenn ich wüßte, dass ich zwischendurch eine Rauchen kann, wenn ich möchte, wäre das ja schon okay - und ansonsten gibt es ja auch tagsüber viele Stunden, in denen ich gar nicht rauche.

Nur das rigorose Rauchverbot in Fernzügen bei langen Reisen empfinde ich als sehr unangenehm.

Viele Grüße und danke für den Link,
Stefan

Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen

Giovanni, Samstag, 29.01.2011, 14:55 (vor 5548 Tagen) @ Martin

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.

Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...


Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.

Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 15:52 (vor 5548 Tagen) @ Giovanni

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.


Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.

Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...


Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.

Das könnte ja aber durch einen "Raucherabteilzuschlag" wieder erwirtschaftet werden. Für mich immer wieder unbegreiflich, dass die Möglichkeit ein Raucherabteil einzurichten, nicht genutzt wird (und sei es nur in der ersten Klasse mit einem noch zusätzlichen Reinigungs-Zuschlag) und stattdessen nur noch das Personal rauchen darf bzw. einfach raucht.

Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen

Giovanni, Samstag, 29.01.2011, 17:02 (vor 5548 Tagen) @ SST

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.


Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.

Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...


Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.


Das könnte ja aber durch einen "Raucherabteilzuschlag" wieder erwirtschaftet werden. Für mich immer wieder unbegreiflich, dass die Möglichkeit ein Raucherabteil einzurichten, nicht genutzt wird (und sei es nur in der ersten Klasse mit einem noch zusätzlichen Reinigungs-Zuschlag) und stattdessen nur noch das Personal rauchen darf bzw. einfach raucht.

Das bleibt dem EVU überlassen...
Im privaten Schnee-Express gibt es in Deutschland Raucherbereiche:
http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx

Schnee-Express

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 17:07 (vor 5548 Tagen) @ Giovanni

Das bleibt dem EVU überlassen...
Im privaten Schnee-Express gibt es in Deutschland Raucherbereiche:
http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx

Danke für den Hinweis. Den Zug kannte ich bis jetzt noch gar nicht. Werde ihn mir mal anschauen.

Raucherbereich im HKX?

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 18:06 (vor 5548 Tagen) @ Giovanni

Das bleibt dem EVU überlassen...

Da hoffe ich mal, dass der Hamburg-Köln-Express (HKX) auf die pfeiffige - soll heissen "pfiffige" ;) - Idee kommen wird, einen Raucherbereich im Zug anzubieten.

Ich könnte mir vorstellen, dass das eine echte Marktlücke füllen würde.

Kommentar zur Frage

Fallblattanzeige, Peine, Freitag, 28.01.2011, 21:25 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?

Es ist ja - finde ich - schon fast traurig, dass hier im ICE-Treff eine solche Frage gestellt wird... :(

CNL 482 -> gestrichen

Matze86, München, Freitag, 28.01.2011, 18:18 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

- kein Text -

Leider

ICE bei Nacht, Freitag, 28.01.2011, 18:22 (vor 5549 Tagen) @ Matze86

Leider!!! War ein schöner Zug und immer ausgebucht!!! Er hatte auch ein Bordrestaurant an Bord,das war schön für Fam.!!!

Raucherpause

Christian_S, Freitag, 28.01.2011, 22:34 (vor 5549 Tagen) @ ICE bei Nacht

Das heißt,warmes Bier und Baguettes nach langen suchen? Hat dieser Zug z.B. in Fulda längeren aufenhalt zwecks Rauchen? kaltes Bier????

In Würzburg reicht der Aufenthalt im allgemeinen für eine schnelle Zigarette, was häufiger auch von so manchem Reisenden dafür genutzt wird ;)

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