Ist das Handyticket Zug gebunden? (Fahrkarten und Angebote)
railan, Augsburg, Samstag, 22.01.2011, 11:38 (vor 5597 Tagen)
Hallo,
ein Handyticket kann man ja nur bis 10 Minuten vor Abfahrt lösen.
Da stellt sich mir die Frage, ob das Ticket dann an die gewählte Verbindung gebunden ist? Zumindest hört es sich für mich so an. Auf der Bahnseite habe ich darüber nichts gefunden.
Wenn dem nicht so ist, könnte man ja die nächste Verbindung der gleichen Zuggattung buchen - oder?
Hintergrund:
Gestern fuhr ich mal wieder von Basel via Bodensee und Ulm nach Augsburg.
Der IRE kommt in Ulm xx.53 an, ein EC fährt xx.55 ab und ein ICE dann xx.08
Die Entscheidung ob es auf den EC noch reicht fällt somit immer zu kurz, weil ich erst mal schauen muss, ob der noch da steht.
Könnte ich jetzt den EC/IC eine Stunde später buchen?
Danke schon mal.
Grüße Rainer
Ist das Handyticket Zug gebunden?
liebe70, Samstag, 22.01.2011, 11:50 (vor 5597 Tagen) @ railan
ein Handyticket kann man ja nur bis 10 Minuten vor Abfahrt lösen.
Da stellt sich mir die Frage, ob das Ticket dann an die gewählte Verbindung gebunden ist? Zumindest hört es sich für mich so an. Auf der Bahnseite habe ich darüber nichts gefunden.Wenn dem nicht so ist, könnte man ja die nächste Verbindung der gleichen Zuggattung buchen - oder?
Kannst Du machen. Allerdings hat das Handyticket einen Zeitstempel. Das MT prüft den auch und wenn der nicht stimmt, gibt es eine Fehlermeldung wegen ungültigem Ticket. Die Folge: FN mit Code 66 (Probleme bei Onlineticket) und bei der späteren Rechereche fällt es dann auf, wenn Buchungszeit und Zeitpunkt des Buchungsendes für Handyticket zum genutzten Zug nicht passen. Weitere Folge: EVO §12(2) und ggf. Ausschluß von Handyticketverfahren.
Hintergrund:
Gestern fuhr ich mal wieder von Basel via Bodensee und Ulm nach Augsburg.
Der IRE kommt in Ulm xx.53 an, ein EC fährt xx.55 ab und ein ICE dann xx.08
Die Entscheidung ob es auf den EC noch reicht fällt somit immer zu kurz, weil ich erst mal schauen muss, ob der noch da steht.
Könnte ich jetzt den EC/IC eine Stunde später buchen?
Buchen kannste das, aber wegen dem Zeitstempel kannst Du nicht den früheren Zug nehmen. Ansonsten könnte man ja auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen und das Handyticket erst dann kaufen, wenn man den Zugbegleiter in den Wagen kommen sieht.
Danke schon mal.
Grüße Rainer
Bitte.
Gruß, Ralf
Ist das Handyticket Zug gebunden?
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.01.2011, 11:56 (vor 5597 Tagen) @ liebe70
Kannst Du machen. Allerdings hat das Handyticket einen Zeitstempel. Das MT prüft den auch und wenn der nicht stimmt, gibt es eine Fehlermeldung wegen ungültigem Ticket.
Ist das dann konkret so, dass zwischen Ticketkauf und Kontrolle 10 Minuten vergangen sein müssen? Heißt also, wenn die Kontrolle erst nach 10 Minuten stattfindet gibt es demnach keine Problem?
Ist ja auch nur irgendwie schwer zu vermitteln, wenn das Handyticket (und Onlineticket) wie ein Papier-Normalpreisfahrschein gültig sein soll, es dann doch aber nicht ist. Wobei es in den AGB natürlich klar geregelt ist.
Ist das Handyticket Zug gebunden?
GUM, Samstag, 22.01.2011, 20:36 (vor 5596 Tagen) @ Fabian318
Ist ja auch nur irgendwie schwer zu vermitteln, wenn das Handyticket (und Onlineticket) wie ein Papier-Normalpreisfahrschein gültig sein soll, es dann doch aber nicht ist. Wobei es in den AGB natürlich klar geregelt ist.
Auch für einen Papierfahrschein gibt es (theoretisch) einen spätesten Zeitpunkt des Kaufes. Kann mich nicht mehr genau erinnern, es waren aber irgendwie 4 (?) Minuten vor Abfahrt des Zuges. Aber hier gilt natürlich: Sobald der Papierfahrschein ausgegeben und im Verbund evtl. entwertet worden ist, dann ist er gültig.
Also ist es fast das Gleiche, ausser dass beim Handy-Ticket ja eine Rückantwort des servers der DB erforderlich ist. Und dann muss da auch noch die Batterie durchhalten, z. B. von München nach Hamburg :-)
Vorverkaufsfrist Automaten ???
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 20:54 (vor 5596 Tagen) @ GUM
Auch für einen Papierfahrschein gibt es (theoretisch) einen spätesten Zeitpunkt des Kaufes. Kann mich nicht mehr genau erinnern, es waren aber irgendwie 4 (?) Minuten vor Abfahrt des Zuges.
Wo steht das?
Die einzige Bestimmung, die ich kenne, ist, dass man mindestens 5 (?) Minuten vorher am Bahnhof sein muß um "garantiert" einen Fahrausweis zu bekommen. Wenn man in der Zeit keinen erhält, kann man ohne Bordpreiszuschlag einen Fahrausweis auf dem Zug lösen.
Aber hier gilt natürlich: Sobald der Papierfahrschein ausgegeben und im Verbund evtl. entwertet worden ist, dann ist er gültig.
Eben - ich habe schon öfters an einem Automaten auf dem Bahnsteig (z.B. Köln-Deutz Messe Fernbahnsteig) eine Fahrkarte erworben und das zu einem Zeipunkt, als der Zug (wegen verfrühter Ankunft) schon am Bahnsteig stand. Damit hatte ich nie eine negative Erfahrung.
Edit
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 21:23 (vor 5596 Tagen) @ SST
Die einzige Bestimmung, die ich kenne, ist, dass man mindestens 5 (?) Minuten vorher am Bahnhof sein muß um "garantiert" einen Fahrausweis zu bekommen. Wenn man in der Zeit keinen erhält, kann man ohne Bordpreiszuschlag einen Fahrausweis auf dem Zug lösen.
Diese Aussage ziehe ich mal lieber wieder zurück, da ich eine solche Bestimmung aktuell nicht (mehr) finde.
Edit
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.01.2011, 21:34 (vor 5596 Tagen) @ SST
Diese Aussage ziehe ich mal lieber wieder zurück, da ich eine solche Bestimmung aktuell nicht (mehr) finde.
Brauchst du nicht: Eisenbahnverkehrsordnung, Paragraph so und so.
Danke :-)
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 21:48 (vor 5596 Tagen) @ Fabian318
Diese Aussage ziehe ich mal lieber wieder zurück, da ich eine solche Bestimmung aktuell nicht (mehr) finde.
Brauchst du nicht: Eisenbahnverkehrsordnung, Paragraph so und so.
Da ist er ja wieder: § 9, Absatz 2 EVO
Bedingungen zum Handy-Ticket
Sascha Heß, Samstag, 22.01.2011, 22:57 (vor 5596 Tagen) @ SST
Hallo!
Ich kann die ganze "Aufregung" hier nicht nachvollziehen.
Das Handy-Ticket ist ein Angebot der Bahn, die dafür auch die Bedingungen festlegen kann. Die Frist von 10 Minuten ist darin festgelegt und die Einhaltung dieser Bedingung kann von der Bahn geprüft werden und natürlich entsprechend bei Nichtbeachtung auch geahndet werden.
Ich gehe davon aus, daß bei der Bahn irgendjemand gute Gründe genannt hat, diese Frist einzuführen und offenbar haben alle Personen, die bei der Erstellung der Bedingungen mitgewirkt haben, diese nachvollziehen konnten und daher den Punkt aufgenommen haben.
Wenn irgendjemanden die Bedingungen im Ganzen oder Teile davon nicht gefallen, zwingt die Bahn niemanden, das entsprechende Angebot zu nutzen.
Viele Grüße
Sascha
Bedingungen zum Handy-Ticket
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 23:07 (vor 5596 Tagen) @ Sascha Heß
Hallo!
Ich kann die ganze "Aufregung" hier nicht nachvollziehen.
Also ich empfand das heute als eine vollkommen ruhige und sachliche "Diskussion". Wir haben geklärt, dass das Ticket 10 Minuten vorher auf dem Handy sein muß (was wohl kaum jeder Fahrgast verinnerlicht hat), wir haben über Fragen der steuerlichen Belege bei Handy-Tickets gesprochen. Es gab Fragen und Antworten. Eine "Aufregung" habe ich hier heute nicht verspürt.
Das Handy-Ticket ist ein Angebot der Bahn, die dafür auch die Bedingungen festlegen kann. Die Frist von 10 Minuten ist darin festgelegt und die Einhaltung dieser Bedingung kann von der Bahn geprüft werden und natürlich entsprechend bei Nichtbeachtung auch geahndet werden.
Klar, hat wohl auch jeder jetzt verstanden, dass wenn das Ticket nicht 10 Minuten vorher auf dem Handy war, dass das dann eine Fahrpreisnacherhebung zur Folge haben wird.
Wenn irgendjemanden die Bedingungen im Ganzen oder Teile davon nicht gefallen, zwingt die Bahn niemanden, das entsprechende Angebot zu nutzen.
Das ist ja nun wirklich nett von der Bahn ;-).
Ich werde das Angebot auf jeden Fall nicht nutzen, da ich keinen Vorteil aber viele Nachteile (u.a. Vorverkaufsfrist, Akkubereitschaft, Telefonat bei Kontrolle, steuerlich absetzbarer Beleg zweifelhaft) erkenne.
War nicht böse gemeint!
Sascha Heß, Samstag, 22.01.2011, 23:21 (vor 5596 Tagen) @ SST
Hallo!
Deshalb habe ich den Begriff Aufregung auch in Anführungszeichen gesetzt. Ich fand die Diskussion hier auch gerade angenehm zu lesen.
Wollte nur meinen Kommentar dazu abgeben.
Viele Grüße
Sascha
War nicht böse gemeint...
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 23:25 (vor 5596 Tagen) @ Sascha Heß
...habe ich bei Dir auch wirklich nicht angenommen!!!
Es ist ja immer eine Freude Deine sachlich und wirklich fachlich fundierten Beiträge zu lesen!
Noch'n schönen "Restabend",
Stefan
Ist das Handyticket Zug gebunden?
railan, Augsburg, Samstag, 22.01.2011, 12:17 (vor 5597 Tagen) @ liebe70
ein Handyticket kann man ja nur bis 10 Minuten vor Abfahrt lösen.
Da stellt sich mir die Frage, ob das Ticket dann an die gewählte Verbindung gebunden ist? Zumindest hört es sich für mich so an. Auf der Bahnseite habe ich darüber nichts gefunden.Wenn dem nicht so ist, könnte man ja die nächste Verbindung der gleichen Zuggattung buchen - oder?
Kannst Du machen. Allerdings hat das Handyticket einen Zeitstempel. Das MT prüft den auch und wenn der nicht stimmt, gibt es eine Fehlermeldung wegen ungültigem Ticket. Die Folge: FN mit Code 66 (Probleme bei Onlineticket) und bei der späteren Rechereche fällt es dann auf, wenn Buchungszeit und Zeitpunkt des Buchungsendes für Handyticket zum genutzten Zug nicht passen. Weitere Folge: EVO §12(2) und ggf. Ausschluß von Handyticketverfahren.
Hintergrund:
Gestern fuhr ich mal wieder von Basel via Bodensee und Ulm nach Augsburg.
Der IRE kommt in Ulm xx.53 an, ein EC fährt xx.55 ab und ein ICE dann xx.08
Die Entscheidung ob es auf den EC noch reicht fällt somit immer zu kurz, weil ich erst mal schauen muss, ob der noch da steht.
Könnte ich jetzt den EC/IC eine Stunde später buchen?
Buchen kannste das, aber wegen dem Zeitstempel kannst Du nicht den früheren Zug nehmen. Ansonsten könnte man ja auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen und das Handyticket erst dann kaufen, wenn man den Zugbegleiter in den Wagen kommen sieht.
Danke.
Im Fernverkehr kann man ja ohne Fahrkarte einsteigen und im Zug lösen - was ich in diesem Fall dann auch oft machen muss.
Es sind ja nur 2 Euro mehr, aber richtig praktisch wäre das mit dem Handyticket halt, wenn man bis 5 oder 10 Minuten nach (planmäßiger) Abfahrt buchen könnte.
Inwieweit das den Missbrauch in die Höhe treiben würde, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Ist das Handyticket Zug gebunden?
sflori, Samstag, 22.01.2011, 12:19 (vor 5597 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von sflori, Samstag, 22.01.2011, 12:21
Buchen kannste das, aber wegen dem Zeitstempel kannst Du nicht den früheren Zug nehmen. Ansonsten könnte man ja auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen und das Handyticket erst dann kaufen, wenn man den Zugbegleiter in den Wagen kommen sieht.
Ich glaube, er meinte das anders. :) Ist aber auch ein wenig kompliziert ausgedrückt... Er will wohl den knappen Anschluss nehmen, kriegt den aber im Buchungssystem nicht angezeigt. Also bucht er den nächsten EC mit großer Umsteigezeit, nimmt aber den mit der knappen Umstiegszeit.
Das ist natürlich kein Problem, wenn er Normalpreis bucht und - wie Du ja gesagt hast - mind. 10 min. vor Abfahrt des IRE.
Ich würd das genauso machen. Wenns dann mit dem knappen EC nicht hinhaut, halt den nächsten nehmen oder ICE Aufpreis an Board zahlen.
Bye. Flo.
Ist das Handyticket Zug gebunden?
railan, Augsburg, Samstag, 22.01.2011, 12:32 (vor 5597 Tagen) @ sflori
Buchen kannste das, aber wegen dem Zeitstempel kannst Du nicht den früheren Zug nehmen. Ansonsten könnte man ja auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen und das Handyticket erst dann kaufen, wenn man den Zugbegleiter in den Wagen kommen sieht.
Ich glaube, er meinte das anders. :) Ist aber auch ein wenig kompliziert ausgedrückt... Er will wohl den knappen Anschluss nehmen, kriegt den aber im Buchungssystem nicht angezeigt. Also bucht er den nächsten EC mit großer Umsteigezeit, nimmt aber den mit der knappen Umstiegszeit.Das ist natürlich kein Problem, wenn er Normalpreis bucht und - wie Du ja gesagt hast - mind. 10 min. vor Abfahrt des IRE.
Ich würd das genauso machen. Wenns dann mit dem knappen EC nicht hinhaut, halt den nächsten nehmen oder ICE Aufpreis an Board zahlen.
Bye. Flo.
Hmm, ist irgendwie schlecht zu kommunizieren. Ich probier's noch mal.
Ich bekomme den knappen Anschluss schon noch angezeigt. Wenn man die Prozedur dann durchlaufen hat, heißt es aber sinngemäß "Ticketkauf nicht möglich".
Am liebsten hätte ich so:
Raus aus dem IRE, rennen auf den Bahnsteig, EC noch da - rein - Platz suchen - Ticket buchen.
Dazu kommt noch - 10 Minuten vorher bzw. auf der Strecke Friedrichshafen-Ulm hab ich nur selten stabilen Empfang...
Ist das Handyticket Zug gebunden?
KRM, NRW, Samstag, 22.01.2011, 12:49 (vor 5597 Tagen) @ railan
Und warum buchst du den EC nicht schon vor der Abfahrt in Basel ? Ich nehme an du buchst so oder so ein Normalpreisticket und diese sind auch wenn man es über das Handy bucht flexibel, oder irre ich mich da?
-> du kannst jeden EC von Ulm aus am Tag der gültigkeit benutzen ...
Ist das Handyticket Zug gebunden?
railan, Augsburg, Samstag, 22.01.2011, 15:45 (vor 5597 Tagen) @ KRM
Und warum buchst du den EC nicht schon vor der Abfahrt in Basel ? Ich nehme an du buchst so oder so ein Normalpreisticket und diese sind auch wenn man es über das Handy bucht flexibel, oder irre ich mich da?
-> du kannst jeden EC von Ulm aus am Tag der gültigkeit benutzen ...
Es sind ja im Prinzip alles nur Peanuts aber in der Schweiz und über lange Streckenabschnitte an der Grenze sind halt Roaming-Gebühren fällig, weil das Handy sich oft dort einbucht.
Aber, wenn die 10 Minuten Regel immer gilt, werde ich wohl im Bereich Friedrichshafen oder vorher den ICE buchen - das kostet dann gleich viel wie an Board nachlösen.
Meine Frage ist damit beantwortet, dass man - egal was man bucht - die Buchung mindestens 10 Minuten vor der Fahrt stattfinden muss.
Handynetzwahl
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.01.2011, 21:36 (vor 5596 Tagen) @ railan
Aber, wenn die 10 Minuten Regel immer gilt, werde ich wohl im Bereich Friedrichshafen oder vorher den ICE buchen - das kostet dann gleich viel wie an Board nachlösen.
Ein Grund mehr, ausschließlich manuelle Netzwahl zu nutzen. Das verhindert im Ausland auch, dass das Telefon dauernd zwischen Netzen herum wechselt und dabei den Akku leer zieht. Erfahrungsgemäß lässt das auch im Inland den Akku länger halten, weil dann nicht dauernd nach einem besseren Netz gesucht wird.
Verfahre einfach so:
abomz, Samstag, 22.01.2011, 12:53 (vor 5597 Tagen) @ railan
Ich nehme an, du hast für den IRE einen gültigen Fahrschein, und musst nur für den Fernverkehr zahlen.
Mach es doch so:
Du kaufst das EC Ticket vorher. Wenn der EC weg ist, kaufst du dir am Schalter den Übergang für den ICE. Beide Tickets entsprechen dann addiert dem ICE-Fahrpreis.
Falls die Zeit zum Schalterkauf nicht reicht, kannst du den ICE-Übergang im ICE erwerben (zum Bordpreis).
Oder:
Du löst den Fahrschein für den EC bereits ab dem letzten Bahnhof, an dem dein IRE hält.
Wenn der offizielle Anschluss (du schreibst ja, es wird so angezeigt) vom IRE auf den EC verpasst wird, gilt dein IC/EC-Fahrschein automatisch auch im ICE.
Ist das Handyticket Zug gebunden?
JanKrohn, Vaals (NL), Samstag, 22.01.2011, 14:19 (vor 5597 Tagen) @ liebe70
Ansonsten könnte man ja auch ohne Fahrkarte in den Zug steigen und das Handyticket erst dann kaufen, wenn man den Zugbegleiter in den Wagen kommen sieht.
Hm, in diesem Satz ist das Wort "Handyticket" durch das Wort "Ticket" eigentlich austauschbar. Zumindest im FV. Zumindest sind mir schon sehr häufig dubiose Personen aufgefallen, die es anscheinend drauf anlegen, nicht kontrolliert zu werden, und nur dann zähneknirschend doch zahlen, wenn ausnahmsweise mal dort kontrolliert wird, wo es sonst eher unüblich ist...
Jan
...raff ich nich, sorry...
sfn17, Samstag, 22.01.2011, 14:55 (vor 5597 Tagen) @ liebe70
Ich gehe mal davon aus, dass Handy-Ticket und ein gedrucktes Automatenticket gleichwertig sind.
Wüsste nicht, warum es da einen Unterschied geben sollte. Selbst die Zahlungsmodalitäten sind gleich - eher sogar, dass mit Handy keine Lastschriftzahlung möglich ist (wie's ist, weiß ich nicht mehr - das jedenfalls wäre ein erstes No-Go für mich, da ich keine CC haben will).
Kurz vor knapp bekommt man sowieso keine Pflicht zur Zugbindung, d.h. der Fahrschein ist stets nur zum Normalpreis.
Man kann doch am roten Automaten ohne jede Verbindungssuche einen Fahrschein kaufen und vier Minuten später einsteigen (vor dem "Redesign" war das der "Expresskauf" - wie's jetzt ist, weiß ich leider nicht, ich buche fast immer online.) Am altmodischen Bahnschalter ging das doch auch jahrzehntelang: wie oft bin ich als Jugendlicher vom Schalter weg- und zum Bahnsteig hochgerannt
Oder: Was ist falsch daran, in der Verbindungstabelle einfach den nächsten Takt anzutippen und dann
den Fahrschein zu erwerben, der auch für die Verbindung vier Minuten später dem korrekten Tarif entspricht?
Wenn das alles falsch wäre, brauchen direkt an den Bahnsteigen keine roten Automaten zu stehen.
Der Missbrauch (panische Handy-Buchung im Zug) wird doch eindeutig manifest, wenn man den Zeitstempel des Handy-Tickets mit der Abfahrtszeit des gerade benutzten Zugs abgleicht.
Dass man dagegen den Zeitstempel mit dem Zeitpunkt "Abfahrtszeit minus 10 Minuten" abgleicht, finde ich unlogisch und auch falsch - siehe schon den Kauf am roten Automaten.
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken, meine Mobilfunktechnik für solche Tickets aufzurüsten. Bunter Display reicht leider nicht aus. Aber dieser Umstand mit den zehn Minuten wäre ein echtes zweites No-Go für mich
Absatz 8.1.1 der Tfv 600/I
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 18:28 (vor 5596 Tagen) @ sfn17
Ich möchte es bezweifeln, dass sich die Kunden dessen bewußt sind, aber die 10-Minuten-Regelung steht eindeutig im Abschnitt 8.1.1 der Tfv 600/I.
Rein persönlich finde ich diese 10-Minuten-Regelung ziemlich unzeitgemäß. Ein Handy-Ticket bringt aus meiner Sicht nur dann wirklich einen Sinn, wenn ich es noch zeitknapper als ein Automatenticket kaufen kann, aber nicht, wenn ich eine längere Vorlaufzeit benötige als am Automaten.
Absatz 8.1.1 der Tfv 600/I - noch etwas
sfn17, Samstag, 22.01.2011, 19:01 (vor 5596 Tagen) @ SST
Vielen Dank für die "Literaturstelle"! Dir stimme ich auch in Deinem "Kleingedruckten" zu.
In besagtem Absatz steht ein drittes No-Go für mich: Eine Papierquittung zum Handy-Ticket bekommt man innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte in der Online-Buchungsrückschau. Auch totaler Mumpitz, wenn man fürs Handy-Ticket nur zwei Tage Zeit hat, für die anderen Online-Buchungen ein gefühltes Jahr. Schnell sind zwei Tage vergangen, in denen man übers USB-Stick gerade mal schnell Mails checken, aber nicht großartig Websites besuchen kann. Bei mir ist es nicht so wichtig, aber wegen des steuerrechtlichen Aspekts wunderts mich schon, dass nicht schon längst Kundenprotest gegen diese rückständige Regelung gekommen ist. Bei der nächsten Online-Umfrage schreibe ich das als Freitext...
Handy-Ticket: danke für den zusätzlichen Hinweis...
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 19:19 (vor 5596 Tagen) @ sfn17
...das ist wirklich unpraktikabel. Vielleicht macht mancher monatlich seinen Steuerabschluß, vielleicht mancher vierteljährlich. Aber welcher Beruftstätige sortiert schon alle 48 Stunden seine Belege?
Für mich würde ein Handyticket auch nur einen Sinn ergeben, wenn ich z.B. um 18.15 h ab Bahnhof bin, mein ICE (in der Rhein-Ruhr-Region) um 18.32 h geht und ich sehe, dass ca. 18.20 h ein 15 Minuten verspäteter IC einfährt. Wenn ich dann schnell ein Handy-Ticket lösen könnte, einsteigen könnte und den Bordpreis sparen würde (für ein Automatenticket reicht ggf. die Zeit nicht mehr), dann wäre das ja eine feine Sache.
In Köln nutze ich die Handy-Tickets für Privatfahrten seit Jahren gerne und komplikationslos. Die Bestimmung der KVB, dass das Handy-Ticket vor dem Fahrtantritt gelöst sein muß erscheint mir da auch viel praktikabler:
http://www.kvb-koeln.de/german/tarife/tickets/handyticket/neu.html
Dass man nicht im Zug, der in Köln um 18.20 h abgefahren ist, ein Handy-Ticket haben kann, welches z.B. um 18.30 h ausgestellt wurde, ist natürlich klar und einleuchtend.
Tja, immer gut, wenn man "das Kleingedruckte" kennt - spart viel Ärger, Kosten und unerfreuliche Gespräche.
Absatz 8.1.1 der Tfv 600/I - noch etwas
heinz11, Samstag, 22.01.2011, 19:21 (vor 5596 Tagen) @ sfn17
Vielen Dank für die "Literaturstelle"! Dir stimme ich auch in Deinem "Kleingedruckten" zu.
In besagtem Absatz steht ein drittes No-Go für mich: Eine Papierquittung zum Handy-Ticket bekommt man innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte in der Online-Buchungsrückschau. Auch totaler Mumpitz, wenn man fürs Handy-Ticket nur zwei Tage Zeit hat, für die anderen Online-Buchungen ein gefühltes Jahr. Schnell sind zwei Tage vergangen, in denen man übers USB-Stick gerade mal schnell Mails checken, aber nicht großartig Websites besuchen kann. Bei mir ist es nicht so wichtig, aber wegen des steuerrechtlichen Aspekts wunderts mich schon, dass nicht schon längst Kundenprotest gegen diese rückständige Regelung gekommen ist. Bei der nächsten Online-Umfrage schreibe ich das als Freitext...
Das ist nicht ganz richtig. Die Buchungsrückschau bei Onlinetickets geht zwar über 6 Monate zurück, aber nach dem Gültigkeitsdatum kannst Du das Ticket nicht mehr ausdrucken. Für ertragsteuerliche Zwecke mag der Ausdruck der Rückschau ausreichen, für den Vorsteuerabzug ist er ungenügend.
heinz
Vorsteuerabzug Handy-Tickets
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 19:51 (vor 5596 Tagen) @ heinz11
Für ertragsteuerliche Zwecke mag der Ausdruck der Rückschau ausreichen, für den Vorsteuerabzug ist er ungenügend.
Ja, eben. Ein Online-Ticket habe ich ja logischerweise vor Fahrtantritt ausgdruckt, ebenfalls ein Automatenticket. Ich wäre allerdings auch nicht auf den Gedanken gekommen, dass ich einen gültigen Vorsteuerbeleg nur innert 48 Stunden nach Kauf eines Handy-Tickets ausdrucken kann. Das ist ja aber wohl der Fall. Ziemlich an der Realität vorbei konstruiert, würde ich mal sagen.
Vorsteuerabzug Handy-Tickets
heinz11, Samstag, 22.01.2011, 20:00 (vor 5596 Tagen) @ SST
bearbeitet von heinz11, Samstag, 22.01.2011, 20:01
Für ertragsteuerliche Zwecke mag der Ausdruck der Rückschau ausreichen, für den Vorsteuerabzug ist er ungenügend.
Ja, eben. Ein Online-Ticket habe ich ja logischerweise vor Fahrtantritt ausgdruckt, ebenfalls ein Automatenticket. Ich wäre allerdings auch nicht auf den Gedanken gekommen, dass ich einen gültigen Vorsteuerbeleg nur innert 48 Stunden nach Kauf eines Handy-Tickets ausdrucken kann. Das ist ja aber wohl der Fall. Ziemlich an der Realität vorbei konstruiert, würde ich mal sagen.
Zudem die DB AG im Fall des Punktesammelns die Daten immerhin drei Jahre vorhält und für steuerliche Zwecke mindestens sechs, wenn nicht gar 10 Jahre vorhalten muß...
Meine Quintessenz: unausgegorener Schwachsinn. Soll doch das Handyticket nutzen wer will. Ich jedenfalls habe keinen Bock auf Diskusssionen, FN oder ähnlichen Schmarrn.
heinz
Vorsteuerabzug Handy-Tickets
Tobi, Samstag, 22.01.2011, 20:11 (vor 5596 Tagen) @ SST
Alternativ kann man sich das Handyticket auch als Online-Ticket per Mail schicken lassen, dann hat man es und muss es nicht noch zusätzliche abrufen.
Tobi
Vorsteuerabzug Handy-Tickets
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 20:16 (vor 5596 Tagen) @ Tobi
Alternativ kann man sich das Handyticket auch als Online-Ticket per Mail schicken lassen, dann hat man es und muss es nicht noch zusätzliche abrufen.
Tobi
Das würde ja aber wohl nur einen Sinn ergeben, wenn ich "zufällig" einen Drucker im Rucksack dabei habe?
Also ich bleibe dann doch lieber für langfristig gebuchte (Europa-) Spezialpreistickets beim Online-Ticket am heimischen Computer oder ansonsten bei den Sortimenten, die man aus dem Automaten am Bahnhof abrufen kann.
Vorsteuerabzug Handy-Tickets
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.01.2011, 21:39 (vor 5596 Tagen) @ SST
Das würde ja aber wohl nur einen Sinn ergeben, wenn ich "zufällig" einen Drucker im Rucksack dabei habe?
Das kannst du auch dann ausdrucken, wenn du erst in 10 Jahren wieder beim nächsten Drucker bist und deine Einkommensteuererklärung oder sonst was erstellst.
Vorsteuerabzug Handy-Tickets - Ablagedokument
SST, Köln-Südstadt, Samstag, 22.01.2011, 22:03 (vor 5596 Tagen) @ Fabian318
Das würde ja aber wohl nur einen Sinn ergeben, wenn ich "zufällig" einen Drucker im Rucksack dabei habe?
Das kannst du auch dann ausdrucken, wenn du erst in 10 Jahren wieder beim nächsten Drucker bist und deine Einkommensteuererklärung oder sonst was erstellst.
10 Jahre ist ja eine lange Frist ;-).
Aber "im Ernst": wenn ich ein nicht mit einem Zangenabdruck versehenes Onlineticket (was ja in diesem Fall nicht verifiziert sein kann, weil ich das Handyticket nutze und das Onlineticket nur hinterher als Beleg ausdrucke) zum Zwecke des Vorsteuerabzuges der Umsatzsteuererklärung beilege, dann habe ich durchaus Zweifel, ob das bei einer Prüfung des Finanzamtes anerkannt werden würde. Hat da jemand Erfahrung?
Ein "abgeprüftes" Online- oder Automatenticket ist mir da doch irgendwie eher auf der sicheren Seite. (?)
Vorsteuerabzug Handy-Tickets - Ablagedokument
Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.01.2011, 22:10 (vor 5596 Tagen) @ SST
Ein "abgeprüftes" Online- oder Automatenticket ist mir da doch irgendwie eher auf der sicheren Seite. (?)
Selbstverständlich, aber ich dachte, dass das Kernproblem jenes sei, dass das Papier-Onlineticket nur innerhalb von 48 Stunden ausdruckbar sei, was ja durch die E-Mail-Zustellung nicht der Fall ist. Dass bei einem Handyticket nichts abgestempelt wird ist natürlich ein Systemproblem und wird erst dadurch behebbar sein, wenn du einen tragbaren Drucker dabei hast. - Dann brauchst du aber auch kein Handyticket mehr, sondern kannst direkt auf das konventionelle Onlineticket ausweichen.