Kein Schadensersatzanspruch- oder doch? (Allgemeines Forum)
Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Nacht auf Baltrum gibt es nicht.
Die Bahn erstattet grundsätzlich keiner weitergehenden Kosten.
Das stimmt. Hier mal ein (älteres) Urteil dazu:
Ein Ehepaar brach zu einer Reise in die Dominikanische Republik auf. Zunächst sollte es mit der Bahn zum Flughafen gehen - Ankunft 10:02 Uhr -und dann um 11:45 Uhr weiter per Flugzeug. Die Vorfreude war dahin, als sich die Bahnfahrt verzögerte. Als das Paar kurz vor 12 Uhr am Flughafen ankam, war die Maschine bereits gestartet. Die Urlauber konnten erst am nächsten Tag fliegen und mussten dafür nochmals 1.000 Euro zahlen. Die verärgerten Eheleute verklagten die Bahn auf Schadenersatz.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main gehen die Reisenden leer aus (29 C 169/00-81). Laut Eisenbahnverkehrsordnung begründeten Ausfall oder Verspätung eines Zuges keinen Anspruch auf Entschädigung. Da es sich dabei um eine zwingende Rechtsvorschrift handle, könne diese Regelung nicht einfach korrigiert werden, wie es ansonsten bei Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen üblich sei, die die Kunden unangemessen benachteiligten.
Hier müsste der Gesetzgeber selbst tätig werden. Auch über das Reisevertragsrecht komme man zu keinem Schadenersatzanspruch, da der Beförderungsvertrag mit der Bahn kein Reisevertrag im Sinne des Gesetzes sei.
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2000 - 29 C 169/00-81
Allerdings wurde in neuer Zeit durch den BGH der Schadenersatzanspruch bei Bahnfahrten wie folgt abgeurteilt:
Schadenersatz bei Zugverspätung
Bei bestimmten Reisen mit so genannten „Rail & Fly“-Ticket gibts vollen Schadenersatz, wenn der Zug Verspätung hat und Reisende deshalb den Flug verpassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Allerdings: Das gilt längst nicht in jedem Fall.
Geklagt hatte eine Frau, die im Juni 2007 mit „Meier’s Weltreisen“ in die Dominikanische Republik gereist ist. Eigentlich sollte ihr Zug um 9.08 Uhr am Flughafen Düsseldorf sein. Tatsächlich war er erst um 11.45 Uhr da - und der Flieger inzwischen weg. Die Frau rief beim Reiseveranstalter an und fuhr dann mit dem Zug nach München, übernachtete dort und flog am nächsten Tag in die Dominikanische Republik. Sie verlangte von „Meier’s Weltreisen“, die Kosten für den Ersatzflug, die Zugfahrt nach München und die Übernachtung dort zu übernehmen.
Der Reiseveranstalter muss zahlen, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Hauptgrund: „Kein Stress und kein Stau mit dem Meier’s Weltreisen Rail & Fly-Ticket“, hatte der Reiseveranstalter geworben. Damit durfte Reisende davon ausgehen, dass auch die Zugfahrt schon Bestandteil der gebuchten Reise ist und Meier’s Weltreisen dafür einsteht, dass alles klappt, urteilten die höchsten deutschen Zivilrichter.
Klar ist danach aber auch: Wer eine Flugreise bucht und dazu noch eine Zugfahrkarte zum Flughafen kauft, kann in aller Regel keinen Schadenersatz verlangen. Nur bei Reisen, bei der die Bahnfahrt zum Flughafen von vorneherein als Bestandteil erscheint, haftet der Veranstalter, wenn der Zug zu spät am Flughafen ist. Reisebüros, die für Kunden aus verschiedenen Einzelleistungen eine Reise zusammenstellen, haften meist ohnehin nicht als Reiseveranstalter.
Auch die Bahn haftet bei Verspätungen. Allerdings gibts bei verspäteter Ankunft höchstens die Hälfte des Fahrpreises zurück. Vollen Schadenersatz muss die Bahn nicht zahlen. Einzelheiten dazu liefert die test.de-Meldung: Mehr Rechte für Bahnfahrer.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Oktober 2010
Aktenzeichen: Xa ZR 46/10
In meinem Fall würde also kein Schadenersatz gezahlt da ich die Reise nicht als ganzes gebucht hab, sondern Bahnfahrt und Hotel getrennt.
gesamter Thread:
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum -
Frank-RE,
09.01.2011, 13:03
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum - Nachtrag - Frank-RE, 09.01.2011, 13:19
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum -
cyberle,
09.01.2011, 13:55
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum - Burkhard, 09.01.2011, 14:06
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum -
Frank-RE,
09.01.2011, 14:20
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum -
ICE615,
09.01.2011, 16:52
- Flug billiger als Hotel? -
abomz,
09.01.2011, 17:49
- Flug billiger als Hotel? - ICE615, 09.01.2011, 18:37
- Fahrgastrechte + Fluganreise zu Nordseeinseln -
Sascha Heß,
09.01.2011, 19:31
- Kein Schadensersatzanspruch- oder doch? - Frank-RE, 09.01.2011, 19:45
- Was kostet der Flug bei durchgehender Abfertigung? -
abomz,
10.01.2011, 12:19
- Verkehr DB/SEE mit Flugzeugen ;-) -
Sascha Heß,
10.01.2011, 14:08
- Verkehr DB/SEE mit Flugzeugen ;-) -
abomz,
10.01.2011, 15:14
- Verkehr DB/SEE mit Flugzeugen ;-) - Fabian318, 10.01.2011, 15:25
- BahnCard noch abziehen für DB-Anteil -
Sascha Heß,
10.01.2011, 15:34
- 98,70 für den Fluganteil -
abomz,
10.01.2011, 15:48
- 98,70 für den Fluganteil -
Fabian318,
10.01.2011, 16:29
- 98,70 für den Fluganteil - abomz, 10.01.2011, 16:43
- 98,70 für den Fluganteil -
Fabian318,
10.01.2011, 16:29
- 98,70 für den Fluganteil -
abomz,
10.01.2011, 15:48
- Verkehr DB/SEE mit Flugzeugen ;-) -
abomz,
10.01.2011, 15:14
- Was kostet der Flug bei durchgehender Abfertigung? -
Fabian318,
10.01.2011, 14:09
- Der Taxifahrer erkennt meinen DB/SEE-Fahrschein an? -
abomz,
10.01.2011, 14:44
- Der Taxifahrer erkennt meinen DB/SEE-Fahrschein an? - JA! - Sascha Heß, 10.01.2011, 14:46
- Der Taxifahrer erkennt meinen DB/SEE-Fahrschein an? -
abomz,
10.01.2011, 14:44
- Verkehr DB/SEE mit Flugzeugen ;-) -
Sascha Heß,
10.01.2011, 14:08
- Wassertaxi - Erklärung - Frank-RE, 09.01.2011, 19:33
- Weiter mit Flugzeug - fabs, 10.01.2011, 12:37
- Flug billiger als Hotel? -
abomz,
09.01.2011, 17:49
- Frage zur Zugverspätung bei Fahrten nach Baltrum -
ICE615,
09.01.2011, 16:52