Höchstwert (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Sonntag, 28.04.2024, 11:40 (vor 16 Tagen) @ Velaro-Fan

Zusatzfrage: würde das genauso auch bei Verbindungen mit der DB Fernverkehr gelten, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt?

Ja, siehe Nr. 9.1.5 BB.

Gedeckelt scheint es auf 120 Euro zu sein.

Aber auch nur, wenn lediglich § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO oder Nr. 9.1.5 BB einschlägig sind und der Beförderer nicht gleichzeitig aufgrund Art. 20 Abs. 2 lit. c oder Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782 zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes verpflichtet war.

Andernfalls ergibt sich der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782, d.h. ohne festen Höchstwert.


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