Höchstwert (Fahrkarten und Angebote)
Zusatzfrage: würde das genauso auch bei Verbindungen mit der DB Fernverkehr gelten, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt?
Ja, siehe Nr. 9.1.5 BB.
Gedeckelt scheint es auf 120 Euro zu sein.
Aber auch nur, wenn lediglich § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO oder Nr. 9.1.5 BB einschlägig sind und der Beförderer nicht gleichzeitig aufgrund Art. 20 Abs. 2 lit. c oder Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782 zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes verpflichtet war.
Andernfalls ergibt sich der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 280, 281 BGB i.V.m. Art. 20 Abs. 3 VO (EG) 2021/782, d.h. ohne festen Höchstwert.
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- ? Entfall letzte Verbindung, Ersatzfahrerstattung -
Velaro-Fan,
28.04.2024, 00:39
- ? Entfall letzte Verbindung, Ersatzfahrerstattung -
paisadar,
28.04.2024, 01:18
- ? Entfall letzte Verbindung, Ersatzfahrerstattung -
Velaro-Fan,
28.04.2024, 11:01
- ? Entfall letzte Verbindung, Ersatzfahrerstattung - paisadar, 28.04.2024, 14:03
- ? Entfall letzte Verbindung, Ersatzfahrerstattung -
Velaro-Fan,
28.04.2024, 11:01
- Höchstwert -
Barzahlung,
28.04.2024, 11:40
- Höchstwert -
Velaro-Fan,
29.04.2024, 13:23
- Höchstwert -
brandenburger,
29.04.2024, 19:45
- Immerhin scheinst den A-B-C - Kram verstanden zu haben ! -
Garfield_1905,
29.04.2024, 19:51
- ABC-Alarm: ich eile dir zur Hilfe, liebster Kater! -
Der Blaschke,
29.04.2024, 20:20
- Danke für die notwendige Hilfe! - Garfield_1905, 29.04.2024, 20:54
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Der Blaschke,
29.04.2024, 20:20
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Garfield_1905,
29.04.2024, 19:51
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brandenburger,
29.04.2024, 19:45
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29.04.2024, 13:23
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paisadar,
28.04.2024, 01:18