Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh. (Allgemeines Forum)

101-Fan, Köln, Mittwoch, 28.07.2010, 19:15 (vor 5027 Tagen)

Hallo zusammen,

heute habe ich am Bahnhof Frankfurt Flughafen Fernbf. eine Beobachtung gemacht, die mir etwas Rätsel aufgibt. Ich beschreibe euch mal die Beobachtung und hoffe, dass mir jemand was dazu sagen bzw. schreiben kann.
Also, wenn die Signale auf Fahrt gestellt wurden, dann gingen sie ganz normal von Hp0 auf Hp1. Kurz bevor der Zug in den Bahnhof einfuhr, wurden die Signale dunkel geschaltet. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, bekommt der Tf das Signal ja nun im Führerstand angezeigt, oder?
Was ich aber sehr seltsam fand, war die Tatsache, dass auch das Signal für den Zugchef dunkel geschaltet wurde. Ich weiss leider nicht die Fachbezeichnung, aber ich meine dieses Signal, welches am Bahnsteig hängt und einen leuchtenden, weißen Querbalken hat. Es soll dem Zugchef ja anzeigen, ob die Ausfahrt steht. Wenn es aber aus ist, woher soll er nun wissen, ob die Ausfahrt steht?
Sorry, wenn ich das jetzt etwas laienhaft erklärt habe, aber ich hoffe, ihr versteht was ich meine und könnt mir dazu was erklären.

--
Es grüsst aus Köln
Markus

Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh.

Ludo, Niedersachsen, Mittwoch, 28.07.2010, 21:40 (vor 5027 Tagen) @ 101-Fan

Hallo,

das war jetzt nicht unbedingt eine laienhafte Erklärung (siehe Hp0, Hp1) und ich habe genau verstanden, was du meinst. Aus diesem Grund kann ich dich auch hier hin verweisen. Das dürfte des Rätsels Lösung sein :-).

Schönen Abend noch und Gruß aus Göttingen,
Ludo

Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh.

sflori, Donnerstag, 29.07.2010, 00:34 (vor 5026 Tagen) @ 101-Fan
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 29.07.2010, 00:37

das war jetzt nicht unbedingt eine laienhafte Erklärung (siehe Hp0, Hp1) und ich habe genau verstanden, was du meinst.

Ich glaube, er meint nicht das Dunkelschalten an sich, sondern den Fahrtanzeiger für die Zugaufsicht am Bahnsteig (weißer Schrägstrich).

Da dieser gem. Signalbuch die Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt signalisiert, muss er auch bei Dunkelschaltung leuchten, denn auch im LZB Teilblock stimmt ja der Fdl der Abfahrt zu.

Falls das in Frankfurt also wirklich so war, daß bei Dunkelschaltung der Fahrtanzeiger ausgeht (was mich sehr wundern würde), wäre es ein Verstoß gegen das Signalbuch. ;)

Dem Zugführer bliebe in dem Fall nur noch übrig, das Signal zu betrachten oder auf die grüne Anzeige an der Zp9-Bedienstelle zu schauen.


Bye. Flo.

Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung"

Ozzwald, Donnerstag, 29.07.2010, 00:44 (vor 5026 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 29.07.2010, 00:48

Die 408 schreibt dazu

"Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung),
müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der
Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen."

Der Tf muss der Zugaufsicht also mitteilen, dass der Fdl zugestimmt hat.

Generell: Der Fahrtanzeiger ist kein Signal im Sinne der ESO, sondern nur ein Orientierungszeichen, und ist dort aufgestellt wo das Fahrtzeigende Signal für die Zugaufsicht nicht erkennbar ist.

Es mag im Flughafenbahnhof zwar einen Leuchtmelder oder Fahrtanzeiger geben, dennoch muss der Tf der Zugaufsicht die "Fahrtstellung" melden.

Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung"

Martin, Donnerstag, 29.07.2010, 00:58 (vor 5026 Tagen) @ Ozzwald

Es mag im Flughafenbahnhof zwar einen Leuchtmelder oder Fahrtanzeiger geben,

dennoch muss der Tf der Zugaufsicht die "Fahrtstellung" melden.

Soll der dann nach hinten laufen und die örtliche Aufsicht suchen?

öRil würd ich sagen

Ozzwald, Donnerstag, 29.07.2010, 01:05 (vor 5026 Tagen) @ Martin

Gibts da ne öA, da muss ich jetzt passen, obs da auch Kollegen von uns gibt.

Wenn ja, dann wird das in den öRil geregelt sein, dass der Fdl der öA meldet, dass er der Abfahrt zugestimmt hat.

Die 408 kann nicht alles regeln, dafür gibts die örtlichen Richtlinien.

Wenn keine öA vorhanden ist, wird der Zf sicherlich über Cordless oder Sprechstelle mit den Tf sprechen.

öRil würd ich sagen

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 29.07.2010, 06:02 (vor 5026 Tagen) @ Ozzwald

Man sollte IMMER die Örtlichen Richtlinien mit einbeziehen. Soweit ich das noch im Kopf habe, steht dort geschrieben: Wenn die Zugaufsicht an der Abfertigungssäule den Leuchtmelder hat das die Ausfahrt frei ist, kann er abfertigen. Einfach mal drauf achten, da wo die Ansage und das ZP9 Bedient werden ist ein weiß leuchtendes Licht. Man kann beim Umsteigen auch mal dort drauf schauen.

Weiter gibt es in FF-Flughafen kein Hp1. Dort wurde das neuere Kombinationssignalsystem verbaut. Es ist da also von Hp0 auf Ks1 gesprungen

Danke

101-Fan, Köln, Samstag, 31.07.2010, 15:37 (vor 5024 Tagen) @ cyberle

Man sollte IMMER die Örtlichen Richtlinien mit einbeziehen. Soweit ich das noch im Kopf habe, steht dort geschrieben: Wenn die Zugaufsicht an der Abfertigungssäule den Leuchtmelder hat das die Ausfahrt frei ist, kann er abfertigen. Einfach mal drauf achten, da wo die Ansage und das ZP9 Bedient werden ist ein weiß leuchtendes Licht. Man kann beim Umsteigen auch mal dort drauf schauen.

Ah, das heisst also, dass der Querbalken nicht unbedingt von Bedeutung ist!?


Weiter gibt es in FF-Flughafen kein Hp1. Dort wurde das neuere Kombinationssignalsystem verbaut. Es ist da also von Hp0 auf Ks1 gesprungen

Sorry, aber ich kenne mich mit dem neuen Signalsystem noch nicht so aus. Aber ich hoffe, dass ich auch das irgendwann mal verstehe;-)

Vielen Dank an euch alle für die Erklärungen und den Link.

--
Es grüsst aus Köln
Markus

Danke

cyberle, Düsseldorf, Samstag, 31.07.2010, 21:28 (vor 5024 Tagen) @ 101-Fan
bearbeitet von cyberle, Samstag, 31.07.2010, 21:29

Ja der Balken ist liebevoll gesagt ein Nachamer :-) ist auch in den Vorschriften der DB nur 2 mal erwähnt. Wenn das Signal Dunkel ist kann er ja nix mehr nachamen also wird der vermutlich ausgehen. Bin mir da nicht 100% sicher

Fahrtanzeiger und dessen "Dunkelschaltung"

kalle.55, Donnerstag, 29.07.2010, 21:01 (vor 5026 Tagen) @ Ozzwald

Die 408 schreibt dazu

"Ist das Hauptsignal durch die LZB betrieblich abgeschaltet (Dunkelschaltung),
müssen Sie als Triebfahrzeugführer die Zustimmung des Fahrdienstleiters der
Zugaufsicht übermitteln, soweit Sie nicht selbst die Zugaufsicht wahrnehmen."

Der Tf muss der Zugaufsicht also mitteilen, dass der Fdl zugestimmt hat.


Die 408 schreibt weiterhin, dass die Zugaufsicht die Zustimmung des Fdl auch an Hand einen Fahrtanzeigers feststellen kann.

In FFLF leuchet auch bei Dunkelschaltung an der Zp 9-Bedienstelle ein Fahrtenzeiger.

Gruß
Kalle

Dunkelschaltung der Signale in FF Flugh.

101-Fan, Köln, Samstag, 31.07.2010, 15:33 (vor 5024 Tagen) @ sflori


Ich glaube, er meint nicht das Dunkelschalten an sich, sondern den Fahrtanzeiger für die Zugaufsicht am Bahnsteig (weißer Schrägstrich).

Genau den meine ich.


Falls das in Frankfurt also wirklich so war, daß bei Dunkelschaltung der Fahrtanzeiger ausgeht (was mich sehr wundern würde), wäre es ein Verstoß gegen das Signalbuch. ;)

Ich hatte es so beobachtet. Da ich an einer Stelle stand, von der ich das Ausfahrtsignal nicht sehen konnte, habe ich auf den fahrtanzeiger geachtet. Da dieser aus war, wunderte ich mich, warum das Zugpersonal nun anfing den Zug abzufertigen.
Beim nächtsen Zug habe ich dann mal genauer aufgepasst und habe dann gesehen, dass der Fahrtanzeiger leuchtet und mit dem Signal zusammen dunkel geschaltet wird.


Dem Zugführer bliebe in dem Fall nur noch übrig, das Signal zu betrachten oder auf die grüne Anzeige an der Zp9-Bedienstelle zu schauen.


Bye. Flo.

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Es grüsst aus Köln
Markus

Hintergrund zur Dunkelschaltung

bigbug21, Stuttgart, Samstag, 17.08.2019, 13:56 (vor 1720 Tagen) @ 101-Fan

Hallo zusammen,

... mehr zur Dunkelschaltung findet sich nun auch in https://de.wikipedia.org/wiki/Dunkelschaltung.

Viele Grüße
Peter

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