? Definition "zu erwarten" (Allgemeines Forum)

плацкарт, Mittwoch, 08.05.2024, 09:09 (vor 12 Tagen)

Guten Morgen!

Eure fachkundige Meinung ist gefragt:

Ein zuggebundenes FV-Ticket enthält einen Zug, der kurz vor Abfahrt des ersten Zugs der Verbindung mit einer Verspätung von 10 min
am Zielbahnhof ausgewiesen ist. Aus Erfahrung wusste der Fahrgast, dass dieser Zug wahrscheinlich deutlich später ankommen würde und schob die Fahrt auf nach folgender Regelung:

"Wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren Zielbahnhof (laut Fahrkarte) mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichen, können Sie Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. "

Dies ist tatsächlich eingetreten und war bereits zwei Stunden vor Ankunft des letzten Zuges
klar. (Gesamtdauer der Fahrt waren 5 h.)

Der Fahrgast beruft sich auf die oben zitierte Regelung und fährt mit einer späteren Verbindung.

Ist das so rechtens oder hätte der Fahrgast so lange auf der ursprünglichen Verbindung unterwegs sein müssen, bis mindestens "+21" angezeigt werden?

? Definition "zu erwarten"

DG, Mittwoch, 08.05.2024, 09:49 (vor 12 Tagen) @ плацкарт

Die Formulierung ist schwammig. Erfahrung eines Fahrgastes wird schwierig zu bewerten sein.
Im DB-Navigator wird seit einer Weile in den offenbar vorgesehenen Fällen bei der Verbindung bzw. Fahrkarte automatisch ein kleiner Vermerk „Zugbindung aufgehoben“ angezeigt, sobald das der Fall ist. Das bleibt auch stehen, wenn eine Verspätung sich wieder verringert, sodass die ursprüngliche Verbindung wieder möglich wird.

? Definition "zu erwarten"

Bm235, Mittwoch, 08.05.2024, 09:55 (vor 12 Tagen) @ плацкарт

Ich denke schon, dass sich das "zu erwarten" auf die Prognose der DB für die Ankunft am Zielbahnhof in der DB Fahrplanauskunft / im DB Navigator bezieht. Ansonsten wird es wirklich schwammig, wo man überhaupt die Grenze ziehen will.

Ich bin vor Jahren mal am frühen Nachmittag mit diesem ICE Stuttgart - Köln über Wiesbaden - Montabaur gefahren und musste in Köln noch in einen anderen Zug umsteigen. Die Abfahrt in Stuttgart erfolgte wegen zu später Bereitstellung bereits mit 40 Minuten Verspätung. Bei der Kontrolle fragte ich nach der Aufhebung der Zugbindung, weil ich nicht mehr erwartete, den knappen Anschluss in Köln noch zu erreichen. Der Zugbegleiter wollte aber erstmal abwarten, vielleicht würde der Zug ja unterwegs noch Verspätung aufholen. Und so war es in der Tat, Köln wurde fast pünktlich erreicht und ich habe den Anschluss noch bekommen.

Ähnliche Frage dazu

Jon4s94, Donnerstag, 09.05.2024, 19:22 (vor 10 Tagen) @ плацкарт

Oberleitungsstörung auf der Strecke zwischen Wolfsburg und Stendal.
Für meinen Zug steht im Navigator drinnen das die Halte Wolfsburg und Berlin Spandau entfallen und das der Zug umgeleitet wird.
Bei dem Zug davor steht genau dasselbe drin, dieser wird jedoch mit einer verspäteteten Ankunft von 50 Minuten in Berlin angegeben. Bei meinem Zug ist keine Verspätung hinterlegt, ich kann ja aber trotzdem davon ausgehen das der Zug 1h später in Berlin ankommt. Ist die Zugbindung nun aufgehoben?

? Definition "zu erwarten"

michael_seelze, Donnerstag, 09.05.2024, 21:16 (vor 10 Tagen) @ Bm235

Ich denke schon, dass sich das "zu erwarten" auf die Prognose der DB für die Ankunft am Zielbahnhof in der DB Fahrplanauskunft / im DB Navigator bezieht. Ansonsten wird es wirklich schwammig, wo man überhaupt die Grenze ziehen will.

Die Anzeigen der Fahrplanauskunftssysteme fallen unter Informationen, nach denen insbesondere, aber nicht ausschließlich "vernünftigerweise eine Verspätung" zu erwarten ist.

Die Systeme taugen für die Ankunftsprognose besonders an weit entfernten Zielorten aber nicht viel, da praktisch immer von einer Verspätungsreduzierung durch Ausnutzung von Reserven ausgegangen wird, was praktisch nur ohne Trassenkonflikte möglich ist, die sich im Verspätungsfall aber kaum vermeiden lassen.

Sprich: Wenn ein Zug mit 20 Minuten Verspätung abfährt und er unterwegs keine längere planmäßige Standzeit hat, gehe ich davon aus, dass er auch den Zielbahnhof mit 20 Minuten Verspätung erreichen wird. Wenn ein Zug eine Abfahrtsverpätung aufweist, bei deren Beibehaltung die Mindestumsteigezeit an einem Umsteigebahnhof unterschritten wird, gehe ich vom Anschlussverlust und damit je nach Anschlusssituation von mindestens 20 oder 60 Minuten Reisendenverspätung am Zielort aus.

Ähnliche Frage dazu

плацкарт, Freitag, 10.05.2024, 20:22 (vor 9 Tagen) @ Jon4s94

Wie ist es ausgegangen? Glichen sich beide Verspätungsmuster?

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