Abbau der Fahrgastrechte mit Hinblick auf Klimawandel? (Allgemeines Forum)

moonglum, Hagen, Donnerstag, 20.06.2019, 19:41 (vor 1772 Tagen)

https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-06/fahrgastrechte-bahn-eu-kommission-entschaedigung...

--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.

https://adobe.ly/2PMZyEV

Macht das den Schienenverkehr attraktiver?

musicus, Donnerstag, 20.06.2019, 20:15 (vor 1772 Tagen) @ moonglum

- kein Text -

Nein, ist aber gerechter.

Frecciarossa, Donnerstag, 20.06.2019, 20:19 (vor 1772 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Gerecht ist, was dem Recht folgt.

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Donnerstag, 20.06.2019, 20:22 (vor 1772 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Hat Freisler auch gesagt.

Frecciarossa, Donnerstag, 20.06.2019, 20:38 (vor 1772 Tagen) @ Paladin

- kein Text -

Aha, musste den Hansl erstmal googeln.

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Donnerstag, 20.06.2019, 20:44 (vor 1772 Tagen) @ Frecciarossa

Fakt ist: Gerecht ist das jetzige Verfahren (auch).

Fairer kann die vorgeschlagene Praktik sein, führt aber zu den Problemen, die im anderen Beitragsast erläutert werden.

Ui, bei der DIE ZEIT auch schon angekommen ...

Blaschke, Donnerstag, 20.06.2019, 20:20 (vor 1772 Tagen) @ moonglum
bearbeitet von Blaschke, Donnerstag, 20.06.2019, 20:22

Huhu.

Die Diskussion hatten wir hier doch schon vor anno dunnemals.

Bei meiner üblichen Meinungsfreude geize ich nicht mit ihr: der Kunde gehört IMMER entschädigt. Für bzw. gegen höhere Mächte kann die DB ja auch eine Versicherung abschließen. Und ansonsten: ja, die Entschädigungen werden natürlich eingepreist.

Als Kunde sollte ich mich drauf verlassen können, entschädigt zu werden.

Und wie schon damals diskutiert: wo soll die Grenze gezogen werden? Beispiel: Unwetter in Norddeutschland. ICE kommen nicht durch nach Süden. Weswegen umlaufbedingt der ICE München Stuttgart Frankfurt ausfällt. Der Fahrgast von Augsburg nach Stuttgart schaut also trotz dortigem völlig normalen Wetter entschädigungstechnisch in die Röhre?


Schöne Grüße von jörg

Ui, bei der DIE ZEIT auch schon angekommen ...

Taurus83, Nürnberg, Donnerstag, 20.06.2019, 20:26 (vor 1772 Tagen) @ Blaschke

Die Diskussion hatten wir hier doch schon vor anno dunnemals.

Bei meiner üblichen Meinungsfreude geize ich nicht mit ihr: der Kunde gehört IMMER entschädigt. Für bzw. gegen höhere Mächte kann die DB ja auch eine Versicherung abschließen. Und ansonsten: ja, die Entschädigungen werden natürlich eingepreist.

Als Kunde sollte ich mich drauf verlassen können, entschädigt zu werden.

Meine Meinung ist: Im Falle von höherer Gewalt: Entschädigung bei vorhandenen Kosten (Hotelübernachtung, Taxi) ja, damit ich als Kunde darauf nicht sitzen bleibe. Letztlich ist das für mich als Fahrgast dann auch wie eine Versicherung. Zugbindung aufheben sowieso.

Aber keine Rückerstattung von 25 % oder 50 % des Fahrpreises. Denn das ist ja eigentlich dazu da, dass die Bahn motiviert ist, Züge pünktlich fahren zu lassen. Bei höherer Gewalt geht das nicht.

Und ja, die Grenze zu ziehen ist ein Problem.

Aber bitte die gleiche Regelung für alle öffentlichen Verkehrsmittel, egal ob Flugzeug, Schiff, (Fern-)Bus oder Schiene.

Viele Grüße,
Bernhard

Ui, bei der DIE ZEIT auch schon angekommen ...

Ösi, Freitag, 21.06.2019, 11:00 (vor 1772 Tagen) @ Taurus83

Die höhere Gewalt endet für mich allerdings zeitlich mit der schnellsten möglichen Umleitung und räumlich mit dem nächsten Bahnhof, der für fragliche Züge geeignet ist.

Alles andere ist Mangel an Reserven.

Zentrale Aussage beireits im Artikel

Power132, Donnerstag, 20.06.2019, 20:45 (vor 1772 Tagen) @ moonglum

Die Bahn sollte man nicht aus irgendeiner Verantwortung lassen, denn

Die Deutsche Bahn kontrolliert auch das Netz, auf dem sie fährt

Diese Summen würden die Ticketpreise oft deutlich übersteigen, sagt Jungbluth. Es handle sich also um echte Entschädigungen, die Unannehmlichkeiten ausgleichen sollen. Wegen der hohen Beträge und weil die Fluggesellschaften die Abfertigung an den Airports und die Fluglotsenüberwachung nicht kontrollieren könnten, sei es vertretbar, dass die Fluggesellschaften bei höherer Gewalt nicht zahlen müssten, sagt Jungbluth.
Bahnunternehmen müssen dagegen immer nur einen Teil des Fahrpreises erstatten. 25 Prozent sind es bei einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung. Außerdem kontrollieren viele Bahngesellschaften in Europa, wie etwa die Deutsche Bahn, auch das Netz, auf dem sie fahren. Sie haben mehr Kontrolle über die gesamte Reisekette. Jungbluth hält es deshalb für angemessen, "dass die Bahn auch bei Unwetter einen Teil des Fahrpreises erstattet".

Gegen Folgen von Unwettern kann man sich teilweise wappen. Wurde hier schon oft genug diskutiert. Stichwort Vegetationsmanagment.

Zentrale Aussage beireits im Artikel

s103, Freitag, 21.06.2019, 12:21 (vor 1772 Tagen) @ Power132

Hi,

Die Bahn sollte man nicht aus irgendeiner Verantwortung lassen, denn

Die Deutsche Bahn kontrolliert auch das Netz, auf dem sie fährt

Im Prinzip ja, allerdings ist das sehr eindimensional, denn es gibt auch andere EVU und Dritte. Dennoch sollte man meiner Meinung nach dabei bleiben, nicht nach höherer Gewalt zu unterscheiden, denn

  • Nicht im Ansatz sollten Anreize geschaffen werden zu versuchen, alle möglichen Umstände zu höherer Gewalt zu erklären. Gut vorstellen kann ich mir, dass in Extremfällen eine unabhängige Instanz von Entschädigungen befreit, z. B. wenn ein öffentlicher Notstand ausgerufen wird.
  • Vorkehrungen zu treffen, wie das unten erwähnte Vegatationsmanagement, aber auch Gleiswechsel, Ausweichgleise, Fahrzeugreserven vorzuhalten sollten vom beabsichtigten finanziellen Korrektiv mit erfasst werden.
  • Die Urheberschaft sollte für den Fahrgast am Ende keine Rolle spielen. Das bedeutet, dass für Naturgewalten am Ende die Allgemeinheit für Entschädigungen geradestehen muss (als Eigentümer DB) bzw. private Unternehmen das ebenso einpreisen müssen.

Lastenverteilungen für Entschädigungen wären zu begrüßen, sollten aber im Nachhinein innerhalb des Eisenbahnwesens vorgenommen werden, ohne Beteiligung der Fahrgäste, für die es möglichst unbürokratisch sein sollte.

Diese Summen würden die Ticketpreise oft deutlich übersteigen, sagt Jungbluth. Es handle sich also um echte Entschädigungen, die Unannehmlichkeiten ausgleichen sollen. Wegen der hohen Beträge und weil die Fluggesellschaften die Abfertigung an den Airports und die Fluglotsenüberwachung nicht kontrollieren könnten, sei es vertretbar, dass die Fluggesellschaften bei höherer Gewalt nicht zahlen müssten, sagt Jungbluth.
Bahnunternehmen müssen dagegen immer nur einen Teil des Fahrpreises erstatten. 25 Prozent sind es bei einer Stunde Verspätung und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung. Außerdem kontrollieren viele Bahngesellschaften in Europa, wie etwa die Deutsche Bahn, auch das Netz, auf dem sie fahren. Sie haben mehr Kontrolle über die gesamte Reisekette. Jungbluth hält es deshalb für angemessen, "dass die Bahn auch bei Unwetter einen Teil des Fahrpreises erstattet". [/i]

Als Fahrgast interessiert mich hauptsächlich, ans Ziel zu kommen, und bei Störungen höherer Gewalt notgedrungen mit den Umständen entsprechend verhältnismäßigen Verzögerungen. Klar kann eine Reise umsonst werden, die Abbruchoption wird gebraucht.

Da erwarte ich in erster Linie kreative Pläne, dass auf ggf. notwendige weiträumige Umfahrungen die nötigen Transportkapazitäten umgelenkt werden. Die Herausforderungen liegen sicher darin, in kurzer Zeit alternative Fahrpläne zu erstellen und das diensthabende Personal in hoffentlich seltenen Fällen extrem flexibel einsetzen zu können (das selbstverständlich einen späteren Ausgleich verdient), sowie der umfassenden „Chaosbeseitigung“ im Anschluss.

Den monetären Aspekt finde ich persönlich sekundär. 50% entschädigen mich mit BC50 selten für die wirklichen Folgen. Wichtiger ist mir der Anreiz für die Unternehmen, Verspätungen und Ausfälle zu minimieren. Für finanziell nicht gut gestellte ist die Erstattung einer fälligen Übernachtung natürlich sehr wichtig. Ein höheres Entschädigungsniveau könnte man auch gegen geringen Aufpreis als Versicherung anbieten.

Gar keine Diskussion sollte es bei Streckenfreigaben und Aufhebung von Zugbindungen geben. Persönlich hätte ich die allerdings auch nie - bisher waren für mich alle sehr entgegenkommend.

Gegen Folgen von Unwettern kann man sich teilweise wappen. Wurde hier schon oft genug diskutiert. Stichwort Vegetationsmanagment.


Schöne Grüße
Gero

Welcher Lobbyist hat die EU-Politiker diesmal umgarnt?

ICE11, Aachen, Freitag, 21.06.2019, 07:27 (vor 1772 Tagen) @ moonglum

- kein Text -

Die Bahn hat doch gar keine Lobby..

Henrik, Freitag, 21.06.2019, 13:03 (vor 1772 Tagen) @ ICE11

- kein Text -

Wo endet (geografisch) „höhere Gewalt“?

EDO, Freitag, 21.06.2019, 18:20 (vor 1771 Tagen) @ moonglum

Fahrgastrechte im Flug- und Bahnverkehr lassen sich nur schwierig vergleichen. Angesprochen wurden hier schon die gravierend unterschiedlichen Entschädigungshöhen.

Hinzu kommt: Flugverkehr sind Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, während IC(E)-Linien verschiedenste Verkehrsströme bedienen. Als Beispiel sei hier nur die ICE-Linie Hamburg-Berlin-Frankfurt-Stuttgart-München genannt. Niemand, der von Hamburg nach Frankfurt oder gar München reist, würde diese auf voller Strecke nutzen.

Wenn ich in London auf dem Flughafen stehe und wegen eines Unwetters über der englischen Hauptstadt mein Flug nach Frankfurt gecancelt wird, dann ist das für mich „höhere Gewalt“. Doch schon dann, wenn in Frankfurt mein Flug nach Stockholm annulliert wird, weil die Maschine umlaufbedingt aus London kommt (dort Unwetter, siehe oben), würde mir das Verständnis für „höhere Gewalt“ fehlen.

Und so ist es auch bei der Bahn. Wenn ich von Hamburg nach Osnabrück möchte, mit dem IC 1234, um Herrn Blaschke zu treffen, zwischen Hamburg und Bremen aber ein Unwetter tobt, so dass Bäume auf die Schienen fallen und die Strecke gesperrt werden muss, dann ist der Zugausfall selbstverständlich für diesen Abschnitt „höhere Gewalt“. Und wenn dies für eine geplante Fahrt von Bremen nach Osnabrück passiert, mag ich das auch noch einsehen.

Doch wieso soll es „höhere Gewalt“ sein, wenn Herr Meier am gleichen Tag mit dem IC 1234 von Essen nach Koblenz reisen möchte, dieser Zug aber ausfällt (und die folgenden auch), weil die Strecke zwischen Hamburg und Bremen gesperrt ist? Noch grotesker wird es, wenn am selben Abend Herr Müller nicht von Augsburg nach Stuttgart kommt, weil die Rückleistung IC 1235 ausfällt, da IC 1234 nie in München angekommen ist?

Die Bahn(en) können sich meines Erachtens nur dann auf „höhere Gewalt“ berufen, wenn in jeder größeren Stadt Ersatzgarnituren bereitstünden, um im Fall von Streckensperrungen auf dem Zulauf den Betrieb aufzunehmen. Das aber wäre natürlich wirtschaftlicher Unsinn.

Wo endet (geografisch) „höhere Gewalt“?

GibmirZucker, Sonntag, 23.06.2019, 20:35 (vor 1769 Tagen) @ EDO

Da bin ich mir nicht sicher, wie höhere Gewalt im Flugverkehr definiert wird. Wenn also wegen Unwetter der Ryanair Flug von London nach Barcelona nicht abheben kann, die Folgeleistung Barcelona-Krakau ausfällt. Macht Ryanair da höhere Gewalt für den Beförderungsfall von Barcelona nach Krakau geltend? Oder wenn ein Flug von einer malaysischen Fluggesellschaft von einem Ufo entführt will und das verplante Flugzeug für den Rückflug nicht existiert, gibt es da eine Entschädigung oder nicht?

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum