Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung. (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Sonntag, 16.12.2018, 14:57 (vor 1958 Tagen)

Moin,

es gibt hier im Forum ja immer mal wieder Auseinandersetzungen dazu, was "Nahverkehr" und was "Fernverkehr" ist.

Es scheint sich dabei um jeweils ein Wort zu handeln hinter dem aber verschiedene Bedeutungen stecken. Und Streit nicht nötig.

Wie wäre es, um künftigen Streit zu vermeiden, dass wir uns auf eine Differenzierung der Begriffe einigen? Z.B.:

* Wenn vom einer Fahrt im IRE Berlin - Hamburg als "Nahverkehr" gesprochen wird, dann "Nahverkehr im tariflichen Sinne" oder "Nahverkehr im Sinne der Zugkategorie" zu verwenden?

* Wenn von einer Fahrt im IC zwischen Hamburg-Altona und Hamburg-Harburg als "Nahverkehr" gesprochen wird, dann "Nahverkehr im Sinne der Reise" oder "Nahverkehr im Sinne des Gesetzes" verwenden?

* Wenn vom einer Fahrt im IRE Berlin - Hamburg als "Fernverkehr" gesprochen wird, dann "Fernverkehr im Seinne der Reise" oder "Fernverkehr im Sinne des Gesetzes" zu verwenden?

* Wenn von einer Fahrt im IC zwischen Hamburg-Altona und Hamburg-Harburg als "Fernverkehr" gesprochen wird, dann "Fernverkehr im Sinne des Tarifes" oder "Fernverkehr im Sinne der Zugkategorie" verwenden?

.. die Begrofflichkeit müsste noch fertig ausformuliert werden.

Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?

Gruß!

Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung.

ffz, Sonntag, 16.12.2018, 15:06 (vor 1958 Tagen) @ martarosenberg

Nahverkehr ist per Gesetz zu einem vergünstigten bzw kostenlosen Schülerbeförderung und zu einer kostenlosen Beförderung von Inhabern von Schwerbehindertenausweisen mit Wertmarke ggf mit Begleiter Gesetzlich verpflichtet, dafür werden vom Bund entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet, Grundlage ist das SGB.

Ein IRE ist immer Nahverkehr und damit zu den oben genannten Dingen verpflichtet.

Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung.

Aphex Twin, Sonntag, 16.12.2018, 16:59 (vor 1958 Tagen) @ martarosenberg

Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?

Jenes Gesetz dass für das entsprechende Thema relevant ist. Wenn wir über Nahverkehrstickets reden, dann bezieht sich 'Nahverkehr' auf die tarifliche Definition. Wenn wir über Marktanteile von Reisenden zwischen zwei Städten (wie z.B. Hamburg-Berlin) reden, dann dient der IRE (bzw. diejenigen die mit ihm vom Grossraum A nach Grossraum B fahren) als Fernverkehr.

Es gibt für den gesamten Sprachgebrauch keine singuläre Definition von Nahverkehr, sondern es gibt mehrere, und je nach Situation passen manche besser als anderen. Eine Definition ist erst dann falsch wenn sie zu Missverständnissen führt.

Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung.

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 16.12.2018, 18:29 (vor 1958 Tagen) @ martarosenberg

Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?

Zum Beispiel das RegG oder das AEG

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Weg mit dem 4744!

Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung.

s103, Sonntag, 16.12.2018, 19:00 (vor 1958 Tagen) @ JeDi

Hallo zusammen,

Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?


Zum Beispiel das RegG oder das AEG

Zitat:
"12) Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

So sehen es deutsche Gesetze also offensichtlich ziemlich einheitlich.

Weitere Beispiele: PBefG, UStG (obwohl der Begriff hier nicht einmal genannt ist).

Da Züge nicht automatisch bei Überschreiten der Grenze die Produktklasse wechseln, eine Übereinstimmung mit Tarifen wie schon erwähnt nicht gegeben ist und es auch in anderen Ländern Nahverkehr mit ggf. abweichenden Definitionen gibt, hilft das nicht so viel weiter. Bleibt also nur, im Forum nicht zu kleinlich zu sein.


Schöne Grüße
Gero

Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung.

TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 16.12.2018, 21:45 (vor 1958 Tagen) @ s103

"12) Schienenpersonennahverkehr ist ein Verkehrsdienst, dessen Hauptzweck es ist, die Verkehrsbedürfnisse im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr abzudecken. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

So sehen es deutsche Gesetze also offensichtlich ziemlich einheitlich.

Hmm, wie viele Reisende fahren Hamburg - Bremen oder Cuxhaven - Hamburg. Die Realität sieht da aber etwas anders aus.

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