Nah- und Fernverkehr: Begriffsvorschlag Konfliktvermeidung. (Allgemeines Forum)
Moin,
es gibt hier im Forum ja immer mal wieder Auseinandersetzungen dazu, was "Nahverkehr" und was "Fernverkehr" ist.
Es scheint sich dabei um jeweils ein Wort zu handeln hinter dem aber verschiedene Bedeutungen stecken. Und Streit nicht nötig.
Wie wäre es, um künftigen Streit zu vermeiden, dass wir uns auf eine Differenzierung der Begriffe einigen? Z.B.:
* Wenn vom einer Fahrt im IRE Berlin - Hamburg als "Nahverkehr" gesprochen wird, dann "Nahverkehr im tariflichen Sinne" oder "Nahverkehr im Sinne der Zugkategorie" zu verwenden?
* Wenn von einer Fahrt im IC zwischen Hamburg-Altona und Hamburg-Harburg als "Nahverkehr" gesprochen wird, dann "Nahverkehr im Sinne der Reise" oder "Nahverkehr im Sinne des Gesetzes" verwenden?
* Wenn vom einer Fahrt im IRE Berlin - Hamburg als "Fernverkehr" gesprochen wird, dann "Fernverkehr im Seinne der Reise" oder "Fernverkehr im Sinne des Gesetzes" zu verwenden?
* Wenn von einer Fahrt im IC zwischen Hamburg-Altona und Hamburg-Harburg als "Fernverkehr" gesprochen wird, dann "Fernverkehr im Sinne des Tarifes" oder "Fernverkehr im Sinne der Zugkategorie" verwenden?
.. die Begrofflichkeit müsste noch fertig ausformuliert werden.
Z.B. Frage an diejenigen, die die Unterecheidung Nahverkehr ./. Fernverkehr am Gesetz festmachen: Welches Gesetz ist das?
Gruß!