IRE Hamburg Berlin (Aktueller Betrieb)

RenateMD, Sonntag, 07.10.2018, 17:17 (vor 2028 Tagen)

Hallo zusammen, hallo Mitleser der DB,

manche Leute müssen es spüren. Das scheint das Motto der DB zu sein, wenn es um den Zug im Thread-Titel geht. Er fällt ERNEUT aus. Meine Freundin in Berlin, die nach langer Zeit mal wieder mich und meinen Gatten besuchen wollte ist betroffen.
Informationen perMail vorab? Fehlanzeige. DSO-Leser werden es wissen. Aber der Rest der Republik?
DB, hört auf von eurem ganzen Open Data und Digitalisierungsstrategie-Quatsch zu sabbeln , solange ihr das 1x1 des digitalen Zeitalters nicht hingeschissen bekommt. Das Wort meine ich genauso.

Warum werden die Leute nicht in den ICE gelassen? Kommt mir nicht mit Paragrafen, ich kenne die dazu. Wie kann es sein, dass diese Verbindung kontinuierlich ausfällt und man Bei der Bahn so tut, als wäre Regio und FV nicht das gleiche Unternehmen?
Bei the way: sehr clever die Konkurrenz zum Flixbus (IRE) ausfallen zu lassen und die Leute auf 180 zu treiben.

Meine Fragen nach dem Wutablass:
- Ist es wirklich der Lokführer-Mangel als Ursache für den Ausfall?
- hat schonmal jemand „verbotener Weise“ einen ICE genommen, ne Strafe bekommen und sich die Kohle vom Servicecenter wiedergeholt?
- Hat jemand konkretere Zahlen zum Ausfall des IRE als ich?

Liebe Grüße &
Gute Reise
Renate

P.S. Ich zitiere den Nichtskönner Pofalla und richte mich auch an ihn: ich kann deine Visage nicht mehr sehen.

IRE Hamburg Berlin

Hansjörg, Sonntag, 07.10.2018, 17:32 (vor 2028 Tagen) @ RenateMD
bearbeitet von Hansjörg, Sonntag, 07.10.2018, 17:33

Klär mich bitte auf. Warum kann man nicht wie üblich das ICE Ticket kaufen und über das SG FGR komplett wiederholen? Das wäre doch das übliche Vorgehen bei C Tickets.

IRE Hamburg Berlin

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 08.10.2018, 00:18 (vor 2028 Tagen) @ Hansjörg

Nimm einfach an, daß sich einige preissensible IRE-Reisende den Flexpreis von 66 bis 81 EUR gar nicht leisten können. Verdoppele die Auslagen, wenn der IRE zurück auch ausfällt und vervielfache ihn, wenn eine ganze Familie unterwegs ist. Das Geld bekommt man vielleicht Wochen später wieder - aber wenn man die Kohle dringend für das Alltagsleben braucht?

Immerhin ist das hier eine von der DB verzapfte Chose. Nicht vom Kunden!

Ich kann Renates Wortwahl absolut verstehen. Wenn ich auf die Liste meiner Sommerfahrten zurück blicke, dann muß ich nach tatsächlich geklappten Rundfahrtplänen im Detail suchen. In meiner Logbuch-Liste von rund 45 Fahrten leuchtet fast überall in rot

- Verspätung
- Zugausfall
- Fahrtabbruch, Routenänderung
- Anschluss verpasst

Da sind fehlende Wagen, Klimaausfall etc noch gar nicht mit drin. Die DB-Sprüche "wir bitten um Verständnis" empfindet man nach dem xx-ten Mal wie einen Schlag in den Bauch. Humor und lachen bringt irgendwann nichts mehr. Ich war in den drei Monaten z.B. nicht einmal in Puttgarden, weil ich die Fahrt mit der Fähre nach dem vierten versemmelten Anlauf aufgegeben hatte.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Immerhin bitten sie jetzt um Entschuldigung

falco, Montag, 08.10.2018, 13:56 (vor 2027 Tagen) @ Alibizugpaar

und nicht mehr um Verständnis ;)
Bei meinen letzten fünf Fahrten habe ich genau einen auf einer Fahrkarte eingetragenen Zug genutzt. Da können die mir auch gleich Flexpreise aushändigen. Bei einer Fahrt wurde ich auch nicht informiert, dass ein Zug 20 min früher abfährt. Auch im Navigator wurde unter "meine Reise" noch die ursprüngliche Abfahrtszeit angezeigt. Nur bei den Abfahrten mit gleicher Zugnummer 20 Minuten vorher auffindbar. Aber gut, das Problem mit Alternativen wie beim IRE hat man beim Fv ja nicht. Sehr späte Verbindungen nutze ich idR. wg der derzeitigen Lottofahrzeiten nicht mehr

Beste Grüße, falco

IRE Hamburg Berlin

ICE-TD, Sonntag, 07.10.2018, 17:33 (vor 2028 Tagen) @ RenateMD

Warum werden die Leute nicht in den ICE gelassen?

Weil DB Regio dann an DB Fv zahlen müsste für die Freigabe. In NRW gabs übrigens heute eine ICE-Freigabe für einen ausfallenden RE1

Wie kann es sein, dass diese Verbindung kontinuierlich ausfällt und man Bei der Bahn so tut, als wäre Regio und FV nicht das gleiche Unternehmen?

Es sind zwei unterschiedl. EVU und für Regio ist es vermutlich billiger einen eigenwirtschaftl. Zug ausfallen zu lassen, der kostet keine Maluszahlungen, als einen bestellten Zug eines Verbundes.

IRE Hamburg Berlin

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 07.10.2018, 17:44 (vor 2028 Tagen) @ RenateMD

Meine Fragen nach dem Wutablass:
- Ist es wirklich der Lokführer-Mangel als Ursache für den Ausfall?

Ja

- hat schonmal jemand „verbotener Weise“ einen ICE genommen, ne Strafe bekommen und sich die Kohle vom Servicecenter wiedergeholt?

FN könnte schwierig werden, ICE-Fahrpreis ggf. auch noch Bordpreis wird aber erstattet.

- Hat jemand konkretere Zahlen zum Ausfall des IRE als ich?

Was für zahlen?

P.S. Ich zitiere den Nichtskönner Pofalla und richte mich auch an ihn: ich kann deine Visage nicht mehr sehen.

Was Pofalla damit jetzt zu tun haben soll, erschließt sich mir irgendwie nicht.

--
[image] #FreeAssange

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

rainman51, Paderborn, Sonntag, 07.10.2018, 18:25 (vor 2028 Tagen) @ Berlin-Express

Meine Fragen nach dem Wutablass:
- Ist es wirklich der Lokführer-Mangel als Ursache für den Ausfall?


Ja

- hat schonmal jemand „verbotener Weise“ einen ICE genommen, ne Strafe bekommen und sich die Kohle vom Servicecenter wiedergeholt?


FN könnte schwierig werden, ICE-Fahrpreis ggf. auch noch Bordpreis wird aber erstattet.

- Hat jemand konkretere Zahlen zum Ausfall des IRE als ich?


Was für zahlen?

P.S. Ich zitiere den Nichtskönner Pofalla und richte mich auch an ihn: ich kann deine Visage nicht mehr sehen.


Was Pofalla damit jetzt zu tun haben soll, erschließt sich mir irgendwie nicht.

Wieso sollte es erstattet werden? Es handelt sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Somit erfolgt keine Erstattung.

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

JumpUp, Sonntag, 07.10.2018, 18:58 (vor 2028 Tagen) @ rainman51

Meine Fragen nach dem Wutablass:
- Ist es wirklich der Lokführer-Mangel als Ursache für den Ausfall?


Ja

- hat schonmal jemand „verbotener Weise“ einen ICE genommen, ne Strafe bekommen und sich die Kohle vom Servicecenter wiedergeholt?


FN könnte schwierig werden, ICE-Fahrpreis ggf. auch noch Bordpreis wird aber erstattet.

- Hat jemand konkretere Zahlen zum Ausfall des IRE als ich?


Was für zahlen?

P.S. Ich zitiere den Nichtskönner Pofalla und richte mich auch an ihn: ich kann deine Visage nicht mehr sehen.


Was Pofalla damit jetzt zu tun haben soll, erschließt sich mir irgendwie nicht.


Wieso sollte es erstattet werden? Es handelt sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Somit erfolgt keine Erstattung.

Erheblich ermäßigte Fahrkarten haben die 20-Minuten Verspätung Regelung" nicht, das ist korrekt. Nichtsdestotrotz besteht ein Beförderungsvertrag und eine Weiterbeförderung muss auch mit IRE-Tickets ermöglicht werden, notfalls nachträglich über das SC Fahrgastrechte

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

Ludo, Niedersachsen, Sonntag, 07.10.2018, 19:01 (vor 2028 Tagen) @ rainman51

Meine Fragen nach dem Wutablass:
- Ist es wirklich der Lokführer-Mangel als Ursache für den Ausfall?


Ja

- hat schonmal jemand „verbotener Weise“ einen ICE genommen, ne Strafe bekommen und sich die Kohle vom Servicecenter wiedergeholt?


FN könnte schwierig werden, ICE-Fahrpreis ggf. auch noch Bordpreis wird aber erstattet.

- Hat jemand konkretere Zahlen zum Ausfall des IRE als ich?


Was für zahlen?

P.S. Ich zitiere den Nichtskönner Pofalla und richte mich auch an ihn: ich kann deine Visage nicht mehr sehen.


Was Pofalla damit jetzt zu tun haben soll, erschließt sich mir irgendwie nicht.


Wieso sollte es erstattet werden? Es handelt sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Somit erfolgt keine Erstattung.

Wieso meinst du, dass das IRE Berlin-Hamburg-Ticket eine erheblich ermäßigte Fahrkarte im Sinne der Fahrgastrechte ist? Es gibt für 19,90 Euro ja auch Sparpreise, für die die FGR in vollem Unfang gelten. Das ist eine andere Hausnummer als so manches Länderticket für 7 Euro pro Person.
Fazit: ICE-Ticket kaufen und zur Erstattung einreichen.

Gruß, Ludo

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

Bremer, Bremen, Sonntag, 07.10.2018, 19:27 (vor 2028 Tagen) @ Ludo

Bei diesem IRE-Ticket handelt es sich weder um ein normales NV-Ticket noch um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte.

Die Bahn hat das geschickt gemacht: Hier wird ein Ticket für ein genaues Produkt erworben - nämlich nur für den IRE. In keinem anderen Zug ist das gültig und man bekommt für ein gekauftes ICE-Ticket auch nur das IRE-Ticket erstattet.

Wurde auch alles schon ausführlich auf Twitter diskutiert.

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

Hansjörg, Sonntag, 07.10.2018, 19:30 (vor 2028 Tagen) @ Bremer

Das ist ja ein Ding. Weiß der Kunde das? Wahrscheinlich nicht. Ich fahre dann mit absoluten Gammelwagen ohne 1. Klasse und Klima durch die Gegend. Wenn denn was fährt. Der IRE ist in dabei in einigen Bundesländern eine ganz normale NV Gattung. Sachen gibt's. Steht das so in den BB?

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

Bremer, Bremen, Sonntag, 07.10.2018, 19:38 (vor 2028 Tagen) @ Hansjörg

Der IRE ist in dabei in einigen Bundesländern eine ganz normale NV Gattung.

Das ist korrekt. Allerdings wird wie gesagt kein normales Ticket verkauft, sondern nur das spezielle Produkt:

[image]

Und dieses ist eben nur beim IRE Hamburg-Berlin gültig.

Selbst im RIS steht bei einem Ausfall dieses IRE das nur das IRE-Ticket erstattet wird, nicht jedoch das ersatzweise gekaufte Ticket.

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

JanZ, HB, Sonntag, 07.10.2018, 19:41 (vor 2028 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von JanZ, Sonntag, 07.10.2018, 19:43

Das ist ja ein Ding. Weiß der Kunde das? Wahrscheinlich nicht. Ich fahre dann mit absoluten Gammelwagen ohne 1. Klasse und Klima durch die Gegend. Wenn denn was fährt. Der IRE ist in dabei in einigen Bundesländern eine ganz normale NV Gattung. Sachen gibt's. Steht das so in den BB?

Tut es: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/regio_2018/mdb_279775_aktionsangebote_der... ab S. 189. Ein bisschen rätselhaft finde ich den Verweis auf Art. 16 der VO 1371/2007, denn da werden keinerlei Ansprüche definiert, sondern es geht um Gepäckaufgabe.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

bahn.patient, Sonntag, 07.10.2018, 21:51 (vor 2028 Tagen) @ JanZ

Ich verwette ein ICE-Ticket HH-B und zurück, dass die Klausel nach BGB unwirksam ist. Eine „erhebliche Ermäßigung“ setzt denklogisch voraus, dass es Tickets zum nicht erheblich ermäßigten Preis für dasselbe Produkt gibt, für das die FGR uneingeschränkt gelten. Ansonsten könnte Flixtrain ja auch argumentieren, ihre Tickets seien „erheblich ermäßigt“, weil günstiger als DB-Tarif auf derselben Strecke, und mit dieser Argumentation die FGR insgesamt ausschließen. Was die DB beim IRE-Ticket Hamburg-Berlin versucht, ist ein klassisches Umgehungsgeschäft und deshalb unwirksam.

Aber, wie schon neulich bzgl. gestückelter internationaler Tickets festgestellt: Es müsste halt mal jemand einklagen, und eine gerichtliche, insbesondere höchstrichterliche Klärung, durch die Rechtssicherheit geschaffen würde, wird die DB hier aus guten unternehmerischen Gründen vermeiden.

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 22:00 (vor 2028 Tagen) @ bahn.patient
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 07.10.2018, 22:00

Ich verwette ein ICE-Ticket HH-B und zurück, dass die Klausel nach BGB unwirksam ist. Eine „erhebliche Ermäßigung“ setzt denklogisch voraus, dass es Tickets zum nicht erheblich ermäßigten Preis für dasselbe Produkt gibt, für das die FGR uneingeschränkt gelten.

Gibt es - das ist der Flexpreis PK C. Übrigens ist die Klausel erheblich ermäßigt ja aus der EVO, die als Lex Spezialis über dem BGB stehen dürfte.

Ansonsten könnte Flixtrain ja auch argumentieren, ihre Tickets seien „erheblich ermäßigt“, weil günstiger als DB-Tarif auf derselben Strecke, und mit dieser Argumentation die FGR insgesamt ausschließen.

Flixtrain ist kein Nahverkehr, der IRE - zumindest nach DB-Lesart - schon. Das wäre aus meiner Sicht aber durchaus ein Ansatzpunkt um das IRE-Ticket aus der "erheblich ermäßigt"-Nummer "rauszuklagen". Das wäre dann aber eine Klausel, die unwirksam wären, weil die Bedingungen nach EVO nicht erfüllt sind - mit dem BGB hat das nix zu tun ;-)

--
Weg mit dem 4744!

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

bahn.patient, Sonntag, 07.10.2018, 23:02 (vor 2028 Tagen) @ JeDi

Übrigens ist die Klausel erheblich ermäßigt ja aus der EVO, die als Lex Spezialis über dem BGB stehen .

Aber was als „erheblich ermäßigt“ deklariert wird, regelt die EVO eben gerade nicht. Dort heißt es nur, dass in den Beförderungsbedingungen (und das sind AGB, deshalb BGB) darauf hinzuweisen ist, das ein Angebot als „erheblich ermäßigt“ gilt.

Flixtrain ist kein Nahverkehr, der IRE - zumindest nach DB-Lesart - schon. Das wäre aus meiner Sicht aber durchaus ein Ansatzpunkt um das IRE-Ticket aus der "erheblich ermäßigt"-Nummer "rauszuklagen". Das wäre dann aber eine Klausel, die unwirksam wären, weil die Bedingungen nach EVO nicht erfüllt sind - mit dem BGB hat das nix zu tun ;-)

Was Nahverkehr ist und was nicht, ist letztlich eine willkürliche Entscheidung des Eisenbahnunternehmens. Vgl. den HKX, der zeitweise als PK C fuhr. Ohnehin ist Paragraph 5 Satz 2 EVO nicht auf den Nahverkehr beschränkt, oder übersehe ich etwas?

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

Giovanni, Sonntag, 07.10.2018, 23:10 (vor 2028 Tagen) @ bahn.patient

Flixtrain ist kein Nahverkehr, der IRE - zumindest nach DB-Lesart - schon. Das wäre aus meiner Sicht aber durchaus ein Ansatzpunkt um das IRE-Ticket aus der "erheblich ermäßigt"-Nummer "rauszuklagen". Das wäre dann aber eine Klausel, die unwirksam wären, weil die Bedingungen nach EVO nicht erfüllt sind - mit dem BGB hat das nix zu tun ;-)


Was Nahverkehr ist und was nicht, ist letztlich eine willkürliche Entscheidung des Eisenbahnunternehmens. Vgl. den HKX, der zeitweise als PK C fuhr. Ohnehin ist Paragraph 5 Satz 2 EVO nicht auf den Nahverkehr beschränkt, oder übersehe ich etwas?

Nahverkehr ist in den AEG und in der EU-Verordnung definiert. Der IRE Berlin-Hamburg erfüllt diese Definition nicht.
§5 Satz 2 EVO bezieht sich auf §17 - und §17 bezieht sich auf den Nahverkehr.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

markw, Montag, 08.10.2018, 09:23 (vor 2027 Tagen) @ bahn.patient

Aber, wie schon neulich bzgl. gestückelter internationaler Tickets festgestellt: Es müsste halt mal jemand einklagen, und eine gerichtliche, insbesondere höchstrichterliche Klärung, durch die Rechtssicherheit geschaffen würde, wird die DB hier aus guten unternehmerischen Gründen vermeiden.

Vielleicht würde es schon mal helfen, wenn jemand ein Verfahren über https://soep-online.de/ führt. Das ist erheblich günstiger.

Denkfehler - es gibt keine Erstattung

Lumi25, Sonntag, 07.10.2018, 19:42 (vor 2028 Tagen) @ Hansjörg

Das ist halt typisch DB AG. Von der Produktunterscheidung sind die schon lange weg. Normalerweise müsste man den Zug Eilzug oder D-Zug nennen damit der Kunde eine klare Unterscheidung hat.

Für die DB AG natürlich ein lohnendes Geschäft die IRE-Fahrkarte einzutauschen gegen eine kurzfristig gekaufte ICE-Fahrkarte wo der Fahrgast den Differenzbetrag zahlen soll. Das macht der Kunde höchstens ein mal mit und fährt danach lieber Flixbus oder gleich mit dem Auto.

Mindestens Hotel/Ersatzbeförderung

Frecciarossa, Sonntag, 07.10.2018, 20:22 (vor 2028 Tagen) @ Bremer

Das ist eine zumindest umstrittene Auslegung, denn die Trennlinie wird sonst gerne über die Geltung der DB-Beförderungsbedingungen gezogen.

Aber selbst wenn das so Bestand hätte, käme die DB nicht mit einer bloßen Erstattung der IRE-Fahrkarte davon. Der Fahrgast hätte bei Zugausfall wenigstens Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Hotel, da es sich um die letzte Verbindung des Tages handelte.

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:03 (vor 2028 Tagen) @ Ludo

Wieso meinst du, dass das IRE Berlin-Hamburg-Ticket eine erheblich ermäßigte Fahrkarte im Sinne der Fahrgastrechte ist?

Es ist im Tarif als solche definiert. Eine andere Begründung für eine erheblich ermäßigte Fahrkarte gibt es nicht.

--
Weg mit dem 4744!

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

Lumi25, Sonntag, 07.10.2018, 19:36 (vor 2028 Tagen) @ rainman51

Wieso sollte es erstattet werden? Es handelt sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Somit erfolgt keine Erstattung.


Das lässt sich leicht von der gemütlichen Couch von zu Hause aus sagen. Dieser IRE ist ein eigenwirtschaftlicher Zug. Bei DB Regio würde man die Fahrkarte in anderen Zügen vielleicht akzeptieren aber bei Privatbahnen im SPNV wäre ich mir nicht so sicher.

Jetzt die Frage wie kommt man von Hamburg nach Berlin im SPNV ohne eine Privatbahn nutzen zu müssen?

Über Rostock?

Diese Mehrfahrzeit stünde in keinem Verhältnis aus meiner Sicht von daher gibt es nur die Alternative EC oder ICE.


Anders sieht das beim früheren HKX aus wo eine Zeit lang das SWT gegolten hat. Ist der HKX ausgefallen müssten die SWT-Kunden eben mit dem Nahverkehr von Hamburg bis Köln fahren.

Wer eine HKX-Fahrkarte hatte konnte dagegen den IC der DB AG nutzen. Die Kosten dafür hat dann HKX übernommen.

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

Bremer, Bremen, Sonntag, 07.10.2018, 19:40 (vor 2028 Tagen) @ Lumi25

Auch bei DB Regio wird die Fahrkarte nicht akzeptiert. Nur im IRE selbst, da es ein spezielles Ticket ist (s. o.).

Erheblich ermäßigte Fahrkarte

Lumi25, Sonntag, 07.10.2018, 19:43 (vor 2028 Tagen) @ Bremer

Habe es gelesen und genau damit vergrault man die Kunden wieder.

Alternatives Beförderungsmittel.

martarosenberg, Sonntag, 07.10.2018, 21:20 (vor 2028 Tagen) @ rainman51

Wieso sollte es erstattet werden? Es handelt sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Somit erfolgt keine Erstattung.

Aber Beförderung mit einem alternativen Verkehrsmittel oder Hotelübernachtung muss dann gewährt werden.

Was heißt das praktisch genau?

Gast, Montag, 08.10.2018, 11:26 (vor 2027 Tagen) @ martarosenberg

Wenn ich die EU-Verordnung und die auf der DB-Seite formulierten Fahrgastrechte lese und wörtlich nehme, komme ich zu folgendem Schluß:
- Ein Anspruch, mit einem höherwertigen Zug weiterzufahren, besteht - falls die Einstufung, daß IRE-Fahrscheine „erheblich ermäßigt“ sind, 22,40-Fahrscheine München-ICE-Berlin-IRE-Salzwedel dagegen nicht, korrekt ist - nicht.
- In der EU-Verordnung, nicht aber im DB-Text wird ein Anspruch auf Weiterbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen - also auf jeden Fall am nächsten Tag im IRE - formuliert.
- Wenn die Bahn keine Ersatzbeförderung anbietet, also eine anderweitige Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich ist (was ja auch z.B. der Fall ist, wenn eine vorläufige Bezahlung einer ICE-Fahrkarte verlangt wird und der Fahrgast dafür nicht genug Geld dabei hat), gestehen sowohl EU-Verordnung als auch DB-Text eine Hotelübernachtung zu. Die EU-Verordnung sieht zudem noch ein kostenloses Abendessen am Berliner Einstiegsbahnhof vor. Der DB-Text würde alternativ z.B. auch eine Weiterfahrt mit Taxi+Bus (bis 80 Euro Kosten) ermöglichen.

Sinnvoll wäre das ja alles nicht gerade, aber wenn das so stimmt und ausreichend viele Fahrgäste auf der Übernachtung bestehen würden, würde das jedenfalls einen gewissen Druck in Richtung einer sinnvolleren Lösung ausüben.

Zusätzliche ICE-Fahrkarten werden erstattet!

JumpUp, Sonntag, 07.10.2018, 19:50 (vor 2028 Tagen) @ RenateMD

Auf Twitter haben sich zwei Personen gemeldet, deren IRE ausgefallen ist. Sie haben ihre nachträglich gekaufte ICE-Fahrkarte vollständig durch das SC FGR erstattet bekommen!

Dann kannte der Mitarbeiter die BB dieses Tickets nicht...

Bremer, Bremen, Sonntag, 07.10.2018, 19:55 (vor 2028 Tagen) @ JumpUp

- kein Text -

Dann kannte der Mitarbeiter die BB dieses Tickets nicht...

JumpUp, Sonntag, 07.10.2018, 20:06 (vor 2028 Tagen) @ Bremer

DB Facebook und co verneinen dies aus - aber das SC FGR scheint im Sinne der Kunden zu agieren!

Dann kannte der Mitarbeiter die BB dieses Tickets nicht...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:04 (vor 2028 Tagen) @ JumpUp

DB Facebook und co verneinen dies aus

Nö, laut DB-Twitter wird erstattet.

--
Weg mit dem 4744!

Linknachreichung

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:10 (vor 2028 Tagen) @ JeDi

BB vs. Fahrgastrechte - Definition "erheblich ermäßigt"?

Murrtalbahner, Sonntag, 07.10.2018, 21:46 (vor 2028 Tagen) @ Bremer

Seit wann können Beförderungsbedingungen eines möchtegern Verkehrsunternehmens die EU-Fahrgastrecht außer Kraft setzen?!

Das mit dem "erheblich ermäßigt" sehe ich jetzt auch erstmal nicht als Gottgegeben an. Was ist denn "erheblich ermäßigt? Warum soll 19,90 Euro statt 53,10 Euro erheblich ermäßigt sein = keine Ersatzbeförderung, 19,90 Euro statt 157 Euro aber nicht?

In einem anderen Fall (Fahrgastrechte Flixtrain) war folgende Situation: Fahrkarte 5 Euro, Zugausfall, Ersatzangebot Bus und 5h mehr Zeitaufwand, Nahverkehr nicht möglich, IC nicht möglich, ICE-Fahrkarte 122 Euro. Das EBA meinte, dass eine Durchsetzung der FGR nicht möglich ist, da die Differenz zwischen Originalticket und Ersatzbeförderung zu groß sei. Auf die Frage, was denn dann eine vertretbare Alternative gewesen wäre, ist das EBA nicht mehr eingegangen, da Flixtrain eingelenkt und überwiesen hat.

Daher die Frage: Kann der Fahrgast dafür "bestraft" werden, wenn ein EVU ein sehr günstiges Ticket anbietet (IRE 19,90, Flixtrain 5 Euro, Netztickets mal ausgenommen) und die Leistung dann nicht erbringen kann/will? Wer muss dann den erheblichen Mehraufwand tragen? EVU oder Fahrgast? Letzteres kann eigentlich nicht die Antwort sein. Wer trägt eine rechtsverbindliche Definition von "erheblich ermäßigt"? Der IRE-Fahrpreis ist es in meinen Augen definitiv nicht weil es viel krassere Ermäßigungen gibt!

BB vs. Fahrgastrechte - Definition "erheblich ermäßigt"?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:57 (vor 2028 Tagen) @ Murrtalbahner
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 07.10.2018, 21:58

Seit wann können Beförderungsbedingungen eines möchtegern Verkehrsunternehmens die EU-Fahrgastrecht außer Kraft setzen?!

Nein, aber der nationale Gesetzgeber kann das erlauben. Das hat er in §5 EVO getan.

--
Weg mit dem 4744!

BB vs. Fahrgastrechte - Definition "erheblich ermäßigt"?

Giovanni, Sonntag, 07.10.2018, 22:07 (vor 2028 Tagen) @ JeDi

Seit wann können Beförderungsbedingungen eines möchtegern Verkehrsunternehmens die EU-Fahrgastrecht außer Kraft setzen?!


Nein, aber der nationale Gesetzgeber kann das erlauben. Das hat er in §5 EVO getan.

Im konkreten Fall greift der $5 aber nicht, da es kein reines Nahverkehrsticket ist.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Ersatzbeförderung Flix

MC_Hans, 8001376, Sonntag, 07.10.2018, 23:11 (vor 2028 Tagen) @ Giovanni

Seit wann können Beförderungsbedingungen eines möchtegern Verkehrsunternehmens die EU-Fahrgastrecht außer Kraft setzen?!


Nein, aber der nationale Gesetzgeber kann das erlauben. Das hat er in §5 EVO getan.


Im konkreten Fall greift der $5 aber nicht, da es kein reines Nahverkehrsticket ist.


Na wie ist es denn jetzt bei Flix, vielleicht hat jemand Erfahrungen:

Werden Tickets erstattet, die man bei Verspätung auf eigene Faust kauft, um einen DB-Zug nutzen zu können? Wenn ja, über SC FGR oder Flix direkt?

Es gibt ja folgenden Passus bei flixtrain.de:

Wird dem Fahrgast mitgeteilt, dass der Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde erreicht wird, hat dieser folgende Rechte:

Beförderung zum Reiseziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl). Dazu zählt auch eine Ersatzbeförderung, wenn der Zug festsitzt und der Bahnbetrieb unterbrochen ist.

Ersatzbeförderung Flix

Murrtalbahner, Montag, 08.10.2018, 00:01 (vor 2028 Tagen) @ MC_Hans

Na wie ist es denn jetzt bei Flix, vielleicht hat jemand Erfahrungen:

Werden Tickets erstattet, die man bei Verspätung auf eigene Faust kauft, um einen DB-Zug nutzen zu können? Wenn ja, über SC FGR oder Flix direkt?

Es gibt ja folgenden Passus bei flixtrain.de:

Wird dem Fahrgast mitgeteilt, dass der Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 1 Stunde erreicht wird, hat dieser folgende Rechte:

Beförderung zum Reiseziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt (oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl). Dazu zählt auch eine Ersatzbeförderung, wenn der Zug festsitzt und der Bahnbetrieb unterbrochen ist.


FGR einreichen direkt bei Flix, weil das SC FGR nicht dafür zuständig ist. In meinem konkreten Fall hat man sich aber geweigert das auszuzahlen mit der Begründung, man habe mir ja eine Alternative angeboten (12 Uhr ZOB statt 14:45 Uhr Ostbahnhof). Erst übers EBA und auch nur mit ganz kurioser Entschuldigung von Flix. Keine Ahnung ob die das immer so machen.

Ersatzbeförderung Flix

rheinbahn95, Düsseldorf, Montag, 08.10.2018, 06:36 (vor 2028 Tagen) @ Murrtalbahner

Wenn man dem EBA-Jahresbericht glaubt, dann ist das bei Flix, zumindest im Busverkehr, manchmal so eine Sache mit der richtigen Entschädigung

Früher zu fahren kann nicht verlangt werden.

martarosenberg, Montag, 08.10.2018, 15:55 (vor 2027 Tagen) @ Murrtalbahner
bearbeitet von martarosenberg, Montag, 08.10.2018, 15:55

FGR einreichen direkt bei Flix, weil das SC FGR nicht dafür zuständig ist. In meinem konkreten Fall hat man sich aber geweigert das auszuzahlen mit der Begründung, man habe mir ja eine Alternative angeboten (12 Uhr ZOB statt 14:45 Uhr Ostbahnhof).

Früher zu fahren kann von Dir aber nicht verlangt werden um Deine Rechte zu wahren.

Ebensowenig kann für die Wahrung der FGR verlangt werden, dass Du Dich vor Abfahrt nochmal informierst, SMS nachschaust, Emails liest.

Gehst Du zum Bf und stellst dann fest, dass die Verspätung am Ziel mindestens 60 Minuten beträgt, greifen die FGR, die von Gesetzes Wegen ja eine Ersatzbeförderung (mit ggf. gedeckelten Kosten -- beim NV ja interessanterweise ohne Deckelung, d.h. wenn die Bahn auf dem Standpunkt steht der IRE sei NV dann kann sie nicht sagen, die Ersatzbeförderung sei zu teuer gewesen) oder eine Hotelübernachtung vorsehen, zzgl. Verspätungsentschädigung.

Ist ja auch richtig so.

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 07.10.2018, 20:34 (vor 2028 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 07.10.2018, 20:35

Gegen den Ausfall der letzten Verbindung des Tages, kommt man nicht an. Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.

--
[image] #FreeAssange

Was spricht dagegen?

Proeter, Sonntag, 07.10.2018, 20:56 (vor 2028 Tagen) @ Berlin-Express

Gegen den Ausfall der letzten Verbindung des Tages, kommt man nicht an. Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.

Das sehe ich genauso. Könnte evtl. jemand von denen, die weiter oben die These vertreten haben, dass grundsätzlich keine Ersatzbeförderung in Frage kommt, erklären, warum das hier anders sein sollte?
Dies ist ja ein gewöhnliches Fahrgastrecht, das von Gesetzes wegen gilt und nicht ausgeschlossen werden kann. Und dieses Recht gilt sogar bei einem SWT oder Länderticket.

Was spricht dagegen?

JanZ, HB, Sonntag, 07.10.2018, 21:08 (vor 2028 Tagen) @ Proeter

Gegen den Ausfall der letzten Verbindung des Tages, kommt man nicht an. Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.


Das sehe ich genauso. Könnte evtl. jemand von denen, die weiter oben die These vertreten haben, dass grundsätzlich keine Ersatzbeförderung in Frage kommt, erklären, warum das hier anders sein sollte?
Dies ist ja ein gewöhnliches Fahrgastrecht, das von Gesetzes wegen gilt und nicht ausgeschlossen werden kann. Und dieses Recht gilt sogar bei einem SWT oder Länderticket.

Vermutlich, dass Art. 16 der VO (also der im Kapitel IV, man muss erst mal darauf kommen, dass es die Artikelnummern mehrfach gibt …) „vergleichbare Beförderungsbedingungen“ verlangt, was natürlich einer Interpretation bedarf.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Was spricht dagegen?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:09 (vor 2028 Tagen) @ JanZ

Gegen den Ausfall der letzten Verbindung des Tages, kommt man nicht an. Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.


Das sehe ich genauso. Könnte evtl. jemand von denen, die weiter oben die These vertreten haben, dass grundsätzlich keine Ersatzbeförderung in Frage kommt, erklären, warum das hier anders sein sollte?
Dies ist ja ein gewöhnliches Fahrgastrecht, das von Gesetzes wegen gilt und nicht ausgeschlossen werden kann. Und dieses Recht gilt sogar bei einem SWT oder Länderticket.


Vermutlich, dass Art. 16 der VO (also der im Kapitel IV, man muss erst mal darauf kommen, dass es die Artikelnummern mehrfach gibt …) „vergleichbare Beförderungsbedingungen“ verlangt, was natürlich einer Interpretation bedarf.

Nichtsdestotrotz ist ja auch in den BBPV die Weiterbeförderung bei Ausfall des letzten Zuges (das kann durchaus auch der einzige sein) geregelt.

--
Weg mit dem 4744!

Was spricht dagegen?

TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 07.10.2018, 21:10 (vor 2028 Tagen) @ Proeter

Eine Fahrkarte zu verkaufen, die nur in einem Zug gilt, diesen Zug ausfallen zu lassen, und das offenbar ständig, ist in meinen Augen schwerer, gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB. Ich sehe hier die Voraussetzungen genauso wie bei Online-Handel (Ware erhalten, nicht bezahlt - bzw. bezahlt, Ware nicht erhalten) als gegeben an.

19,90 € einfache Fahrt anstelle 53,10 € ist sicherlich preis ermäßigt, allerdings gilt das ja eigentlich für 19,90 € Sparpreise auch.

greetings

Heiko

Was spricht dagegen?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:12 (vor 2028 Tagen) @ TRAXXP160DE

Eine Fahrkarte zu verkaufen, die nur in einem Zug gilt, diesen Zug ausfallen zu lassen, und das offenbar ständig, ist in meinen Augen schwerer, gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB. Ich sehe hier die Voraussetzungen genauso wie bei Online-Handel (Ware erhalten, nicht bezahlt - bzw. bezahlt, Ware nicht erhalten) als gegeben an.

Es wird unproblematisch im Reisezentrum erstattet. Wo siehst du den Betrug genau?

19,90 € einfache Fahrt anstelle 53,10 € ist sicherlich preis ermäßigt, allerdings gilt das ja eigentlich für 19,90 € Sparpreise auch.

Nein, da keine Nahverkehrsfahrscheine (nur da gibts erheblich ermäßigte Fahrscheine überhaupt) und nicht im Tarif geregelt.

--
Weg mit dem 4744!

Was spricht dagegen?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 08.10.2018, 00:42 (vor 2028 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Alibizugpaar, Montag, 08.10.2018, 00:45

Frage zu diesen Details: Sollte der Bahntarif eigentlich für alle Normalkunden verständlich sein oder doch nur Futter für eine Diskussionsplattform von Experten liefern?

Will sagen, solche Spitzfindigkeiten verstehen die akut betroffenen Bahnkunden auf dem Bahnsteig doch gar nicht.

Und ganz schlimm ist dann im weiteren Verlauf, wenn die Vorschriften in den AGB das eine sagen, es im Alltag von den Zugpersonalen dann ganz anders gelebt wird (ok, steigen sie mal ein) und beim nächsten Mal dann vielleicht doch wieder nicht klappt (nee, das ist hier nicht gültig).

Ich erinnere an meinen Bericht zu Erlebnissen mit den angeblich strengen Regelungen bei Zugbindungstickets, die von Zubs wie Flexkarten gesehen werden.

Da kommt sich der Kunde doch vor wie im Irrenhaus, und zwar geschlossene Abteilung. Wir kennen ja auch zur Genüge Berichte, wo über diverse Kommunikationskanäle zur DB (Telefon, Post, Email, Twitter, Community und wie sie alle heißen) ganz unterschiedlich entschieden wird. Wie oft hieß es hier schon unter der Hand wie als Geheimtipp "Nee, lass das, wende dich lieber an so und so, die regeln das."

Was ist das für ein andauernder elender Schrott???

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was spricht dagegen?

worfie, Montag, 08.10.2018, 05:45 (vor 2028 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von worfie, Montag, 08.10.2018, 05:47

Und ganz schlimm ist dann im weiteren Verlauf, wenn die Vorschriften in den AGB das eine sagen, es im Alltag von den Zugpersonalen dann ganz anders gelebt wird (ok, steigen sie mal ein) und beim nächsten Mal dann vielleicht doch wieder nicht klappt (nee, das ist hier nicht gültig).

Das kommt davon, wenn der komplette (Bahn-)Verkehr komplett herhackstückselt wird, sowohl von der Organisation als auch von den Tarifgrundlagen her. Dann bist du in einem Zug und darfst dich teilweise im gleichen Zug mit Tarifsystemen von drei-vier verschiedenen Verbünden, dem DB-Tarif, dem SCIC-Tarif und wenns hoch kommt noch mit irgendwelchen obskuren Sonderangeboten, die nur mit Schokoladen-Creme, die man mit bei Fastfood-Tempeln erworbenen Gutscheinen an bestimmten Sonnenständen an Tagen, an denen der FC Bayern nicht verloren hat, bei bestimmten Discountern zu erwerben sind, rumschlagen.

Und wenn noch zwei Drittel der Anstrengungen im Bahnverkehr darauf verwendet werden, um sich neue Tarife, Powerpoint-Präsentationen und Hochglanzprospekte mit Stock-Fotos auszudenken, ja... Dann landet man früher oder später bei solchen Diskussionen wie dieser hier.

Ein anderes Beispiel, dass jetzt mit dem IRE wenig zu tun hat. Zu meinen Arbeiszeiten in Deutschland (liegt jetzt schon etwas länger zurück), war ich oft in einer Region tätig, wo zwei verschiedene Verbünde tätig waren. Einer war raumbasiert mit Tarifringen, ein anderer entfernungsbasiert mit Preisstufen. Die Politik hat aber erkannt (oho!), dass es besser ist, irgendwie miteinander zu kooperieren, um die Fahrgäste nicht gänzlich aufs PKW zu verscheuchen. Aber wie kriegt man zwei unterschiedliche Tarifsysteme zusammen? Verbund A bietet z.B. ermässigte Anschlussfahrkarten an, wenn man mal über den Ringbereich seiner Zeitkarte hinaus fahren will. Verbund B mit seinen "Start - Ziel"-Fahrkarten hat das nicht gemacht. Als Ziel stand auf den Karten aber dann "Verbund A, Ring X" als Ziel. Und wenn man jetzt mal einmal zu einem Ziel in Ring Y will? Kann man dann auch einfach eine Anschlussfahrt vom Verbund A kaufen? Das Ticket wurde ja schliesslich vom Verbund B ausgestellt.

Tja, die Beförderungsbedingungen beider Tarife waren aber so schwammig formuliert, dass daraus nicht hervor ging, ob diese Konstellation jetzt erlaubt oder unerwünscht ist. Eine entsprechende Arbeitsanweisung gab es zu der Zeit auch nicht. Ein Kollege hat dann mal irgendwann bei der entsprechenden Fachabteilung des Verbunds A angerufen, um dort anzufragen, wie diese spezielle Kombination denn gedacht sei. So kam es dann, dass wir als Zugpersonal vom Verbund folgende Antwort bekommen haben: "Fragen Sie das Zugpersonal, die werden das wissen."

Da kommt sich der Kunde doch vor wie im Irrenhaus, und zwar geschlossene Abteilung.

Als Mitarbeiter kommst du dir da beizeiten auch nicht viel anders vor.

Die ganz große Keule also?

Destear, Berlin, Sonntag, 07.10.2018, 23:02 (vor 2028 Tagen) @ TRAXXP160DE

Eine Fahrkarte zu verkaufen, die nur in einem Zug gilt, diesen Zug ausfallen zu lassen, und das offenbar ständig, ist in meinen Augen schwerer, gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB. Ich sehe hier die Voraussetzungen genauso wie bei Online-Handel (Ware erhalten, nicht bezahlt - bzw. bezahlt, Ware nicht erhalten) als gegeben an.

Dann führe doch mal den argumentativen Nachweis für den Vermögensschaden und den Vorsatz bzw. die Bereicherungsabsicht.

19,90 € einfache Fahrt anstelle 53,10 € ist sicherlich preis ermäßigt, allerdings gilt das ja eigentlich für 19,90 € Sparpreise auch.

greetings

Heiko

Ist ja auch richtig so.

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:04 (vor 2028 Tagen) @ Berlin-Express

Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung

...bis 80 EUR. Sollte im IC klappen, im ICE eher nicht.

oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.

--
Weg mit dem 4744!

Ist ja auch richtig so.

Giovanni, Sonntag, 07.10.2018, 22:06 (vor 2028 Tagen) @ JeDi

Entweder Zahlung einer Ersatzbeförderung

...bis 80 EUR. Sollte im IC klappen, im ICE eher nicht.

oder Hotelübernachtung(en) bis zum nächsten IRE.

Die 80€-Grenze hat der Gesetzgeber nur für Nahverkehrsfahrscheine festgelegt. Da der IRE weder die Nahverkehrs-Definition nach AEG, noch nach EU-VO erfüllt, ist es fraglich ob diese Grenze gültig ist. Wobei die Diskussion über die Grenze dann eh hinfällig ist, da die Einschränkungen für erheblich ermäßige Fahrkarten nur bei reinen Nahverkehrstickets zulässig wäre...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Aber warum überhaupt Vorauslage?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 08.10.2018, 00:30 (vor 2028 Tagen) @ JumpUp

Ich finde es mehr als anmaßend, daß von dem Kunden einfach mal so verlangt wird den Flexpreis auszulegen. Wenn der IRE zurück auch ausfällt, was zahlt dann eine ganze Familie für den Spaß?

Da sollen die ICE-Zugbegleiter gefälligst den IRE-Fahrschein knippsen und meinetwegen ein Scan von dem Fahrschein machen, damit die 100.000 DB-Töchter das später untereinander bis zum umkippen hin und her verwalten können.

Die Bahn baut sich mit sowas doch wieder nur selber das schlechte Image aus, unter dem sie leidet.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Aber warum überhaupt Vorauslage?

Giovanni, Montag, 08.10.2018, 09:20 (vor 2027 Tagen) @ Alibizugpaar

Ich finde es mehr als anmaßend, daß von dem Kunden einfach mal so verlangt wird den Flexpreis auszulegen. Wenn der IRE zurück auch ausfällt, was zahlt dann eine ganze Familie für den Spaß?

Unterbringung oder Ersatzbeförderung sind Sache von Verkehrsunternehmen und Stationsbetreiber. Nirgendwo in der Fahrgastrechteverordnung ist geregelt, dass der Fahrgast dafür zwingend in Vorleistung gehen müsste - und nirgendwo in der Fahrgastrechteverordnung ist geregelt, dass die Unternehmen mehrere Wochen Zeit zur Erstattung von Auslagen hätten...

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Aber warum überhaupt Vorauslage?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 08.10.2018, 10:08 (vor 2027 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Alibizugpaar, Montag, 08.10.2018, 10:09

Nur verlangt die Bahn von den Kunden eben doch den extra Fahrscheinerwerb. Unser Kollege JeDi hat ja die DB-Antwort für uns weiter oben verlinkt. Wer weiß schon, welche unterschiedlichen Infos gestrandete IRE-Kunden am Servicepoint, Fahrkartenschalter, Internet oder direkt beim Zub an der Zugtür bekommen.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Fleißig buchen und Hotelübernachtung nutzen

martarosenberg, Montag, 08.10.2018, 16:09 (vor 2027 Tagen) @ RenateMD

damit das betreffende DB-Unternehmen wegen des Kostendrucks merkt dass was schief läuft ;).

Ersatzbeförderung mit anderen DB-Zügen könnten die ja intern wieder ausgleichen da am Ende doch der selbe Konzern.

Oder Ersatzbeförderung mit nicht-DB-Transportmittel; Flixbus z.B.

Und natürlich auch die Verspätungsentschädigung mit dranhängen.

Fleißig buchen und Hotelübernachtung nutzen

Murrtalbahner, Montag, 08.10.2018, 17:40 (vor 2027 Tagen) @ martarosenberg

...was zur Folge hätte, dass das Angebot mangels Wirtschaftlichkeit eingestellt wird.

Fleißig buchen und Hotelübernachtung nutzen

Frecciarossa, Montag, 08.10.2018, 18:57 (vor 2027 Tagen) @ Murrtalbahner

Wenn die Verbindung ohne ständige Zugausfälle nicht wirtschaftlich darstellbar ist, ist es auch nicht schade darum.

Fleißig buchen und Hotelübernachtung nutzen

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 09.10.2018, 08:02 (vor 2026 Tagen) @ Murrtalbahner

...was zur Folge hätte, dass das Angebot mangels Wirtschaftlichkeit eingestellt wird.

Was ist für den Fahrgast ärgerlicher? Einen vermeintlich günstigen Zug zu finden, zu buchen, und dann festzustellen, er fährt gar nicht, mit allen damit verbundenen Konsequenzen und Scherereien oder ein solches Angebot gar nicht erst zu finden? Von A nach B kommt er in beiden Fällen nicht problemlos, im zweiteren Fall geht er aber auch gar nicht erst davon aus.

Ehrlichkeit bevorzugende Grüße
der Colaholiker

--
[image]

Sammelantwort, Danke :-)

RenateMD, Dienstag, 09.10.2018, 21:41 (vor 2026 Tagen) @ RenateMD

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten und für die Diskussion über die Paragrafen, ich habe tatasächlich doch nicht alle gekannt!
Danke auch dafür, dass sich wirklich niemand an meiner zugegebenermaßen rabiaten Wortwahl ereifert hat, die durchaus in dem Moment nicht sehr abgewogen war!

Zur Info, wen es interessiert: meine Freundin ist abends noch angekommen, musste jedoch ein ICE-Ticket nachlösen und wird es jetzt beim Servicecenter einreichen.
Ich denke, dass das Ergebnis für alle durchaus interessant ist und werde mich melden, sobald es einen Antwort gegeben haben wird.

Ganz lieben Dank &
Liebe Grüße

Renate

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum