? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen. (Allgemeines Forum)
martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 13:01 (vor 2255 Tagen)
Moin,
ich sammle erfahrene Verspätungen um sie dann am Ende der Gültigkeit meiner Zeitkarte gesammelt einzusenden.
Nun frage ich mich gerade: Sollte ich ggf. zwischendurch schonmal einen Schwung einreichen, um nicht am Ende eine Jahresfrist überschritten zu haben? Gilt für die Jahresfrist meine Einreichung, oder praktisch der zeitpunkt, zu dem das Servicecenter Fahrgastrechte dann die Bearbeitung durchführt?
Gibt es schon Erfahrungen hier zum thema späten Einreichens von Entschädigungsansprüchen?
Gruß!
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
musicus, Freitag, 23.02.2018, 13:08 (vor 2255 Tagen) @ martarosenberg
Ich rate dringend zu überpünktlicher Einreichung ans SC FGR! Sollten Originalbelege beiliegen oder höhere Beträge im Spiel sein, durchaus auch per eingeschriebenem Brief, um zumindest so was ähnliches wie einen Zustellungsnachweis in der Hand zu haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass es zu mysteriösen Zeit-Raum-Verkrümmungen kommt, die sich dann auf den Erstattungsbescheiden niederschlagen.
Die Erfahrung zeigt, dass das SC FGR nicht immer korrekt und zuverlässig arbeitet.
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
Frecciarossa, Freitag, 23.02.2018, 13:16 (vor 2255 Tagen) @ musicus
Ich rate dringend zu überpünktlicher Einreichung ans SC FGR! Sollten Originalbelege beiliegen oder höhere Beträge im Spiel sein, durchaus auch per eingeschriebenem Brief, um zumindest so was ähnliches wie einen Zustellungsnachweis in der Hand zu haben. Es wäre nicht das erste Mal, dass es zu mysteriösen Zeit-Raum-Verkrümmungen kommt, die sich dann auf den Erstattungsbescheiden niederschlagen.
Beim derzeitigen Zinsniveau lohnt sich die Einschreibegebühr nicht. Man sollte hier rational handeln und sich nicht von einem offensichtlich verärgertem Forumsschreiber beeinflussen lassen. Auch sollte man von unkonventioneller Form der Einreichung absehen - macht nur Ärger.
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
musicus, Freitag, 23.02.2018, 13:40 (vor 2255 Tagen) @ Frecciarossa
Beim derzeitigen Zinsniveau lohnt sich die Einschreibegebühr nicht.
Welche Rolle sollte in diesem Zusammenhang das Zinsniveau spielen?
Man sollte hier rational handeln
Ganz genau.
und sich nicht von einem offensichtlich verärgertem Forumsschreiber beeinflussen lassen.
Es wurde explizit nach Erfahrungswerten gefragt. Entscheiden muss martarosenberg ohnehin in eigener Verantwortung.
Auch sollte man von unkonventioneller Form der Einreichung absehen
Was versteht man unter „unkonventioneller Form der Einreichung“?
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
Frecciarossa, Freitag, 23.02.2018, 14:08 (vor 2255 Tagen) @ musicus
Beim derzeitigen Zinsniveau lohnt sich die Einschreibegebühr nicht.
Welche Rolle sollte in diesem Zusammenhang das Zinsniveau spielen?
Die gegebenenfalls unpünktliche Begleichung der FGR-Ansprüche geht zulasten der Liquidität des Fahrgastes und Liquiditätskosten sind an die Höhe der Zinsen gekoppelt. Wenn man dem SC mit einem eingeschriebenen Brief auf die Sprünge helfen und damit eine frühere Auszahlung erreichen will, dann muss man die dabei entstehenden Kosten in Relation zu den Liquiditätskosten setzen.
Auch sollte man von unkonventioneller Form der Einreichung absehen
Was versteht man unter „unkonventioneller Form der Einreichung“?
1) Alles, was vom Formular abweicht
2) Versuche, mehrere Fälle gesammelt einzureichen
3) Prosa
4) Skizzen, Zeichnungen
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 14:15 (vor 2255 Tagen) @ Frecciarossa
Auch sollte man von unkonventioneller Form der Einreichung absehen
Was versteht man unter „unkonventioneller Form der Einreichung“?
1) Alles, was vom Formular abweicht
Öfters mal nötig,
manchmal einfach praktisch-
2) Versuche, mehrere Fälle gesammelt einzureichen
Aber bei Zeitkarten machen das einige so. Z.B. eine Tabelle machen, anstatt 1 Formular pro Fall. Geht auch.
3) Prosa
(-:
4) Skizzen, Zeichnungen
Wie wäre es mit einer Audiokassette?
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Frecciarossa, Freitag, 23.02.2018, 14:27 (vor 2255 Tagen) @ martarosenberg
1) Alles, was vom Formular abweicht
Öfters mal nötig,manchmal einfach praktisch-
Aber eben auch gefährlich.
Aber bei Zeitkarten machen das einige so. Z.B. eine Tabelle machen, anstatt 1 Formular pro Fall. Geht auch.
Tabelle habe ich noch nicht probiert. Ich hatte nur einmal mehrere Formulare zu einer Zeitkarte in einem Briefumschlag zusammengefasst. War nicht gut. Seitdem gibt es bei mir einen Brief je Vorfall.
? Späte Einreichung von Fahrgastrechte-Ansprüchen.
musicus, Freitag, 23.02.2018, 14:27 (vor 2255 Tagen) @ Frecciarossa
Die gegebenenfalls unpünktliche Begleichung der FGR-Ansprüche geht zulasten der Liquidität des Fahrgastes
Die ggf. unpünktliche Bearbeitung hatte ich beim Einschreiben gar nicht im Blick.
und Liquiditätskosten sind an die Höhe der Zinsen gekoppelt.
Stimmt, sofern die Liquidität tatsächlich Kosten verursacht.
Wenn man dem SC mit einem eingeschriebenen Brief auf die Sprünge helfen und damit eine frühere Auszahlung erreichen will
Welcher Zaubertrick macht denn sowas möglich?
Auch sollte man von unkonventioneller Form der Einreichung absehen
Was versteht man unter „unkonventioneller Form der Einreichung“?
1) Alles, was vom Formular abweicht
Nicht jeder Fall kann mit dem Formular sauber abgebildet werden.
2) Versuche, mehrere Fälle gesammelt einzureichen
Nicht jeder Fall kann auf einem einzigen Formular abgebildet werden.
3) Prosa
Ja, kann man lassen. Dass das SC FGR erläuternde Begleitschreiben ignoriert und sich eine eigene Phantasievariante der Reise des Kunden ausdenkt, habe ich mittlerweile gelernt.
Kein Problem
462 001, Taunus, Freitag, 23.02.2018, 13:22 (vor 2255 Tagen) @ martarosenberg
Hey,
Nun frage ich mich gerade: Sollte ich ggf. zwischendurch schonmal einen Schwung einreichen, um nicht am Ende eine Jahresfrist überschritten zu haben? Gilt für die Jahresfrist meine Einreichung, oder praktisch der zeitpunkt, zu dem das Servicecenter Fahrgastrechte dann die Bearbeitung durchführt?
die Frist ist lang genug. Du hast nach Ablauf der Zeitkarte mindestens noch 1 Jahr zeit um die FGR einzureichen.
Gibt es schon Erfahrungen hier zum thema späten Einreichens von Entschädigungsansprüchen?
Ich sammel immer ca. 15 Fälle und geb sie dann im RZ meines Vertrauens ab.
Das liegt zum Glück suf meinem Weg zur Arbeit und bisher gab es so noch nie Probleme.
Der andere hat einfach nur verdientes Pech mit dem SC^^
Gruß!
Ebenso und ein gutes WE
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1447 (+13)
- Eu. Ausland: 664 (+0)
Stand: 24.04.2024
Kein Problem
Hansjörg, Freitag, 23.02.2018, 13:29 (vor 2255 Tagen) @ 462 001
Ich sammel immer ca. 15 Fälle und geb sie dann im RZ meines Vertrauens ab.
Das liegt zum Glück suf meinem Weg zur Arbeit und bisher gab es so noch nie Probleme.
So mache ich das auch. Und im RZ immer dran denken, dass man einen Gutschein nimmt, dann gibt es als Aktion nochmal 20% der gesamten Entschädigungssumme oben drauf.
MfG, Hansjörg
Kein Problem
agw, NRW, Freitag, 23.02.2018, 13:31 (vor 2255 Tagen) @ Hansjörg
Ich sammel immer ca. 15 Fälle und geb sie dann im RZ meines Vertrauens ab.
Das liegt zum Glück suf meinem Weg zur Arbeit und bisher gab es so noch nie Probleme.
So mache ich das auch. Und im RZ immer dran denken, dass man einen Gutschein nimmt, dann gibt es als Aktion nochmal 20% der gesamten Entschädigungssumme oben drauf.
Bei Zeitkarten?
Kommando zurück / nur im FV
Hansjörg, Freitag, 23.02.2018, 13:41 (vor 2255 Tagen) @ agw
Es gilt für den FV, aber auch da soll es ja Zeitkarten geben. Vielleicht muss mal ausprobieren.
Zeitkarten, SC FGR vs. RZ, Warten auf Aktion ...
martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 14:10 (vor 2255 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 14:11
Es gilt für den FV, aber auch da soll es ja Zeitkarten geben. Vielleicht muss mal ausprobieren.
Es gab hier schon die Diskussion mit dem Fazit, dass es für Zeitkarten nicht gehe, weil es ans SC FGR eingeschickt werden müsse, aber die +20% nur bei sofortiger Bearbeitung am Schalter gingen.
Aber danke, man hat also nach Ablauf der Zeitkarte noch 1 Jahr Zeit, Verspätungen einzureichen die auch bei Beginn der Gültigkeit der Zeitkarte auftraten? Dann kann ja nach Ende der Gültigkeit der BC100 einfach alles in einem Schwung geschehen.
Noch ein Grund zum Warten: Ob nicht bis dahin noch eine Aktion kommt ...
Warten?
Ludo, Niedersachsen, Freitag, 23.02.2018, 18:08 (vor 2254 Tagen) @ martarosenberg
Es gab hier schon die Diskussion mit dem Fazit, dass es für Zeitkarten nicht gehe, weil es ans SC FGR eingeschickt werden müsse, aber die +20% nur bei sofortiger Bearbeitung am Schalter gingen.
Aber danke, man hat also nach Ablauf der Zeitkarte noch 1 Jahr Zeit, Verspätungen einzureichen die auch bei Beginn der Gültigkeit der Zeitkarte auftraten? Dann kann ja nach Ende der Gültigkeit der BC100 einfach alles in einem Schwung geschehen.Noch ein Grund zum Warten: Ob nicht bis dahin noch eine Aktion kommt ...
Moin,
ich habe auch eine BC 100 und halte nicht viel vom Warten. Ich habe immer zwei Blanko-Fahrgastrechteformulare dabei, wenn ich unterwegs bin. Sobald es zu einer Verspätung kommt, habe ich ja zusätzliche Zeit, die ich zwangsweise länger im Zug bleiben muss. Dann fülle ich in der letzten halben Stunde vor Ankunft das FGR-Formular aus, lediglich das Feld "Tatsächliche Ankunft" bleibt frei und wird kurz vor oder nach der Ankunft ergänzt. Streifen abziehen, zukleben, an der DB Info oder im RZ abgeben, fertig.
Wozu lange warten und dann zusätzliche Lebenszeit dafür investieren, die Formulare zu Hause auszufüllen?
Gruß, Ludo
Danke.
martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 14:12 (vor 2255 Tagen) @ 462 001
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 23.02.2018, 14:12
Nun frage ich mich gerade: Sollte ich ggf. zwischendurch schonmal einen Schwung einreichen, um nicht am Ende eine Jahresfrist überschritten zu haben? Gilt für die Jahresfrist meine Einreichung, oder praktisch der zeitpunkt, zu dem das Servicecenter Fahrgastrechte dann die Bearbeitung durchführt?
die Frist ist lang genug. Du hast nach Ablauf der Zeitkarte mindestens noch 1 Jahr zeit um die FGR einzureichen.
Danke.
Also kann ich die zu Beginn der Gültigkeit der BC100 entstandenen Verspätungen noch bis zu ein Jahr nach Ende der Gültigkeit der BC100 einreichen, also knapp 2 Jahre Zeit für "frühe" Verspätungen. Ja, dann kann ich am Ende alles gesammelt machen.
Danke.
ffz, Freitag, 23.02.2018, 15:42 (vor 2254 Tagen) @ martarosenberg
Wobei das bei einer BC 100/ einer Zeitkarte im Fernverkehr eigentlich uninteressant ist zu sammeln, denn es werden bei der BC 100 maximal 100 Fahrgastrechtefälle im Gültigkeitszeitraum erstattet mit Pauschalwerten ab 60 Min 2. Klasse 10€, 1. Klasse 15€, bei einer Streckenzetkarte können maximal 25% vom Fahrkartenwert erstattet werden, da gibt es den gleichen Pauschalwert 10€ 2. Klasse, 15€ 1. Klasse.
Ich hole mir immer mal an der DB Information einen Stapel Fahrgastrechte-Formulare, die sind ja vor frankiert und dann fülle ich das Formular aus, das geht ganz bequem mit der Schreibmaschine und dann ist 3-4 Wochen später das Geld auf dem Konto.
Einem Mitreisenden von mir wurde eine ausgedruckte Excel Tabelle schon abgelehnt mit der Begründung dass nicht das Formular verwendet wurde und somit nicht jeder Fall seperat bearbeitet werden konnte, er wurde dann aufgefordert das entsprechende Formular aus zu füllen. Er hat sich noch über die SÖP beschweren wollen, die hat ihm aber auch gesagt, dass er das Formular verwenden soll.
Ob man das praktisch findet oder nicht ist zunächst Zweitrangig.
Danke.
EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 23.02.2018, 17:45 (vor 2254 Tagen) @ ffz
Wobei das bei einer BC 100/ einer Zeitkarte im Fernverkehr eigentlich uninteressant ist zu sammeln, denn es werden bei der BC 100 maximal 100 Fahrgastrechtefälle im Gültigkeitszeitraum erstattet mit Pauschalwerten ab 60 Min 2. Klasse 10€, 1. Klasse 15€, bei einer Streckenzetkarte können maximal 25% vom Fahrkartenwert erstattet werden, da gibt es den gleichen Pauschalwert 10€ 2. Klasse, 15€ 1. Klasse.
wo kommen denn die 100 Fälle her, ich kenne maximal 25 % vom Fahrkartenwert, und das sind mehr als 100 Fälle.
Ich hole mir immer mal an der DB Information einen Stapel Fahrgastrechte-Formulare, die sind ja vor frankiert und dann fülle ich das Formular aus, das geht ganz bequem mit der Schreibmaschine und dann ist 3-4 Wochen später das Geld auf dem Konto.
mache ich ähnlich, aber nur wegen dem Umschlag,
Ausfüllt wird das Onlineformular, das kann man auch speichern und man muss nicht immer wieder alles ausfüllen,
Nur muss es dann halt noch ausdrucken werden.
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/befoerderungsbedingungen/fahrgastrechtefo...
Danke.
Giovanni, Samstag, 24.02.2018, 11:15 (vor 2254 Tagen) @ EK-Wagendienst
Wobei das bei einer BC 100/ einer Zeitkarte im Fernverkehr eigentlich uninteressant ist zu sammeln, denn es werden bei der BC 100 maximal 100 Fahrgastrechtefälle im Gültigkeitszeitraum erstattet mit Pauschalwerten ab 60 Min 2. Klasse 10€, 1. Klasse 15€, bei einer Streckenzetkarte können maximal 25% vom Fahrkartenwert erstattet werden, da gibt es den gleichen Pauschalwert 10€ 2. Klasse, 15€ 1. Klasse.
wo kommen denn die 100 Fälle her, ich kenne maximal 25 % vom Fahrkartenwert, und das sind mehr als 100 Fälle.
Hat vermutlich vor einigen Jahren gepasst - heute sind es 107 in der 2. Klasse, in der 1. Klasse etwas mehr.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)