ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ? (Fahrkarten und Angebote)

Andreas_J, Donnerstag, 23.02.2017, 18:46 (vor 2618 Tagen)

Hallo,

ein paar Mal hat es ohne Probleme geklappt, mich mit meiner Bahncard 100 2. Klasse in den Schwerbehindertenbereich des Wagen 9 im ICE 1 zu setzen. Im Sprinter zwischen Berlin und Frankfurt besteht ja auch keine Gefahr, dass der Sitzplatz doch plötzlich benötigt wird.

Hier wurde ja auch schon ausgiebig die Frage diskutiert, ob das nun 1. oder 2. Klasse ist:
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=445312

Heute hatte ich allerdings kein Glück und musst eine Upgrade einsetzen. Allerdings hat mir die Zugbegleiterin auf dem Upgrade den Sitzplatz bestätigt - ich werde das Thema dann vielleicht doch mal vom BahnComfort-Service klären lassen.

Nutzt hier noch jemand diese Plätze und kann aktuelle Berichte beisteuern?
Was sagen die hier mitlesenden Zugbegleiter?

Viele Grüße
Andreas

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 23.02.2017, 18:50 (vor 2618 Tagen) @ Andreas_J
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 23.02.2017, 18:51

Ich hatte dazu mal den Comfort-Service angeschrieben, nach dem man mehrfach nicht geantwortet hatte, gab es letztens endlich eine Antwort. Laut Comfort-Service ist der komplette Wagen 1. Klasse, Schwerbehinderte haben die "Ausnahmegenehmigung" dort mit 2. Klasse Ticket zu sitzen, gleiches gilt für Familien im Kleinkindabteil. Außerdem sind bei Cesky Drahy für diese Plätze gekaufte Reservierungen, mit 2. Klasse-Ticket, grundsätzlich ungültig, außer man ist Schwerbehinderter.

--
[image] #FreeAssange

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

ICE 1612, Donnerstag, 23.02.2017, 19:13 (vor 2618 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von ICE 1612, Donnerstag, 23.02.2017, 19:14

Kompletter Wagen 1. Klasse - heißt das dann, das Rollstuhlfahrerklo darf nicht von Gästen aus dem Bordrestaurant benutzt werden? Und das Zugpersonal ebenfalls nicht von 2.-Klasse-Fahrgästen aufgesucht werden? Ich war immer davon ausgegangen, die 1. Klasse würde hinter dem Kleinkindabteil beginnen.

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

611 040, Erfurt, Donnerstag, 23.02.2017, 19:25 (vor 2618 Tagen) @ ICE 1612

Ja dieser Wagen hat ja auch die Gattung Apmbsz. Kein "B" = kein 2. Klasse Wagen.
Diese Rollstuhlplätze sind ja auch deutlich im 1. Klasse-Großraum, die anderen Serviceeinrichtungen wie Zub-Abteil sind natürlich klassenlos, d.h. für beide Wagenklassen benutzbar genauso wie Bordbistro bzw. Restaurants.
Darum hat auch der ARkimbz an der Tür auf der Bistroseite keine Klassenziffer angeschrieben, sondern nur die 1 auf der A-Hälfte. Ein tolles Detail wie ich schon immer fand :)
Reine Retaurantwagen haben ja auch keine Klassenzuordnung z.B. WRmz 134

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

ICE 1612, Donnerstag, 23.02.2017, 19:38 (vor 2618 Tagen) @ 611 040

Ja dieser Wagen hat ja auch die Gattung Apmbsz. Kein "B" = kein 2. Klasse Wagen.
Diese Rollstuhlplätze sind ja auch deutlich im 1. Klasse-Großraum, die anderen Serviceeinrichtungen wie Zub-Abteil sind natürlich klassenlos, d.h. für beide Wagenklassen benutzbar genauso wie Bordbistro bzw. Restaurants.
Darum hat auch der ARkimbz an der Tür auf der Bistroseite keine Klassenziffer angeschrieben, sondern nur die 1 auf der A-Hälfte. Ein tolles Detail wie ich schon immer fand :)
Reine Retaurantwagen haben ja auch keine Klassenzuordnung z.B. WRmz 134

Kann man sich also schon danach richten (mit Ausnahme der Rollstuhlplätze), dass die 1. Klasse jeweils an der entsprechend gekennzeichneten Tür beginnt bzw. am jeweiligen Bodenstreifen, und alles, was "davor" ist, zumindest klassenlos? Also:
- ICE 1: Tür hinter Kleinkindabteil Wagen 9
- ICE 2: Tür hinter Eingangsbereich Wagen X6
- ICE 3: Tür hinter Eingangsbereich Wagen X8
- Velaro D/ICE 4: Tür hinter Bordrestaurant
- ICE T: Tür in der Mitte im Wagen 27

Ich weiß schon, meine Frage klingt eigentlich obsolet,...

ICE 1612, Donnerstag, 23.02.2017, 20:34 (vor 2618 Tagen) @ ICE 1612

aber diese Endlosdiskussion auf Facebook und dann gleichzeitig dieses Thema hier haben mich da doch ein wenig stutzig gemacht:
Link
Weiß da die eine Hand nicht, was die andere macht^^?

Ich weiß schon, meine Frage klingt eigentlich obsolet,...

SEE 238, Donnerstag, 23.02.2017, 21:55 (vor 2618 Tagen) @ ICE 1612

Weiß da die eine Hand nicht, was die andere macht^^?

… und das finde ich wirklich schade. Es ist schon schwierig genug, zeitnah eine verlässliche Aussage zu einer konkreten, etwas komplexeren Frage zu erhalten (nicht immer sind die Beförderungsbedingungen eindeutig oder lückenlos). Das geht wohl am ehesten noch über die Social Media-Kanäle, weil da des Öfteren in den Fachbereichen nachgefragt wird. Per E-Mail ist es da schon weitaus schwieriger und vor allem langatmiger.
Konkretes Beispiel: Meines Wissens wurde die Frage nach der Anerkennung von bahn.bonus-Prämien bei nichtbundeseigenen Bahnunternehmen (Änderung im September 2016) noch nicht vollständig geklärt. Bei solchen Zweifelsfällen braucht man eine rasche Antwort von fachlich Involvierten. Beim HVV hat das mal sehr gut geklappt, als ich eine tarifliche Frage hatte – die Antwort kam vom Verantwortlichen selbst. Das verlange ich nicht von der DB, aber man muss schon verlässliche Antworten erwarten können.

Oft gilt natürlich: Nicht lange fragen, fahren. Doch manchmal braucht man einfach belastbare Informationen.

Beste Grüße
SEE 238

?bahn.bonus+NE Praxis und Erkennbarkeit der Nichtanerkennung

unternehmenzukunft, Freitag, 24.02.2017, 09:08 (vor 2618 Tagen) @ SEE 238
bearbeitet von unternehmenzukunft, Freitag, 24.02.2017, 09:10

Konkretes Beispiel: Meines Wissens wurde die Frage nach der Anerkennung von bahn.bonus-Prämien bei nichtbundeseigenen Bahnunternehmen (Änderung im September 2016) noch nicht vollständig geklärt.

Wie wird das dann aktuell zum Beispiel mit der Prämie "Tageskarte" gehandhabt? Hat jemand Erfahrungen aus der Praxis?

Und woher soll das bitte der normale Kunde wissen, dass es nun ein Problem bei der Nutzung von bahn.bonus-Prämien bei NE-Bahnen gibt? Nirgends wird darauf hingewiesen, hier steht sogar, dass "alle [(!)] Züge der Produktklassen [...] C (IRE, RE, RB und S-Bahn) genutzt werden" können und in den Beförderungsbedingungen für bahn.bonus-Prämienfahrkarten ist gar kein Hinweis auf die Gültigkeit hinsichtlich der Produktklasse. Es wird hier unter IIIB nur unter 1. auf "die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG" verwiesen. Soll das der einzige Hinweis sein, dass es bei NE-Bahnen keine Anerkennung mehr gibt? Die Krönung ist ja, dass hier eigens darauf hingewiesen wird: "Die Prämie gilt nicht im Nordseeinselverkehr und Ostseeinselverkehr Hiddensee." Im Umkehrschluss sollte man doch dann ausgehen können, dass jeweils explizit darauf hingewiesen wird, wo es nicht gilt. Aber ein Hinweis auf die NE-Bahnen fehlt.
Fazit: Für den Kunden ist es absolut nicht ersichtlich, dass die Prämie nicht bei NE-Bahnen gilt! (Oder habe ich eine Quelle übersehen, die das eindeutig mitteilt?)

?bahn.bonus+NE Praxis und Erkennbarkeit der Nichtanerkennung

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.02.2017, 12:50 (vor 2618 Tagen) @ unternehmenzukunft

Es wird hier unter IIIB nur unter 1. auf "die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG" verwiesen. Soll das der einzige Hinweis sein, dass es bei NE-Bahnen keine Anerkennung mehr gibt?

Ja. Ist ja auch eine Unverschämtheit, dass der Gutschein von Kaufland nicht bei Real gilt.

--
Weg mit dem 4744!

?bahn.bonus+NE Praxis und Erkennbarkeit der Nichtanerkennung

agw, NRW, Freitag, 24.02.2017, 14:32 (vor 2618 Tagen) @ JeDi

Es wird hier unter IIIB nur unter 1. auf "die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG" verwiesen. Soll das der einzige Hinweis sein, dass es bei NE-Bahnen keine Anerkennung mehr gibt?


Ja. Ist ja auch eine Unverschämtheit, dass der Gutschein von Kaufland nicht bei Real gilt.

Kaufland-Gutscheine galten jahrelang auch bei Real? Wusste ich gar nicht.

?bahn.bonus+NE Praxis und Erkennbarkeit der Nichtanerkennung

ICE 1612, Freitag, 24.02.2017, 15:36 (vor 2618 Tagen) @ JeDi

Gilt das denn jetzt nur für Bahnen, die nach NE-Anstoßtarif fahren, oder auch für NE-Bahnen, die die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn anerkennen?

?bahn.bonus+NE Praxis und Erkennbarkeit der Nichtanerkennung

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.02.2017, 15:54 (vor 2617 Tagen) @ ICE 1612

Gilt das denn jetzt nur für Bahnen, die nach NE-Anstoßtarif fahren, oder auch für NE-Bahnen, die die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn anerkennen?

Es geht nur um Anstoßtarifsbahnen. Alle anderen fahren ja nach BBPV (oder komplett nur nach Haustarif).

--
Weg mit dem 4744!

Das Problem der Informationspolitik

SEE 238, Freitag, 24.02.2017, 20:59 (vor 2617 Tagen) @ JeDi

Es geht nur um Anstoßtarifsbahnen. Alle anderen fahren ja nach BBPV (oder komplett nur nach Haustarif).

Okay, das ist im Hinblick auf den im Rahmen der Änderung weggefallenen Teilsatz "die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr)" sehr gut nachvollziehbar und aus Sicht der betreffenden EVU auch verständlich.

Das Problem: Derartige Verlautbarungen seitens der DB:
"[…] NE-Bahnen sind die anderen, privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen wie Westfalenbahn, Meridian o.ä.. Prämienfahrkarten, die das NE-Logo tragen, werden jedoch noch bis einschließlich 30. April 2017 auf diesen Strecken anerkannt. […]"
sowie
"Die BB Anstoßverkehr wurden also entfernt, womit die Anerkennung in den NE-Bahnen nicht mehr gegeben ist. Wenn das Länder-Ticket als Prämie ausgegeben wird, steht ja auch darauf, dass es eine Prämie ist."
Das darf einfach nicht passieren.

Ebenso hat man sich dazu entschieden, den Thread einfach ad acta zu legen.

Beste Grüße
SEE 238

Keine Gültigkeit bei WFB!

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Samstag, 25.02.2017, 09:48 (vor 2617 Tagen) @ SEE 238

Moin,

die Tageskarte hatte in der WFB im Parallelverkehr mit DB-Regio trotz tbne-Zeichen keine Gültigkeit, was auf Nachfrage auch deren Fachabteilung bestätigt hat. Blieb ohne weitere Konsequenzen. Auf einen Kommentar verzichte ich...
Grüße,

Dirk

--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!

Keine Gültigkeit bei WFB!

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 25.02.2017, 13:38 (vor 2617 Tagen) @ oppermad

Moin,

die Tageskarte hatte in der WFB im Parallelverkehr mit DB-Regio trotz tbne-Zeichen keine Gültigkeit, was auf Nachfrage auch deren Fachabteilung bestätigt hat. Blieb ohne weitere Konsequenzen. Auf einen Kommentar verzichte ich...
Grüße,

Dirk

Die Westfrankenbahn ist doch ohnehin eine DB-Marke, sodass da eigentlich kein Anerkennungsproblem sein dürfte?

--
Weg mit dem 4744!

Sorry, meinte Westfalenbahn

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Samstag, 25.02.2017, 16:04 (vor 2616 Tagen) @ JeDi

Moin,

so ist das mit Abkürzungen. Noch dazu komme ich aus einer anderen Gegend.
Das somit korrigiert habende Grüße,

Dirk

--
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Richtig: Bender!

Achtung: Gibt ZWEI mal die WFB ...

Blaschke, Samstag, 25.02.2017, 13:44 (vor 2617 Tagen) @ oppermad

Hallöchen!


Ich habe mir jetzt hier den Baum nicht durchgelesen - will aber eben mal den Hinweis los werden, dass es hierzulande zweimal eine WFB gibt: Die Westfrankenbahn und die Westfalenbahn.

Zur Präsizierung wäre hier das Ausschreiben der Abkürzung u.U. sinnvoll?!?!?!!?? ;-))))


Schöne Grüße von

jörg

Achtung: Gibt ZWEI mal die WFB ...

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 25.02.2017, 13:49 (vor 2617 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von JeDi, Samstag, 25.02.2017, 13:50

Ich habe mir jetzt hier den Baum nicht durchgelesen - will aber eben mal den Hinweis los werden, dass es hierzulande zweimal eine WFB gibt: Die Westfrankenbahn und die Westfalenbahn.


Ups, daran hab ich nicht gedacht. Aber auch die Westfalenbahn fährt in einer Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB, und erkennt somit quasi alle DB-Fahrscheine an...

--
Weg mit dem 4744!

Westfalenbahn und Fahrkarten außerhalb des Standards

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Samstag, 25.02.2017, 16:14 (vor 2616 Tagen) @ JeDi

Moin,

Ups, daran hab ich nicht gedacht.

*lach* ich auch nicht, aber genau andersrum.

Aber auch die Westfalenbahn fährt in einer Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB, und erkennt somit quasi alle DB-Fahrscheine an...

das dachte ich auch. Mit Schwerbehindertenausweisen haben sie auch so ihre Probleme. Naja, vielleicht sparen die bei der Ausbildung der Fahrgastbetreuer. Irgendwie müssen sie die Ausschreibung gewonnen haben.
Grüße,

Dirk

--
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101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!

Die wahre Unverschämtheit

unternehmenzukunft, Samstag, 25.02.2017, 07:26 (vor 2617 Tagen) @ JeDi

Die wahre Unverschämtheit ist, dass man die bisherige Praxis ändert, ohne diese Änderung eindeutig und für den Kunden nachvollziehbar bekanntzugeben, bzw. in der Kommunikation der Bedingungen eindeutig darauf hinzuweisen. JeDi, mir ist völlig bewusst, dass wir hier über rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen sprechen und ich beschwere mich auch nicht darüber, dass die Prämie nun bei gewissen Bahnen nicht mehr gilt, sondern darüber, dass die DB ihren Kunden das nicht eindeutig und klar kommuniziert. Und mir ist immernoch unklar, woher ich als Kunde aus der aktuellen Formulierung wissen soll, dass NE Bahnen nun in Kombination mit Prämien ein Problem sind. Allein das fehlende Logo auf der Prämie kann es ja wohl nicht sein...

+1

heinz11, Samstag, 25.02.2017, 08:28 (vor 2617 Tagen) @ unternehmenzukunft

- kein Text -

Die wahre Unverschämtheit

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 25.02.2017, 13:52 (vor 2617 Tagen) @ unternehmenzukunft

Die Kommunikation insbesondere der Änderung ist klar Verbesserungswürdig. Ich verstehe aber nicht, warum (RIT ist da z.B. so ein Thema), warum immer davon ausgegangen wird, dass alle Angebote immer bei allen EVU gelten (und bei RIT wird das sogar kommuniziert).

--
Weg mit dem 4744!

Die wahre Unverschämtheit

unternehmenzukunft, Montag, 27.02.2017, 21:19 (vor 2614 Tagen) @ JeDi

Ich habe nun wieder Zugang zu meinem TVA Archiv: Es ist wirklich so, dass die BB Anstoßverkehr im Grundsatz der Bedingungen zur Tageskarte und anderen Prämien ab September 2016 einfach entfallen ist.

Im Frühjahr lautete der Text noch:
"Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, die Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm, die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr), die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus) und die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Nachtzügen (BB NZ), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt." (eigene Hervorhebung)

Nun lautet es:
"Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der
Deutschen Bahn AG, die Bedingungen für Teilnehmer am bahn.bonus-Programm und die
Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt."

Diese Änderung ist wirklich schwer nachzuvollziehen, da selbst im TVA nur der neue Text veröffentlicht wurde, statt der Änderungen im Vergleich zum alten Text.

Sprich: Die Prämie ist bei den NE Bahnen gültig, die den DB Tarif anerkennen, nicht aber bei denen, die nach BB Anstroßverkehr oder nach eigenem Tarif fahren.

Die Kommunikation insbesondere der Änderung ist klar Verbesserungswürdig. Ich verstehe aber nicht, warum (RIT ist da z.B. so ein Thema), warum immer davon ausgegangen wird, dass alle Angebote immer bei allen EVU gelten (und bei RIT wird das sogar kommuniziert).

Ich gehe nicht grundsätzlich davon aus, dass alle Fahrscheine bei allen EVUs gelten. In dem Fall der Prämien bin ich aber davon ausgegangen, da dies über mehrere Jahre der Fall war und mir diese Änderung trotz regelmäßiger Lektüre des TVA nicht aufgefallen ist.

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

JumpUp, Donnerstag, 23.02.2017, 19:26 (vor 2618 Tagen) @ Berlin-Express

Außerdem sind bei Cesky Drahy für diese Plätze gekaufte Reservierungen, mit 2. Klasse-Ticket, grundsätzlich ungültig, außer man ist Schwerbehinderter.

Sehr kundenfreundlich!

ICE1 - 2. Klasse-Teil im Wagen 9 ?

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.02.2017, 00:40 (vor 2618 Tagen) @ JumpUp

Außerdem sind bei Cesky Drahy für diese Plätze gekaufte Reservierungen, mit 2. Klasse-Ticket, grundsätzlich ungültig, außer man ist Schwerbehinderter.


Sehr kundenfreundlich!

Wieso? Gilt für normale Schwerbehindertenreservierungen doch auch.

--
Weg mit dem 4744!

ist Schwerbehindertenbereich 1.Klasse !

Nordy, Freitag, 24.02.2017, 01:54 (vor 2618 Tagen) @ Andreas_J

In Wagen 9 sind nur die Rollstuhlplätze und ggf. für einen Begleiter des Rollstuhlfahres klassenlos!

Die Plätze "Schwerbehinderte" sind im Wagen 9 nur mit einem 1.Klasse Ticket nutzbar, denn die Plätze der 2.Klasse befinden sich im Wagen 7!

Oder darf sich ein Behinderter in einem IC in den Wagen 12 einfach setzen?

Lt. Aussage DB-Behinderten-Hotline sind nur die "Plätze für Schwerbehinderte" im ICE der BR 403/406 klassenlos, in allen andern Baureihen und IC gibt es ansonsten die Unterscheidung Schwerbehindertenplätze 1. oder 2. Klasse.

Klären lassen - vergleichsweise einfach (Tipp)

GUM, Freitag, 24.02.2017, 10:08 (vor 2618 Tagen) @ Andreas_J
bearbeitet von GUM, Freitag, 24.02.2017, 10:12

Hallo,

ein paar Mal hat es ohne Probleme geklappt, mich mit meiner Bahncard 100 2. Klasse in den Schwerbehindertenbereich des Wagen 9 im ICE 1 zu setzen. Im Sprinter zwischen Berlin und Frankfurt besteht ja auch keine Gefahr, dass der Sitzplatz doch plötzlich benötigt wird.

Hier wurde ja auch schon ausgiebig die Frage diskutiert, ob das nun 1. oder 2. Klasse ist:
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=445312

Heute hatte ich allerdings kein Glück und musst eine Upgrade einsetzen. Allerdings hat mir die Zugbegleiterin auf dem Upgrade den Sitzplatz bestätigt - ich werde das Thema dann vielleicht doch mal vom BahnComfort-Service klären lassen.

Ehrlich gesagt ist so etwas nervenaufreibend, wenn die Mitarbeiter die eigenen Produkte nicht kennen. Was wird dann wohl im Familienabteil los sein, wenn zwei Erwachsene mit Kindern und Sparpreis 2. Klasse dort mitfahren. Dann müsste man gleich für zwei Personen die Klassendifferenz nachzahlen....

Der Wagen 9 wurde immerhin schon vor gefühlt zig Jahren gedreht und fährt nun vor statt hinter der Futterkiste.

Nutzt hier noch jemand diese Plätze und kann aktuelle Berichte beisteuern?

Ich kann leider nur den Screenprint des Sitzplatzreservierungssystems beisteuern, wie ich ihn als Kunde sehe. Das müsste aber schon weiterhelfen: Im grafischen Sitzplan des Wagens 9 sind einige Plätze eindeutig mit einer "2" versehen.

Vor einigen Wochen habe ich auch schon einen Wagen "9" gesehen, bei dem neben der Tür auch die 2 angedruckt ist.

Wie wär es damit: Bild ausdrucken und mitnehmen? Und noch mal die Platznummern ansehen. Ich *glaube* es ist immer mindestens 1 zusätzlicher Begleitpersonen-Platz pro Rollstuhlplatz verfügbar. Weiß es aber nicht genau. Da könnten die Zubs weiterhelfen.

Quelle: selbst abgerufen aus dem DB Buchungssystem, 24.02.2017, Verbindung in der Zukunft um viele freie Plätze anzuzeigen
Abrufvoraussetzung: Einfach mal eine Test-Resrevierung 1. Klasse angelegt, da ich auf den 2. Klasse Bereich Wagen 9 ohne Angabe von mitreisenden Kindern keinen Zugriff habe.

Viele Grüße
Andreas

Hoffe das hilft weiter.

Grüße

GUM

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Klären lassen - vergleichsweise einfach (Tipp)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.02.2017, 11:06 (vor 2618 Tagen) @ GUM

Wie wär es damit: Bild ausdrucken und mitnehmen? Und noch mal die Platznummern ansehen. Ich *glaube* es ist immer mindestens 1 zusätzlicher Begleitpersonen-Platz pro Rollstuhlplatz verfügbar. Weiß es aber nicht genau. Da könnten die Zubs weiterhelfen.

Du bekommst die Rollistellplätze aber nicht reserviert, ohne explizit anzugeben, dass du einen Rolli dabei hast.

Das zu tun, ohne einen dabei zu haben, finde ich auch arg grenzwertig, und gehört stärker saktioniert als mit "Suchen Sie sich bitte einen anderen Platz".

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Nicht grenzwertig - wäre einfach unverschämt

GUM, Freitag, 24.02.2017, 11:15 (vor 2618 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von GUM, Freitag, 24.02.2017, 11:16

Wie wär es damit: Bild ausdrucken und mitnehmen? Und noch mal die Platznummern ansehen. Ich *glaube* es ist immer mindestens 1 zusätzlicher Begleitpersonen-Platz pro Rollstuhlplatz verfügbar. Weiß es aber nicht genau. Da könnten die Zubs weiterhelfen.


Du bekommst die Rollistellplätze aber nicht reserviert, ohne explizit anzugeben, dass du einen Rolli dabei hast.

Das zu tun, ohne einen dabei zu haben, finde ich auch arg grenzwertig, und gehört stärker saktioniert als mit "Suchen Sie sich bitte einen anderen Platz".

Mein Tipp ging in Richtung des Beitragsbaumeröffners, dem - so entnehme ich dem Ursprungsbeitrag - trotz Berechtigung für diesen Platz ein Upgrade "eingesammelt" wurde.

Alles andere wäre eine Art "Selbst Hochstufen" in eine andere Beförderungsklasse und erfordert meiner Meinung nach mindestens das Nachzahlen der Klassendifferenz. Meine Meinung über Leistungserschleichung und die Analogie zum Ladendiebstahl dürfte ja bekannt sein.

Nächstes Mal werde ich das Bild deutlich hinter dem Rollstuhplatz und dem Begleitplatz "abschneiden", damit es klarer wird. Nicht das User wie M** a** S****** damit etwas anfangen, was nicht sein soll.

Es war wirklich nur als praktische Mitnehme-Datei für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen gedacht.

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Nicht grenzwertig - wäre einfach unverschämt

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 24.02.2017, 12:31 (vor 2618 Tagen) @ GUM

Es war wirklich nur als praktische Mitnehme-Datei für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen gedacht.

Die haben aber so oder so kein Problem. Zumindest wäre mir noch nie zu Ohren gekommen, dass die einen 1. Klasse-Zuschlag in welcher Form auch immer entrichten mussten.

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Dann hatte ich den Beitragsbaum falsch verstanden

GUM, Freitag, 24.02.2017, 13:58 (vor 2618 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von GUM, Freitag, 24.02.2017, 14:00

Es war wirklich nur als praktische Mitnehme-Datei für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen gedacht.


Die haben aber so oder so kein Problem. Zumindest wäre mir noch nie zu Ohren gekommen, dass die einen 1. Klasse-Zuschlag in welcher Form auch immer entrichten mussten.

Danke für die Ergänzung. Ich dachte, dass sich der Beitragsbaumeröffner eben über genau diesen Fall beschwert hätte (Also Nachzahlungspflicht bei Mobilitätseinschränkung und Nutzung des Platzes in Wagen 9). Ansonsten gäbe es ja gar keinen Grund einen Baum zu eröffnen?!

Vielleicht kann Andreas_J ja Klarheit schaffen, falls er seinen Beitragsbaum abholt.

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Roundup - aktualisierte Abbildung

GUM, Freitag, 24.02.2017, 11:26 (vor 2618 Tagen) @ GUM
bearbeitet von GUM, Freitag, 24.02.2017, 11:31

Die gerade geäußerte Kritik nehme ich ernst und stelle hiermit eine aktualisierte Bild-Datei zum Mitnehmen und als private Argumentationshilfe zur Verfügung. Die ursprüngliche Datei habe ich gelöscht.

Bitte nur für berechtigte Reisende und nicht für jedermann. Grafik zeigt das Kleinkindabteil und die Klassenbezeichnung "2" für dieses Abteil und die Rollstuhplätze.

Abgerufen auf der grafischen Online-Reservierung der Bahn (bahn.de). Für mich ohne Berechtigung nicht reservierbar, nur ansehbar

Ziel: Angenehmes, regelkonformes Reisen für den berechtigten Personenkreis ohne dass Upgrades kassiert werden müssen.

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ICE1 - Wagen 9 - Kleinkindabteil - 2. Klasse!

SantosLHelper, Freitag, 24.02.2017, 17:50 (vor 2617 Tagen) @ Andreas_J

Also dass man für das Kleinkindabteil ne 1. Klasse Fahrkartte bräuchte, erscheint mir total abstrus, auch wenn das Ding im Wagen 9 ist.

Wir haben sehr oft das Abteil mit unseren Kindern gebucht und nie Probleme mit Klassenproblemen gehabt. Wir hatten immer 2. Klasse gebucht und es gab nie Probleme. Zeitweilig gab es am Wagen 9 an diesem Eingang nicht einmal eine Klassenangabe, da stand dort weder "1" noch "2" neben der Tür, was durchaus Sinn macht.

Einmal hatten wir einen Anschlussverlust und das KK-Abteil im ICE 1 war schon voll, wir (ich und zwei meiner Kinder) haben uns an den ersten vierer Tisch im Wagen 9 gesetzt und nach kurzer Erklärung haben wir, trotz KK-Abteil bedingter 2. Klasse Fahrkarte, nicht mal nachzahlen müssen. Gut ich hatte comfort-Status, aber das zeigt doch, dass man für das Kleinkindabteil keine 1. Klasse Fahrkarte braucht. Wäre ja irgendwie auch komisch.

ICE1 - Wagen 9 - Kleinkindabteil - 2. Klasse!

Traktion, Samstag, 25.02.2017, 13:44 (vor 2617 Tagen) @ SantosLHelper

Also dass man für das Kleinkindabteil ne 1. Klasse Fahrkartte bräuchte, erscheint mir total abstrus, auch wenn das Ding im Wagen 9 ist.

Wir haben sehr oft das Abteil mit unseren Kindern gebucht und nie Probleme mit Klassenproblemen gehabt. Wir hatten immer 2. Klasse gebucht und es gab nie Probleme. Zeitweilig gab es am Wagen 9 an diesem Eingang nicht einmal eine Klassenangabe, da stand dort weder "1" noch "2" neben der Tür, was durchaus Sinn macht.

Einmal hatten wir einen Anschlussverlust und das KK-Abteil im ICE 1 war schon voll, wir (ich und zwei meiner Kinder) haben uns an den ersten vierer Tisch im Wagen 9 gesetzt und nach kurzer Erklärung haben wir, trotz KK-Abteil bedingter 2. Klasse Fahrkarte, nicht mal nachzahlen müssen. Gut ich hatte comfort-Status, aber das zeigt doch, dass man für das Kleinkindabteil keine 1. Klasse Fahrkarte braucht. Wäre ja irgendwie auch komisch.

[image]
Eindeutig 2. Klasse, erkennbar an der Sitzfarbe.
Die Klappsitze am Rollstuhlplatz gehören somit zur 1. Klasse.

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