kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette (Allgemeines Forum)

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Freitag, 19.02.2016, 14:00 (vor 3006 Tagen)

Wer im Zug in die Hose macht, weil keine Toilette benutzbar ist, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Das Landgericht Trier revidierte ein Urteil des Amtsgerichts, das einer betroffenen Frau dafür zunächst 200 Euro zugesprochen hatte.

Quelle: Spiegel online

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

Thomas, Freitag, 19.02.2016, 14:21 (vor 3006 Tagen) @ zugvogel

wenn ich jedoch die Medienberichte richtig interpretiere gilt dies nur, wenn es zwischendurch auch Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Bei einem ICE-Sprinter ohne Toilette wäre der Fall ganz anders gelagert.

Eine andere Frage ist natürlich die, auf welche Toilette soll man bitteschön gehen? Die allermeisten Bahnhöfe haben keine Toilette mehr, nur eben die wenigen größeren Bahnhöfe. Hier ist m. E. der Gesetzgeber gefordert und analog zu Gaststätten die Betreiber von Bahnhöfen und Bushaltestellen ab einer Mindestzahl an Reisenden zu verpflichten eine Toilette zur Verfügung zu stellen.

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

bahnerausleidenschaft, Freitag, 19.02.2016, 15:03 (vor 3006 Tagen) @ Thomas

wenn ich jedoch die Medienberichte richtig interpretiere gilt dies nur, wenn es zwischendurch auch Ausstiegsmöglichkeiten gibt. Bei einem ICE-Sprinter ohne Toilette wäre der Fall ganz anders gelagert.

Naja in einem ICE gibt es mehr als eine Toilette. Und sollten die alle ausfallen, bleibt die Kiste stehen.

Eine andere Frage ist natürlich die, auf welche Toilette soll man bitteschön gehen? Die allermeisten Bahnhöfe haben keine Toilette mehr, nur eben die wenigen größeren Bahnhöfe. Hier ist m. E. der Gesetzgeber gefordert und analog zu Gaststätten die Betreiber von Bahnhöfen und Bushaltestellen ab einer Mindestzahl an Reisenden zu verpflichten eine Toilette zur Verfügung zu stellen.

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

ICE4711, Freitag, 19.02.2016, 15:21 (vor 3006 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Ich bin neulich in einem 407 gefahren, in dem es nur noch eine einzige Toilette zur Benutzung gab. Darauf wurde auch per Ansage hingewiesen (und das jemand die anderen wohl mutwillig zerstört hatte). Das war mit sehr langen Wartezeiten verbunden und äußerst unangenehm...

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

bahnerausleidenschaft, Freitag, 19.02.2016, 15:38 (vor 3006 Tagen) @ ICE4711

Klar unangenehm, aber die eine gab es noch. Wäre die auch ausgefallen, wäre das Ende der Fahrt erreicht.

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

leeredose, Freitag, 19.02.2016, 15:47 (vor 3006 Tagen) @ zugvogel

Muss dem EVU halt klar sein, dass sich die Reisenden bei der prekären Toiletten-Situation an den Haltepunkten dann halt ggf. an einem anderen Ort im Fahrzeug erleichtern.

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

agw, NRW, Freitag, 19.02.2016, 17:11 (vor 3006 Tagen) @ leeredose

Muss dem EVU halt klar sein, dass sich die Reisenden bei der prekären Toiletten-Situation an den Haltepunkten dann halt ggf. an einem anderen Ort im Fahrzeug erleichtern.

Für die Männer würde ja ein "Betriebshalt" mit Öffnen der Türen reichen.

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 19.02.2016, 20:05 (vor 3005 Tagen) @ agw

Für die Frauen auch, die müssen sich nur umdrehen.

Gruß
Olaf

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

westküste, Freitag, 19.02.2016, 17:12 (vor 3006 Tagen) @ leeredose

Muss dem EVU halt klar sein, dass sich die Reisenden bei der prekären Toiletten-Situation an den Haltepunkten dann halt ggf. an einem anderen Ort im Fahrzeug erleichtern.

nenn mal Beispiele

Defekte Toilette öffnen

Thomas, Freitag, 19.02.2016, 18:15 (vor 3006 Tagen) @ westküste

sofern nur ein oder zwei Leute dringend müssen, besteht immer noch die Möglichkeit die defekte Toilette zu öffnen und drauf zu urinieren. Das erlebe ich desöfteren, dass der KiN dann die Tür kurz öffnet.

Defekte Toilette öffnen

Fwac, NRW, Freitag, 19.02.2016, 21:01 (vor 3005 Tagen) @ Thomas

sofern nur ein oder zwei Leute dringend müssen, besteht immer noch die Möglichkeit die defekte Toilette zu öffnen und drauf zu urinieren. Das erlebe ich desöfteren, dass der KiN dann die Tür kurz öffnet.

Dafür muss es dann aber einen Mitarbeiter im Zug geben. Im Talent2 auf der Strecke Aachen - Siegen fehlen diese und die Toiletten sind sehr oft defekt.
Klar, man könnte dann aussteigen. Gelten dann die Fahrgastrechte, wenn ich 60 Minuten später ankomme?

kein Schmerzensgeld bei defekter Zugtoilette

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 19.02.2016, 20:08 (vor 3005 Tagen) @ westküste

Wir haben mal Vlotho "fluten" lassen... ;-)

Blaschke, Freitag, 19.02.2016, 21:53 (vor 3005 Tagen) @ zugvogel

Hallöchen!


Gegeben seien 2 Triebwägelchen, die miteinander verknüpfelt sind, man zwischen ihnen aber nur am Bahnsteig wechseln kann. Jedes Triebwägelchen hat EINE Toilette. Gegeben sei eine eingleisige Strecke, wobei auf einigen Unterwegsbahnhöfen gekreuzt wird. Weiterhin sei ein Weihnachtsmarkt mit eingebaut ins Szenario. Nach dessen Besuch auf der Rückfahrt bei einigen Passagieren ein dringendes Bedürfnis besteht.

Nun nehmen wir weiter an, dass beide Toiletten in beiden Triebwägelchen außer Gefecht sind. Es gibt keinen Schaffner, sondern nur im vorderen Triebwägelchen einen Fahrgastzähler. Der wird von den Bedüftigen aber zum Generalmanager des Bahnunternehmens gemacht und aufgefordert, nach Lösungen zu suchen. Einige Fahrgäste gaben an, es bis zum planmäßigen Ausstiegs- bzw. Umstiegshalt nicht auszuhalten.

Eine Rückfrage beim Triebfahrzeugführer ergab, dass die Toiletten auch nicht ausnahmsweise kurz aufgeschlossen werden könnten - die seien voll, weil andere IDIOTEN von Fahrgästen diese verstopft haben mit Handwaschpapier und das vermutlich irre lustig hielten. Das bringt nun aber auch keinen Trost und lindert den Druck nur wenig bis gar nicht.

Also überlegte sich der Lokführer, dass sich die betroffenen Damen und Herren beim Kreuzungsaufenthalt in Vlotho ans Bahnsteigende oder eben vor dem Zug ins Gleis begeben mögen, um ihrer Notdurft Herr zu werden. Es ist zum Glück Abend und zur Weihnachtsmarktzeit dann zwangsläufigerweise auch dunkel draußen. Der Bahnsteig bietet bestenfalls Funzelbeleuchtung, ist alt und zumindest länger als der benötigte Platz für unsere Triebwägelchengarnitur. Und etwas Gestrüpp fand sich auch. Mangelnde Pflege und ein Zustand wie in einem Horrorfilm sind also nicht unbedingt von Nachteil.

Die Überlegungen und Gedanken des Lokführers gab der Fahrgastzähler dann einzeln an die Protestante, äh, Protestierenden weiter. Bewußt nur so, um eine allgemeine Völkerwanderung zu unterbinden, denn wir wollten nachher nicht durchzählen müssen, ob alle Leutchen wieder im Zug sind und vor allem eben nicht mehr im Gleis.

Zum Glück, welch Wunder, waren wir pünktlich am Kreuzungsbahnhof. Und so konnte die paarminütige Fahrpause von einer Handvoll Reisenden zur Erleichterung genutzt werden.

Übrigens haben sie sich danach bedankt; beim Fahrgastzähler, dem vermeintlichen Generalmanager des Verkehrsunternehmens, der bei all der Action selbstverständlich seine Kompetenzen, äh nein, ich muß es anders ausdrücken, Kompetenz war ja vorhanden; also, der seine Befugnisse bei all dem Tohuwabohu natürlich ARG überschritt, denn eigentlich darf er nichts anderes als Fahrgäste zählen. Und zwar wirklich nichts anderes.

Nun wurden hier aber trotzdem die Fahrgäste korrekt gezählt, alle Beteiligten haben es überlebt, niemand ging verloren oder wurde im Gleis überfahren. Der Zug war nachher so pünktlich wie vorher, so dass jeder Fahrgast seine gewünschten Anschlüsse bekam. Niemand hat sich noch beschwert oder hat Klagen und Proteste und Eingaben angedroht und erklärt, dass er den UN-Generalsekretär persönlich kennt und der sich jetzt des Falles annehmen werde.

Kurzum: Alles war gut.

Auch wenn mitlesende Fantatiker jetzt ob all der Verstöße gegen die Vorschriften toben werden und die beteiligte Bahn jetzt recherchieren wird, welcher Zug das denn wohl gewesen sein könnte, um nach all den Jahren noch Disziplinarverfahren einzuleiten. Und natürlich darf auch der Satz nicht fehlen: Hier ging es gut, aber was wäre, wenn es nicht gut gegangen wäre? Jaaaaaaaaaaaaa, das ist es eben. Manchmal geht es auch nicht gut aus. Dann säße jetzt der Lokführer im Knast und der Fahrgastzähler ebenfalls. Und würde hier nicht ellenlange Berichte über eine kleine Begebenheit zum besten geben - für manchen vielleicht eine schöne Vorstellung. Wenn es dann noch ein Schweizer Knästli wäre ....

Schöne Grüße von

jörg

Nur, wenn lange Zeit kein Ausstieg und kein WC

Bahngenießer, Samstag, 20.02.2016, 11:31 (vor 3005 Tagen) @ zugvogel

Wenn jemand in die Hose macht, ist sie/er den Schmerzen dadurch entkommen und hat wohl keinen Anspruch! Der Fahrgast muss schon lange Zeit gelitten haben.
Wenn es innerhalb gewisser Zeitfenster Ausstiegsmöglichkeiten gibt, gibt es sicher auch keinen Anspruch!
Wenn ein Zug ohne Verschulden eines Eisenbahnverkehrsunternehmens auf freier Strecke lange stehenbelibt, gibt es sicher auch nichts, denn es fehlt das Verschulden.
Wenn die Toiletten erst während der Fahrt versagen oder verstopft werden, gibt es sicher auch nichts.

Nur, wenn lange Zeit kein Ausstieg und kein WC

Thomas, Samstag, 20.02.2016, 11:34 (vor 3005 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von Thomas, Samstag, 20.02.2016, 11:35

ja wobei es jedes Gericht nochmal ganz anders sehen könnte. Das Amtsgericht hat der Betroffenen ja noch 200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Frage dürfte trotz einer landgerichtlichen Entscheidung also weiterhin sehr strittig sein - also grundlegend, nicht im konkreten Fall. Der ist vermutlich abgeschlossen.

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