Mitfahrerfreifahrt (bahn.bon.) u. BC 100 und die Gültigkeit? (Allgemeines Forum)

Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 18.06.2009, 20:56 (vor 5440 Tagen)

Salut

muss leider nochmal so eine ähnliche Frage stellen, die es schon öfter gab. :-)

Also, Gültigkeit BC 100 + Mitfahrerfreifahrt bis 3:00 Uhr am Folgetag ist klar, aber kann man auch reguläre Fahrten machen mit zwei Tage Gültigkeit?

Folgendes würde ich gerne tun, abends in Schaffhausen los, in Stuttgart Pause und vormittags weiter nach Gelsenkirchen. Mit einer Normalpreisfahrkarte ja kein Problem. Aber geht das auch bei der BC 100 mit Mitfahrerfreifahrt oder ist die Regelung bis 3:00 bindend und "normale" Fahrten über zwei Tage sind ausgeschlossen?

Fabi

Mitfahrerfreifahrt (bahn.bon.) u. BC 100 und die Gültigkeit?

liebe70, Donnerstag, 18.06.2009, 21:30 (vor 5440 Tagen) @ Fabi

Also, Gültigkeit BC 100 + Mitfahrerfreifahrt bis 3:00 Uhr am Folgetag ist klar, aber kann man auch reguläre Fahrten machen mit zwei Tage Gültigkeit?

Nein.

Folgendes würde ich gerne tun, abends in Schaffhausen los, in Stuttgart Pause und vormittags weiter nach Gelsenkirchen. Mit einer Normalpreisfahrkarte ja kein Problem. Aber geht das auch bei der BC 100 mit Mitfahrerfreifahrt oder ist die Regelung bis 3:00 bindend und "normale" Fahrten über zwei Tage sind ausgeschlossen?

Ja. Es heißt definitiv "bis Folgetag 3 Uhr".

Gruß, Ralf

Mitfahrerfreifahrt (bahn.bon.) u. BC 100 und die Gültigkeit?

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 18.06.2009, 21:32 (vor 5440 Tagen) @ liebe70

Hallo,

Folgendes würde ich gerne tun, abends in Schaffhausen los, in Stuttgart Pause und vormittags weiter nach Gelsenkirchen. Mit einer Normalpreisfahrkarte ja kein Problem. Aber geht das auch bei der BC 100 mit Mitfahrerfreifahrt oder ist die Regelung bis 3:00 bindend und "normale" Fahrten über zwei Tage sind ausgeschlossen?


Ja. Es heißt definitiv "bis Folgetag 3 Uhr".

Ahja, richtig! Die Fahrt muss an einem Tag stattfinden. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ;-) Ralf kann es auf jeden Fall! :-)

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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Hin und Rückfahrt an zwei verschiedenen Tagen möglich!

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 18.06.2009, 21:30 (vor 5440 Tagen) @ Fabi

Hallo,
das ist möglich und zwei Mal habe ich das schon gemacht.

Auf meinem anderen Rechner müsste ich ein Schreiben vom bahn.comfort-Service noch haben, das kann ich noch mal heraussuchen.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Ergänzung

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 18.06.2009, 21:34 (vor 5440 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

Auf meinem anderen Rechner müsste ich ein Schreiben vom bahn.comfort-Service noch haben, das kann ich noch mal heraussuchen.

da habe ich deinen Beitrag nicht richtig gelesen. Siehe das Posting von Ralf!

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Hin und Rückfahrt an zwei verschiedenen Tagen möglich!

tom66, Freitag, 19.06.2009, 08:31 (vor 5439 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von tom66, Freitag, 19.06.2009, 08:31

Hallo,

ich hatte bezgl. dieses Problem auch schonmal beim Bahncard Service nachgefragt.

Der BC Service sagte mir, daß der Gutschein genausolange gültig sei wie eine normale Fahrkarte. Also bei über 100 km 2 Tage.

So habe ich das auch gehandhabt und es gab keine Probleme bei der Kontrolle.

Hinfahrt 2 Tage incl. einer Übernachtung unterwegs und auf der Rückfahrt das gleiche Spiel.

Gruss Thomas

b.c-Service zur Mitfahrerfreifahrt

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 19.06.2009, 08:36 (vor 5439 Tagen) @ tom66

Hallo,
das schreibt der bahn.comfort-Service zum Thema
***
Sehr geehrter Herr Holger_HAM,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2008.

Die Prämie "Mitfahrer-Freifahrt" hat in Verbindung mit der Mobility BahnCard 100 eine Gültigkeit von zwei Tagen (auf der Hinfahrt). Entscheidend ist hierbei der Zangenabdruck auf dem Gutschein. Eine Fahrtunterbrechung ist bei dieser Kombination also ebenso möglich wie bei der Kombination mit einer normalen Fahrkarte.

Die Rückfahrt kann innerhalb von einem Monat nach Hinfahrt angetreten werden.

Haben Sie Fragen dazu oder können wir sonst noch etwas für Sie tun? Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sind von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr unter 0180 5 884422 (14 ct/Min.) gern für Sie da.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann
DB Fernverkehr AG
bahn.comfort-Service

DB Fernverkehr AG
bahn.comfort-Service
60645 Frankfurt am Main
***

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Tags:
Mitfahrerfreifahrt

b.c-Service: Bedingungen unverändert

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 19.06.2009, 10:52 (vor 5439 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
ich habe per Mail den b.c-Service gefragt, ob sich die mir vor einem Jahr mitgeteilten Bedingungen geändert haben.

Die telefonische Antwort war, dass sich die Bedingungen nicht geändert haben.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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b.c-Service: Bedingungen unverändert

Fabi, Stuttgart, Freitag, 19.06.2009, 16:56 (vor 5439 Tagen) @ Holger_HAM

Das heißt doch zwei Tage pro Weg? Und nicht bis Folgetag 3:00 Uhr? Also, Ralf kennt sich aus und es steht ja auch so da und das bis 3:00 Uhr habe ich schon getestet. warum sagt jetzt der Service wieder was anderes?

Ich war grad im Reisezentrum, da wollte man mir sagen, dass es keine solche Freifahrt gibt, sondern nur die für Dritte. Blöderweise hatte ich sie dabei. Da verschwand man dann im Hintergund, kam wieder und erklärte nur 3:00 Uhe am Folgetag ist richtig.

Ich verstehe jetzt gar nichts mehr? Wäre ein ausdruck von bahn.comfort bindend oder könnte einem der ZuB sagen, dass die Auskunft falsch ist und nachkasssieren. Von Schaffhausen nach Stuttgart mag ich die Freihfahrt nicht verschwenden, da bezahle ich lieber 60 CHF hin und zurück. :-)

Fabi

b.c-Service: Bedingungen unverändert

liebe70, Freitag, 19.06.2009, 21:48 (vor 5439 Tagen) @ Fabi

Das heißt doch zwei Tage pro Weg? Und nicht bis Folgetag 3:00 Uhr? Also, Ralf kennt sich aus und es steht ja auch so da und das bis 3:00 Uhr habe ich schon getestet. warum sagt jetzt der Service wieder was anderes?

Weil sie keine Ahnung haben?

Ich war grad im Reisezentrum, da wollte man mir sagen, dass es keine solche Freifahrt gibt, sondern nur die für Dritte. Blöderweise hatte ich sie dabei. Da verschwand man dann im Hintergund, kam wieder und erklärte nur 3:00 Uhe am Folgetag ist richtig.

Eben. So steht es auch in den Unterlagen, die sowohl Zub als auch das Reisezentrum haben.

Ich verstehe jetzt gar nichts mehr? Wäre ein ausdruck von bahn.comfort bindend oder könnte einem der ZuB sagen, dass die Auskunft falsch ist und nachkasssieren.

Letzteres. Dann beschwert sich der Reisende - und der Zub muß zu seinem Chef. Dieser teilt ihm dann mit, daß er zwar tariflich richtig, aber nicht im Sinne des Unternehmens gehandelt hat. Alles schon dagewesen - und wurde mir erst heute von Kollegen genau so bestätigt.

Theoretisch könnte der Zub dann die Fahrkartenkontrolle gleich sein lassen. Was nutzt das tarifmäßige Handeln, wenn es dann doch falsch ist? Die Nicht-Fahrkartenkontrolle ist allerdings auch nicht gewünscht. Der Blöde ist letztendlich - egal wie man es dreht - der Zub.

Gruß, Ralf

b.c-Service: Bedingungen unverändert

Fabi, Stuttgart, Freitag, 19.06.2009, 22:08 (vor 5439 Tagen) @ liebe70

Der Blöde ist letztendlich - egal wie man es dreht - der Zub.

Oder manch Fahrgast, der extra Mitarbeiter am Schalter des Unternehmens fragt, was nun gilt, sich darauf verlässt und dann ein Problem hat. :-)

Fabi

b.c-Service: Bedingungen unverändert

liebe70, Freitag, 19.06.2009, 21:41 (vor 5439 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
ich habe per Mail den b.c-Service gefragt, ob sich die mir vor einem Jahr mitgeteilten Bedingungen geändert haben.

Die telefonische Antwort war, dass sich die Bedingungen nicht geändert haben.

Herzlichen Glückwunsch, denn diese Antwort ist falsch! :(

Traurig, daß der b.c-Service das nicht weiß. Arme DB AG. Ich habe das Problem zur Klärung an meinen Chefs weitergeleitet...

Gruß, Ralf

Danke, denn solche Unstimmtigkeiten sind blöd

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 19.06.2009, 22:00 (vor 5439 Tagen) @ liebe70

Hallo,

Die telefonische Antwort war, dass sich die Bedingungen nicht geändert haben.


Herzlichen Glückwunsch, denn diese Antwort ist falsch! :(

Traurig, daß der b.c-Service das nicht weiß. Arme DB AG. Ich habe das Problem zur Klärung an meinen Chefs weitergeleitet...

Danke, denn nicht nur der Zub ist in diesem Fall blöd dran, sondern auch die Kunden. Es gibt blöde und absolut überflüssige Diskussionen.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
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Danke für die Antworten (OwT)

Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 18.06.2009, 22:02 (vor 5440 Tagen) @ Fabi

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