Bahncard trotz Abmeldung... (Fahrkarten und Angebote)

Bahnschranken, Freitag, 30.08.2013, 15:21 (vor 3895 Tagen)

Ich hätte da mal ne Frage...

Wenn man so im Internet stöbert, bekommt man den Eindruck, dass die Bahn gerne mal neue Bahncards an Menschen verschickt die die eine Abo-Verlängerung ausdrücklich abbestellt haben (was dann für nicht unbeträchtlichen Ärger sorgt, insbesondere wenn dann auch noch Mahnungen kommen, nur weil die Bahn die Abmeldung angeblich "vergessen" hat). Und: Der Laie möchte ja denken, dass die Bahn, wenn es da soviel Ärger gibt, das Problem versuchen würde, in den Griff zu bekommen - es sei denn, natürlich, es ist aus Sicht der Bahn gar kein Problem: Offenbar zahlen ja gar nicht so wenige den Erlagschein einfach ein. Ok ist das aber in meinen Augen deshalb noch lang nicht.

Jetzt mal den Spieß umgedreht: Können diejenigen, denen auf diese Art und Weise versucht wurde, eine Aboverlängerung anzudrehen, und die sich dagegen erfolgreich gewehrt haben, dann trotzdem die zugesandte Bahncard verwenden?

Der technische Aspekt: Ich habe eine Bahncard mit einem vorgedruckten Ablaufdatum, das in der Zukunft liegt, und auf der mein Name aufgedruckt ist. Zusätzlich habe ich eine separate Identifizierungskarte, die mich als diese Person ausweist. Bei all dem Ärger, den Bahnfahrer regelmäßig bekommen, wenn sie nur mit Bahncard unterwegs sind und der Schaffner angeblich die Validität der Bahncard (trotz aufgedrucktem Namen und vorgelegtem Personalausweis) nicht vor Ort überprüfen kann, müsste diese Kombination doch jedenfalls ausreichen?

Der rechtliche Aspekt: Es gibt Händler, die schicken einem beinhart irgendwelche Waren zu mit Erlagschein, und gehen davon aus, dass man das Unverlangte einfach bezahlt (insbesondere, wenn man selber eine Firma hat, passiert einem so etwas häufiger). Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?

Danke!

Bahncard trotz Abmeldung...

JanZ, HB, Freitag, 30.08.2013, 15:49 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken

Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?

Ich schließe aus deinem Vokabular, dass du Österreicher bist. Ich meine, dass du nach deutschem Recht zwar nicht verpflichtet bist, die Ware zurückzuschicken oder zu bezahlen, sie aber auch nicht in Gebrauch nehmen darfst. Aus der Vorlesung, in der ich das gelernt habe, geistert mir noch die Formulierung "neben die Tür legen und warten, bis der Absender es wieder abholt" im Kopf herum. Aber sicher gibt es hier Leute, die dir da mehr sagen können.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Bahncard trotz Abmeldung...

Hustensaft, Freitag, 30.08.2013, 16:57 (vor 3895 Tagen) @ JanZ

Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?

Ich meine, dass du nach deutschem Recht zwar nicht verpflichtet bist, die Ware zurückzuschicken oder zu bezahlen, sie aber auch nicht in Gebrauch nehmen darfst. Aus der Vorlesung, in der ich das gelernt habe, geistert mir noch die Formulierung "neben die Tür legen und warten, bis der Absender es wieder abholt" im Kopf herum. Aber sicher gibt es hier Leute, die dir da mehr sagen können.

Na ja, fast ...

Unverlangt zugesandte Ware braucht nicht zurückgeschickt zu werden. Ist sie geringwertig, so muss sie nicht einmal aufbewahrt werden. Ansonsten ist, soweit möglich und zumutbar, solche Ware einen angemessenen Zeitraum (in der Regel 6 Monate) aufzubewahren. Selbstverständlich steht es jedem Empfänger einer solchen Ware frei, die Annahme zu verweigern bzw. den Absender zur Abholung aufzufordern - Achtung: Alles zu Lasten des Versenders, niemand muss sich also darauf einlassen, mit den Rücksendekosten in Vorlage zu treten. Außerdem gibt es womöglich noch einen Schadenersatzanspruch usw., aber der Teufel steckt im Detail, das würde hier viel zu weit führen.

Im konkreten Fall stellt sich aber die Frage, ob die Ware wirklich unverlangt zugesandt wurde. Immerhin bestand eine Vertragsverhältnis, so dass es sich also um einen Irrtum oder eine Überschneidung handeln kann. Ist bei unverlangt zugesandter Ware der Grundsatz von Treu und Glauben wegen der Böswilligkeit (unverlangte Zusendung) nur eingeschränkt anwendbar, so greift er hier mit ziemlicher Sicherheit. Durch Deine Kündigung sind beide Seiten von Ihrer Leistung befreit - Du musst für die BahnCard nicht mehr bezahlen, die Bahn aber auch keinen Preisnachlass mehr gewähren. Soweit Du also keinen Anlass hast zu glauben, dass es sich um ein Geschenk im Sinne einer Werbung handelt, stünde die Nutzung der BahnCard daher auf sehr dünnem Eis. Im Regelfall ist es Dir zuzumuten, die Bahn zu kontaktieren (nicht zumutbar ist dabei aber wahrscheinlich der teure 0180-Anruf, eine Mail tut es ja auch) und auf deren Weisung die Karte ggf. zu vernichten. Ob die Bahn rechtwirksam eine Rückgabe am Schalter oder eine Rücksendung (ohne vorherige Übersendung eines Freiumschlages) verlangen kann, da hätte ich einige Zweifel, aber das wäre dann ein nettes Betätigungsfeld für Juristen.

Merke: Wenn Du genaue Auskunft haben willst, was Du tun sollst bzw. ob eine Nutzung zulässig ist, dann wirst Du um die rechtsberatenden Berufe (Anwälte, Verbraucherzentralen etc.) nicht herumkommen.

Bahncard trotz Abmeldung...

flyingska, Freitag, 30.08.2013, 15:51 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken

Wenn man so im Internet stöbert, bekommt man den Eindruck, dass die Bahn gerne mal neue Bahncards an Menschen verschickt die die eine Abo-Verlängerung ausdrücklich abbestellt haben (was dann für nicht unbeträchtlichen Ärger sorgt, insbesondere wenn dann auch noch Mahnungen kommen, nur weil die Bahn die Abmeldung angeblich "vergessen" hat).

Nö. Den Eindruck habe ich überhaupt nicht.
Ich habe schon mehrere Probe-BC25s gehabt, fristgerecht gekündigt und danach nie Ärger gehabt.

Jetzt mal den Spieß umgedreht: Können diejenigen, denen auf diese Art und Weise versucht wurde, eine Aboverlängerung anzudrehen, und die sich dagegen erfolgreich gewehrt haben, dann trotzdem die zugesandte Bahncard verwenden?

Nein, diese Leute haben die Leistung der Bahncard ja nicht bezahlt.

Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?

Richtig. In solchen Fällen behalten - ja. Verwenden - nein.

Bahncard trotz Abmeldung... Kommt vielleicht drauf an.

br752, Freitag, 30.08.2013, 15:51 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken
bearbeitet von br752, Freitag, 30.08.2013, 15:54

Ohne Jurist zu sein, wuerde ich dir zustimmen wenn die Bahn die eine BC schickt ohne dass du sie jemals bestellt hast. (Z.B. (Papierprobe-)Bahncard mit 1 Monat Gueltigkeit)

Widersprechen wuerde ich dir, wenn du die BC physisch hast aber Dein Vertrag ungueltig/abgelaufen ist. Dies kann z.B. passieren wenn fuer die physische Karte heute die Produktion beauftragt wird, aber morgen noch eine Kuendigung bei der Bahn eingeht die auch noch akzeptiert wird. Dann hast du in 10 Tagen eine Karte, die du aber nicht nutzen darfst.

Z.B. hat eine Kreditkarte eine Laufzeit von 5 Jahren aufgedruckt. Wenn ich nach 1 Jahr die Karte kuendige aber weiter (offline) nutze ist das wohl "nicht erlaubt".


Apropos vergessen: Ist denn die Kuendigung (Abmeldung) bei der Bahn eingegangen? Bei mir hat es bisher IMMER problemlos geklappt. Verlorere Briefe/eMails gehen nicht zu lasten der Bahn. Ergo: Frueh genug kuendigen und Bestaetigung abwarten!!

BR752

Bahncard trotz Abmeldung...

sfn17, Freitag, 30.08.2013, 15:56 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken

Mal zur Übersetzung: Der Erlagschein entspricht dem Zahlschein in Deutschland; vermutlich kann man ihn auch als Überweisungsträger benutzen (auf dem Formular steht dann: Überweisung/Zahlschein)

Ich glaube nicht, dass Du die "Ware" einfach behalten und verwenden kannst. Du hast ja das Abo gekündigt, es sind also schon Dinge vorher passiert, nämlich das langjährige Abo und die Kündigung. Die neue BahnCard ist deshalb keine unverlangte Zusendung mehr. Wenn Du nichts machst, bekommst Du halt eine Forderung an den Hals.

Mir ist vor langer Zeit auch schon eine BC "zuviel" zugesandt worden. Nach Rücksprache habe ich sie zerschnitten und im Reisezentrum abgegeben. Fertig, nix weiter passiert. Ich möchte schließlich auch guter Kunde bleiben.

Bahncard trotz Abmeldung...

Bahnschranken, Freitag, 30.08.2013, 17:12 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken

Apropos vergessen: Ist denn die Kuendigung (Abmeldung) bei der Bahn eingegangen? Bei mir hat es bisher IMMER problemlos geklappt. Verlorere Briefe/eMails gehen nicht zu lasten der Bahn. Ergo: Frueh genug kuendigen und Bestaetigung abwarten!!

BR752

Ach so, nein die BC hatte ich ja ein halbes Jahr vorher gekündigt, und die Bestätigung hab ich auch - die Bahncard kam trotzdem. Wie gesagt ist meine Frage aber auch nicht, wie ich mich gegen mögliche Mahnungen der Bahn wehren soll: Dass ich die BC nicht bestellt hab wissen die ja schon, und da kommt auch nix mehr.

Ich hab dann allerdings mal gegoogelt ("Bahncard trotz Kündigung" o.ä.) und dadurch den Eindruck bekommen, dass das kein Einzelfall ist. Die Kündigung klappt wohl meistens, trotzdem scheint es mir zu sein, dass es erstaunlich viel Schlamperei gibt und die Bahn kein Interesse hat, das abzustellen, weil für sie dadurch ja auch gar kein Schaden entsteht.

Kann jemand auch die "technische Frage" (siehe oben) beantworten?

! Bahncard nicht behalten....

GUM, Freitag, 30.08.2013, 18:00 (vor 3895 Tagen) @ Bahnschranken
bearbeitet von GUM, Freitag, 30.08.2013, 18:01

Ich hätte da mal ne Frage...

[...]

Der rechtliche Aspekt: Es gibt Händler, die schicken einem beinhart irgendwelche Waren zu mit Erlagschein, und gehen davon aus, dass man das Unverlangte einfach bezahlt (insbesondere, wenn man selber eine Firma hat, passiert einem so etwas häufiger). Soviel ich weiß, ist die rechtliche Situation so, dass ich die unverlangte Sendung weder bezahlen noch zurücksenden muss, sondern behalten darf. Warum sollte es bei der Bahncard anders sein?

Danke!

Die Bahn wird bei Nicht-Rücksendung der BC argumentieren, dass diese ja eigentlich Eigentum der Deutschen Bahn wäre. Also wie eine nicht bezahlte Ware, die unter Eigentumsvorbehalt versendet worden ist.

Im Endeffekt würde ich der Einfachheit halber eine kleine Ecke abschneiden und den Rest der BahnCard per Einschreiben-Rückschein zurücksenden. Dann hast Du einen eindeutigen Rücksendenachweis. Also meiner Meinung nach darfst Du -insbesondere als Privatkunde- die Bahn Card nicht einfach behalten.

Bei den unverlangt zugesendeten Gütern gab es vor langer Zeit mal eine Diskussion was man wie lange aufheben müsste. Find's aber nicht mehr.

Das Schnellste ist aber die Rücksendung. Hoffe das hilft weiter!


P.S.: Das beim Kundenmonolog mal was verloren geht, das liegt am Konstruktionsprinzip. Ich würde es auf die hohe Fluktuation und die nicht gerade fürstliche Ausstattung der Kundenmonolog-Mitarbeiter zurückführen. Ist also keineswegs böse gegenüber Dir als Kunden gemeint. Zudem schwappen dort jeden Tag ungezählte auch nicht so ganz freundliche Meinungsäußerungen hinein, dass mal der Überblick und Nerven verlorengehen kann.

Dies kann übrigens auch am "Salzufer" in Berlin passieren, dass Briefe zweifach unterschrieben sind, aber teilweise sinnfreie Textblöcke drinstehen.

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