Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht (Allgemeines Forum)

puck29, Donnerstag, 25.07.2013, 18:43 (vor 3946 Tagen)
bearbeitet von puck29, Donnerstag, 25.07.2013, 18:44

Hallo miteinander!

Ich bräuchte einen Ratschlag. Meine Schwester ist diese Woche von Süddeutschland nach Köln mit einem Intercity der Deutschen Bahn gefahren und hat dort, aufgrund einer Verspätung von 18 Minuten, dann den HKX zur Weiterfahrt nach Osnabrück verpasst.

Gekauft hatte sie vor der Abreise natürlich (anders geht das ja nicht) zwei getrennte Fahrkarten: einmal Normalpreis der DB bis Köln, einmal HKX-Ticket von Köln nach Osnabrück.

In Köln hat sie sich daraufhin die Verspätung bestätigen lassen und anschließend einen DB-Fahrschein Normalpreis gekauft, um mit dem nächsten Eurocity nach Osnabrück fahren zu können. Angekommen ist sie insgesamt 60 Minuten später als geplant in Osnabrück.

In erster Linie bezieht sich meine Frage nun auf eine mögliche Erstattung des in Köln gekauften Fahrscheins zur Weiterfahrt mit dem Eurocity, nur in zweiter Linie auf eine Entschädigung für das verspätete Erreichen des Zielortes.

Wenn ich das – auch aus anderen Diskussionen hier – richtig verstanden habe, werden derzeit DB-Fahrkarte und HKX-Fahrkarte als zwei getrennte Beförderungsverträge angesehen und somit ergäbe sich aus der obigen Konstellation weder ein Anspruch auf Erstattung (für das zusätzliche Ticket) noch auf Entschädigung (für die Verspätung). Stimmt das?

Und jetzt die eigentliche Frage ;-): Wenn ich auf Kulanz der DB hoffe, um zumindest vielleicht das zusätzliche Eurocity-Ticket erstattet zu bekommen, wie wäre wohl am besten vorzugehen? Doch alles zusammen mit dem üblichen Formular beim Servicecenter Fahrgastrechte einreichen? Oder direkt bei der Deutschen Bahn? Und wo dort? Über den facebook-Kanal?

Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp oder auch den Hinweis, dass sich der Aufwand wahrscheinlich eher nicht lohnt?

In jedem Fall Dankeschön, …

puck29

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

Steffen, Donnerstag, 25.07.2013, 18:57 (vor 3946 Tagen) @ puck29

Wenn ich das – auch aus anderen Diskussionen hier – richtig verstanden habe, werden derzeit DB-Fahrkarte und HKX-Fahrkarte als zwei getrennte Beförderungsverträge angesehen und somit ergäbe sich aus der obigen Konstellation weder ein Anspruch auf Erstattung (für das zusätzliche Ticket) noch auf Entschädigung (für die Verspätung). Stimmt das?

Korrekt. Sie hat zwai völlig getrennte Fahrten gekauft und keine Anschlussfahkarte.

Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp oder auch den Hinweis, dass sich der Aufwand wahrscheinlich eher nicht lohnt?

Ich glaube nicht dass sie da irgendwas zurück bekommt.

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Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

wachtberghöhle, Freitag, 26.07.2013, 08:35 (vor 3945 Tagen) @ Steffen

Wenn ich das – auch aus anderen Diskussionen hier – richtig verstanden habe, werden derzeit DB-Fahrkarte und HKX-Fahrkarte als zwei getrennte Beförderungsverträge angesehen und somit ergäbe sich aus der obigen Konstellation weder ein Anspruch auf Erstattung (für das zusätzliche Ticket) noch auf Entschädigung (für die Verspätung). Stimmt das?


Korrekt. Sie hat zwai völlig getrennte Fahrten gekauft und keine Anschlussfahkarte.

In http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html liefert:
heißt ez zwar:

|Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte
|Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen |verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden.

Ich sehe hier einschlägig die "Reisekette", für die der Reisende aus nicht in seinem Vernatwortungsbereich liegenden Gründen eben keinen durchgehenden Fahrschein lösen konnte.

Die anderen Voraussetzungen nehme als gegeben an:

|Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. |Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) |müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp oder auch den Hinweis, dass sich der Aufwand wahrscheinlich eher nicht lohnt?


Ich glaube nicht dass sie da irgendwas zurück bekommt.

Wahrscheinlich nicht ohne besonderen Aufwand. ich sehe hier einen Anspruchsgrund

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

bravoks, Donnerstag, 25.07.2013, 21:19 (vor 3946 Tagen) @ puck29

Ist wie Zug verpassen... Man fordert ja auch keine Entschädigung vom Straßenverkehrsamt wenn man mit dem Auto auf dem Weg zum Bahnhof im Stau steht und dadurch seinen Zug verpasst!

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

brandenburger, Perleberg, Freitag, 26.07.2013, 10:33 (vor 3945 Tagen) @ bravoks
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 26.07.2013, 10:35

Mag sein dass ihr juristisch recht habt. Aber das bedeutete einen massiven Wettbewerbsnachteil für den HKX.

Das heißt ja, niemand der einen Vorlauf mit anderen Zügen hat, kann ohne Risiko einen privaten Fernverkehrszug buchen.

Man fordert ja auch keine Entschädigung vom Straßenverkehrsamt wenn man mit dem Auto auf dem Weg zum Bahnhof im Stau steht und dadurch seinen Zug verpasst!

Nein, es geht hier auch nicht um Entschädigung. Es geht darum dass die DB, die immerhin verantwortlich ist für die Verspätung, den Fahrgast in DB-Zügen weiterfahren lässt. Schaden für die DB wäre Null, denn hätte der Fahrgast den HKX gekriegt, hätte die DB ja auch keine Einnahme für die Fahrt von Köln nach Osnabrück gehabt.

Es gibt doch die Schlichtungsstelle, da würde ich mich hinwenden. Aber vielleicht ist die DB sogar von selbst kulant (wohlgemerkt was die Weiterfahrt betrifft, nicht die Entschädigung).

Lieber Puck29, erzähl uns bitte was deine Schwester erreicht haben wird. Danke. :)

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

derjanni, Donnerstag, 01.08.2013, 16:09 (vor 3939 Tagen) @ puck29

Ich bräuchte einen Ratschlag. Meine Schwester ist diese Woche von Süddeutschland nach Köln mit einem Intercity der Deutschen Bahn gefahren und hat dort, aufgrund einer Verspätung von 18 Minuten, dann den HKX zur Weiterfahrt nach Osnabrück verpasst.

Wenn Du mit Aeroflot von Moskau nach Berlin fliegst, um dann mit Air Berlin nach Los Angeles zu fliegen und den Anschlussflug verpasst, dann kannst Du von keinem von beiden irgendwas verlangen, wenn Du beide Flüge separat gebucht hast.

In deinem Fall hat die DB ihren Beförderungsvertrag erfüllt, wenn auch nicht gerade zur vollsten Zufriedenheit. Der HKX hat ebenfalls seinen Vertrag erfüllt, obwohl Du ja nicht erschienen bist, aber dafür kann der HKX nichts - er ist planmäßig wie vertraglich vereinbart abgefahren.

Gleiches gilt im Übrigen auch für eigenwillig gebuchte Anschlüsse. Ich habe es in Frankfurt mal geschafft innerhalb von 1 Minute durch den Tunnel von einem IC aus noch den Anschluss an den ICE zu erreichen. Ein Anrecht darauf hatte ich nicht, denn die Verbindung war nicht vorgesehen. In der Luftfahrt nennt man sowas "Minimum Connecting Time" (MCT) und das Transportunternehmen muss die Chance haben eine Mindestumsteigezeit sicherstellen zu können. Wenn jeder sich seine Anschlüsse machen kann, wie er will, dann geht das immer schief so wie in deinem Fall.

Vg, Jan

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

OLHBPB, Donnerstag, 01.08.2013, 19:06 (vor 3939 Tagen) @ derjanni

Moin,

ich würde es auf jeden Fall versuchen. Wenn man mal die Argumentationen aus der Luftfahrt überträgt. Ich weiss, dass die Bahn gerne argumentiert, wir haben einen Vertrag über eine Beförderung von A nach B. Aber das ist so nicht ganz richtig, in dem Moment in dem ich in den Zug A steige wird der Vertrag um die Zeiten als Detail erweitert. Als Fahrgast darf man davon ausgehen, dass die Züge pünktlich sind, entsprechende Zeiten sind ja angegeben und sollten auch Puffer haben.
So fern die MCT in Köln eingehalten wurde müsste die Bahn eigentlich zahlen, da sie eindeutig Verursacher der Verpassten Verbindung ist. In dem Fall mit Aeroflot und
Umstieg auf Air Berlin kann es sehr wohl vorkommen, das Aeroflot die Ersatzbeförderung zahlen muss.

Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht

puck29, Sonntag, 22.09.2013, 17:02 (vor 3887 Tagen) @ puck29

Lieber Puck29, erzähl uns bitte was deine Schwester erreicht haben wird. Danke. :)

Hallo miteinander!

Mich hätte es zwar auch interessiert, aber meine Schwester und ich hatten leider dann keine Zeit und keinen Kopf, uns weiter darum zu kümmern. Sorry – vielleicht ein andermal.

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